News EuGH: Grundrechtswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung?

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
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Einzelnen Berichte von größeren Nachrichtenportalen zufolge dürfte im Zuge einer noch unbekannten Rechtssache, die vor dem EuGH gelandet ist, der zuständige Generalanwalt einen brisanten Schlussantrag gestellt haben. Darin soll er eine Unvereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta aus 2006 sehen.

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Tja.... es scheint noch Anwälte zu geben, die die Grundrechte kennen, und darauf beharren, daß sich die Gesetze jenen unterzuordnen haben - und nicht umgekehrt.
Auf Politiker darf man ja nicht (mehr) zählen. Die erfinden, wenn ihnen nichts mehr einfällt, aus dem Nichts ein neues "Supergrundrecht", das zwar nirgends definiert ist, aber praktischerweise alle übrigen Grundrechte per Erlaß außer Kraft setzt...
 
Doch lehnt der Generalanwalt die Idee der Vorratsdaten nicht komplett ab. Er schlägt lediglich vor, die Datenhortung etwas mehr einzuschränken. Eine "nach Monaten bemessene" Speicherungsfrist personenbezogener Daten müsse von einer "nach Jahren bemessenen" Frist unterschieden werden, heißt es in dem Gutachten. Jahrelange Speicherung sei ein härterer Eingriff in die Privatsphäre als monatelange Speicherung, beziehungsweise eine Speicherfrist, die "weniger als ein Jahr" dauere. Ein kurze Speicherfrist – was in diesem Zusammenhang auch die deutschen Pläne meint, sechs Monate zu sammeln – ist nach Meinung des Generalanwaltes "hinreichend gerechtfertigt".

6 Monate sind o.k., 2 Jahre aber nicht ? Ich habe keine Zweifel, daß sich diese Meldung so als korrekt heraus stellen wird. Und genau das macht mir Angst. Ein rabenschwarzer Tag für die Bürgerrechte. Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland WIRD kommen.
 
Es ist noch kein Urteil gegen VDS, sondern nur ein Rechtsgutachten, dass die VDS kommt ist zu 100% sicher, nur in welchen Umfang.
 
Es wäre ja zu schön, wenn der EuGH die VDS tatsächlich für komplett unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklären würde. Aber irgendwie glaube ich nicht daran.

Ich denke, es wird ähnlich ausgehen, wie beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dass die VDS unter bestimmten Umständen grundrechtskonform sein kann. Wenn sie z.B. unbedingt notwendig ist, um das Leben von Menschen zu retten.

Die Entscheidung, ob sie dafür notwendig ist oder nicht trifft dann nicht das Gericht, sondern die Politik. Und wir wissen ja, wie die jede noch so abstrakte Gefahr aufbauschen, nur um das durchzusetzen was sie sowieso wollen. Die tatsächliche Realität spielt dabei keine Rolle.

In Deutschland z.B. lebte man noch niemals so sicher wie heute. Niemals gab es weniger Tötungsdelikte und niemals wurden mehr davon aufgeklärt als heute. Die Zahl der Opfer hat sich seit den 90ern fast halbiert und die Aufklärungsquoten sind unter der Decke (in den letzten Jahren konstant über 95%.) Trotz Internet und Mobiltelefonen und ganz ohne VDS.
Aber wenn man unseren Politikern zuhört, hat man einen ganz anderen Eindruck. Die tun einfach so als bräuchte man die VDS unbedingt, um immer mehr außer Kontrolle geratenem Verbrechen Herr zu werden und die Menschen vor der stetig steigenden Gefahr Opfer eines Mordanschlags zu werden zu schützen.

Und nach dieser "Logik" ist die VDS dann ja verhältnismäßig und notwendig und damit im Einklang mit den Urteilen der Verfassungshüter.

Es gibt nur eine Möglichkeit die VDS zu verhindern: Die Bürger müssen die dahinter stehenden Parteien bei den Wahlen abstrafen. Das tun sie aber nicht. Deshalb wird uns auch kein Gericht der Welt helfen können.
 
Entilzha schrieb:
Es ist noch kein Urteil gegen VDS, sondern nur ein Rechtsgutachten, dass die VDS kommt ist zu 100% sicher, nur in welchen Umfang.

Und im Zweifelsfall kann man ja dann noch immer die EU Grundrechte ändern.
Und um mal einen weiteren Punkt der EU aufzugreifen hinsichtlich ihrer Vorgehensweise. Vor n paar Monaten gabs ja so n kleinen Zwischenfall vor Lampedusa (naaa, wer erinnert sich?). Was hat die EU gelobt, Besserung natürlich. Was wird jetzt geprüft? Verstärkung der EU-Außengrenzen und Abschieben ALLER Flüchtlinge in die Türkei. Dafür dürfen die Türken VISA-frei dann einreisen. :D

Gotta love politics :freaky:
 
Ich wäre ja eher dafür das die Daten ohne konkreten Verdacht max. 1 Monat gespeichert werden dürfen und bei konkretem Verdacht mit richterlichem Beschluss bis zu 1 Jahr (nur der betroffene Anschluss). Des weiteren dürfen diese Daten ausschließlich in Mord/Terror-Fällen sowie bei Entführungen verwendet werden. So könnte ich eine VDS zwar nicht als gut erachten aber zumindest durchgehen lassen.

Das jedenfalls meine Meinung dazu, das unsere Politiker und die Lobbyisten der Content Inha.. ähh Mafia etwas dagegen haben werden und was anderes wollen sollte aber jedem klar sein.
 
Artikel-Update: Mittlerweile liegt ein Presse-Dokument (PDF) zum Schlussantrag vor. Er stammt aus der Feder von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón. Es handelt sich um die Rechtssachen C-293/12 Digital Rights Ireland und C-594/12 Seitlinger and Others, also um die beiden oben erwähnten Vorabentscheidungsverfahren.

Mangelnde Präzision der Richtlinie

Zu Beginn kritisiert der Generalanwalt die symptomatisch ungenaue Definition von „schweren Verbrechen“ im Sinne der betroffenen Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie. Die derzeitige Auslegung ist viel zu unpräzise und weist einen Mangel an Relation zwischen Schwere der Tat und Rechtfertigbarkeit des Grundrechtseingriffes auf. Er sieht es daher als notwendig an, dass die Richtlinie ein Mindestmaß an umfassender Präzisierung erhält, da dies eine essentielle Voraussetzung für einen Grundrechtseingriff ist.

Privatsphäre

Wie bereits oben erwähnt, sieht er einen Konflikt zwischen Vorratsdatenspeicherung und dem Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre. Hierbei erläutert er, dass eine solch umfangreiche Datensammlung es nämlich ermöglicht, ein präzises Abbild von privaten Lebensbereichen eines Menschen oder gar seiner ganzen „privaten Persönlichkeit“ zu erstellen. Ebenso verweist er auf ein „erhöhtes Risiko“ einer missbräuchlichen Verwendung der Daten für unrechtmäßige, der Privatsphäre zuwiderlaufende Aktivitäten. Die Gefährdung reicht seiner Ansicht nach bis hin zu erpresserischen oder sonstigen bösartigen Verwendungsmöglichkeiten.

Diese Sichtweise begründet er mit dem Umstand, dass die Datenbestände weder von staatlichen Behörden selbst gespeichert noch zumindest die Erhebung direkt kontrolliert wird. Vielmehr obliegt dies vollständig den Internet Service Providern. Da außerdem keine Passage der einschlägigen Richtlinie (2006/24/EC) eine Speicherung auf dem Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedsstaates vorsieht, können die Daten einfach irgendwo im Internet – und damit anderen Jurisdiktionen unterliegend – abgespeichert werden, was ihrer Sensibilität bei Weitem nicht gerecht wird und somit die Privatsphäre verletzt.

Verhältnismäßigkeit

Prinzipiell hält der Generalanwalt das Ziel der Richtlinie – Aufbewahrung und Bereitstellung der Daten zum Zwecke der Strafverfolgung bestimmter schwerer Verbrechen – für legitim. Jedoch sieht er einen Mangel an Verhältnismäßigkeit bei der Speicherungsdauer der Daten von bis zu zwei Jahren. Seiner Ansicht gebe es keinen Grund, die gesammelten Daten länger als ein Jahr lang aufzubewahren.

Sonstige Problemfelder

Er vertritt darüber hinaus die Ansicht, dass eine Limitierung der Zugriffsberechtigung, wenn nicht schon nur auf Justizbehörden, dann zumindest auf – von der Exekutive – unabhängige Behörden bestehen sollte. Jedenfalls sieht er die Notwendigkeit einer Prüfung jedes Einzelfalles durch Justizbehörden – womit Gerichte gemeint sein dürften – und einer Begrenzung der übergebenen Daten auf den notwendigsten Umfang. Zudem sollte auch eine Verpflichtung zur Löschung der Daten implementiert werden, sobald diese keine konkrete Nützlichkeit mehr aufweisen.

Schlussendlich empfiehlt er nach Abwägung der widerstreitenden Interessen dem EuGH die seiner Ansicht nach grundrechtswidrige Richtlinie nicht sofort aufzuheben, sondern den Legislativorganen der EU noch einen vernünftigen Zeitrahmen zur Überarbeitung zu geben. Damit haben diese intern nämlich ohnehin schon begonnen.

Wie bei Vorabentscheidungsverfahren sonst auch üblich, beantwortet der EuGH in seiner erst 2014 erfolgenden Entscheidung nur an ihn gestellte Fragen der nationalen Höchstgerichte, erst diese entscheiden dann die konkreten Streitfälle – unter Bindung an die Rechtsansicht des EuGH. Wenn dieser daher die Richtlinie außer Kraft setzen sollte, fiele die Rechtsgrundlage für eine Vorratsdatenspeicherung weg. Tut er das nicht sofort, sondern setzt der Unions-Legislative eine Frist, dann bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder es wird bis dahin eine Neufassung der Richtlinie in Kraft gesetzt, dann gilt ohnedies nur mehr diese neue Version. Falls das nicht innerhalb der Frist geschieht, dann tritt die alte Regelung außer Kraft und erst ab dann wäre die Vorratsdatenspeicherung ohne Rechtsgrundlage. Eine dritte, vermutlich nicht sehr wahrscheinliche Option wäre, dass der EuGH die Richtlinie für grundrechtskonform erachtet und sie bestehen lässt.
 
Da werden aber einige Politiker aus der rechten Ecke kotzen das es Essig wird mit ihrem Supergrundrecht auf Generalbeschnüffelung aller Bürger.

Bisher haben sie immer darauf beharrt , wir müssen EU Recht "umsetzen" sonst Strafe blahh blahh . Jetzt werden sie das EU Recht aber nichtmehr anerkennen wenn die die VDS kassieren ! Das war jedesmal so wenn ihnen andere Urteile nichtmehr in den Kram passten, aktuellestes Beispiel war die Maut auf Ausländer...
 
Viel zu kompliziert alles. Egal, ob die Daten 12 Monate oder auch nur 1 Tag gespeichert werden. Wenn dies "pauschal" und "proforma" geschieht, ist es gegen unser Grundrecht. Im gleichen Schritt könnte man genauso gut die ärztliche Schweigepflicht und das Briefgeheimnis ad acta legen. Kopieren wir doch mal eben alles und schmeissen es nach einem Jahr weg, nur zur Sicherheit. Bekommt auch keiner sonst die Daten in die Finger, ganz ehrlich!

Warum reicht den Behörden nicht die Möglichkeit, gerichtlich die Aufzeichnung von Verbindungsdaten in aktuten Fällen zu veranlassen? Ach, das sollte keine Frage sein, sondern die Vorgabe, wie sie sein sollte.

Wer illegale Downloads tätigt über Monate/Jahre, kann so auch erwischt werden. Es spricht nichts dagegen.
 
Voyager10 schrieb:
Da werden aber einige Politiker aus der rechten Ecke kotzen das es Essig wird mit ihrem Supergrundrecht auf Generalbeschnüffelung aller Bürger.

Lieber Voyager, ich weiß ja nicht in welchem Quadranten Du unterwegs warst, aber in diesem hier sind die Politiker aus der linken Ecke genauso dabei zu kotzen. Ich sage nur Schily, rotgrün mit dem Beginn der Überwachung nach 9/11, Linke mit Wunsch nach Stasi 2.0.
Das Supergrundrecht der Generalbeschnüffelung wurde nur von einer Politikerin im alten Bundestag abgelehnt. Alle anderen Politker, die auch dagegen waren/sind, waren und sind nicht im Bundestag zu finden. Also bitte Scheuklappen ablegen, auch in der eigenen Ecke sieht es nicht anders aus als bei schwarz.
 
Es kommt eben drauf an wer darauf zugreifen darf. Der BND wird sicherlich sein eigenes haben und nach Terroranschlägen nach den Personen digital fahnden. Wer solle denn sonst noch Zugriff auf die VDS haben? Strafverfolgungsbehörden? All das muss geklärt sein.

Ein allgemeines Urteil kann ein Richter nunmal nicht fällen. Es ist immer ein Spiel zwischen Sicherheit und digitaler Freiheit.
 
@Forum-Fraggle

Die Grünen dürften aber mittlerweile dazugelernt haben , da gibt es keinen solchen Hardliner mehr der auf der Welle von Friedrich mitschwimmt. Aktuell ist es nur die rechte Seite die die aus der NSA Affaire nichts lernen will, was die Sozis anbelangt die lassen sich nur von denen auf der rechten Seite übern Tisch ziehen was man auch an dem Koalitionsvertrag sieht.
Wie du auf die Linken kommst ist mir Schleierhaft, ich kenne keinen der die VDS will.
 
Ich würde gerne mal sehen wie Politiker bei einer Politiker-Klausur abschneiden würden.
Inhalt: Grundrechte und wichtige Gesetze insgesamt.
 
Die verdachtslose Überwachung und das unter Generalverdacht stellen aller Bürger ist Rechtswidrig ?
Na wer hätte das gedacht! :rolleyes:
 
@black90: Man könnte auch mal Politiker fragen was das Volk will und gleichzeitig eine repräsentative Gruppe aus dem Volk die gleichen Fragen stellen. Wäre echt interessant wie "nahe" man bei einander liegt.

@Voyager10: Ich weiß ja nicht wie das mit den grünen bei euch in DE ist, aber hier in AT wähle ich sicher keine Partei, die a) an jeder Art von Stromerzeugung etwas auszusetzen hat (zurück ins Mittelalter oder wie...) und b) bei den letzten Wahlen immer die ersten waren die nicht einmal bereit sind zu Koalitionsverhandlungen und gleich in die Opposition sind. Eine Partei die nicht regieren will kann und will ich nicht wählen.
 
Hallo Leute,

normalerweise schreib ich nichts zu solchen themen, weil man mit gesprächen oder gar diskusionen nicht daran ändern kann und das ist auch meine Meinung zu dem Thema.

Ich Finde es gut, wenn man Informiert wird jedoch ändert es garnichts.
Die Politiker sitzten egal von welcher Partei oder Land immer am längeren Hebel
und solange sich das ganze Volk von dem jendigen Land auf die FÜße stellt
kann man schreiben was man will. Es ist nunmal da und damit ist das Thema
gegessen. Selbst wenn man drüber sich aufregt dann wäre das ja wiederum
anstachln zum aufruhr und man ist so oder so dran.

Von daher, Danke liebes Computerbase Team für die Info,
Thema geschlossen "Zwinkerz"

Lg Tom
 
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