Ersatzteil bestellt, Teil defekt, Händler verweigert Gewährleistung

nebulein

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Hallo,

ich brauche hier mal einen Rat bzw. ob ich mich komplett auf dem Holzweg befinde.

Folgender Sachverhalt:
Antriebswelle via daparto am 29.01.2025 von einer Premium Marke bestellt, Antriebswelle selbst eingebaut, Welle verursacht bei der ersten Probefahrt schon Vibrationen. Ich bin damit aber ca. noch eine Woche zur Arbeit gefahren um zu schauen ob das Geräusch schlimmer oder besser wird, was soll ich sagen, es wurde schlimmer.

Auto ist ein Sommerfahrzeug, wird also nicht immer bewegt, deshalb hab ich den Wagen erstmal zur Seite gestellt und vor ca. 3 Wochen die Welle mit einer neuen originalen Welle ausgetauscht. Seitdem ist Ruhe.

Ich habe die Welle dann direkt genau mit der Begründung beim Händler reklamiert, er wollte eine Kopie vom Fahrzeugschein sehen, was für mich soweit ok ist, jetzt kommts aber er verlangt einen Werkstattbericht. Ein befreundeter KFZ Meister hat die Welle auch geprüft und mir bestätigt, dass diese defekt ist. Der Händler hat weder in seinen Rücknahmebedingungen, noch in den AGBs irgendwas von einem Werkstattbericht stehen. Ich habe die Welle zwar selbst eingebaut, habe mich aber strikt an die Anleitung bzw. Vorgaben des Herstellers gehalten, sogar die Schrauben wurden mit den passenden Drehmomenten angezogen, die Welle war auch nicht verkeilt. Da ich solche Arbeiten seit gut ca. 20 Jahren hobbymäßig ausführe, gehe ich auch nicht von einem Einbaufehler aus. Die Originalwelle funktioniert ja auch einwandfrei und ich bin durchaus in der Lage einen Fehler selbst zuzugeben.

Beim Ausbau ist mir außerdem aufgefallen, dass am Innengelenk andere Schellen verbaut sind, als am Außengelenk, das ist sehr ungewöhnlich, zumal ich per Zufall vor 2 Wochen eine weitere Welle des Herstellers in der Hand hatte und diese auf beiden Seiten die gleichen Schellen verbaut hatte. Ich kann es natürlich nicht beweisen, aber der Verdacht liegt Nahe, dass ich kein Neuteil erhalten hab, mir ist das auch dummerweise erst beim Ausbau aufgefallen.

Da ich per Paypal bezahlt habe, habe ich den Käuferschutz beauftragt den Fall zu lösen, ich habe sämtliche Unterlagen hochgeladen, der Händler kann hier natürlich auch ein Statement abgeben und fordert jetzt wieder einen Werkstattbericht, den ich natürlich nur erstellen lassen kann, wenn ich die defekte Welle wieder einbaue, zu einer Werkstatt fahre und das diagnostizieren lasse. Das steht aber in keinem Verhältnis, die Kosten würden ja deutlich den Wert der Welle übersteigen. Wenn er das fordert, sehe ich ihn da auch ehrlich gesagt in der Pflicht die Kosten zu übernehmen.

Für meine Begriffe ist das ein normaler Gewährleistungsfall, entweder erhalte ich ein intaktes Ersatzteil oder mein Geld zurück. Es geht hier nur um ca. 100 € ich will aber nicht klein bei geben, weil ich mich ungerecht behandelt fühle und man solchen Gebaren für meine Begriffe das Handwerk legen muss.

Mir geht's jetzt einfach mal um eine 2. Meinung dazu. Mein nächster Schritt wäre jetzt zu sagen, dass er mir doch bitte mal den Passus schriftlich aus seinen AGBs etc. geben soll, wo das niedergeschrieben steht bzw. die Gewährleistungsbedingungen des Herstellers schriftlich mitteilen soll.
 
Der Händler muss in den ersten 12 Monaten Beweisen das die Welle defekt ist und nicht du. Danach kann er vom Recht der Beweislastumkehr Gebrauch machen, wenn er mag.

Hast Du den bemerkten Mangel unverzüglich gemeldet oder erst nach Wochen?
Ändert am Kern nichts, aber geht nur für den Zusammenhang.
 
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Ich hab den Mangel direkt nach Ausbau der Welle gemeldet, das war allerdings wie gesagt, vor ca. 3 Wochen. Das genaue Datum müsste ich jetzt raussuchen, aber sagen wir mal so, Ende Januar gekauft, Ende März gemeldet, sind ja gerade mal ca. 2 Monate.
 
So ähnlich würde ich auch argumentieren im PayPal Fall, das der Händler den Beweis gerne erbringen kann und es rechtlich keine Handhabe gibt dich dazu zu verpflichten. Völlig egal was in deren AGB steht, Klauseln die den Kunden unerwartet benachteiligen, sind nichtig.
 
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Mal ne allgemeine Frage:
Es hat ja nicht eine Werkstatt verbaut, sondern ein Privater.
Ist dann unter Umständen nicht eine Haftung ausgeschlossen?
 
Merlin74 schrieb:
Ist dann unter Umständen nicht eine Haftung ausgeschlossen?
Weshalb sollte es?
Es geht um den Einbau einer Antriebswelle und nicht um den Bau einer Interkontinental Rakete.

Ausnahme sind Shops die nur B2B Handeln, dann kommst Du mit Regeln des BGB nicht unbedingt weit, aber wenn der Händler auch an Privat verkauft, sehe ich nicht wo das ein Problem sein sollte.
Ergänzung ()

@nebulein

Laut https://support.daparto.com/hc/de/articles/4412316875025-Mein-Artikel-kam-beschädigt-oder-defekt-an

Hast Du eine Kontakt Mail des Händlers bekommen in der Bestellbestätigung. Daparto selbst scheint ja nur ein Marketplace zu sein.

Hast du dich mal an den Händler per Mail gewandt?
 
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@knoxxi
Ich stehe direkt mit dem Händler in Kontakt, Entschuldigung das hatte ich nicht korrekt am Anfang beschrieben. Die Aussagen, die hier getroffen worden sind, stammen alle direkt vom Händler und nicht von daparto.

Daparto ist nur eine Plattform so wie Geizhals für Autoteile. Man kauft quasi direkt bei dem Händler, zahlt an den Händler und die Abwicklung von Gewährleistungsfällen etc. erfolgt direkt über den Händler.

@Merlin74

Meines Wissens nach ist es im Gespräch Privatreparaturen zu verbieten bzw. dass private Schrauber nur noch gewisse kleinere Arbeiten durchführen dürfen, aber Stand Heute ist das erlaubt. Da geht es meine ich aber konkret um die Bremsanlage etc.
 
Mhm wenn du die Welle innerhalb von 14 Tagen zugegeben hättest, wäre es nun viel leichter. Dann wäre es einfach ne Rückgabe gewesen.Ohne den genauen Verkäufer zu kennen ist es schwer zu sagen was er für agb hat. Aber gerade im Autoteile Markt haben das viele in der agb stehen hatte selbst den Fall mit ner General überholten lichtmaschine.
Aber nach meiner Meinung ist das jetzt ein garantie Fall. Nachweise das die kaputt ist musst du nicht bringen, vorallem wenn das ausgebaut nicht möglich ist. Und ich denke auch nicht das er dich dazu verpflichten kann. Er muss sie prüfen und dann entweder Nachbesserung anbieten, neues Teil oder Geld zurück.
Ich würde es mal per Mail oder telefonisch direkt mit dem Händler versuchen zu klären.
Vlt könnt ihr euch schnell einigen.
Ansonsten gibt's nen juristischen weg, falls du den gehen willst und ne Rechtsschutz hast, muss aber jeder selber wissen ob er die mühe aufnimmt. Dann würde ich mich vom Anwalt beraten lassen und die garantie geltend machen und eine Frist setzen.
 
@LugiBetrugi Es ist definitiv kein Garantiefall, wenn man dies nicht möchte. Gewährleistung ist der richtige Begriff und der TE hat soweit auch die richtigen Schritte gesetzt.
 
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Ich habe es natürlich vorher per Mail und Telefon versucht, immer erstmal den einfachsten Weg gehen. Aber der Händler stellte sich da schon komplett stur, ich habe als ich auf die gesetzliche Gewährleistung hinwies, folgende Antwort erhalten:
Guten Tag,

Die Hersteller benotige auch ein Werkstattbericht mit der Fehlerbeschreibung das die Fall zum akzeptieren

Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Auf die Antwort hin, wurde es mir zu doof und deshalb habe ich den Paypal Käuferschutz aktiviert. Ich habe auch eine Rechtsschutz, allerdings mit Selbstbeteiligung.

Das ist übrigens das erste mal überhaupt, dass ich den Paypal Käuferschutz einschalte und ich kaufe sehr viel online, aber bis jetzt konnte ich mich immer mit der Gegenpartei so einigen. Kurzer verweis auf die Rechte und schon war der Fall erledigt, aber das wird von dem Händler komplett ignoriert.
 
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nebulein schrieb:
folgende Antwort erhalten
War die Übersetzung aus Bubble? 😂

Ich würde dem so lange auf die Nerven gehen und auch auf den Rechtsweg hinweisen.
 
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In Österreich, wo ich meine hallo7 her kommt, hängt man noch bei Wandlung und Gewährleistung fest.


Ich persönlich lese keine AGB wenn ich als Verbraucher etwas kaufe. Warum auch? B2C lassen sich alle Dinge, die Spaß machen, sowieso nicht wirksam via AGB vereinbaren. Also behaupte ich konsequent die AGB wären nicht wirksam einbezogen und ich behaupte, dass falls doch, es keine zutreffenden Klauseln gibt und, falls doch, diese AGB-unwirksam sind.
Den Nachweis dazu führe ich maximal vor Gericht. Davor muss das halt der machen, der meint, er müsse AGB verwenden. Ist ja nicht mein Problem, dass die zu 99,9999% dumm zusammenkopiert oder planlos zugekauft sind. Auch wir kaufen AGB von den ganz wenigen spezialisierten Anwälten/Fachkanzleien zu, obwohl ich zwei AGB-Fachleute im Bereich habe.

Naja, jedenfalls setze ich dann generell sehr kurze Fristen, fordere zur Leistung im Rahmen der Sachmangelhaftung auf, und ich möchte natürlich stets Neuware und keine Reparatur. Manchmal biete ich, wenn ich das möchte, an, auch direkt den Kaufpreis + etwaige Auslagen zurückzunehmen und dafür das Geraffel (auf deren Kosten) zurückzuschicken.



Werkstattbericht. lol.
 
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Vielleicht eine schwierige Sache meiner bescheidenen Meinung nach, da so ein Teil sich eventuell auch schnell durch unsachgemäßen Einbau verziehen kann.
Du müsstest jetzt das Teil wieder an den Händler zurück senden und damit aus der Hand geben, um eine Rückerstattung zu bekommen.

Falls der Händler nicht freiwillig zahlt, müsstest Du klagen und hast die ganzen damit verbundenen Kosten am Hals.
Der Händler wird dann vielleicht ein parteiliches Gutachten oder auch nur eine Eigenerklärung bringen, in welchem/r dem Teil Mängelfreiheit attestiert wird. Kannst Du dann später alles schlecht anders beweisen.

Ich würde es trotzdem zurück schicken und dem Händler später ein wenig drohen, falls er nicht zahlen möchte.
Klagen würde ich nicht, da die Kosten in keinem guten Verhältnis zum Nutzen (100€) stehen und der Klageausgang meines Erachtens unbestimmt ist (Abzug Wertminderung, Eigenverschulden u.a.).

Jeder Schrauber, auch ich, hat bestimmt schon seine negativen Erfahrungen mit den preiswerten Nachbauersatzteilen machen müssen. Im einfachsten Fall ist dies lediglich der schnellere Verschleiß. Bei Dir halt die mangelnde Materialqualität schon beim Einbau.
Allein das professionelle Ausmessen dieser Welle durch einen Sachverständigen würde doch bestimmt mit Gutachten um die 300€+ kosten. Das ist die Sache meines Erachtens nicht wert.
 
Ich bin mir nicht sicher, aber kann es bei Ersatzteilen, die verbaut werden müssen, nicht so sein, dass der Verkäufer auf den Nachweis einer sach- und fachgerechten Montage durch einen Profi bestehen kann. Eben, weil z.B. falsche Drehmomente bei Schrauben erheblichen Fehler nach sich ziehen können.
 
Meiner Meinung nach nicht in diesem Schritt...

ThomasK liegt in vielen Punkten schon ganz richtig, auch wenn ich persönlich immer klagen würde. Möglich wäre auch bereits jetzt ein Gutachtenverfahren vor Gericht durchzuführen, allerdings erzeugt das halt spürbare Kosten.
 
Gemäß § 477 BGB gilt, dass bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf gemäß der Beweislastumkehr der Verkäufer beweisen muss, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war, wenn der Käufer einen Mangel anzeigt.

Der Käufer muss also nur den Mangel anzeigen, nicht aber den Nachweis erbringen.

Das bedeutet, dass der Verkäufer innerhalb der ersten 12 Monate seiner Beweislast nachkommen muss, wenn der Käufer reklamiert.

Der Käufer hat in diesem Zeitrahmen die rechtliche Position, dass seine Reklamation als berechtigt gilt, solange der Verkäufer das Gegenteil nicht beweisen kann.

Der BGH hat dies in verschiedenen Entscheidungen bestätigt, was die Rechtslage in Deutschland IMO festigt.
Ergänzung ()

Die Firma Daport sagt übrigens, dass man eine Antriebswelle selbst wechseln kann:

https://www.daparto.de/Antriebswelle-komplett/Alle-Fahrzeuge/--1177
Ergänzung ()

nebulein schrieb:
Ein befreundeter KFZ Meister hat die Welle auch geprüft und mir bestätigt, dass diese defekt ist.
Das wäre z. B. ein sachverständiger Zeuge, der die Position des TO in einem Rechtsstreit untermauern könnte, § 414 ZPO.
 
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Dann sollte dieser Kfz-Meister genau das auch dem Verkäufer der Antriebswelle schriftlich bestätigen!
Nichts anderes hat der Verkäufer bis jetzt gefordert.
Vielleicht ist dann die Sache schon geklärt.

Der Verkäufer konnte schon annehmen/mutmaßen, das mit der neuen Welle jetzt 2 Monate gefahren wurde und jetzt erst die Mängel aufgetreten sind. Da ist so eine Forderung in meinen Augen legitim.
Vielleicht erspart das ja auch dem TE schon die teure Rücksendung dieser Welle.
 
Oder man lässt den KFZ-Meister ein Angebot erstellen für den Test, schickt das dem Verkäufer zu, und weist ihn darauf hin, dass er das bezahlen muss, wenn er es wirklich haben will. Und dann kann er ja "ja" sagen.

Es wäre natürlich illegal, wenn man daraus ein Geschäftsmodell entwickeln würde.
 
Ein Käufer, der Ansprüche wegen Mängeln der gekauften Sache geltend macht, muss dem Verkäufer die Kaufsache zur Untersuchung zur Verfügung stellen, § 439 Absatz 5 BGB.

Dem Verkäufer muss es ermöglicht werden, im Rahmen der Nacherfüllung, die verkaufte Sache auf den behaupteten Mangel hin zu untersuchen, ob der Mangel erstens besteht und zweitens ob dieser bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat.
 
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