D
DuckDuckStop
Gast
Anrecht darauf hat er natürlich, wäre nur blöd für ihn wenn dann die Versicherung bei Quotenabrechnung bspw nur die Hälfte des Sachverständigen Honorares übernimmt. Da ist der Weg über den SV der Versicherung (was wohl eh die Dekra sein wird) für ihn deutlich eleganter.Idon schrieb:Gut. Achte unbedingt auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Du hättest, meine ich, sogar Anrecht auf einen neutralen Gutachter.
@TE: Doch, wenn deine Ehefrau dabei war ist sie ein Zeuge der auch Angehört wird, neutraler Zeuge wäre natürlich besser, aber immerhin.