rg88 schrieb:
Betrug wird dir nicht nachzuweisen sein, das Geld besitzt du dennoch zu unrecht.
So ist es.
leesmercenary schrieb:
Nur sind das ja zwei Paar Schuhe
Auch das ist wahr, aber die Justiz versucht auf diesem Wege beide Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, denn sonst müsste die ebenfalls Betrogene von der das Geld kommt, Dich auch noch zivilrechtlich auf Rückgaben des Geldes verklagen.
leesmercenary schrieb:
Das Opfer hat mich ja angeklagt ihn betrogen zu haben
Nein, Anklagen kann nur die Staatsanwaltschaft, sie hat die angezeigt, was dann ggf. zu einer Anklage führt. Anklagen sind eine Sache Strafrechts, verklagen ist eine des Zivilrechts, da kann im Prinzip jeder jemanden auf etwas verklagen.
rg88 schrieb:
Beim Dreckecksbetrug verlierst nun mal du, so einfach ist das.
Du hast ungeprüft jemandem dein Produkt übergeben. Die Fahrlässigkeit liegt leider bei dir. Klar, du wurdest betrogen. Aber dafür kann und darf nicht ein anderer die Konsequenzen tragen. Der einzige der hier in der Lage gewesen wäre diesen Betrug zu erkennen bist nunmal du.
So ist es, nur derjenige der eine Ware verkauft, hat überhaupt eine Chance den Dreiecksbetrug zu vermeiden, eben indem er auf sehr konkreten Angaben beim Verwendungszweck besteht oder besser noch auf Barzahlung bei Abholung. Dann wäre es auch egal ob er z.B. gerade einer Oma die Handtasche geklaut hat und dann mit dem Geld die Ware bezahlt, selbst wenn sich dies dann raustellt, dürftest Du das Bargeld behalte, Bargeld hat hier einen besonderen Rechtsstatuts.
cartridge_case schrieb:
Weil wegen seiner Unachtsamkeit dem TE das Produkt abhanden gekommen ist.
Welche Unachtsamkeit kann man der Zahlerin denn vorwerfen? Die hat vom Betrüger die Daten des TEs und vermutlich einen Hinweis was im Verwendungszweck zu hat, bekommen und dahin überwiesen. Die konnte nun wirklich nicht erkennen, dass sie es mit einem Betrüger zu tun hat und hier gerade ein Dreiecksbetrug abgelaufen ist.
Hätte der TE nun einen ordentlichen Verwendungszweck verlangt mit Angebots bzw. Auktionsnummer und Lieferadresse und die Zahlende hätte sich überreden lassen dort andere als ihren eigenen Daten einzutragen, dann würde ich Dir recht geben.
cartridge_case schrieb:
Hauptsache der Betrüger hat keine Strafe zu erwarten
Doch hat er, wenn er denn ermittelt werden kann, nur die Chance dafür ist leider nicht sehr hoch.