Allerdings musste sagen iglitare,
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe bzw einer Lehre und nen verpflichteten Vertrag.
Mag sein, dass sein PC jetzt nicht die wohl nur Mündlich abgegebene Leistung nicht hat, jedoch ist genau das was ein Verkäufer macht und auch soll, dir das Blaue vom Himmel erzählen (nicht zwingend Lügen, aber Dinge besser darstellen als sie Schlussendlich sind) Zu Wissen was man kauft und sich darüber zu Informieren ist das A und O bevor man einen Vertrag abschließt und genau besagtes vom Verkäufer für sich selbst in Frage stellt!
Einfach wie du meinst, Raten eines Vertrages nicht zu Bezahlen... davon Rate ich entschieden ab!
Damit macht ihr euch am Ende nur MEHRkosten, wenn neben den normal Vertraglich abgeschlossenen Betrag dann eventuell ein Inkasso-Unternehmen beauftragt wird dies einzufordern. Dann hat man nochmals die Kosten des Inkasso-Büro am Hals^^ Und ich habe mich zwar nicht mit Ausländischen Käufen auseinander gesetzt, aber ich kann mir bei besten Willen nicht vorstellen, dass nur weil er die Sachen aus Österreich gekauft hat, diese einfach nicht bezahlen kann und drauf prellt er wurde betrogen, hinzukommend wird im Vertrag bestimmt auch nichts weiteres stehen als: Anzahlung ; Abgesprochene Raten und der Kauf eines "PCs Generell keine Bauteile"
Deswegen sehe ich maximal die Kulanz, indem er hin geht dort ihm die Sachlage schildert das der PC nicht das Versprochene Leistet und ob er sich nicht auf weniger einlassen kann, sofern es echt keine Rücktrittsmöglichkeit gibt! Ansonsten, wird es wie viele angesprochen haben Lehrgeld bleiben!