GEZ droht im 3. Brief

Ab nächstes Jahr muss eh jeder Haushalt bezahlen ob er nun will oder nicht und ob ich mein PC jetzt bei denen anmelde oder nächstes Jahr spielt ja keine Rolle da ich aufgrund von Bafög nichts bezahlen muss
 
Ja, GEZ sind fast ausschließlich Fachleute mit Verstand und Niveau.
Mein Vater der seit mehr als 30 Jahren tot ist, bekommt regelmäßig Mahnungen obwohl wir unter gleicher Adresse und Nachnamen dennoch bezahlen, reicht es dem Verein offensichtlich nicht!
 
Ja ist bei meinem Vater ähnlich, dass der Verein aus Vollidioten besteht die nur damit beschäftigt sind Geld einzutreiben ist mir klar aber durch unsere lieben Politiker muss das gemeine Volk ab 2013 Zwangsabgaben leisten das bloß kein Cent verloren geht....
 
@MaGiXeN:

Der Dackel hatte unmittelbar nach "Adoption" im zarten Alter von sechs Wochen einen bürgerlichen Dackelnamen erhalten.

Sein "adeliger" "von- Name" stand nur im Stammbaum, respektive seinen sonstigen Papieren (Impfpass, usw.) und trat nicht nach Außen.

Wahrscheinlich wird das eine seinerzeitig Verflossene (nicht eine vom Dackel ...) gewesen sein, die dachte, mit der Denunziation, da wohnt einer und zahlt keine GEZ, Unannehmlichkeiten verursachen zu können.

Ist immerhin über 20 Jahre her.

Wahrscheinlich wird das bei der älteren Dame eine ähnliche Geschichte gewesen sein.

@Lars-SHG:

Was schon mal geholfen hat:
Umzugsadresse für den Verstorbenen bei der GEZ angeben.
Geht inzwischen auch online.
Anschrift des Friedhofs mit Angabe der Grabstellennummer.

Die Vorstellung, dass irgendeine Intelligenzbestie mit Blockwartmentalität im Auftrag der GEZ einen Hausbesuch veranstaltet, hat doch was ...
 
timo82 schrieb:
Man muss sich doch nur bei der GEZ anmelden, wenn man einen Fernseher, ein Radio, ein Handy oder ein internetfähiges Gerät (z.B. PC) hat.

Du bist nicht anmeldepflichtig, sondern auskunftspflichtig, dazu gehört auch, mitzuteilen, dass man ggf. keine Geräte besitzt.

timo82 schrieb:
Geräte abmelden geht bei dem Verein ja nicht.

Ich bin mir nicht sicher, von welchem Verein du sprichst, aber bei der GEZ geht das sehr wohl.

http://www.gez.de/online_service/abmelden/index_ger.html


picxar schrieb:
Ab nächstes Jahr muss eh jeder Haushalt bezahlen ob er nun will oder nicht und ob ich mein PC jetzt bei denen anmelde oder nächstes Jahr spielt ja keine Rolle da ich aufgrund von Bafög nichts bezahlen muss

Wie so oft, du hast die Möglichkeit dich befreien zu lassen. Deine monatelange Schluderei hat doch erst zur Notwendigkeit für diesen Thread geführt; jetzt die GEZ als Vollidioten und implizit als mitschuld an der Situation darzustellen empfinde ich als unerhörte Dreistigkeit.

Du kannst dich, sofern du Bafög beziehst, auch 2013 wieder befreien lassen, das musst du aber genauso wie jetzt auch schon beantragen und nicht aus Bequemlichkeit gottgegeben sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Trollinator schrieb:
Ich bin mir nicht sicher, von welchem Verein du sprichst, aber bei der GEZ geht das sehr wohl.

http://www.gez.de/online_service/abmelden/index_ger.html


Soviel zur Theorie. Die Praxis sieht leider oft ganz anders aus.


Es ist einfach so, wie schon gesagt wurde, dass man direkt auf dem Radar ist, wenn man einmal antwortet.

Und wenn ich nichts habe, dann melde ich das auch nicht. Wäre so absolut schwachsinnig.
 
"Allerdings sehen sich viele Personen, die nicht auskunftspflichtig sind, doch zur Antwort genötigt, da die GEZ auch in diesen Fällen bei ausbleibender Antwort eine Eskalationsstrategie verfolgt. In wohl meist drei aufeinanderfolgende Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation aufkommen lassen sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu naheliegender Weise jedoch nicht."

Der Einfachheit halber von datenschutzzentrum.de zitiert.
(Fettdruck nicht im Original.)
 
Nicht reagieren und nicht ins Haus lassen.

Ach, jaa - Schade das es das bald nicht mehr gibt.
Wenn der GEZ-Mann 3x klingelt gibts dann nicht mehr.
Es war schon eine sehr interessante Situation als der GEZ "Fahnder" meiner Nachbarin im Studentenwohnheim den Fuß, genaugenommen das halbe Bein, in Tür steckte. Sein Gesicht und den Schrei werde ich nicht vergessen, als Sie nach mehrfachen lauten, hysterischen brüllen: "Fuß weg, oder ich schlag drauf" mit einem Bossierhammer auf den Mittelfuß geklopft hat. Geschickter weise hat er noch vor Wut gegen die Rau-verputze Wand geschlagen, so hatte er Hand und Fuß kaputt. Der Polizist meinte nur: "Tuts weh?".
 
@JurTech ja manchmal isxt die GEZ echt nicht ganz dicht. Da hilft nur noch Kopfgschütteln.


Mich würde mal interessieren, ob die GEZ nächstes Jahr dann rechtlich dazu befugt ist die Gebühren richtig einzutreiben sollte man nicht zahlen. Sprich über nen Anwalt, Inkasso oder ähnliches, weil nur durch die Haushaltsabgabe wird man ja nicht gleich zur Behörde/Amt mit neuen gehobenen Rechten.

Bin ganz ehrlich ich werde es die ersten Monate einfach darauf ankommen lassen. Mal sehen was passiert.
 
"Wer ist die GEZ?
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, im Volksmund einfach GEZ, ist die gemeinsame Gebühren- und Teilnehmerverwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Sitz in der Karnevalshochburg Köln. Sie zieht die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzten Rundfunkgebühren für Rundfunkempfangsgeräte (z.B. Radios, Fernseher, neuartige Rundfunkempfangsgeräte) von den Rundfunkteilnehmern ein. Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt. Die GEZ nahm im Jahr 2005 für die Rundfunkanstalten 7,123 Milliarden € ein. Die Kosten für die GEZ selbst betrugen im Jahr 2005 161,9 Mio. € (2,27 % der Gesamterträge).
Rechtsnatur der GEZ
Die GEZ ist demzufolge keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die GEZ ist jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Sie wird für die jeweilige Landesrundfunkanstalt tätig. Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften werden von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Diese können u.a. Anzeigen zur Anmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes entgegennehmen, die an die GEZ weitergeleitet werden.
Was darf die GEZ?
Die Landesrundfunkanstalten bzw. die GEZ dürfen alle Daten von Rundfunkteilnehmern speichern und verwalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind. Die GEZ pflegt somit eine der umfassendsten Datensammlungen über die Einwohner der Bundesrepublik Deutschland.Eine Quelle für Daten sind die Einwohnermeldeämter. Diese leiten gemäß den gesetzlichen Rahmenbestimmungen der jeweiligen Bundesländer An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. Zur Ermittlung nichtangemeldeter Rundfunkteilnehmer gleicht die GEZ ihren Datenbestand mit zugekauften Adressdaten von kommerziellen Adresshändlern ab. Die Einkäufe bei den Adresshändlern sind durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag legitimiert.
Wie arbeitet die GEZ?
Die GEZ unterhält keinen eigenen Außendienst, sie erfasst neue Teilnehmer ausschließlich durch Adressabgleich, Anschreiben und aus anderen Quellen erhaltenen Daten. Bei ausbleibender Antwort auf ihre Anschreiben verfasst die GEZ die nachfolgenden Schreiben in immer strengeren Formulierungen, die häufig die Assoziation wecken, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Da diese an alle angeschriebenen Personen gehen, werden daher auch eigentlich nicht auskunftspflichtige Personen zur Auskunft aufgefordert. Darüber hinaus lässt sich die GEZ – zur Ergänzung der Adressdaten der Einwohnerämter – unter anderem von den Rundfunkgebührenbeauftragten der Landesrundfunkanstalten zuarbeiten, um weitere neue Daten zu erhalten.
Die GEZ-Kontrolleure
Die vermeintlichen „GEZ-Kontrolleure“ (als Gesamtheit auch Beauftragtendienst genannt) sind selbständig tätige Außendienstmitarbeiter der Landesrundfunkanstalten (bzw. deren Angestellte) ohne hoheitliche Befugnisse (wie beispielsweise den Zutritt zu Privaträumen). Die Gebührenbeauftragten arbeiten auf der Basis von Erfolgsprovisionen, ähnlich wie im Direktvertrieb von Waren oder Zeitschriften. Sie haben sich durch einen Dienstausweis der Landesrundfunkanstalt auszuweisen.
Die GEZ darf von Nicht-Teilnehmern keine Daten speichern bzw. von ehemaligen Rundfunkteilnehmern die Daten nur in einem begrenzten Zeitraum speichern. Daher kommt es vor, dass Personen erneut von der GEZ angeschrieben werden, da vorherige Anschreiben nicht gespeichert werden.
Die GEZ verfügt als Verwaltungseinrichtung nicht über technische Möglichkeiten, wie etwa Peilwagen, zur Ermittlung von Empfangsgeräten."
Verfasst von Karsten Schneidewindt

Wollte die GEZ in Eigenregie vollstrecken, müsste sie rechtlich erheblich aufgewertet werden, um dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) unterfallen zu können.
Das wäre für die GEZ schwierig, weil jedes Land ein eigenes Landes-VwVG hat.
Die Rundfunkanstalten sind jur. Pers. des öff. Rechts der Länder.
Der Bund hat das VwVG.

Die Absicht zu einer derartigen Aufwertung der GEZ ist mir nicht bekannt, ich erachte eine solche Aufwertung nicht einmal als peripheres Ziel der Neuregelung zur Haushaltsabgabe, denn der Aufwand wäre theoretisch möglich aber ex orbitant hoch.

Werden als Beispiel die Abrechnungseinrichtungen herangezogen, die z.B. Ärzte nutzen, muss die GEZ im Rahmen ihrer Ermächtigung den ganz normalen Rechtsweg mit Klage und ggfls. Zwangsvollstreckung beschreiten.

Anwaltliche Schreiben können dich zwar auffordern, sofort zu zahlen und dir "Tod und Teufel" androhen, für den Fall, dass du es nicht tust.
Endergebnis ist bei aller Aufplusterei der Klageweg. eventuell mit vorgeschaltetem, i.d.R. nur zeitverzögerndem, Mahnverfahren.

Wahrscheinlich wird weiterhin die Schriftsatztriade zum Einsatz kommen, um danach mit Mahnbescheid und/oder Klage zu operieren.
Dann sind das keine "Lächerlichkeitsbeträge" mehr, die eingefordert werden.

Die GEZ-Klinkenputzer, die auf "Let me in" keinen Einlass erhalten müssen, fallen weg, weil es nicht mehr darauf ankommt, ob sich in einem Haushalt realiter irgendein Empfangsgerät befindet.

Das Befreiungsverfahren orientiert sich nur noch an der Höhe des Haushaltsgesamteinkommens, d.h. aller Personen, die zum Haushalt der jeweiligen Wohneinheit gehören.

Außer Haushalten aus Empfängern von Grundsicherungsleistungen (mit einem gewissen Spielraum darüber) - deren Daten abgeglichen werden können - wird im Endeffekt kaum jemand durch dieses engmaschige Netz schlüpfen können.

Das war das Ziel der Neuregelung, mit dem Ergebnis, dass künftig mit sehr deutlicher Aussicht auf Erfolg die Haushaltsabgabe eingeklagt und beigetrieben werden kann, sprich Geld in die Kassen der öff.-rechtl. Rundfunkanstalten kommt, die weiterhin ein Programm zum Davonlaufen anbieten werden.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird sich das BVerfG mit der Neuregelung "Haushaltsabgabe" zu befassen haben.
Künftige GEZ-Gebühren aus Haushaltsabgabe daher höchstvorsorglich unter Rückforderungsvorbehalt leisten.

Vielleicht ist das Thema nun einigermaßen umfassend geklärt?!
 
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