xuserx schrieb:
Komisch tomisch, Lutz "von Lauch" Bachmann wurde wegen Volksverhetzung verurteilt.
Also, bist Du auch nur so ein Pseudojurist, den man nicht ernst nehmen sollte.
Quelle: FAZ
Du bist echt nicht der hellste Stern am Nachthimmel, oder? Genau aus diesem Grund sollten sich solche Rechts-Amateure und Keyboard Warrior wie du zu solchen Themen nicht äußern. Ich schreibe sicherlich kein Gutachten, um jemanden unbedeutenden im Internet zu überzeugen, aber hier ist eine Zusammenfassung:
Einer schreibt "elendiges dreckiges Gesindel", hier wird zu seiner Verteidigung argumentiert, dass er das allgemein auf Straftäter bezieht -> keine ausreichend abgegrenzte Gruppe an Menschen, die so per se beleidigt werden kann.
Nächster: "war bestimmt ein Ausländer": sollte sogar für jemanden wie dich eindeutig als Vermutung und nicht als Tatsachenbehauptung oder gar Beleidigung erkennbar sein.
Nächster: "Raus aus Deutschland": freie Meinungsäußerung, er vertritt, dass Straftäter abgeschoben werden sollen.
Nächster: "widerwärtige Andersmenschen die hier nicht hin gehören": eindeutig eine Meinungsäußerung, reicht nie für eine Beleidigung, da hier insbesondere auf eine tatsächlich widerwärtige Tat abgestellt wird. Andersmensch ist eine seltsame Wortschöpfung, aber keine Beleidigung.
Nächster: "Dreckspack" (siehe "elendiges dreckiges Gesindel")
Sonst seh ich nicht viel mehr was für dich in Frage kommen würde!
Lutz Bachmann hat konkret Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind per se als "Dreckspack", "Viehzeug" und "Gelumpe" hingestellt. Für eine Beleidigung wird das ganze wieder sehr knapp, wird sicherlich eher weniger durchgehen, das müsste man mal ausgiebig prüfen. Nach §130StGB allerdings, hat der Lutz eine "vorbezeichnete Gruppe" " beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet". Also ganz klar Volksverhetzung. Das hat mit Beleidigung aber 0,0 zu tun.
Haste jetzt was vom Pseudojuristen gelernt?