Hallo,
ich brauche hier mal einen Rat bzw. ob ich mich komplett auf dem Holzweg befinde.
Folgender Sachverhalt:
Antriebswelle via daparto am 29.01.2025 von einer Premium Marke bestellt, Antriebswelle selbst eingebaut, Welle verursacht bei der ersten Probefahrt schon Vibrationen. Ich bin damit aber ca. noch eine Woche zur Arbeit gefahren um zu schauen ob das Geräusch schlimmer oder besser wird, was soll ich sagen, es wurde schlimmer.
Auto ist ein Sommerfahrzeug, wird also nicht immer bewegt, deshalb hab ich den Wagen erstmal zur Seite gestellt und vor ca. 3 Wochen die Welle mit einer neuen originalen Welle ausgetauscht. Seitdem ist Ruhe.
Ich habe die Welle dann direkt genau mit der Begründung beim Händler reklamiert, er wollte eine Kopie vom Fahrzeugschein sehen, was für mich soweit ok ist, jetzt kommts aber er verlangt einen Werkstattbericht. Ein befreundeter KFZ Meister hat die Welle auch geprüft und mir bestätigt, dass diese defekt ist. Der Händler hat weder in seinen Rücknahmebedingungen, noch in den AGBs irgendwas von einem Werkstattbericht stehen. Ich habe die Welle zwar selbst eingebaut, habe mich aber strikt an die Anleitung bzw. Vorgaben des Herstellers gehalten, sogar die Schrauben wurden mit den passenden Drehmomenten angezogen, die Welle war auch nicht verkeilt. Da ich solche Arbeiten seit gut ca. 20 Jahren hobbymäßig ausführe, gehe ich auch nicht von einem Einbaufehler aus. Die Originalwelle funktioniert ja auch einwandfrei und ich bin durchaus in der Lage einen Fehler selbst zuzugeben.
Beim Ausbau ist mir außerdem aufgefallen, dass am Innengelenk andere Schellen verbaut sind, als am Außengelenk, das ist sehr ungewöhnlich, zumal ich per Zufall vor 2 Wochen eine weitere Welle des Herstellers in der Hand hatte und diese auf beiden Seiten die gleichen Schellen verbaut hatte. Ich kann es natürlich nicht beweisen, aber der Verdacht liegt Nahe, dass ich kein Neuteil erhalten hab, mir ist das auch dummerweise erst beim Ausbau aufgefallen.
Da ich per Paypal bezahlt habe, habe ich den Käuferschutz beauftragt den Fall zu lösen, ich habe sämtliche Unterlagen hochgeladen, der Händler kann hier natürlich auch ein Statement abgeben und fordert jetzt wieder einen Werkstattbericht, den ich natürlich nur erstellen lassen kann, wenn ich die defekte Welle wieder einbaue, zu einer Werkstatt fahre und das diagnostizieren lasse. Das steht aber in keinem Verhältnis, die Kosten würden ja deutlich den Wert der Welle übersteigen. Wenn er das fordert, sehe ich ihn da auch ehrlich gesagt in der Pflicht die Kosten zu übernehmen.
Für meine Begriffe ist das ein normaler Gewährleistungsfall, entweder erhalte ich ein intaktes Ersatzteil oder mein Geld zurück. Es geht hier nur um ca. 100 € ich will aber nicht klein bei geben, weil ich mich ungerecht behandelt fühle und man solchen Gebaren für meine Begriffe das Handwerk legen muss.
Mir geht's jetzt einfach mal um eine 2. Meinung dazu. Mein nächster Schritt wäre jetzt zu sagen, dass er mir doch bitte mal den Passus schriftlich aus seinen AGBs etc. geben soll, wo das niedergeschrieben steht bzw. die Gewährleistungsbedingungen des Herstellers schriftlich mitteilen soll.
ich brauche hier mal einen Rat bzw. ob ich mich komplett auf dem Holzweg befinde.
Folgender Sachverhalt:
Antriebswelle via daparto am 29.01.2025 von einer Premium Marke bestellt, Antriebswelle selbst eingebaut, Welle verursacht bei der ersten Probefahrt schon Vibrationen. Ich bin damit aber ca. noch eine Woche zur Arbeit gefahren um zu schauen ob das Geräusch schlimmer oder besser wird, was soll ich sagen, es wurde schlimmer.
Auto ist ein Sommerfahrzeug, wird also nicht immer bewegt, deshalb hab ich den Wagen erstmal zur Seite gestellt und vor ca. 3 Wochen die Welle mit einer neuen originalen Welle ausgetauscht. Seitdem ist Ruhe.
Ich habe die Welle dann direkt genau mit der Begründung beim Händler reklamiert, er wollte eine Kopie vom Fahrzeugschein sehen, was für mich soweit ok ist, jetzt kommts aber er verlangt einen Werkstattbericht. Ein befreundeter KFZ Meister hat die Welle auch geprüft und mir bestätigt, dass diese defekt ist. Der Händler hat weder in seinen Rücknahmebedingungen, noch in den AGBs irgendwas von einem Werkstattbericht stehen. Ich habe die Welle zwar selbst eingebaut, habe mich aber strikt an die Anleitung bzw. Vorgaben des Herstellers gehalten, sogar die Schrauben wurden mit den passenden Drehmomenten angezogen, die Welle war auch nicht verkeilt. Da ich solche Arbeiten seit gut ca. 20 Jahren hobbymäßig ausführe, gehe ich auch nicht von einem Einbaufehler aus. Die Originalwelle funktioniert ja auch einwandfrei und ich bin durchaus in der Lage einen Fehler selbst zuzugeben.
Beim Ausbau ist mir außerdem aufgefallen, dass am Innengelenk andere Schellen verbaut sind, als am Außengelenk, das ist sehr ungewöhnlich, zumal ich per Zufall vor 2 Wochen eine weitere Welle des Herstellers in der Hand hatte und diese auf beiden Seiten die gleichen Schellen verbaut hatte. Ich kann es natürlich nicht beweisen, aber der Verdacht liegt Nahe, dass ich kein Neuteil erhalten hab, mir ist das auch dummerweise erst beim Ausbau aufgefallen.
Da ich per Paypal bezahlt habe, habe ich den Käuferschutz beauftragt den Fall zu lösen, ich habe sämtliche Unterlagen hochgeladen, der Händler kann hier natürlich auch ein Statement abgeben und fordert jetzt wieder einen Werkstattbericht, den ich natürlich nur erstellen lassen kann, wenn ich die defekte Welle wieder einbaue, zu einer Werkstatt fahre und das diagnostizieren lasse. Das steht aber in keinem Verhältnis, die Kosten würden ja deutlich den Wert der Welle übersteigen. Wenn er das fordert, sehe ich ihn da auch ehrlich gesagt in der Pflicht die Kosten zu übernehmen.
Für meine Begriffe ist das ein normaler Gewährleistungsfall, entweder erhalte ich ein intaktes Ersatzteil oder mein Geld zurück. Es geht hier nur um ca. 100 € ich will aber nicht klein bei geben, weil ich mich ungerecht behandelt fühle und man solchen Gebaren für meine Begriffe das Handwerk legen muss.
Mir geht's jetzt einfach mal um eine 2. Meinung dazu. Mein nächster Schritt wäre jetzt zu sagen, dass er mir doch bitte mal den Passus schriftlich aus seinen AGBs etc. geben soll, wo das niedergeschrieben steht bzw. die Gewährleistungsbedingungen des Herstellers schriftlich mitteilen soll.