Dodo Bello schrieb:
Ich denke dies ist dein Denkfehler.
Hmm... mag ja sein, aber ich hab' sowieso das Gefühl, dass wir (leider) die ganze Zeit aneinander vorbei "reden". 🤷♂️
Dodo Bello schrieb:
Unabhängig davon ist mir nicht so recht klar [...] bezweckst.
Na ja, sicherlich hat sich das im Verlauf sowohl meiner Beiträge und darauffolgender Antwortbeiträge als auch anderer hier vorhandener Beiträge (bspw. ab den #20er Beiträgen, als das Wechseln mit ins Thema einfloß und div. Praktiken dazu genannt wurden) etwas verselbständigt, aber es war ja auch gar nicht beabsichtigt, dass nur Du hier die Konversation weiter betreibst, zumal sich meine ursprüngliche Beteiligung in #12 durchaus schon thematisch bezog - und im Grunde kann man den Eingangsbeitrag des TE auch als nur einfache Mitteilung zuordnen, denn Du erwähnst selbst die "vermeintlich einseitige unzulässige Vertragsanpassung", der ich ja nur eine gewisse "Abhängigkeit" gegenüber gestellt hab'.
Dodo Bello schrieb:
[...] dass du diese besseren Konditionen über einen Neuvertrag anstelle [...]
Die These war ja (übrigens vom TE hier selbst miteingebracht), dass man als Kunde gar keinen (technisch bedingten) Wechselwunsch verspürt, aber für eine Vertragsverlängerung doch schon gern eine Preisvergünstigung erhalten möchte.
Daraufhin kamen dann halt neben den Hinweisen, wie es bräuchte ja nur der Vertragsinhaber oder der Anschluß an der bestehenden Adresse (mit einem "Du ziehst dann von einem Haus ins gleiche Haus") "gewechselt" werden Deine "Empfehlung" aus #73, man solle "Einfach sagen, dass man bisher noch keinen Anschluss hätte. Also neu eingezogen in die Wohnung.", um so einen Neuanschluß mittels sozusagen "Neubezug" zu beauftragen - vllt. stell' ich mich ja tatsächlich zu dämlich an, aber nach meinen Erfahrungen klappt das eben nicht und ist somit doch realitätsfern, weil rechtskonform einfach nicht möglich.
Das alles steht (zumind. m. Mg. n.) immer noch im Kontext zur beigetragenen einseitigen Preiserhöhung des Themas sowie dem daraus folgend zustehenden außerordentlichen Kündigungsrecht sowie auch in Bezug Deiner mit Zitierungen aus meinen Beiträgen versehenen Antwortbeiträgen, wobei ich eben durchaus mit meiner Situationsschilderung in #57 auch einfach nur mal meine "Behauptung" (mit der Einschränkung mangels alternativer Anbieter-Auswahlmöglichkeiten) aus #12 "belegen" wollte.
Ich find' das jetzt alles nicht so schwer nachvollziehbar.
Übrigens finde ich es sehr schade (und auch falsch zugewiesen) wenn überall gleich immer mit dem Offtopic-"Fähnchen" gewedelt wird, nur weil man Sachverhalte auch mal mit ausdauerndem Interesse konsequent verfolgt - ich glaube hier spiegelt sich nur die gesellschaftliche Faulheit, weil's manchmal eben fordernd, mühselig und unbequem ist.
Aber man hat ja doch die freie Wahl sich zu beteiligen oder nicht, allerdings braucht's da dann auch keine wilden Spekulationen, weil die dann genauso Offtopic wären.
boarder-winterman schrieb:
[...] dass bei einem Neuvertrag die inkludierten Festnetznummern nicht mitgenommen werden können.
Doch nur, solang' bspw. bei einem Adresswechsel das Ortsnetz (bzw. der Vorwahlbereich) verlassen wird, oder?
Ansonsten bleibt's doch eine Frage der Anbieter-seitigen Bestimmungen und Bedingungen, die an die Definition "Neuvertrag" geknüpft sind.