Ermittlungen Dreiecksbetrug eBay Kleinanzeigen

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Wenn du den ganzen Schriftverkehr hast, dann sind die Behörden da in der Regel relativ kulant. Vor Gericht dürfte das nicht gehen. Da ihr da aber beide relativ naiv ward, würd ich vorschlagen einfach mal nachzufragen das man sich das vergleicht und den Schaden teilt in Gegenleistung dafür, das er die Klage zurückzieht. Das dürfte imo die fairste Variante sein und Vergleiche werden bei Behörden immer gern gesehen. Besonders, wenn sie dadurch weniger Arbeit haben.
 
Strafrechtlich nicht. Zivilrechtlich kann man sich natürlich durchaus Gedanken machen.
 
leesmercenary schrieb:
An den genauen Wortlaut kann ich mich nicht mehr erinnern. Das Schreiben habe ich auch nicht mehr.

Das kann ich durchaus nachvollziehen. Auch meine erste Reaktion, wenn ich in einem Strafverfahren zu unrecht beschuldigt wäre, wäre es als erstes sämtliche der Dokumentation dienenden Schriftstücke zu vernichten. Anschließend würde ich mich dann mit meinem Einhorn beraten...
 
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cartridge_case schrieb:
Naivität ist imho nicht strafrechtlich relevant. Wüsste nicht, wieso ich da was zahlen bzw. vergleichen sollte. :freak:
Eine Zahlung die nicht für dich bestimmt war, gehört dir nunmal nicht.
Es ist die Schuld des TEs, weil er der einzige ist, der hier für den Schaden des Überweisers aufkommen kann und immerhin sein Geld (unrechtmäßig) besitzt.

Der TE bleibt auf dem Verlust sitzen, den er für die Grafikkarte hätte erzielen können.

Ganz ehrlich: Ich würde das Geld zurücküberweisen. Die Klage wirst du verlieren @TE. Die Verfahrenskosten trägst also du. Da wirfst dem schlechten Geld also noch gutes nach. Hier kannst du nichts gewinnen. Es wird keine Verurteilung wegen Betrugs rauskommen, aber die Aufforderung das Geld zurückzuzahlen. Damit hast dan verloren und musst die Kosten tragen
 
Thorle schrieb:
2 Fragen stellen sich mir hier:

1. Hat sich der TE beim Abholen der Grafikkarte die Identität nachweisen lassen (PA oder ähnliches)? Könnte ja jeder behaupten der richtige Abholer/Käufer zu sein.
2. Wieso kommt der Geschädigte erst nach 2 Wochen darauf sein Geld zurück zu holen? Ich meine so etwas stellt man doch schnell fest, wenn einem über 300€ auf dem Konto fehlen?! Dazu frage ich mich immer, wie die es schaffen ein Konto zu knacken?

Nein, die Identität anhand eines Persos habe ich mir nicht bestätigen lassen. Es war ein fester Ort und Zeit in der Innenstadt vereinbart, inklusive Personenbeschreibung (Kleidung etc). Das hat mir schon ausgereicht.

Zu 2. hat Mordeos bereits alles genau erklärt.

Ich habe auch einen Zeugen der bestätigen kann dass ich dem Betrüger die Graka übergeben habe. Abgesehen davon waren in dem einkaufscenter überall Kameras. Anhand dessen dürfte man den Täter auch schnell ausfindig machen können wenn denn die Aufzeichnungen noch gespeichert sind.

Ich bin mir sicher dass die Ermittlungen wegen Betrug eingestellt werden, das meint auch mein Anwalt. Ich werde fairerweise versuchen den anderen Geschädigten zu kontaktieren und ihm anbieten die Häflte zurückzuüberweisen. Wir wurden ja beide betrogen. Wenn er darauf beharrt die gesamte Summe zu bekommen, wird er das wohl über eine Zivilklage machen müssen. Und wegen 165€ glaube ich nicht dass jemand das macht. Ich hoffe der andere Geschädigte hat wie ich daraus gelernt. Kleinanzeigen nur noch bar.
Ergänzung ()

Hayda Ministral schrieb:
Das kann ich durchaus nachvollziehen. Auch meine erste Reaktion, wenn ich in einem Strafverfahren zu unrecht beschuldigt wäre, wäre es als erstes sämtliche der Dokumentation dienenden Schriftstücke zu vernichten. Anschließend würde ich mich dann mit meinem Einhorn beraten...

Ich erkläre es dir nochmal deutlicher. Das Schreiben der Bank kam im Dezember 2017 und war für mich zu dem Zeitpunkt nicht von Relevanz. Das Schreiben der Polizei mit der Anzeige kam diese Woche. Hätte ich das ahnen können, dass es sich um einen Dreieckbetrug handelt, hätte ich dem Betrüger gar nicht erst geantwortet. :rolleyes:
 
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leesmercenary schrieb:
Ich bin mir sicher dass die Ermittlungen wegen Betrug eingestellt werden, das meint auch mein Anwalt. Ich werde fairerweise versuchen den anderen Geschädigten zu kontaktieren und ihm anbieten die Häflte zurückzuüberweisen. Wir wurden ja beide betrogen. Wenn er darauf beharrt die gesamte Summe zu bekommen, wird er das wohl über eine Zivilklage machen müssen. Und wegen 165€ glaube ich nicht dass jemand das macht. Ich hoffe der andere Geschädigte hat wie ich daraus gelernt. Kleinanzeigen nur noch bar.
Du hast ein echt komisches Rechtsverständnis. DU besitzt aktuell das Geld eines Anderen, das dir weder gehört noch in irgendeiner Weise zusteht. Wie man darauf kommen kann, dass der Andere sich mit der Hälfte abfinden soll, ist schon echt krasser Tobak. Du wirst das Haushoch verlieren. Es besteht keinerlei Anspruch von deiner Seite auf das Geld.
Aber dann mach mal. Das wird ein teurer Spaß für dich
 
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Ich weiß nicht wo das ein teurer Spaß für mich werden soll? Gegen mich wird aktuell wegen Betrug ermittelt. Diese Vorwürfe sind allerdings falsch, ergo werden die Ermittlungen eingestellt, da ich ja beweisen kann dass ich niemanden betrogen habe. Opfer B und ich wurden beide verarscht. Nur habe ich das Glück keinen Schaden zu haben. Das Geld müsste Opfer B über eine Zivilklage zurück bekommen, oder halt den Betrüger verklagen, bei dem er was „gekauft“ hat. Und da hier der Aufwand nicht im Verhältnis zum Schaden steht, wird das wohl nicht passieren. Mir tut der Andere wirklich leid, ich erstatte auf jeden Fall Anzeige gegen den Betrüger und hoffe dass die Aufzeichnungen der Kameras bei der Übergabe noch gespeichert sind.
 
leesmercenary schrieb:
Hätte ich das ahnen können, dass es sich um einen Dreieckbetrug handelt, hätte ich dem Betrüger gar nicht erst geantwortet. :rolleyes:

Gab es denn sonst irgendwelche Indizien außer dem Wunsch trotz persönlicher Abholung vorab zu überweisen?

Danke für Deine ausführlichen Rückmeldungen zu dem Thema. Das ist für Alle hier, die mit Kleinanzeigen und Co. handeln, wichtig. Ich hatte auch schon mal so ein Fall, wo ein Käufer per Paypal Friends zahlen wollte, damit er nichts abheben muss... war mir dann aber auch zu unsicher. Ging dann doch bar.
 
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Nein, es gab keinerlei Indizien. Er hat nur darauf bestanden den Artikel vorab per Überweisung zu bezahlen und dann den Artikel in der Innenstadt im Einkaufszentrum abzuholen. Ich habe mir dabei nichts gedacht, außer dass das von ihm ja ziemlich dämlich ist. :rolleyes:

Ja, ich werde weiter berichten. :)
 
hallo7 schrieb:
Zu 99% nicht. Die werden höchstens ein paar Tage aufbewahrt.

Ärgerlich, na gut. Vielleicht klappt es ja über den eBay Namen.
 
leesmercenary schrieb:
Nur habe ich das Glück keinen Schaden zu haben.

Wieso hast du keinen Schaden? Du hast die verkaufte Ware nicht mehr und rechtlich auch kein Geld. Der Weg der Zivilklage ist für den Betrogenen mit einem Gang zum Anwalt erledigt, diesen Aufwand dürfte wohl jeder betreiben.
 
ChotHoclate schrieb:
Wieso hast du keinen Schaden? Du hast die verkaufte Ware nicht mehr und rechtlich auch kein Geld. Der Weg der Zivilklage ist für den Betrogenen mit einem Gang zum Anwalt erledigt, diesen Aufwand dürfte wohl jeder betreiben.

:confused_alt: hmmm. Aber der Betrüger hat ihn doch um sein Geld betrogen in dem er meine Kontonummer weitergegeben hat? Naja ich lasse das von meinem Anwalt klären, sollte es so sein dass mir das Geld tatsächlich nicht zusteht, überweise ich es ihm zurück.
 
Was meint denn Dein Anwalt, wem das Geld gehört das Dir überwiesen wurde? Hat er gesagt Du darfst es behalten?

Eigentlich ist es doch ganz einfach. Alles muss wieder Rückabgewickelt. Du deine graka zurück erhalten und das andere Opfer sein Geld zurück erhalten.

Das mit dem Geld ist einfach. Mit Deiner Graka wird es schwierig... und nun weißt Du auch wer den Schaden hat.

Tut mir leid.
 
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lachZ0fant schrieb:
Was meint denn Dein Anwalt, wem das Geld gehört das Dir überwiesen wurde? Hat er gesagt Du darfst es behalten?

Eigentlich ist es doch ganz einfach. Alles muss wieder Rückabgewickelt. Du deine graka zurück erhalten und das andere Opfer sein Geld zurück erhalten.

Das mit dem Geld ist einfach. Mit Deiner Graka wird es schwierig... und nun weißt Du auch wer den Schaden hat.

Tut mir leid.

Darüber haben wir noch nicht gesprochen. Klingt plausibel wie du es erklärt hast. Wie gesagt, wenn es das Gesetz so regelt, überweise ich natürlich zurück.
 
Wäre natürlich sehr interessant zu wissen, was die Gesetzgebung am Ende dazu entscheidet. Die von @lachZ0fant angesprochene Tatsache, dass das Geld (rückverfolgbar) greifbar ist, die Grafikkarte jedoch nicht, leuchtet leider ein :(
 
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bemymonkey schrieb:
Wäre natürlich sehr interessant zu wissen, was die Gesetzgebung am Ende dazu entscheidet. Die von @lachZ0fant angesprochene Tatsache, dass das Geld (rückverfolgbar) greifbar ist, die Grafikkarte jedoch nicht, leuchtet leider ein :(

Da hast du recht. Der Betrüger hatte allerdings einen vollen Klarnamen bei eBay Kleinanzeigen. Vielleicht erreiche ich damit etwas.
 
Das Problem wird hier bestimmt sein das er einen und nicht seinen Klarnamen angegeben hat.

Aber er könnte ja auch einfach dumm sein. Hast Du schon eine Anzeige gegen unbekannt gemacht?

Die Polizei könnte dann IP Adressen anfordern und den anschluss ermitteln . Keine Ahnung wie lange die mittlerweile gespeichert werden.

Glaube aber nicht das der Aufwand betrieben wird.
 
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