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Vielleicht habe ich ja Glück. Anzeige habe ich noch nicht erstattet. Das mache ich zusammen mit meiner Aussage bei der Polizei. Aber ich gehe auch davon aus dass das im Sande verlaufen wird, leider.
leider bleibst du erstmal auf dem Salat sitzen (sprich ohne GPU und ohne Geld).
Das Geld das dir überwiesen wurde, gehört ja eigentlich Opfer B.
Naja, ich hoffe man kann den Honk ermitteln.
Immer wieder spannend, wenn man was über Kleinanzeigen verschickt.
Mittlerweile handhabe ich es nur noch, entweder per Abholung, Treffpunkt und Barzahlung oder Überweisung. Bei Überweisung muss für mich allerdings Kontoinhaber und Versandadresse übereinstimmen.
Aber vermutlich hätte ich mich in dem von dir beschriebenen Fall auch gewundert, aber es wohl auch so gemacht.
Hinweis:
Das kannst Du als Otto-Normalverbraucher gar nicht prüfen!
Die Überweisung wird immer ausgeführt, sofern ein Konto mit der angegebenen Nummer existiert, egal wie der richtige Kontoinhaber heißt! Der Kontoname wird in der Regel nicht mehr von den Banken abgeglichen!
Ich weiß nicht wo das ein teurer Spaß für mich werden soll? Gegen mich wird aktuell wegen Betrug ermittelt. Diese Vorwürfe sind allerdings falsch, ergo werden die Ermittlungen eingestellt, da ich ja beweisen kann dass ich niemanden betrogen habe. Opfer B und ich wurden beide verarscht. Nur habe ich das Glück keinen Schaden zu haben.
Du willst es nicht verstehen oder? Der einzige der hier einen Schaden hat, bist du. Und der einzige der die Verfahrenskosten trägt, bist du. Du hast Geld, das dir rechtmäßig nicht gehört und rückst es nicht raus.
Zudem ist die vollkommen bewusst, dass du keinerlei Gegenleistung für dieses Geld geleistet hast. Also an B keine Karte übergeben hast.
Und doch, das wird teuer.
Abgesehen von den Verfahrenskosten: Dein Anwalt arbeitet sicherlich auch nicht für einen feuchten Händedruck
Im Strafverfahren wirds nicht teuer, weil er nicht der Betrüger ist... Ein Zivilverfahren gibts noch nicht.
Zur Überweisung:
Bei Überweisung hilft nur eine eindeutige(!) Referenz anzugeben z.B. Zahlung für Grafikkarte x von Verkäufer <Name> + ebay Referenznummer z.B.
Dann ist es eindeutig das die Überweisung für mich ist. Sollte sich ein Opfer von einem Dritten diesen Betreff aufschwatzen lassen ohne stutzig zu werden seh ich Erfolgschancen vorm Zivilgericht... Dann steht ja drauf das der Betrag für mich ist.
Dann ist es eindeutig das die Überweisung für mich ist. Sollte sich ein Opfer von einem Dritten diesen Betreff aufschwatzen lassen ohne stutzig zu werden seh ich Erfolgschancen vorm Zivilgericht... Dann steht ja drauf das der Betrag für mich ist.
Nur, dass das jetzt deine persönliche Meinung ist und absolut nichts mit der Rechtslage zu tun hat.
Spätestens bei §119 BGB ist deine Argumentation so wertvoll wie ein Blatt Klopapier
Nur, dass das jetzt deine persönliche Meinung ist und absolut nichts mit der Rechtslage zu tun hat.
Spätestens bei §119 BGB ist deine Argumentation so wertvoll wie ein Blatt Klopapier
Danke für den Paragraphen. Wenn mein Anwalt mir sagt, dass ich laut Gesetz verpflichtet bin das Geld zurück zu zahlen, so werde ich es natürlich tun. Und wie bereits gesagt, im Strafverfahren wird es nicht teuer, da es zu gar keinem Verfahren kommen wird. Mein Anwalt kostet mich tatsächlich nichts. Zu einem Zivilverfahren lasse ich es dann gar nicht erst kommen.
Wurde das eigentlich tatsächlich so geschrieben? Das würde ja bedeuten, dass XY dir das Geld überwiesen hat. Er überweist also aus Versehen Geld an jemanden, der eine Grafikkarte verkaufen will?
Oder soll das bedeuten, er sah die Überweisung in seinem Kontoauszug, kann sich aber nicht erklären, wieso Geld überwiesen wurde? Dann müsste Herr XY aber sagen, er hat nichts überwiesen/die Überweisung hat er nicht in Auftrag gegeben.
Mal abgesehen davon, dass für manche wohl der § 119 BGB auch für absolut jede Schandtat herhalten muss - war da nicht mal was mit unverzüglich und ab Kenntnis und so?
Im Ergebnis wird der TE wohl das Geld zurückzahlen müssen - wobei nichts dagegen spricht, dass er erstmal 50% anbietet, immerhin sind tatsächlich beide gelinkt worden. Nur halt nach Bereicherungsrecht und da sind wir in anderen Gebieten des BGB unterwegs.
Zuletzt könnte man natürlich prüfen, ob tatsächlich bei der Überweisung ein anderer Name als der des TE angegeben wurde. Womöglich hätte man dann mit der Bank, die das nicht geprüft hat, eine neue Anlaufstelle?
B (der Überweiser) hat im Glauben eine Grafikkarte zu erwerben an A (den TE) gezahlt. Der Betrüger C hat aber die Kontodaten von A an B weitergegeben, so getan, als ob er selbst die GPU verkaufen würde und B bezahlen lassen und die Karte dann selbst abgeholt.
A war so treudoof und hat der Sache vertraut. B hat nun an A gezahlt und will selbstverständlich sein Geld wieder, welches ihm rechtlich auch zusteht, weil A ihm nicht im Gegenzug überreicht hat.
Ergänzung ()
Idon schrieb:
Zuletzt könnte man natürlich prüfen, ob tatsächlich bei der Überweisung ein anderer Name als der des TE angegeben wurde. Womöglich hätte man dann mit der Bank, die das nicht geprüft hat, eine neue Anlaufstelle?
Wieso? Der Betrüger kann doch problemlos den echten Namen des TEs zu den kontodaten mitgeben. Dem ist es doch wurst, der will nur, dass irgendjemand bezahlt
Mal abgesehen davon, dass für manche wohl der § 119 BGB auch für absolut jede Schandtat herhalten muss - war da nicht mal was mit unverzüglich und ab Kenntnis und so?
Im Ergebnis wird der TE wohl das Geld zurückzahlen müssen - wobei nichts dagegen spricht, dass er erstmal 50% anbietet, immerhin sind tatsächlich beide gelinkt worden. Nur halt nach Bereicherungsrecht und da sind wir in anderen Gebieten des BGB unterwegs.
Zuletzt könnte man natürlich prüfen, ob tatsächlich bei der Überweisung ein anderer Name als der des TE angegeben wurde. Womöglich hätte man dann mit der Bank, die das nicht geprüft hat, eine neue Anlaufstelle?
Da sagst du was, tatsächlich steht auf der Überweisung nicht mein Name. Ist mir nicht aufgefallen, da ich nicht auf die einzelne Überweisung geklickt habe, sondern nur im Online Banking gesehen habe, dass die 330 gut geschrieben wurden. Könnte man dafür die Bank heranziehen? Ist diese verpflichtet, Kontonummer und Name zu vergleichen?
Nur weil Banken das nicht (mehr) machen heißt das nicht, dass sie das direkt von irgendeiner (Mit-)Haftung befreit.
Ich weiß diesmal ehrlich gesagt wirklich nicht, ob man da realistische Möglichkeiten hat. Ich würde es aber wohl probieren. Ein nein hier im Forum oder die ersten paar nein der Bank würden mich jedenfalls nicht abhalten.
Immerhin ist doch die Frage: Wäre die Masche aufgeflogen, wäre der Name überprüft worden? Vielleicht in Anbetracht der Tatsache, dass die Masche wohl in entsprechenden Kreisen nicht völlig neu und überraschend ist?
Doch, das heißt es. Wieso sollte die Bank von A haften, für eine Überweisung, die sie korrekt ausgeführt hat, und warum sollte die Bank von B haften, für eine Überweisung, die er so in Auftrag gegeben hat?
Was passiert bei Zahlendrehern?
Auch mit der IBAN gilt: Für Zahlendreher haftet der Kunde! Gibt er Kontonummer und Bankleitzahl fehlerhaft an und wird der Überweisungsbetrag einem falschen Konto gutgeschrieben, so kann er hierfür sein Institut nicht haftbar machen. Er muss sich das Geld vom Empfänger wiederholen. Die Banken und Sparkassen brauchen nicht zu prüfen, ob Name und Kontodaten des Empfängers in sich stimmig sind. Es zählt allein die Kundenkennung, also die IBAN.
"https://www.verbraucherzentrale.de/...a-europaweite-regeln-im-zahlungsverkehr-11512