Hallo,
bevor ich mich in einem Rechtsforum anmelde, wollte ich erstmal hier nachfragen, ob jemand Erfahrung mit so einem Sachverhalt hat.
Ich habe mein Mobiltelefon schon 2x zur Reparatur einschicken müssen. Nun ist es wieder defekt.
Laut gesetzt hat der Anbieter 2x das Recht zur Nachbesserung, danach kann ich Geld zurück fordern. Das sollte jetzt ja der Fall sein.
Nun ist es so, dass der Anbieter, bei dem ich das Telefon gekauft habe, Konkurs gegangen ist und von einem anderen Anbieter übernommen wurde. Nach dem ersten Defekt habe ich da angerufen und die meinten, ich kann es nicht direkt zu denen zur Reparatur zusenden, sondern muss es zum Herrsteller bzw. zu dessen Reaparaturannahme schicken.
Der neue Anbieter hat mir ja schon die direkte Reparatur verweigert, wird er mir auch den Anspruch auf mein Geld verweigern können?
Gruß und guten Rutsch!
bevor ich mich in einem Rechtsforum anmelde, wollte ich erstmal hier nachfragen, ob jemand Erfahrung mit so einem Sachverhalt hat.
Ich habe mein Mobiltelefon schon 2x zur Reparatur einschicken müssen. Nun ist es wieder defekt.
Laut gesetzt hat der Anbieter 2x das Recht zur Nachbesserung, danach kann ich Geld zurück fordern. Das sollte jetzt ja der Fall sein.
Nun ist es so, dass der Anbieter, bei dem ich das Telefon gekauft habe, Konkurs gegangen ist und von einem anderen Anbieter übernommen wurde. Nach dem ersten Defekt habe ich da angerufen und die meinten, ich kann es nicht direkt zu denen zur Reparatur zusenden, sondern muss es zum Herrsteller bzw. zu dessen Reaparaturannahme schicken.
Der neue Anbieter hat mir ja schon die direkte Reparatur verweigert, wird er mir auch den Anspruch auf mein Geld verweigern können?
Gruß und guten Rutsch!