Dann wird ein Gutachter am Fahrzeug von A Abriebspuren feststellen können, die exakt das aussagen. Ansonsten werden sich eben Spuren am Fahrzeug von A finden lassen, die nahelegen, dass B in A gefahren ist.
Außerdem hat A sein Fahrzeug so stehen lassen, wie der Unfall geschah, während B das Fahrzeug bewegt hat. Das wird hoffentlich auf den Tatortbildern, die A auch idealerweise selbst angefertigt hat, zu sehen sein.
Zuletzt handelt es sich hier um eine vorfahrtberechtigte Straße und eine vorfahrtachtende Straße. Je nach Umständen wird man womöglich davon ausgehen dürfen, dass jemand, der aus der untergeordneten Straße kommt, einen so weiten Verkehrsüberblick haben muss, dass selbst bei Schneiden kein Unfall geschehen kann. Das hängt aber wiederum von den Örtlichkeiten ab.
@uincom
Ich hatte schon mehrfach 100:0 bei mir und im Bekanntenkreis. Selbst ohne Dashcam. Waren aber auch keine unübersichtlichen Massensituationen.
Außerdem hat A sein Fahrzeug so stehen lassen, wie der Unfall geschah, während B das Fahrzeug bewegt hat. Das wird hoffentlich auf den Tatortbildern, die A auch idealerweise selbst angefertigt hat, zu sehen sein.
Zuletzt handelt es sich hier um eine vorfahrtberechtigte Straße und eine vorfahrtachtende Straße. Je nach Umständen wird man womöglich davon ausgehen dürfen, dass jemand, der aus der untergeordneten Straße kommt, einen so weiten Verkehrsüberblick haben muss, dass selbst bei Schneiden kein Unfall geschehen kann. Das hängt aber wiederum von den Örtlichkeiten ab.
@uincom
Ich hatte schon mehrfach 100:0 bei mir und im Bekanntenkreis. Selbst ohne Dashcam. Waren aber auch keine unübersichtlichen Massensituationen.