Also wenn du Garantiebedingt ein Gerät umtauschst, und es dann wieder kaputt ist "sollte" normal das Gerät dann repariert/ausgetauscht werden, je nachdem was sinniger ist. Zur Frage die Garantie läuft weiter (wird nicht aufgefrischt) und auch auf dem "neuen" oder repariertem Gerät. Frage ist nur vllt. wie sind sie "kaputt" gegangen und wie definierst du "kaputt".
Möglich ist ja, dass beim erstem mal bereits Eigenverschulden vorliegt und der Händler aus Kulanz (ich vermutemal hats im Internet bestellt? Amazon o.ä) umgetauscht hat. Wenn das der Fall war wird er das glaubich nicht noch einmal machen.
Nicht falsch verstehen ich weiß/kann nicht entnehmen wie sie kaputt gegangen sind^^.
Angenommen du bist nicht darauf rumgesprungen, hast sie als Lasso verwendet, dann würdich den Händler drauf ansprechen, die Sache schildern und es sollte alles gut gehn.
Kurz: >>gilt auf die neuen Kopfhörer die gleiche Garantie bzw. die von den alten Kopfhörern oder verfällt diese ganz<
- Ja Garantie besteht weiterhin unter den normalen Vorraussetzungen.
Ironie: Wenn die verfällt wär ja toll... erst verkauft man ein Gerät das 2 Wochen hält, vorprepariert^^(dann is das Rückgaberecht vorbei) dann wird es umgetauscht gegen ein "echt neues Gerät". Garantie weg und der Händler brauch sich keine Sorgen mehr machen über angeflogene Kaputte Geräte xD
So wäre Garantie ne Art "1x Reparaturgutschein"