cartridge_case
Fleet Admiral
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- 36.021
Aber ich verstehe auch nicht, was noch fraglich bei dir ist. Ist doch alles geklärt.
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leesmercenary schrieb:An den genauen Wortlaut kann ich mich nicht mehr erinnern. Das Schreiben habe ich auch nicht mehr.
Eine Zahlung die nicht für dich bestimmt war, gehört dir nunmal nicht.cartridge_case schrieb:Naivität ist imho nicht strafrechtlich relevant. Wüsste nicht, wieso ich da was zahlen bzw. vergleichen sollte.
Thorle schrieb:2 Fragen stellen sich mir hier:
1. Hat sich der TE beim Abholen der Grafikkarte die Identität nachweisen lassen (PA oder ähnliches)? Könnte ja jeder behaupten der richtige Abholer/Käufer zu sein.
2. Wieso kommt der Geschädigte erst nach 2 Wochen darauf sein Geld zurück zu holen? Ich meine so etwas stellt man doch schnell fest, wenn einem über 300€ auf dem Konto fehlen?! Dazu frage ich mich immer, wie die es schaffen ein Konto zu knacken?
Hayda Ministral schrieb:Das kann ich durchaus nachvollziehen. Auch meine erste Reaktion, wenn ich in einem Strafverfahren zu unrecht beschuldigt wäre, wäre es als erstes sämtliche der Dokumentation dienenden Schriftstücke zu vernichten. Anschließend würde ich mich dann mit meinem Einhorn beraten...
Du hast ein echt komisches Rechtsverständnis. DU besitzt aktuell das Geld eines Anderen, das dir weder gehört noch in irgendeiner Weise zusteht. Wie man darauf kommen kann, dass der Andere sich mit der Hälfte abfinden soll, ist schon echt krasser Tobak. Du wirst das Haushoch verlieren. Es besteht keinerlei Anspruch von deiner Seite auf das Geld.leesmercenary schrieb:Ich bin mir sicher dass die Ermittlungen wegen Betrug eingestellt werden, das meint auch mein Anwalt. Ich werde fairerweise versuchen den anderen Geschädigten zu kontaktieren und ihm anbieten die Häflte zurückzuüberweisen. Wir wurden ja beide betrogen. Wenn er darauf beharrt die gesamte Summe zu bekommen, wird er das wohl über eine Zivilklage machen müssen. Und wegen 165€ glaube ich nicht dass jemand das macht. Ich hoffe der andere Geschädigte hat wie ich daraus gelernt. Kleinanzeigen nur noch bar.
leesmercenary schrieb:Hätte ich das ahnen können, dass es sich um einen Dreieckbetrug handelt, hätte ich dem Betrüger gar nicht erst geantwortet.
leesmercenary schrieb:hoffe dass die Aufzeichnungen der Kameras bei der Übergabe noch gespeichert sind.
hallo7 schrieb:Zu 99% nicht. Die werden höchstens ein paar Tage aufbewahrt.
leesmercenary schrieb:Nur habe ich das Glück keinen Schaden zu haben.
ChotHoclate schrieb:Wieso hast du keinen Schaden? Du hast die verkaufte Ware nicht mehr und rechtlich auch kein Geld. Der Weg der Zivilklage ist für den Betrogenen mit einem Gang zum Anwalt erledigt, diesen Aufwand dürfte wohl jeder betreiben.
lachZ0fant schrieb:Was meint denn Dein Anwalt, wem das Geld gehört das Dir überwiesen wurde? Hat er gesagt Du darfst es behalten?
Eigentlich ist es doch ganz einfach. Alles muss wieder Rückabgewickelt. Du deine graka zurück erhalten und das andere Opfer sein Geld zurück erhalten.
Das mit dem Geld ist einfach. Mit Deiner Graka wird es schwierig... und nun weißt Du auch wer den Schaden hat.
Tut mir leid.
bemymonkey schrieb:Wäre natürlich sehr interessant zu wissen, was die Gesetzgebung am Ende dazu entscheidet. Die von @lachZ0fant angesprochene Tatsache, dass das Geld (rückverfolgbar) greifbar ist, die Grafikkarte jedoch nicht, leuchtet leider ein