Ermittlungen Dreiecksbetrug eBay Kleinanzeigen

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leesmercenary

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Moin Forum,

nun hat auch mich der Dreieckbetrug erwischt. Ich habe Dezember 2017 eine Grafikkarte bei Kleinanzeigen inseriert. Es meldete sich ein Interessent der überweisen wollte und dann persönlich abholen. Gesagt getan. 2 Wochen später bekam ich ein Schreiben meiner Bank, dass ein Herr XY versehentlich den Betrag auf mein Konto überwiesen hat und ich solle die Erlaubnis unterschreiben, dass die Bank es zurückbuchen kann. Habe ich natürlich nicht gemacht. Ich dachte die Person möchte hier einfach umsonst eine Grafikkarte abstauben. Jetzt habe ich heute eine Vorladung der Polizei bekommen, dass gegen mich wegen Betrug ermittelt wird. Offenbar war die Person die ihr Geld zurückbuchen wollte das andere Opfer. Ich habe sämtlichen Schriftverkehr mit dem Betrüger gespeichert. Aus diesem geht eindeutig hervor, dass ich verkaufe und der Käufer bzw. der Betrüger darauf bestanden hat zu überweisen.

War jemand schon mal in der selben Situation und kann mir dazu berichten? Ich gehe stark davon aus, dass die Ermittlungen eingestellt werden, trotzdem würde ich gerne falls möglich ein paar Erfahrungen dazu hören. Danke :)
 
Was stand denn auf der Überweisung drauf?

Ich denke deine Probleme sind geringer wenn auf der Überweisung als Verwendungszweck z.B. Grafikkarte o.ä. steht.
Du hast quasi die Arschkarte wenn du erkennen hättest können, dass es sich nicht um eine Überweisung von deinem Käufer handelt.

Ansonsten viel Glück, rechtlich bist du im Nachteil.
 
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Verwendungszweck war eBay Kleinanzeigen.
 
Was es nicht alles für niederes Pack gibt.

Wobei ich bei Abholung auf Barzahlung bestehe. Und andere Zahlungsweisen nur mit Versand. Da wird es dann für die Betrüger mit Namen und Adressen schon deutlich schwieriger.
 
Ja ich war da tatsächlich etwas blauäugig. Naja ich gehe zu der Vorladung, erkläre es wie es war und bringe den Mail Verkehr mit dem Betrüger mit. Dürfte ja ausreichen, dass die Ermittlungen dann eingestellt werden.
 
Ja, hoffe ich für dich auch. Für die Polizei laufen solche Sachen ja vermutlich noch unter Neuland.
 
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Nein; ein uralter Hut. Schon ironisch, sich über die Neulandpolizei lustig zu machen, während der, der wirklich darauf hereingefallen ist, hier sitzt und um Erfahrung bittet.

Wie mancher sich vllt denken kann, sieht meine Einschätzung so aus, dass dem Zahler grundsätzlich der gesamte Betrag zurückzuzahlen ist.

Die größten Chancen, da noch herauszukommen, dürften bestehen, wenn man geltend macht, nicht bereichert zu sein/dass also das Geld redlicherweise ausgegeben wurde bzw sich der Wert nicht mehr in deinem Vermögen befindet. Also außergerichtlich. Vor Gericht wäre der Ausgang eher zweifelhaft.

Aber anscheinend geht es bislang nur um das Strafrechtliche. Ich drücke natürlich die Daumen, dass es dabei bleibt!
 
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Ja, der Betrag (330€) sind mir völlig egal. Mir geht es nur darum die Klage wegen Betrugs abzuwenden. Der Betrüger ist ja der, der die Grafikkarte bei mir gekauft hat. Die beiden Opfer sind ja der der mir das Geld überwiesen hat und ich.
 
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@Droitteur
Das ist auch nicht lustig, sondern traurige und zynische Realität. Es ist eigentlich auch Aufgabe der Behörden, die Bürger vor solchen Betrügern zu schützen und dann nicht noch in die Pfanne zu hauen, wenn man als Opfer da steht. Und da ist mein Vertrauenslevel extrem niedrig.
 
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leesmercenary schrieb:
2 Wochen später bekam ich ein Schreiben meiner Bank, dass ein Herr XY versehentlich den Betrag auf mein Konto überwiesen hat und ich solle die Erlaubnis unterschreiben, dass die Bank es zurückbuchen kann.
Aber schon das ist doch komisch. Wir wissen zwar nicht, was der Mann in der Mitte mit ihm vereinbart hat, aber versehentlich wurde der Betrag ja nun ganz und gar nicht überwiesen. Stand das wirklich so drin?
 
An den genauen Wortlaut kann ich mich nicht mehr erinnern. Das Schreiben habe ich auch nicht mehr.
 
Nicht lustig? Dann wie gesagt: auch überhaupt nicht wahr. Das ist eine seit Jahren bekannte Masche; alle zuständigen Polizisten dürften die kennen.

In die Pfanne werden die jetzt auch keinen hauen; sie müssen halt ermitteln. Nicht dass es sonst noch irgendwann einen Dreiecksbetrugbetrug gibt. (Und natürlich müssen sie auch erstmal ermitteln, ob überhaupt ein Dreiecksbetrug vorliegt.) Davon abgesehen, dass außerdem auch die Zuständigkeiten ja verschieden verteilt sind: Die, die da jetzt ermitteln, sind nicht dieselben, die für die Prävention zuständig sind.

@Fragender: Strafrechtlich dürfte wirklich alles in Butter sein. Würde mir da keinen Stress machen an deiner Stelle.
 
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2 Fragen stellen sich mir hier:

1. Hat sich der TE beim Abholen der Grafikkarte die Identität nachweisen lassen (PA oder ähnliches)? Könnte ja jeder behaupten der richtige Abholer/Käufer zu sein.
2. Wieso kommt der Geschädigte erst nach 2 Wochen darauf sein Geld zurück zu holen? Ich meine so etwas stellt man doch schnell fest, wenn einem über 300€ auf dem Konto fehlen?! Dazu frage ich mich immer, wie die es schaffen ein Konto zu knacken?
 
wie kann ich denn eine Überweisung tätigen ohne der Kontoinhaber zu sein? ;) Mittlerweile sollte Onlinebanking ja so sicher sein das sowas nicht vorkommen kann....
 
@Thorle @MrMorgan

Er hat es doch selbst überwiesen.

Dreiecksbetrug funktionier in etwa so:

- Opfer A stellt Artikel A zum Verauf ein bei Kleinanzeigen.
- Betrüger sagt Opfer A ich kaufe Artikel A und zahle per Überweisung und will Bank-Daten.
- Betrüger stellt Artikel B zum Verkauf ein bei Kleinanzeigen mit Preis von Artikel A
- Opfer B meldet sich und will Artikel B kaufen.
- Betrüger sagt zahle per Überweisung und gibt Daten von Opfer A an mit Betrag und Verwendungszweck.
- Opfer B überweist das Geld somit an Opfer A
- Betrüger holt Artikel A bei Opfer A ab.
- Opfer B wartet vergeblich auf Artikel B und geht zur Bank und will dann Geld von Opfer A wiederhaben.
- Opfer B schaltet Anzeige gegen Opfer A, da er ja von ihm die Daten hat und ihn als Betrüger vermutet.

Betrüger hat Artikel A für lau bekommen.
 
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Mordeos, mir ist die Art und Weise bekannt. Dennoch ist meine Frage unter 1. weiterhin offen. Wenn es so ist wie du nochmals erläutert hast, hat Opfer B überwiesen und zeitnah abgeholt. Hier hätte der TE die Identität abgleichen müssen.

Und selbst wenn Täter ungleich Opfer B wäre, so bleibt auch meine 2. Frage offen. Denn wenn Opfer B überwiesen hat, stellt sich immer noch die Frage, warum er erst 2 Wochen später sich meldet und das Geld zurück haben möchte.

@cartridge_case : War etwas missverständlich von mir formuliert. TE schreibt er hätte die Meldung von XY erhalten, welcher versehentlich den Betrag überwiesen hat. Bitte wie geht sowas und dann auch erst nach 2 Wochen.

Klingt mir eher so, als würde vielleicht Opfer und Täter identisch sein, bzw. unter einer Decke stecken.

@TE: Hast du eine Quittung über die Aushändigung dir unterschreiben lassen?
 
Thorle schrieb:
hat Opfer B überwiesen und zeitnah abgeholt
Opfer B überweist, Betrüger holt ab, nicht Opfer B.

Thorle schrieb:
Denn wenn Opfer B überwiesen hat, stellt sich immer noch die Frage, warum er erst 2 Wochen später sich meldet und das Geld zurück haben möchte.
Opfer B und Betrüger vereinbaren Versand, Betrüger vertröstet immer wieder warum der Versand so lange dauert. Opfer B hat irgendwann keine Lust mehr hat.
Kannst ja hier im Fourm auch öfter lesen, dass die Leute warten und 14 Tage finde ich jetzt nicht ungewöhnlich lang.
 
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Mordeos, du willst mich nicht verstehen, oder?

Ich weiß wie das funktioniert! Aber ich zeige fragliche Dinge auf und würde mich über Antworten vom TE freuen.
 
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