Frage zu einem Verkehrsunfall und der Versicherung

Idon schrieb:
Gut. Achte unbedingt auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung. Du hättest, meine ich, sogar Anrecht auf einen neutralen Gutachter.
Anrecht darauf hat er natürlich, wäre nur blöd für ihn wenn dann die Versicherung bei Quotenabrechnung bspw nur die Hälfte des Sachverständigen Honorares übernimmt. Da ist der Weg über den SV der Versicherung (was wohl eh die Dekra sein wird) für ihn deutlich eleganter.

@TE: Doch, wenn deine Ehefrau dabei war ist sie ein Zeuge der auch Angehört wird, neutraler Zeuge wäre natürlich besser, aber immerhin.
 
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Danke euch

Also fasse ich mal zusammen:
1.) zusammen mit meiner Frau werden ich morgen den Gutachter empfangen
2.) Rechtsschutz soll ich nicht nutzen, sondern einen Anwalt für Verkehrsrecht aktivieren
3.) soll ich denn diesen bereits JETZT anrufen oder abwarten bis ich Info der gegnerischen Versicherung habe und mit dem Sachbearbeiter Montag/Dienstag telefoniert habe wenn er das Gutachten hat?
 
Wie gesagt, ich persönlich würde mal beim Anwalt anrufen zumal Du schon die Info hast, dass der Unfallgegner nun behauptet, dass Du ihm reingefahren bist.

Gutachtertermin würde ich jetzt entspannt sehen. Reicht der Umfang nicht aus für die Reparatur, dann wird eben nachbegutachtet. Hatte ich bei einem Schaden an der Vespa der durch Sturm verursacht wurde. Erstes Gutachten war zu niedrig, Werkstatt hat das festgestellt und belegt, also musste der Gutachter nochmal ran. Wenn Du nur die Reparatur willst und nicht auf Auszahlung aus bist um es dann selbst zur reparieren oder von einem Bekannten, wäre ich hier entspannt, wobei ich trotzdem selbst den Gutachter beauftragt hätte
 
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Meine Meinung: Ein Rechtsanwalt wird die Sache nicht beschleunigen und auch an der Entschädigungsleistung oder Quote nichts ändern. Kannste dir meiner Meinung nach also Sparen. Zumal du dann auch immer auf den RA angewiesen bist und die Versicherugn mit dir nicht mehr kommunizieren wird.
 
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DuckDuckStop schrieb:
Meine Meinung: Ein Rechtsanwalt wird die Sache nicht beschleunigen und auch an der Entschädigungsleistung oder Quote nichts ändern. Kannste dir meiner Meinung nach also Sparen. Zumal du dann auch immer auf den RA angewiesen bist und die Versicherugn mit dir nicht mehr kommunizieren wird.
ok - danke euch allen

Ich werde es jetzt so machen:
Zusammen mit meiner Frau werden wir morgen den Gutachter empfangen.
Dann werde ich (wie mit ihm besprochen) am Montag mit dem Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen. Er sah den Fall ja auch ziemlich eindeutig bisher - sollte es sich DANN herausstellen, dass er und seine Versicherung sich querstellen, dann kann ich immer noch einen Anwalt für Verkehrsrecht aktivieren.

Denn ich sehe es wie du, der Sachbearbeiter sagte, wir können das OHNE Anwalt regeln - komme ich jetzt sofort mit einem Anwalt um die Ecke, dann war es das mit meiner fruchtbaren Kommunikation mit ihm. Denke das kann ich dann machen wenn es wirklich Ärger gibt
 
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Ja, normal nimmt man den Anwalt sofort, weil er dann alle weiteren Schritte unternimmt und auch z. B. an die EUR 20 Kommunikationsauslagen etc. denkt, um die einen die Versicherungen üblicherweise bescheißen.

Du hast dir aber jetzt den ganzen Aufwand schon gemacht.
 
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Werde zukünftig bei einem solchen Unfall (Gott bewahre) sofort alles über den Anwalt regeln lassen - hätte ich hier auch machen sollen. Habe ich aber verpennt!

Hoffe aber trotzdem mein geplantes Vorgehen aus #46 ist ok.

Gerne halte ich euch auf dem Laufenden
Ergänzung ()

mal noch eine Frage an euch: gibt es denn eine Art "Preisgrenze" bei Schäden, wo die Versicherungen es durchwinken bevor sie in Rechtstreitigkeiten gehen?

Der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung meinte so" naja - vielleicht ist der Schaden ja nicht ganz so hoch und weniger wie 10.000€ oder so" Hörte sich an, wie wenn es da Spielraum gibt was er durchwinken kann. Zumindest hörte es sich so an. Aber ich glaube und traue eh keinem mehr :D
 
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Ich drücke dir die Daumen, wird hoffentlich gut ausgehen :)

Ich habe dazu noch eine ergänzende Frage:
Wenn der SV deine Version der Geschichte bestätigt und das so festhält, dann müsste dein Unfallgegner doch sowas wie eine Täuschung/Falschaussage gemacht haben. Erlischt damit dann ggf. ein Teil seines Versicherungsschutzes, sodass er privat haftet?
 
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Noch eine Frage (werde das aber mit meiner Versicherung noch klären)

Warum werde denn ich hochgestuft in meiner Kasko von 22% auf 30%? Nur weil ich einen Schaden gemeldet habe? Es wurde ja noch kein Schadenswert, Schuldiger etc. benannt...... das irritiert mich etwas. Oder könnte ich quasi jetzt mit dieser Hochstufung bereits meinen Schaden von meiner Versicherung reparieren lassen?

Sprich: diese Hochstufung ist genau dies, was ich mehr bezahlen würde wenn ich es reparieren lasse?
Das blicke ich noch nicht ganz - muss ich morgen mal klären
Ergänzung ()

act_ schrieb:
Ich drücke dir die Daumen, wird hoffentlich gut ausgehen :)

Ich habe dazu noch eine ergänzende Frage:
Wenn der SV deine Version der Geschichte bestätigt und das so festhält, dann müsste dein Unfallgegner doch sowas wie eine Täuschung/Falschaussage gemacht haben. Erlischt damit dann ggf. ein Teil seines Versicherungsschutzes, sodass er privat haftet?
gute Frage - ich "vermute" ja seine Aussagen widersprechen jetzt denen, welche er der Polizei gemacht hat (denen sagte er ja, er sei links abgebogen und fuhr mir dann rein) Seiner Versicherung sagte er aber gestern per mail: er wollte RECHTS abbiegen und ICH fuhr in IHN rein + der Schaden war bei mir schon vorher) Also was völlig anderes.... eine klare Lüge
Der Sachbearbeiter der Gegnerversicherung war darüber nicht erfreut....... denke der macht sich dann schon ein Bild vom Vorgang.
 
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Es gibt keine Grenze bis zu der Versicherungen "einfach durchwinken", schon gar nicht bei unklarer Sachlage, da habe ich es auch bei nem Gegenstandswert von 250€ schon zur Klage kommen lassen.

Die Hochstufung erfolgt sobald ein Schaden gemeldet wird, unabhängig davon ob eine Leistung erbracht wurde oder nicht. Kommen nach einer gewissen Frist keine Ansprüche kann der Vertrag (unter Vorbehalt) schadenfrei gestellt werden.

Läuft bei der Polizei ein Ermittlungsverfahren oder hat diese den Schaden nur aufgenommen?

@act_ Der Sachverständige der jetzt kommt wird ziemlich sicher lediglich den Schaden am Fahrzeug des TE kalkulieren, nicht aber ein Plausibilitäts Gutachten etc. anfertigen. Privat haften wird der Unfallgegner bei einer anderen Hergangsschilderung nicht, Theorethisch besteht zwar die Möglichkeit, dass der Versicherer bei ihm regressiert, das aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
 
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DuckDuckStop schrieb:
---Vollzitat entfernt---
bitte Zitierregeln beachten
Danke für deine Erläuterungen - du scheinst vom Fach zu sein ;)

Meines Erachtens hat die Polizei den Schaden nur aufgenommen.
Jedoch deckt sich das, was der Herr den Polizisten sagte nicht mit dem, was er dem Sachverständigen der Versicherung per mail geschrieben hat. Diesen Text hat mir der Sachbearbeiter nämlich vorgelesen am Telefon.

Die Aussagen des Herrn an die Polizei vor Ort habe ich teils selber gehört. Natürlich weiß ich nicht was in dem Polizeibericht steht - aber der Sachbearbeiter der Versicherung von dem Herrn schien leicht "irritiert" über diese Abweichungen seines Versicherten.

Der Gutachter wird morgen den Schaden definieren UND den Hergang/das Schadenbild bewerten. Dies bat ihn der Sachbearbeiter der Versicherung und dies sagte der Gutachter mir auch heute am Telefon
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kannst dich ja morgen mal melden wenn der Sachverständige da war.
 
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Gutachter der gegnerischen Versicherung war da.
Für ihn ist das Schadensbild eindeutig und deckt sich mit meiner Beschreibung des Hergangs. Er meinte wie der Sachbearbeiter, dass die Behauptungen seines Versicherten "hinten und vorne nicht stimmen"

Schaden schätzt er auf ca. 5000-6000€ und er rechnet gleich eine Wertminderung ein. Montag früh bekomme ich dann seinen Bericht den er auch an den Sachbearbeiter schickt.
Dieser wird mir dann eine Schadensübernahme bestätigen. Meine Werkstatt soll das Auto dann schleppen (er sagt ich soll nicht mehr fahren damit) und mit der Versicherung den Schaden abrechnen. inkl. Leihfahrzeug für die Zeit.

Meine Frau war die ganze Zeit bei dem Besuch dabei

Es scheint, dass es letztlich gut für mich ausgeht!
 
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Ist nicht genau die Wertminderung der springende Punkt, weshalb man lieber einen "unabhängigen" Gutachter anfordert?

Der Schadenswert ergibt sich ja mehr oder weniger aus den Reparaturkosten der Werkstätten, aber alles was, danach kommt, wird erst spannend und ich glaube die wenigstens von uns Fachfremden könnten sagen "ja klar sind 2000€ Wertminderung angebracht", wenn er dir jetzt irgendeine Zahl auf den Tisch knallt.
 
Krafty schrieb:
Ist nicht genau die Wertminderung der springende Punkt, weshalb man lieber einen "unabhängigen" Gutachter anfordert?

Der Schadenswert ergibt sich ja mehr oder weniger aus den Reparaturkosten der Werkstätten, aber alles was, danach kommt, wird erst spannend und ich glaube die wenigstens von uns Fachfremden könnten sagen "ja klar sind 2000€ Wertminderung angebracht", wenn er dir jetzt irgendeine Zahl auf den Tisch knallt.
er sagte mir meine Werkstatt muss alles nochmals prüfen da der Schaden und der Wertverlust höher sein könnte. Er konnte selber nicht bewerten ob es "hinter" dem sichtbaren Schaden noch Schäden gibt (Achse etc.) Dies und auch den Wertverlust soll meine Werkstatt mit der Versicherung final klären.
So seine Aussage
 
Krafty schrieb:
Ist nicht genau die Wertminderung der springende Punkt, weshalb man lieber einen "unabhängigen" Gutachter anfordert?
Spielt keine Rolle, wenn der SV vom Anspruchsteller beauftragt wird und die Wertminderung ist überzogen wird sie so oder so gekürzt.
 
Ich möchte mich hier nochmals sehr für die Hilfe bedanken
 
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garfunkel74 schrieb:
Warum werde denn ich hochgestuft in meiner Kasko von 22% auf 30%? Nur weil ich einen Schaden gemeldet habe?
Das ist normal. Quais ein schwebendes Verfahren. Das wird zurückgenommen wenn der Unfall geklärt ist (zu deinen Gunsten) und das zuviel gezahlte Geld kommt zurück. Zulässig ist das aber so

Ah verdammt, überlesen, dass es beantwortet wurde. Na ja dann halt zur bestätigung. ^^
 
DuckDuckStop schrieb:
Spielt keine Rolle, wenn der SV vom Anspruchsteller beauftragt wird und die Wertminderung ist überzogen wird sie so oder so gekürzt.

Versicherungen kürzen alles, auch die Rente der Oma der Nachbarin des Geschädigten.

Das muss nicht immer korrekt sein und man muss das auch nicht akzeptieren.
 
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