Feste IPV4 für 10 Euro?

brainDotExe schrieb:
Niemand hindert dich daran etwas per IPv6 anzubieten.
Stimmt sofern der ISP IPv6 anbietet, lt. VO hat man aber das Recht Dienste über IPv4 bereitzustellen.
brainDotExe schrieb:
Was machst du, als Provider, wenn mehr Kunden TCP Port 4711 eingehend weitergeleitet haben wollen als du IPv4 Adressen hast bzw. verfügbar sind?
Den Pool erweitern. Es gibt doch jetzt auch schon Pools für CGN. Jedenfalls werden weniger eine IPv4 Adresse benötigt als wie wenn jeder seine eigene IPv4 Adresse bekommt.
Was macht ein Provider wenn mehr Kunden eine statische IPv4 Adresse beantragen als er hat? Das Problem ist mit statischen IPv4 Adressen doch noch größer.
Web-Schecki schrieb:
Man könnte es aber (im Sinne von TCP) so sehen, dass die anderen Leute dann einen Zugang zu dir brauchen und nicht umgekehrt.
Könnte man es auch so sehen, dass du nur senden kannst aber keine Antworten erhältst? Bei CGN wird doch vom Providerrouter auch eine Tabelle erstellt an wem die Antworten zurück kommen.
Beide brauchen Konnektivität mit dem selben Standard.
Web-Schecki schrieb:
Im Sinne der Verordnung könnte man eher argumentieren: Wenn es hinreichend viele Anwendungen und Dienste gibt, die nur per IPv6 zu erreichen sind, dann müssen Telekommunikationsanbieter auch grundsätzlich einen IPv6-Zugang bereitstellen, da du sonst nicht mehr Zugang zu "praktisch allen Endpunkten des Internets" hast.
Ja, habe ich auch im #27 geschrieben. In ferner Zukunft wird keine IPv4 Pflicht mehr bestehen.
Web-Schecki schrieb:
Bei Endkundenanschlüssen kann ich nunmal nur für Deutschland sprechen und da stimmt das definitiv nicht, eher ist IPv4-only die Ausnahme mittlerweile.
Du musst das global sehen.
Web-Schecki schrieb:
Gut, selbst wenn man das halbwegs sinnvoll implementiert, dann würde es halt trotzdem viele Profis geben, die einfach mal alle Ports für sich freigeben. Kostet ja nichts und praktisch hat man dann seine eigene IPv4-Adresse.
Wird es bestimmt geben. Wenn das Port Control Protocol in Verbindung mit AVM verwendet wird dann müsste derjenige einen Exposed Host einstellen. Und alle Ports an einem Computer weiterleiten will auch nicht jeder.
Und ja, es gibt auch für das einen Workaround. Die Masse wird es aber trotzdem nicht machen.
Web-Schecki schrieb:
Warum denen nicht also direkt eine eigene IPv4-Adresse geben und an den Kosten beteiligen?
Weil die IPv4 Adresse trotzdem noch für ausgehende Verbindungen verwenden wird.
Die Anbieter werden öffentliche IPv4 Adressen trotzdem noch kostenpflichtig anbieten.
 
eigs schrieb:
lt. VO hat man aber das Recht Dienste über IPv4 bereitzustellen.
Das gilt laut Verordnung eben nicht explizit! Die Verordnung ist technisch einfach viel zu schwammig, als dass man da ein derartiges Recht ableiten könnte. Ich lese es so, dass ein Internetzugangsdienst lediglich Verbindungen zu "praktisch allen Abschlusspunkten des Internets bieten" muss, um überhaupt als solcher zu gelten. Umgekehrt muss dein Anschluss zuhause aber kein Abschlusspunkt des Internets sein, zu dem dann Verbindungen ermöglicht werden müssen. Und in Artikel 1 steht lediglich, dass du das Recht hast, "Dienste und Anwendungen" bereitzustellen. Das geht grundsätzlich auch mit IPv6 und damit hat der Anbieter seine Pflicht erfüllt. Und bei der schwammigen Formulierung könnte der Anbieter selbst diese Pflicht umgehen, fürchte ich...

eigs schrieb:
Was macht ein Provider wenn mehr Kunden eine statische IPv4 Adresse beantragen als er hat? Das Problem ist mit statischen IPv4 Adressen doch noch größer.
Statische IPv4-Adressen sind schon jetzt für Endkundenanschlüsse eher teuer. Dynamische, öffentliche IPv4-Adressen würden auch teurer werden, wenn sie mehr nachgefragt werden. Wenn aber jede Kunde eine öffentliche IPv4-Adresse bekäme, oder zumindest über geschickte Portfreigaben bekommen könnte, dann würden die Anbieter, die nicht genug haben, ihre Preise für alle Kunden massiv erhöhen müssen, was ein eklatanter Wettbewerbsnachteil insbesondere gegenüber "alten" ISPs wäre, die ihren üppigen IPv4-Bestand noch aus Zeiten haben, als diese eher sorglos vergeben wurden.

eigs schrieb:
Könnte man es auch so sehen, dass du nur senden kannst aber keine Antworten erhältst?
Nein, im Sinne von TCP kommt es darauf an, wer die Verbindung initialisiert. Du kannst von dir aus eine Verbindung initialisieren, indem du ein SYN-Paket an einen Server sendest. In der NAT-Tabelle werden dann entsprechende Einträge gemacht und dann kannst du darüber auch die Antwort empfangen. Anders herum kann keine Verbindung von außerhalb zu deinem Rechner initialisiert werden, wenn dazwischen irgendwo NAT (ohne Portfreigaben) eingesetzt wird.

eigs schrieb:
Weil die IPv4 Adresse trotzdem noch für ausgehende Verbindungen verwenden wird.
Die Anbieter werden öffentliche IPv4 Adressen trotzdem noch kostenpflichtig anbieten.
Hä? Machte man dein vorgeschlagenes "CGNAT mit Portfreigabe", dann könnte es im schlimmsten Fall sein, dass eine IPv4-Adresse von nur genau einem Kunden genutzt werden kann. Folglich hat jeder Kunde praktisch eine öffentliche IPv4-Adresse. Diese wird sowohl für ausgehende, als auch für eingehende Verbindungen benutzt.
Ja, das ist ein theoretisches Beispiel, weil wohl nicht alle Kunden Ports freigeben werden. Aber dennoch ist der Aufwand viel zu hoch, so etwas zu implementieren und fair abzurechnen (einzelne Portfreigaben müssten Geld kosten...), wenn man stattdessen einfach denen, die es brauchen, gegen Aufpreis eine öffentliche IPv4-Adresse gibt.
 
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Web-Schecki schrieb:
Die Verordnung ist technisch einfach viel zu schwammig, als dass man da ein derartiges Recht ableiten könnte.
Technologieneutral ist ist Stickwort. Und wenn du die VO zu schwammig findest, dann wird es auch schwierig zu beurteilen dass du kein Recht darauf hast.
Web-Schecki schrieb:
Ich lese es so, dass ein Internetzugangsdienst lediglich Verbindungen zu "praktisch allen Abschlusspunkten des Internets bieten" muss, um überhaupt als solcher zu gelten.
Inhalte zu verbreiten ist auch ein Recht.
Web-Schecki schrieb:
Und in Artikel 1 steht lediglich, dass du das Recht hast, "Dienste und Anwendungen" bereitzustellen. Das geht grundsätzlich auch mit IPv6 und damit hat der Anbieter seine Pflicht erfüllt.
Eine Anbindung an nahezu alle Abschlusspunkte des Internets ist auch Pflicht.
Web-Schecki schrieb:
Wenn aber jede Kunde eine öffentliche IPv4-Adresse bekäme, oder zumindest über geschickte Portfreigaben bekommen könnte, dann würden die Anbieter, die nicht genug haben, ihre Preise für alle Kunden massiv erhöhen müssen, was ein eklatanter Wettbewerbsnachteil insbesondere gegenüber "alten" ISPs wäre, die ihren üppigen IPv4-Bestand noch aus Zeiten haben, als diese eher sorglos vergeben wurden.
Das stimmt zwar ist aber Lobbyismus. Wenn ISP einen Wettbewerbsvorteil befürchten müssen sie bevor so eine VO verabschiedet wird intervenieren. Wenn die VO mal da ist es zu spät und der ISP muss die Kosten im Produktpreis inkludieren.
Mit Mischkalkulation kann das nicht so viel kosten wenn spusu eine öffentliche statische IPv4 Adresse für 1 €/Monat anbieten kann.
Web-Schecki schrieb:
Nein, im Sinne von TCP kommt es darauf an, wer die Verbindung initialisiert.
Im Sinne der VO aber nicht.
Web-Schecki schrieb:
Hä? Machte man dein vorgeschlagenes "CGNAT mit Portfreigabe", dann könnte es im schlimmsten Fall sein, dass eine IPv4-Adresse von nur genau einem Kunden genutzt werden kann.
Nur von einem Kunden eingehend genutzt werden kann. Ausgehend kann man trotzdem noch der NAT Tabelle den Vorrang geben. Wenn du bei der Fritz!Box einen Exposed Host einstellst kannst du mit anderen Geräten deine externe IP Adresse trotzdem noch über NAT nutzen.
Web-Schecki schrieb:
Aber dennoch ist der Aufwand viel zu hoch, so etwas zu implementieren
Fonira sieht das anders. Die sind dabei das in deren Netz zu implementieren. Auch AVM sieht das anders sonst hätten sie es nicht in die Fritz!Box implementiert wenn es keinen Bedarf dafür gäbe.
Web-Schecki schrieb:
und fair abzurechnen (einzelne Portfreigaben müssten Geld kosten...),
Laut VO müssen sie gratis sein.
Web-Schecki schrieb:
wenn man stattdessen einfach denen, die es brauchen, gegen Aufpreis eine öffentliche IPv4-Adresse gibt.
Die ISP können doch noch zusätzlich eine kostenpflichtige öffentliche IPv4 anbieten. Es gibt genug Kunden die bereit sind einen Aufpreis für eine dedizierte IP Adresse zu bezahlen.
 
eigs schrieb:
Und wenn du die VO zu schwammig findest, dann wird es auch schwierig zu beurteilen dass du kein Recht darauf hast.
Nein, denn grundsätzlich gilt die Vertragsfreiheit. Ein Provider kann mit dir also erstmal vertraglich vereinbaren, was er will. Wenn eine mögliche vertragliche Vereinbarung nicht erlaubt sein sollte, muss sie explizit verboten sein.
eigs schrieb:
Inhalte zu verbreiten ist auch ein Recht.
Das ist bereits erfüllt, wenn du Zugriff auf Facebook hast.

eigs schrieb:
Eine Anbindung an nahezu alle Abschlusspunkte des Internets ist auch Pflicht.
Nicht laut Artikel 3.
Laut Artikel 2 bietet man allerdings sonst keinen Internetzugangsdienst an.
Ein Abschlusspunkt ist aber in jedem Fall das andere NAT-Gateway. Alles dahinter ist nicht Teil des öffentlichen Internets. Und das ist definitiv erfüllt.

eigs schrieb:
wenn spusu eine öffentliche statische IPv4 Adresse für 1 €/Monat
Wenn die genug haben, können sie das machen. Wenn die Nachfrage massiv steigt, würden sie die Preise erhöhen. Die Knappheit von IPv4-Adressen ist ein Fakt, auch wenn sie nicht jeden ISP gleichermaßen betrifft.

eigs schrieb:
Nur von einem Kunden eingehend genutzt werden kann. Ausgehend kann man trotzdem noch der NAT Tabelle den Vorrang geben. Wenn du bei der Fritz!Box einen Exposed Host einstellst kannst du mit anderen Geräten deine externe IP Adresse trotzdem noch über NAT nutzen.
Das hat nichts mit Vorrang zutun, entweder wird NAT eingesetzt, dann läuft auch alles über ein NAT-Gateway, oder eben nicht. Und pro NAT-Gateway kann jeder Port nur höchstens einmal freigegeben werden. Im schlimmsten Fall kannst du also nur einen Kunden pro NAT-Gateway einsetzen.

eigs schrieb:
Laut VO müssen sie gratis sein.
Wenn das so sein sollte, dann würden halt die Fixkosten steigern... Ich lese in der Verordnung kein grundsätzliches Recht heraus...
 
Web-Schecki schrieb:
Wenn eine mögliche vertragliche Vereinbarung nicht erlaubt sein sollte, muss sie explizit verboten sein.
Es ist doch explizit und technologieneutral vorgeschrieben.
Web-Schecki schrieb:
Das ist bereits erfüllt, wenn du Zugriff auf Facebook hast.
Nein.
Web-Schecki schrieb:
Ein Abschlusspunkt ist aber in jedem Fall das andere NAT-Gateway.
Der Abschlusspunkt ist beim Kunden. Das haben sogar die ISP in Deutschland beim Streit um die Routerfreiheit behauptet.
Web-Schecki schrieb:
Das hat nichts mit Vorrang zutun, entweder wird NAT eingesetzt, dann läuft auch alles über ein NAT-Gateway, oder eben nicht. Und pro NAT-Gateway kann jeder Port nur höchstens einmal freigegeben werden. Im schlimmsten Fall kannst du also nur einen Kunden pro NAT-Gateway einsetzen.
Stell dir vor eine Fritz!Box ist der Router im Providernetzwerk der CGN macht, bekommt eine öffentliche IPv4 Adresse und bei jedem LAN Port ist ein Kunde angeschlossen. Jetzt weist du einen Kunden alle Ports zu indem du diesen als Exposed Host konfigurierst. Die an den anderen LAN Ports können die IPv4 Adresse ausgehend nutzen. Die ISP brauchen schließlich jetzt auch schon einen Pool an IPv4 Adressen für CGN. Dieses Experiment kannst du Zuhause selber nachstellen.
Web-Schecki schrieb:
Wenn das so sein sollte, dann würden halt die Fixkosten steigern...
Ja, es soll auch der Sinn von der VO sein, dass man einen Gesamtpreis bezahlt dafür Netzneutralität hat. Wenn die Regulierung versagt kommen sonst solche Tarife wie bei Meo heraus.
Web-Schecki schrieb:
Ich lese in der Verordnung kein grundsätzliches Recht heraus...
Hast du dafür auch eine unabhängige Quelle?

Auch die Bundesnetzagentur ist der Ansicht, dass man ein Recht auf eine öffentliche dynamische IPv4 Adresse hat sieht aber auch Ausnahmen vor.:
• Internetzugangsanbieter mit einem ausreichenden Vorrat an öffentlichen IPv4-Adressen sind verpflichtet, diese ihren Kunden auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen. Es muss aber keine statische IPv4-Adresse vergeben werden. Die Vergabe einer dynamischen IPv4-Adresse ist ausreichend. Eine Verpflichtung zur Vergabe öffentlicher IPv4-Adressen entfällt für solche Unternehmen, wenn IPv4 als technischer Standard veraltet ist, d.h. von der IETF als „historisch“ eingestuft wird. In der Praxis teilen mehrere dieser Anbieter ihren Kunden bereits freiwillig öffentliche IPv4-Adressen auf Nachfrage zu.

• Internetzugangsanbieter ohne ausreichenden Vorrat an öffentlichen IPv4-Adressen sind nicht zur Bereitstellung von öffentlichen IPv4-Adressen auf Nachfrage verpflichtet. Dies betrifft v.a. mittelgroße oder kleinere Anbieter. Jedoch müssen sie ihren Kunden im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bei Bedarf andere technische Lösungen (z.B. PCP) zur Verfügung stellen, um eine verbesserte Konnektivität zu erreichen. Ob dies für einen Internetzugangsanbieter wirtschaftlich unzumutbar ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Für die Bereitstellung alternativer technischer Lösungen kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden.
Quelle: 22. https://www.bundesnetzagentur.de/Sh...icht 2018_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Die IPv4 Adressen sollte bei den großen Anbietern eigentlich wieder ausreichen wenn sie CGN für die restlichen Kunden verwenden.
 
Internetzugangsanbieter ohne ausreichenden Vorrat an öffentlichen IPv4-Adressen sind nicht zur Bereitstellung von öffentlichen IPv4-Adressen auf Nachfrage verpflichtet. Dies betrifft v.a. mittelgroße oder kleinere Anbieter. Jedoch müssen sie ihren Kunden im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bei Bedarf andere technische Lösungen (z.B. PCP) zur Verfügung stellen, um eine verbesserte Konnektivität zu erreichen. Ob dies für einen Internetzugangsanbieter wirtschaftlich unzumutbar ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Für die Bereitstellung alternativer technischer Lösungen kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden.
Dann hat sich mit dem Punkt der Fall des TE doch geklärt. Er ist Kunde bei einem kleinen Anbieter der eben auf keinen historisch bedingten Vorrat an IPv4 Adressen zurückgreifen kann, daher gibt es auch keine Pflicht für eine kostenlose öffentliche IP Adresse.
 
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eigs schrieb:
Es ist doch explizit und technologieneutral vorgeschrieben.
Wo soll das vorgeschrieben sein?

eigs schrieb:
Inhalte verbreiten kann ich, wenn ich auf Facebook Zugriff habe. Wo ist der Begriff "Inhalte verbreiten" genauer definiert?
Beim Thema "Anwendungen und Dienste bereitstellen" reicht dann ein Facebook-Zugang nach meinem Verständnis eher nicht aus - aber da könnte man sich auch drüber streiten.

eigs schrieb:
Der Abschlusspunkt ist beim Kunden. Das haben sogar die ISP in Deutschland beim Streit um die Routerfreiheit behauptet.
Da wirfst du etwas durcheinander. In dieser Streitfrage ging es darum, wo das Providernetz endet und wo das Kundennetz beginnt, wenn ich mich richtig erinnere. Und die Provider wollten, dass der Router als Abschlusspunkt des Providernetzes gilt und somit unter Providerkontrolle fällt. Das ist aber ein völlig anderes Thema.
Ein "Abschlusspunkt des Internets" muss aber rein logisch im Internet liegen - die Geräte hinter einem CGNAT-Gateway liegen aber nicht im Internet, sondern in einem privaten Netz.

eigs schrieb:
Auch die Bundesnetzagentur ist der Ansicht,
Daran siehst du, dass die Verordnung keineswegs vorschreibt, dass man grundsätzlich immer ein Recht auf eine öffentliche IPv4-Adresse hat. Denn ansonsten wäre eine derartige Klarstellung der Bundesnetzagentur nicht nötig und sogar nicht zulässig, weil sie der EU-Verordnung widerspricht.

eigs schrieb:
Jetzt weist du einen Kunden alle Ports zu indem du diesen als Exposed Host konfigurierst.
Und wie viele Kunden kannst du als exposed host konfigurieren? Richtig, höchstens einen. Im schlimmsten Fall, wenn alle Kunden exposed hosts sein wollen, brauchen also alle eine eigene IPv4-Adresse.
 
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Web-Schecki schrieb:
Wo soll das vorgeschrieben sein?
Art. 3 Abs. 1
Web-Schecki schrieb:
Beim Thema "Anwendungen und Dienste bereitstellen" reicht dann ein Facebook-Zugang nach meinem Verständnis eher nicht aus - aber da könnte man sich auch drüber streiten.
Diesen Satz meinte ich eigentlich.
Web-Schecki schrieb:
Da wirfst du etwas durcheinander. In dieser Streitfrage ging es darum, wo das Providernetz endet und wo das Kundennetz beginnt, wenn ich mich richtig erinnere. Und die Provider wollten, dass der Router als Abschlusspunkt des Providernetzes gilt und somit unter Providerkontrolle fällt. Das ist aber ein völlig anderes Thema.
Ein "Abschlusspunkt des Internets" muss aber rein logisch im Internet liegen - die Geräte hinter einem CGNAT-Gateway liegen aber nicht im Internet, sondern in einem privaten Netz.
"Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen."
Da es im selben Satz genannt wird genannt wird handelt es sich denke ich um den selben Abschlusspunkt.
Web-Schecki schrieb:
Daran siehst du, dass die Verordnung keineswegs vorschreibt, dass man grundsätzlich immer ein Recht auf eine öffentliche IPv4-Adresse hat.
Gundsätzlich hat man schon ein Recht auf eine IPv4 Adresse. Immer laut Bundesnetzagentur jedoch nicht.
Dass es auch Ausnahmen gibt habe ich auch in den Beträgen #19, #24, #27 und #45 geschrieben.

Die RTR ist der Meinung, dass man ein Recht auf eine (dynamische) IPv4 Adresse hat. In Österreich ist es einfach gratis an eine dynamische IPv4 Adresse zu kommen.

Die Bundesnetzagentur ist der Meinung, dass ein ISP für Port Control Protocol ein angemessenes Entgelt verlangen darf. Da bin ich zwar anderer Meinung wenn man keine öffentliche IPv4 Adresse gratis bekommt, aber wenn die Bundesnetzagentur das so sieht dann wird es in Deutschland schwierig durchzusetzen PCP gratis zu bekommen.
Web-Schecki schrieb:
Und wie viele Kunden kannst du als exposed host konfigurieren? Richtig, höchstens einen.
Einen pro IPv4 Adresse im Pool.
Ich halte es allerdings für unrealistisch, dass jeder einen Exposed Host konfiguriert. Ich würde nur die Ports weiterleiten die ich auch benötige damit unerwünschte eingehene Verbindungen zu nicht benötigte Ports schon beim ISP verworfen oder zu einen anderen Kunden der die entsprechenden Ports freigegeben hat geleitet werden.
Der ganze Telekommunikationsmarkt ist auf Mischkalkulation und Überbuchung ausgerichtet.
 
Ich bezweifle, dass es sinnvoll ist, an dieser Stelle die rechtliche Lage in Österreich, Deutschland und der EU vollumfänglich zu diskutieren und zu interpretieren. Das ist Sache von Juristen.

Der TE soll sich mit seinem Provider auseinandersetzen und im Zweifelsfalle auf gut Glück auf diese EU-Verordnungs-Richtlinien-Vorgaben-Gesetze verweisen. Wenn der Provider sich querstellt, kann man ansonsten beispielsweise auch bei der Verbraucherzentrale eine Rechtsbeartung buchen, kostet je nach Thema ab 30€. Dort sitzt dann eine Anwältin oder auch ein Anwalt und kann die Sachlage professionell beurteilen.

Entscheidend ist der Unterschied zwischen "fester IPv4" und einer "eigenen öffentlichen IPv4" wie ich vor ein paar Seiten schon mal auseinandergedröselt habe. Letztere kann nämlich problemlos dynamisch und somit nicht fest sein. Der Dynamik wirkt man mit DDNS (zB blabla.ddns.de) entgegen und peng.
 
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