BastelBasti schrieb:
Und wer entscheidet das? Ich erinnere nur an die Aussagen während der Corona Pandemie, dass in den sozialen Netzwerken KEINE Zensur stattfindet.
Und scheinbar, so hat es der Sprecher der Bundesregierung gesagt, gab es wohl doch eine Zensur. Wie man das Kind dann nennt, ist irrelevant.
Die Realität.
Was dein "Whataboutism" hier mehr als unpassend macht: es sind defakto Leute in das Kapitol gestürmt und es sind defakto Leute gestorben. Es wurde also defakto im Namen eines defakto lügenden betrügenden und offensichtlich korrupten Egomanen das Herz einer Demokratie angegriffen. Und dann kommen Leute wie du daher mit "Whataboutism" um was zu rechtfertigen?
Und dann noch zu deinem Covid-"Whataboutism": die Menge an Schwurbel-Mist zu Covid ist defakto für Schäden an Menschen und Tote verantwortlich. Da steht also die "freie Meinungsäußerung" dem Leib und Wohl von Menschen gegenüber, so dass hier klar abgewogen werden muss, wo "Freiheit" beginnt und wo diese das Wohlbefinden anderer Menschen gefährdet.
Weil das aber noch nicht genug ist: rechtlich ist Sozial-Media eben eine private Plattform und da kann der Anbieter im Rahmen der Gesetze tuen und lassen, was er möchte. Dazu gehört dann halt auch die Sperrung aus Gründen die nicht in Gesetzen stehen. Außerdem eben Werbung, Filter-Algorithmen, Empfehlungen, Cookies usw. Sollte es tatsächlich "öffentlich" sein, dann wären die Recht und Pflichten noch mal ganz anders und mit hoher Sicherheit nicht immer mit positiven Folgen (Stichworte: IT in Deutschland, Grundgesetz, Überwachungsstaat...).
In diesem Fall würde ich dir und allen anderen Befürwortern der unendlichen "freien Meinungsäußerung" die Frage rein zum nachdenken mitgeben: wo wäre denn für euch der Punkt, an dem eine Handlung unter dem Mantel der "freien Meinungsäußerung" zur Einschränkung von Freiheit oder Wohlergehen anderer überschreitet?
Ich persönlich sehe es mathematisch so: ist eine Person für auch nur eine weitere mit hoher Sicherheit (sprich, diese Person hat genug Einfluss um andere Personen potentiell zu schädlichen Handlungen zu verleiten oder die andere Person direkt schädigen) eine Gefahr, dann würde ich diesen Sachverhalt als gegeben sehen. Am Ende hat diese Aussage dann auch mehrere Variablen unterhalb der Bedingungen, die sich von Fall zu Fall unterscheiden, so dass man daraus keine allgemein gültige Lösung ableiten könnte. Aber grundsätzlich wäre meine Betrachung zumindest hierzulande auch mit dem Grundgesetz vereinbar, was schon mal ein guter Start ist.