Frage zu einem Verkehrsunfall und der Versicherung

Dann wird ein Gutachter am Fahrzeug von A Abriebspuren feststellen können, die exakt das aussagen. Ansonsten werden sich eben Spuren am Fahrzeug von A finden lassen, die nahelegen, dass B in A gefahren ist.

Außerdem hat A sein Fahrzeug so stehen lassen, wie der Unfall geschah, während B das Fahrzeug bewegt hat. Das wird hoffentlich auf den Tatortbildern, die A auch idealerweise selbst angefertigt hat, zu sehen sein.

Zuletzt handelt es sich hier um eine vorfahrtberechtigte Straße und eine vorfahrtachtende Straße. Je nach Umständen wird man womöglich davon ausgehen dürfen, dass jemand, der aus der untergeordneten Straße kommt, einen so weiten Verkehrsüberblick haben muss, dass selbst bei Schneiden kein Unfall geschehen kann. Das hängt aber wiederum von den Örtlichkeiten ab.


@uincom

Ich hatte schon mehrfach 100:0 bei mir und im Bekanntenkreis. Selbst ohne Dashcam. Waren aber auch keine unübersichtlichen Massensituationen.
 
Danke für euren Input. Anhand des Schadens sollte ein Gutachter ohne Probleme erkennen dass A nicht geschnitten hat. Auch die Bilder geben das her. Bin halt aktuell unsicher wie ich verfahren soll.
 
Idon schrieb:
Außerdem hat A sein Fahrzeug so stehen lassen, wie der Unfall geschah, während B das Fahrzeug bewegt hat. Das wird hoffentlich auf den Tatortbildern, die A auch idealerweise

Dann hat A ja sogar noch Glück dass er kein Bußgeld bekommen hat weil er die Unfallstelle nicht geräumt hat ;)

Hat B eigentlich das Fahrzeug zurückgesetzt oder wurde es durch die von A verursachte Kollision zurückgeschoben?

Glaubst du A hat Lust die Kosten eines Rekonstruktionsgutachtens zu tragen? Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge, das dürfte dir ja bekannt sein.

@TE Versteh das bitte nicht falsch, ich will dir hier nicht den schuldigen zuschieben, was du jetzt machen sollst habe ich weiter oben schon geschrieben, kannst auch bei der gegnerischen Versicherung mal anrufen und fragen ob die schon was zur Haftung etc sagen können.

@uincom, woher beziehst du deine Zahlen? 100% gibt es immer dann wenn einer etwas falsch gemacht hat und der andere nichts. Kommt also drauf an was "richtig scheisse gebaut" bedeutet, mit 3 km/h gegen geparkten Fahrzeug gestoßen?
 
A hat eine Vollkasko und eine Rechtschutzversicherung. Welches Risiko also?
Rechtschutz und Vollkasko idealerweise auch nicht bei derselben Versicherung. :)

Gerade bei einer klaren Sache gehe ich lieber gemeinsam in den Abgrund mit der Chance auf vollen Erfolg, als mich verarschen zu lassen. Schon aus Prinzip.


Ein Fahrzeug aus Beweissicherungsgründen nicht zu bewegen wird okay sein. Ansonsten zahlt man die paar Euro halt, was soll's.


@garfunkel74

Du hast einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragt? Wenn nein, wäre das meines Erachtens die erste Handlung, die du am in der Sache morgen vornehmen solltest. Der Anwalt kostet doch normalerweise nichts, egal wie die Aufteilung sein sollte. Sprich das kurz im ersten telefonischen Gespräch an.

Ohne Anwalt fangen Versicherungen gerne mal an zu zicken, Werkstätten erinnern sich nicht mehr an Absprachen etc. etc. Außerdem übernimmt der Anwalt die ganzen Rennereien. Warum solltest du deine Lebenszeit opfern, wenn es Menschen gibt, die das professionell erledigen? Du nähst ja vermutlich auch deine Kleidung nicht selbst oder lötest eigene Computerplatinen zusammen. :)
 
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Woher beziehst du deine Zahlen?! Speziell im Straßenverkehr müssen die Betriebsgefahren beide Fahrzeuge beachtet werden. Selbst bei einem parkenden Auto wird eine Betriebsgefahr angenommen. Deswegen beginnt jede Abwägung in der Regel auch bei 50:50. Danach nimmt man die "Fehler" der Fahrer und rechnet die dazu. Dadurch verschieben sich die Zahlen. Das ist die Rechtslage und ständige Rechtsprechung aller Gerichte. Wenn ihr privat 10 mal den 5 Promille Dude hattet, der euer stehendes Auto gerammt hat, dann habt ihr natürlich 100:0 in den 10 Fällen. Die Regel ist es nicht. Wer eine Statistik hat, kann sie ja gerne teilen.

Um es mal mit Leben zu füllen:
Wenn euch jemand in das parkende Auto reinfährt, kriegt ihr noch 33% reingedrückt, weil ihr in einer engen Straße geparkt habt.

Das Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 15.12.2003 - 54B C 2245/03) hat entschieden:
Derjenige, der auf einer Straße so parkt, dass nur noch Verkehr in jeweils einer Richtung passieren kann, haftet zu einem Drittel mit, wenn sein Fahrzeug bei gleichzeitigem Verkehr in beiden Fahrtrichtungen beschädigt wird.
 
Das Risiko das Rekonstruktionsgutachten zu bezahlen?

Die Vollkasko übernimmt die Kosten nicht, die juckt die haftungsquote nicht.

Versicherungen lassen sich übrigens nicht besonders beeindrucken wenn ein RA involviert ist.

@uincom Liegt ein eindeutiges Verschulden bei einem der Fahrzeugführer vor wird die einfache Betriebsgefahr von diesem verschulden konsumiert und spielt keine Rolle mehr. Und das gros der Unfälle sind nunmal Unfälle mit eindeutiger Schuld bei einem der Fahrzeugführer.

5,0 Promille haben übrigens keinen Einfluss auf die Haftung.
 
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Idon schrieb:
---Vollzitat entfernt---
bitte Zitierregeln beachten
Danke dir. Idealerweise ist Rechtsschutz für Verkehrsschutz bei einer anderen Versicherung wie meine Vollkasko. Werde die morgen anrufen und mich absprechen was ich tun kann
 
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ChotHoclate schrieb:
@uincom Liegt ein eindeutiges Verschulden bei einem der Fahrzeugführer vor wird die einfache Betriebsgefahr von diesem verschulden konsumiert

Eindeutiges Verschulden heißt, es steht fest, dass den anderen ein Verschulden trifft. Damit ist deine Aussage falsch. Es geht um die "schwere" des Verschuldenbeitrags, nicht darum ob er vorliegt oder nicht. Wenn eine Seite ein schweres Verschulden (=! eindeutiges) trifft und der anderen gar kein Verschulden, sonder nur die Betriebsgefahr, dann wird "konsumiert"

Bei schwerwiegendem Verschulden auf der einen und bloßer Betriebsgefahr auf der anderen Seite kann der schuldhaft Handelnde allein haften; die Betriebsgefahr „tritt zurück“ (BGH NJW 1998, 1137, 1138; NJW 2017, 1177).


ChotHoclate schrieb:
5,0 Promille haben übrigens keinen Einfluss auf die Haftung.
Wieder absolut falsch.

Ein schweres Verschulden ist insbesondere im Falle grober Fahrlässigkeit anzunehmen.
Grobe Fahrlässigkeit ist z. B. zu bejahen bei, insbes. im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit (bei Kfz-Fahrern 1,1‰: BGH NJW 2011, 3299; bei Radfahrern 1,6‰: OLG Celle NJW 1992, 2169; OLG Hamm NZV 1992, 198; OLG Karlsruhe NZV 1997, 486; OLG Zweibrücken NZV 1992, 372

Ich klinke mich dann mal aus dem Thema aus. Zu viele besserwisser Trolle unterwegs.
 
Was ist denn deiner Meinung nach ein leichtes Verschulden bei dem die Betriebsgefahr weiterhin eine Rolle spielt.

vieleicht habe ich mich bei den 5,0 Promille unglücklich ausgedrückt, in dem von dir genannten Beispiel spielt es keine Rolle (für die Haftungsquote) ob der Fahrer 5,0 Promille oder 0,0 hatte. Gegen ein geparktes Fahrzeug zu fahren ist in 99% der Fälle 100% Schuld des fahrenden Fahrzeuges. Dein Zitat ist eine absolute Einzellfallentscheidung,
 
also ich hatte in den Vergangenen Jahren im Bekanntenkreis einige kleinere bis schwerer Unfälle und i.d.R. waren die immer immer deutlich (100%) zu lasten eines Unfallteilnehmers....

Hier wird aber auch wieder viel quatsch verzapft....

Sicher gibts auch oft fragliche Situationen aber es gibt sehr oft deutliche Beweislagen.
 
kurze Rückmeldung

aufgrund der Feiertage war alles sehr zäh und langsam (Versicherungen und Ansprechpartner nicht erreichbar). Mein beschädigtes Auto steht seit dem 22.12. in der Garage. Vorgestern dann bekam ich endlich Antwort der gegnerischen Versicherung. Habe dann nett mit dem Sachbearbeiter telefoniert und ihm alle meine Unterlagen des Unfallhergangs geschildert. Dazu meine Bilder geschickt und das Aktenzeichen der Polizei.
Mein Unfallgegner hat ihm gemeldet, ich wäre in ihn reingefahren und er wollte nicht links sondern rechts abbiegen und mein Schaden wäre sicher nicht von ihm...... was soll man da noch sagen :(

Der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung sagte mir er glaubt da eher mir - auch aufgrund des Polizeiberichtes und da ich auf der Vorfahrtsstr. war. Morgen kommt ein Gutachter dieser Versicherung und schaut den Schaden bei mir an. Der Sachbearbeiter meinte, wenn er diesen hat, dann werden wir das schon regeln.

Von meiner Versicherung wurde ich heute wegen der "offenen Schadenmeldung" von 22% auf 30% bei der Kasko hochgestuft. Wird Rückgängig gemacht wenn die andere Versicherung den Schaden akzeptiert.

Meine Rechtsschutz steht auf standby und wird sofort aktiv, sollte sich etwas nicht entwickeln wie von mir erwartet.

Was ein Hickhack
 
Gut. Achte unbedingt auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Du hättest, meine ich, sogar Anrecht auf einen neutralen Gutachter.

Kannst du für die Besichtigung mit dem Gutachter ohne großen Aufwand noch einen neutralen Zeugen organisieren? Kumpel oder Nachbarn etc.?
 
@garfunkel74: Das soll kein Angriff sein und ich hoffe sehr, dass Du hier ohne Kosten rauskommst. Allerdings wäre es mMn cleverer gewesen direkt nachdem Unfall zum Anwalt zu gehen. Dafür brauchst Du keine Rechtschutzversicherung. Wurde hier ja schon mal erwähnt. Dieser hätte sich um alles weitere gekümmert. Kosten für Dich keine.
Hab die Nummer bereits 2x durch. Beide Male ist mir einer rückwärts ins Auto gefahren und beide Male verhielt sich der Gegenüber nicht gerade kooperativ. Bin direkt zum Fachanwalt und der hat sich gekümmert und auch seine Kosten direkt mit der Versicherung des Unfallgegners abgerechnet. Gutachter habe ich natürlich selbst bestellt, was auch Dein Anrecht ist, wie @Idon grad schon erwähnt hat.
Dass in der Regel geteilte Schuld rauskommt ist übrigens auch Schmarrn.
 
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FrankenDoM schrieb:
---Vollzitat entfernt---
bitte Zitierregeln beachten
kann sein dass du recht hast.......... wäre dann Lehrgeld. Zukünftig wäre das dann definitiv mein Vorgehen.
Ärgere mich selber über mich.
Sollte ich denn JETZT direkt den Anwalt noch einschalten oder zuwarten was die andere Versicherung sagt.
Ergänzung ()

Idon schrieb:
Gut. Achte unbedingt auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Du hättest, meine ich, sogar Anrecht auf einen neutralen Gutachter.

Kannst du für die Besichtigung mit dem Gutachter ohne großen Aufwand noch einen neutralen Zeugen organisieren? Kumpel oder Nachbarn etc.?
Ehefrau wäre sicher kein Zeuge oder?
 
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garfunkel74 schrieb:
Sollte ich denn JETZT direkt den Anwalt noch einschalten oder zuwarten was die andere Versicherung sagt.

Schwierige Frage... Ich hab die Erfahrung gemacht, dass es Anwälte hassen, wenn man erst selbst "rummacht" und dann zu ihnen kommt, aber mal ehrlich? Einfach mal anrufen und fragen. Der wird Dir dann schon sagen wie er es sieht und ob das Kind schon in den Brunnen gefallen ist oder nicht.
Ich habe zudem die Erfahrung gemacht, dass Anwälte eben nicht direkt mit dem Rechnungsblock da stehen und bei der 1. Frage die Dollarzeichen in den Augen sind.

garfunkel74 schrieb:
kann sein dass du recht hast.......... wäre dann Lehrgeld. Zukünftig wäre das dann definitiv mein Vorgehen.
Ärgere mich selber über mich.
Noch ist ja nichts passiert. Cool bleiben und weitersehen. Könnte nun halt etwas mehr Aufwand mit sich bringen. Allerdings ist Deine Situation ja recht eindeutig. Versicherungen wollen natürlich so wenig zahlen wie möglich, wer will das nicht, aber auch darum sind sie nicht an Rechtsstreitigkeiten mit geringer Aussicht auf Erfolg und da durch auf noch mehr Kosten scharf.

Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass Dein Schaden einfach reguliert wird und Ende der Geschichte.
 
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FrankenDoM schrieb:
Schwierige Frage... Ich hab die Erfahrung gemacht, dass es Anwälte hassen, wenn man erst selbst "rummacht" und dann zu ihnen kommt, aber mal ehrlich? Einfach mal anrufen und fragen. Der wird Dir dann schon sagen wie er es sieht und ob das Kind schon in den Brunnen gefallen ist oder nicht.
Ich habe zudem die Erfahrung gemacht, dass Anwälte eben nicht direkt mit dem Rechnungsblock da stehen und bei der 1. Frage die Dollarzeichen in den Augen sind.


Noch ist ja nichts passiert. Cool bleiben und weitersehen. Könnte nun halt etwas mehr Aufwand mit sich bringen.
Vielen Dank
Ich werden dann mal mit meiner Rechtschutz telefonieren und den Sachverhalt erläutern. Oder denkst du da an einen unabhängigen Anwalt fern des Rechtsschutzes?
 
@garfunkel74: Ich hab zufälligerweise auch eine Rechtschutz, hab diese allerdings noch nie genutzt. Ich persönlich würde den Anwalt den ich schon 2x hatte anrufen und fragen ob er das noch übernimmt bzw. ob schon was kaputt gemacht ist und je nach Auskunft regieren. Meine Rechtschutz würde ich hier außen vor lassen.
 
Fachanwalt für Verkehrsrecht, ohne Rechtschutz.

Ehefrau ist Zeugin, allerdings natürlich nicht so gut wie jemand, der etwas unabhängiger ist.
 
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