WhiteShark
Admiral
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deo schrieb:Samsung könnte belangt werden, weil sie zu einer Straftat anstiften, wenn sie von Kunden verlangen, Gefährliche Güter in ungeeigneter Weise zu verschicken.
Da sollten sie froh sein, wenn DHL die Rechtelage beachtet und das Geschäft ablehnt.
Eher sollte der Kunde froh sein, dass DHL sowas ablehnt. Denn wenn was passiert, wäre erstmal der Absender der "Haupttäter" und auch haftbar.
Aber bzgl dem Image von Samsung, denke ich, dass ist nächstes Jahr wieder vergessen.
Nein ein Leihgerät ist bei Defekten eher ungewöhnlich. Wie bei allen Defekten, wird ein Smartphone idr eingeschickt und kommt nach einer Weile wieder repariert zurück. Für ein Ersatzgerät für die Zeit ist man selbst verantwortlich.Und nur mal zur Info: Ein Leihgerät IST eine Selbstverständlichkeit, wenn ich ein Neugerät kaufe und mir mehrmals falsche Tatsachen vorgespiegelt werden und mir ein Schaden dadurch entsteht, dass ich das Produkt, wofür ich BEZAHLT habe, mir nicht zur Verfügung steht und das auch noch womöglich für Wochen!
Daher ist es als guter Service zu sehen, wenn einem sowas kostenlos zur Verfügung gestellt wird.