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Ermittlungen Dreiecksbetrug eBay Kleinanzeigen

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leesmercenary schrieb:
mit der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit freigesprochen zu werden,
das bezweifle ich jetzt einfach mal stark.
Fakt ist: Du hast Geld bekommen und hast keine Ware geliefert an die zahlende Person. Betrug wird dir nicht nachzuweisen sein, das Geld besitzt du dennoch zu unrecht.
 
rg88 schrieb:
das bezweifle ich jetzt einfach mal stark.
Fakt ist: Du hast Geld bekommen und hast keine Ware geliefert an die zahlende Person. Betrug wird dir nicht nachzuweisen sein, das Geld besitzt du dennoch zu unrecht.

Klar das Geld besitze ich zu Unrecht, das weiß ich. Nur sind das ja zwei Paar Schuhe, der Betrug und das ich Geld habe welches mir nicht gehört. Das Opfer hat mich ja angeklagt ihn betrogen zu haben, habe ich ja aber nicht. Mir muss ja nachgewiesen werden, dass ich den KLÄGER mit der Absicht etc pp. (263 STGB). Und das ist unmöglich, da ich den gesamten Schriftverkehr mit dem Betrüger noch habe. Ich hatte ja nie in irgendeinder Weise Kontakt mit dem Geschädigten/Kläger.

Wie dem auch sei, ich zahle die 330€, auf ein Verfahren lasse ich es nicht ankommen, kostet unterm Strich ja mehr als der Betrag. Ist halt nur doof wenn der Klügere immer nachgibt regieren irgendwann die Dummen dieses Land. Oh wait...
 
Was heißt hier "nachgeben". Du besitzt Geld was dir nicht gehört. Wenn die Klage wegen Betrugs fallen gelassen wird, dann klagt der Käufer das eben über ein Zivilverfahren von dir ein, welches du zu 100% verlierst. Verfahrenskosten trägst du dann auch höchstwahrscheinlich.

Ob hier "der Klügere" nachgibt ist Ansichtssache. Du hast halt schlicht eingesehen, dass du im Unrecht bist und die Sache nicht zu deinen Gunsten ausgehen kann. Wie denn auch...
Die Staatsanwaltschaft auch, sonst würde sie dir den "Deal" nicht anbieten. Unterm Strich spart sich das Gericht nun das zweite Verfahren bzgl. der Rückzahlung auf dem Zivilweg.
Die Schritt sind von beiden Seiten nur vernünftig.

Beim Dreckecksbetrug verlierst nun mal du, so einfach ist das.
Du hast ungeprüft jemandem dein Produkt übergeben. Die Fahrlässigkeit liegt leider bei dir. Klar, du wurdest betrogen. Aber dafür kann und darf nicht ein anderer die Konsequenzen tragen. Der einzige der hier in der Lage gewesen wäre diesen Betrug zu erkennen bist nunmal du.
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cartridge_case schrieb:
Und du verklagst den Kläger dann auf Schadensersatz? :D
Weshalb? Weil dieser berechtigterweise sein Geld zurück fordert?
 
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Da muss ich dir wohl Recht geben @rg88. Ich verbuche das unter Lehrgeld.
C’est la vie :/
Ergänzung ()

cartridge_case schrieb:
Weil wegen seiner Unachtsamkeit dem TE das Produkt abhanden gekommen ist.

Ist doch egal, Hauptsache der Betrüger hat keine Strafe zu erwarten :freak:

Ich erstatte natürlich Anzeige gegen den Betrüger, wird aber wahrscheinlich nichts bringen außer der Statistik.
 
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leesmercenary schrieb:
Ich verbuche das unter Lehrgeld.
Es tut mir wahnsinnig leid für dich und ich fühle mit dir. Aber das ist wohl das einzige was du hier machen kannst (in Bezug auf dich und den ehrlichen Käufer).
Drücke dir die Daumen, dass der Betrüger geschnappt wird. Egal ob du dein Geld oder Ware wieder siehst oder nicht. Hauptsache (bzw. zumindest) die Genugtuung, dass dieser Wi***er dran kommt, wünsch ich dir.
 
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rg88 schrieb:
Es tut mir wahnsinnig leid für dich und ich fühle mit dir. Aber das ist wohl das einzige was du hier machen kannst (in Bezug auf dich und den ehrlichen Käufer).
Drücke dir die Daumen, dass der Betrüger geschnappt wird. Egal ob du dein Geld oder Ware wieder siehst oder nicht. Hauptsache (bzw. zumindest) die Genugtuung, dass dieser Wi***er dran kommt, wünsch ich dir.

Vielen Dank :)
 
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so gesehen hättest du auch gleich die 330 eur zurückzahlen können, ohne die hilfe des anwalts.
die frage ist, ob du dich jetzt als konsequenz bei ebay abmeldest?
 
capitalguy schrieb:
so gesehen hättest du auch gleich die 330 eur zurückzahlen können, ohne die hilfe des anwalts.
Klar, aber das wollte er ja nicht einsehen, dass er im Unrecht ist.
capitalguy schrieb:
die frage ist, ob du dich jetzt als konsequenz bei ebay abmeldest?
Logik?
 
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Wieso sollte ich mich bei eBay abmelden? Hatte doch geschrieben nur noch persönlich und bar.

Die 330€ zahle ich zurück.
 
rg88 schrieb:
Betrug wird dir nicht nachzuweisen sein, das Geld besitzt du dennoch zu unrecht.
So ist es.
leesmercenary schrieb:
Nur sind das ja zwei Paar Schuhe
Auch das ist wahr, aber die Justiz versucht auf diesem Wege beide Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, denn sonst müsste die ebenfalls Betrogene von der das Geld kommt, Dich auch noch zivilrechtlich auf Rückgaben des Geldes verklagen.
leesmercenary schrieb:
Das Opfer hat mich ja angeklagt ihn betrogen zu haben
Nein, Anklagen kann nur die Staatsanwaltschaft, sie hat die angezeigt, was dann ggf. zu einer Anklage führt. Anklagen sind eine Sache Strafrechts, verklagen ist eine des Zivilrechts, da kann im Prinzip jeder jemanden auf etwas verklagen.
rg88 schrieb:
Beim Dreckecksbetrug verlierst nun mal du, so einfach ist das.
Du hast ungeprüft jemandem dein Produkt übergeben. Die Fahrlässigkeit liegt leider bei dir. Klar, du wurdest betrogen. Aber dafür kann und darf nicht ein anderer die Konsequenzen tragen. Der einzige der hier in der Lage gewesen wäre diesen Betrug zu erkennen bist nunmal du.
So ist es, nur derjenige der eine Ware verkauft, hat überhaupt eine Chance den Dreiecksbetrug zu vermeiden, eben indem er auf sehr konkreten Angaben beim Verwendungszweck besteht oder besser noch auf Barzahlung bei Abholung. Dann wäre es auch egal ob er z.B. gerade einer Oma die Handtasche geklaut hat und dann mit dem Geld die Ware bezahlt, selbst wenn sich dies dann raustellt, dürftest Du das Bargeld behalte, Bargeld hat hier einen besonderen Rechtsstatuts.
cartridge_case schrieb:
Weil wegen seiner Unachtsamkeit dem TE das Produkt abhanden gekommen ist.
Welche Unachtsamkeit kann man der Zahlerin denn vorwerfen? Die hat vom Betrüger die Daten des TEs und vermutlich einen Hinweis was im Verwendungszweck zu hat, bekommen und dahin überwiesen. Die konnte nun wirklich nicht erkennen, dass sie es mit einem Betrüger zu tun hat und hier gerade ein Dreiecksbetrug abgelaufen ist.

Hätte der TE nun einen ordentlichen Verwendungszweck verlangt mit Angebots bzw. Auktionsnummer und Lieferadresse und die Zahlende hätte sich überreden lassen dort andere als ihren eigenen Daten einzutragen, dann würde ich Dir recht geben.
cartridge_case schrieb:
Hauptsache der Betrüger hat keine Strafe zu erwarten :freak:
Doch hat er, wenn er denn ermittelt werden kann, nur die Chance dafür ist leider nicht sehr hoch.
 
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Holt schrieb:
selbst wenn sich dies dann raustellt, dürftest Du das Bargeld behalte, Bargeld hat hier einen besonderen Rechtsstatuts.
Sicher? Gibts dazu einen Paragraphen? Geld aus illegaler Herkunft ist doch normal nicht vor Rückerstattungansprüchen geschützt. (Gut, man müsste halt nachweisen können, dass es eben jene Scheine aus besagter Handtasche waren)
 
Kleines Update: Nach Rücksprache mit meiner Anwältin, werde ich der Forderung der StA, die 330€ zu zahlen damit das Verfahren nach 153a STPO eingestellt wird, nicht nachkommen. 153a wäre ein Schuldeingeständnis, welches ich auf gar keinen Fall akzeptieren werde. Meine Anwältin wird der StA schreiben dass ich das Geld dem Opfer zurückzahlen möchte und werde, allerdings nicht nach 153a sondern dass das Verfahren ganz normal eingestellt wird.
 
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ja, das ist auch dein gutes Recht, dass du den Deal noch nachverhandelst.
Vergiss nur nicht: Wenn du nicht zahlst, enthältst du dem anderen Opfer Geld vor, das ihm gehört. Wohlgemerkt zu den Zinsen die das Gericht aufgeschlägt auf den Normalzins festlegt.

Was ich aber gar nicht verstehe:
Warum habt ihr das Ganze überhaupt soweit eskalieren lassen. Was hast du da bitte für eine Anwältin? Der gesunde Menschenverstand sagt doch bereits, dass dir das Geld nicht gehört. Da wäre es die Aufgabe deiner Anwältin dir das so klipp und klar zu sagen und zu versuchen sich mit dem Kläger außergerichtlich zu einigen. Sprich: Ich zahl dir das Geld zurück und du ziehst die Klage zurück. Und zack fertig. Man muss dem anderen dabei halt erklären, dass man auch selbst Opfer ist und man seinen Schaden wieder ausgleicht.
Durch den Weg den deine Anwälting und du da eingeschlagen habt, werden unnötig auf zwei Seiten ganz fröhlich immer höhere Anwaltskosten verursacht. Klar, die Anwälte freuts. Aber ich würde mir da nächstes Mal einen besseren Rechtsbeistand suchen...

Keine Ahnung was die Frau für eine Strategie verfolgt(e), aber Sinn hatte das Ganze eigentlich keinen was die da gemacht hat
 
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Ganz ehrlich, ich frage mich das mittlerweile auch, wieso wir das nicht früher anders geregelt haben. Ich habe es ehrlich gesagt auch gar nicht so verfolgt, da ja immer Monate dazwischen lagen und ich sehr beschäftigt war. Naja wie dem auch sei. Ich möchte das jetzt so aus der Welt schaffen wie eben im letzten Satz geschrieben und dann soll es gut sein und ich habe daraus gelernt.

Ich werde weiter berichten wie es ausging.
 
die außergerichtliche Einigung mit dem Kläger könnt ihr doch immer noch umsetzen. Dann seid ihr nicht auf Gedeih und Verderben der Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Wenn du da einen jungen erwischt, der sich gerade seine Statistik schön machen will, dann wird der einen Teufel tun und da nachgeben. Der Kläger kann aber die Klage zurückziehen und damit wären ihm die Hände gebunden.

(kann natürlich auch eine Staatsanwältin sein)
 
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Das haben wir vor ja, also die außergerichtliche Einigung. Ich habe mich da eben missverständlich ausgedrückt.
 
Das ist ja nun wirklich schon zum Fremdschämen, denn wie hätte sie das überhaupt nur ahnen können? Die hat auf ein Inserat bei eBay Kleinanzeigen Kontakt zu einem Verkäufer einer Konsole (dem Betrüger) aufgenommen, sich mit ihm geeinigt und von ihm die Kontodaten des TE erhalten. Ein ganz normaler Vorgang der täglich tausendfach so ablaufen dürfte, was hätte sie denn für einen Beweis verlangen sollen? Ein Foto der Konsole? Daran wäre der Betrug wohl kaum gescheitert, denn sowas lässt sich immer beschaffen.

Beim Dreiecksbetrug ist derjenige der Zahlung vornimmt, der am wenigsten machen kann, er könnte allenfalls auf Käufe die nicht nach dem Schema Bargeld gehen Selbstabholung ablaufen, komplett verzichten. Derjenige der die Ware verschickt, ist der einige der bösen Spiel der doppelten Täuschung des Betrügers etwas entgegensetzen kann, nämlich indem er beim Verwendungszweck die nötigen Daten verlangt und streng darauf achtet, dass diese dann auch stimmen. Deshalb finde ich es auch nicht ungerecht, dass er dann am Ende ohne Ware und ohne Geld dasteht, wenn er dies versäumt hat und der Betrüger nicht gefasst werden konnte.

Eine bessere Aufklärung wäre natürlich wünschenswert, so schreibt eBay selbst zu dem Thema:
Der Tipp mit den Bankverbindungsdaten des Verkäufers funktioniert nur, wenn der Name der Nutzer verifiziert ist und spätestens bei Kleinanzeigen kann der Betrüger sich leicht den Namen und die Adresse des wahren Verkäufers aneignen. Sinnvoller wäre der Hinweis im Verwendungszweck die Aktionsnummer und die Versandadresse zu verlangen und streng zu prüfen. Ebenso fraglich ist die Ansicht, dass C nicht zur Rückzahlung verpflichtet wären, dies mag die Art sein wie eine US Internetfirma dies sieht, aber denen ist die deutsche Rechtslage ja sowieso egal.
 
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