...Neue Verträge dürfen zwar, wie bisher, für bis zu 24 Monate abgeschlossen werden. Aber wenn sich der Vertrag nach dieser Laufzeit automatisch verlängert, können Sie ihn jederzeit mit einer
einmonatigen Frist kündigen. Haben Sie z.B. nach den 24 Monaten nicht gesagt, ob Sie kündigen oder wie Sie den Vertrag fortführen möchten, dann müssen Sie nun keine weiteren 12 Monate warten, um den Vertrag zu beenden. Bei
Handyverträgen mit kurzer Laufzeit gilt es, feine Unterschiede zu beachten.
Das neue Gesetz gilt auch für bereits bestehende Verträge, die Sie vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen haben. Denn das neue Telekommunikationsgesetz (TKG-neu) enthält keine Übergangszeit und wirkt somit unmittelbar auf alle Verträge. Ist also die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen, wäre der Kündigungstermin das Datum, das einen Monat nach Zugang Ihrer Kündigung beim Anbieter liegt. Am besten schreiben Sie "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" in Ihre Kündigung...