Geld zurück nach Nachbesserung

aexl55

Cadet 3rd Year
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Jan. 2012
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Hallo,

bevor ich mich in einem Rechtsforum anmelde, wollte ich erstmal hier nachfragen, ob jemand Erfahrung mit so einem Sachverhalt hat.

Ich habe mein Mobiltelefon schon 2x zur Reparatur einschicken müssen. Nun ist es wieder defekt.
Laut gesetzt hat der Anbieter 2x das Recht zur Nachbesserung, danach kann ich Geld zurück fordern. Das sollte jetzt ja der Fall sein.

Nun ist es so, dass der Anbieter, bei dem ich das Telefon gekauft habe, Konkurs gegangen ist und von einem anderen Anbieter übernommen wurde. Nach dem ersten Defekt habe ich da angerufen und die meinten, ich kann es nicht direkt zu denen zur Reparatur zusenden, sondern muss es zum Herrsteller bzw. zu dessen Reaparaturannahme schicken.

Der neue Anbieter hat mir ja schon die direkte Reparatur verweigert, wird er mir auch den Anspruch auf mein Geld verweigern können?

Gruß und guten Rutsch!
 
Der wesentliche Aspekt ist doch: wenn du dich in Sachen Reparatur hast abwimmeln lassen, wirst du dasselbe auch dann zulassen, wenn es um die Rückgabe geht?

Der Hersteller mit seiner Garantie hat nichts mit dem 2-Versuche--dann-Geld-zurück---Mythos zu tun. Was du ansprichst ist die Gewährleistung, die besteht gegenüber dem Verkäufer; das Problem mit der Rechtsnachfolge mal außer Acht gelassen. Es wäre zu klären, ob für dich wirklich noch ein Anspruchsgegner besteht. Und den Anspruch müsste man ohnehin noch argumentativ durchsetzen können, wobei es wenig hilfreich ist, die Reparaturen nicht in der Verantwortung des Verkäufers zu belassen, sondern sich statt dessen an den Hersteller zu wenden.

Nebenbei bemerkt könnte ich mir auch vorstellen, dem Händler die Herstellerreparaturen zuzurechnen, wenn er schon abwimmelt. Aber das wirklich nur nebenbei; dein Fall erscheint mir zu kompliziert, als dass du ihn laienhaft bewältigen könntest. Aber du kannst natürlich sehr gerne weiterfragen und vllt sehen andere hier das auch anders und besser als ich.

Dir und allen auch einen Guten Rutsch :)
 
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