"Wer ist die GEZ?
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, im Volksmund einfach
GEZ, ist die gemeinsame Gebühren- und Teilnehmerverwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Sitz in der Karnevalshochburg
Köln. Sie zieht die im
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzten Rundfunkgebühren für Rundfunkempfangsgeräte (z.B. Radios, Fernseher, neuartige Rundfunkempfangsgeräte) von den Rundfunkteilnehmern ein. Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt. Die GEZ nahm im Jahr 2005 für die Rundfunkanstalten 7,123 Milliarden € ein. Die Kosten für die GEZ selbst betrugen im Jahr 2005 161,9 Mio. € (2,27 % der Gesamterträge).
Rechtsnatur der GEZ
Die GEZ ist demzufolge keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die GEZ ist jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Sie wird für die jeweilige Landesrundfunkanstalt tätig. Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften werden von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt
Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Diese können u.a. Anzeigen zur Anmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes entgegennehmen, die an die GEZ weitergeleitet werden.
Was darf die GEZ?
Die Landesrundfunkanstalten bzw. die GEZ dürfen alle Daten von Rundfunkteilnehmern speichern und verwalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind. Die GEZ pflegt somit eine der umfassendsten Datensammlungen über die Einwohner der Bundesrepublik Deutschland.Eine Quelle für Daten sind die Einwohnermeldeämter. Diese leiten gemäß den gesetzlichen Rahmenbestimmungen der jeweiligen Bundesländer An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. Zur Ermittlung nichtangemeldeter Rundfunkteilnehmer gleicht die GEZ ihren Datenbestand mit zugekauften Adressdaten von kommerziellen Adresshändlern ab. Die Einkäufe bei den Adresshändlern sind durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag legitimiert.
Wie arbeitet die GEZ?
Die GEZ unterhält keinen eigenen Außendienst, sie erfasst neue Teilnehmer ausschließlich durch Adressabgleich, Anschreiben und aus anderen Quellen erhaltenen Daten. Bei ausbleibender Antwort auf ihre Anschreiben verfasst die GEZ die nachfolgenden Schreiben in immer strengeren Formulierungen, die häufig die Assoziation wecken, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Da diese an alle angeschriebenen Personen gehen, werden daher auch eigentlich nicht auskunftspflichtige Personen zur Auskunft aufgefordert. Darüber hinaus lässt sich die GEZ – zur Ergänzung der Adressdaten der Einwohnerämter – unter anderem von den Rundfunkgebührenbeauftragten der Landesrundfunkanstalten zuarbeiten, um weitere neue Daten zu erhalten.
Die GEZ-Kontrolleure
Die vermeintlichen „
GEZ-Kontrolleure“ (als Gesamtheit auch Beauftragtendienst genannt) sind selbständig tätige Außendienstmitarbeiter der Landesrundfunkanstalten (bzw. deren Angestellte) ohne hoheitliche Befugnisse (wie beispielsweise den Zutritt zu Privaträumen). Die Gebührenbeauftragten arbeiten auf der Basis von Erfolgsprovisionen, ähnlich wie im Direktvertrieb von Waren oder Zeitschriften. Sie haben sich durch einen Dienstausweis der Landesrundfunkanstalt auszuweisen.
Die GEZ darf von Nicht-Teilnehmern keine Daten speichern bzw. von ehemaligen Rundfunkteilnehmern die Daten nur in einem begrenzten Zeitraum speichern. Daher kommt es vor, dass Personen erneut von der GEZ angeschrieben werden, da vorherige Anschreiben nicht gespeichert werden.
Die
GEZ verfügt als Verwaltungseinrichtung
nicht über technische Möglichkeiten, wie etwa
Peilwagen, zur Ermittlung von Empfangsgeräten."
Verfasst von Karsten Schneidewindt
Wollte die GEZ in Eigenregie vollstrecken, müsste sie rechtlich erheblich aufgewertet werden, um dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) unterfallen zu können.
Das wäre für die GEZ schwierig, weil jedes Land ein eigenes Landes-VwVG hat.
Die Rundfunkanstalten sind jur. Pers. des öff. Rechts der Länder.
Der Bund hat das VwVG.
Die Absicht zu einer derartigen Aufwertung der GEZ ist mir nicht bekannt, ich erachte eine solche Aufwertung nicht einmal als peripheres Ziel der Neuregelung zur Haushaltsabgabe, denn der Aufwand wäre theoretisch möglich aber ex orbitant hoch.
Werden als Beispiel die Abrechnungseinrichtungen herangezogen, die z.B. Ärzte nutzen, muss die GEZ im Rahmen ihrer Ermächtigung den ganz normalen Rechtsweg mit Klage und ggfls. Zwangsvollstreckung beschreiten.
Anwaltliche Schreiben können dich zwar auffordern, sofort zu zahlen und dir "Tod und Teufel" androhen, für den Fall, dass du es nicht tust.
Endergebnis ist bei aller Aufplusterei der Klageweg. eventuell mit vorgeschaltetem, i.d.R. nur zeitverzögerndem, Mahnverfahren.
Wahrscheinlich wird weiterhin die Schriftsatztriade zum Einsatz kommen, um danach mit Mahnbescheid und/oder Klage zu operieren.
Dann sind das keine "Lächerlichkeitsbeträge" mehr, die eingefordert werden.
Die GEZ-Klinkenputzer, die auf "Let me in" keinen Einlass erhalten müssen, fallen weg, weil es nicht mehr darauf ankommt, ob sich in einem Haushalt realiter irgendein Empfangsgerät befindet.
Das Befreiungsverfahren orientiert sich nur noch an der Höhe des Haushaltsgesamteinkommens, d.h. aller Personen, die zum Haushalt der jeweiligen Wohneinheit gehören.
Außer Haushalten aus Empfängern von Grundsicherungsleistungen (mit einem gewissen Spielraum darüber) - deren Daten abgeglichen werden können - wird im Endeffekt kaum jemand durch dieses engmaschige Netz schlüpfen können.
Das war das Ziel der Neuregelung, mit dem Ergebnis, dass künftig mit sehr deutlicher Aussicht auf Erfolg die Haushaltsabgabe eingeklagt und beigetrieben werden kann, sprich Geld in die Kassen der öff.-rechtl. Rundfunkanstalten kommt, die weiterhin ein Programm zum Davonlaufen anbieten werden.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird sich das BVerfG mit der Neuregelung "Haushaltsabgabe" zu befassen haben.
Künftige GEZ-Gebühren aus Haushaltsabgabe daher höchstvorsorglich unter Rückforderungsvorbehalt leisten.
Vielleicht ist das Thema nun einigermaßen umfassend geklärt?!