GTA 5 und andere Spiele laufen nicht so gut wie ich erwartet habe?

Marshmallow18 schrieb:
Geht nicht. Ich und er haben ein Vertrag unterzeichnet.
Was steht denn so im Vertrag drin?
Klar es ist ein Privatverkauf, allerdings kann man bei einem Vertrag einiges falsch machen, was eine Rückabwicklung rechtfertigen könnte. Zum Bleistift bei arglistiger Täuschung oder Sittenwidrigkeit.
 
Andererseits müsste dein Ex-Kumpel erst mal den Sachmangel beheben das trotz seiner (schriftlich gegebenen und von dir gespeicherten?) Aussage 4k gaming nicht möglich ist...

Noch mal deutlicher, sollte er dir irgendwie geschrieben haben dass er 4k mit 60FPS auf Ultra gespielt hat, mach einen Screenshot. Sollte er das nur gesagt haben schreib ihn ganz naiv an, lass dir das bestätigen und mach ein Screenshot. Dann kannst du Nachbesserung anfragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja_Ge schrieb:
Andererseits müsste dein Ex-Kumpel erst mal den Sachmangel beheben das trotz seiner (schriftlich gegebenen und von dir gespeicherten?) Aussage 4k gaming nicht möglich ist...
Das ist hier eben die Frage, was vertraglich bzw. schriftlich vereinbart wurde. Denn mündliche Zusagen sind so gut wie nicht nachweisbar ergo sind die Ansprüche nicht durchsetzbar. Falls im Vertrag nichts über die Beschaffenheit des PCs drin steht, dann, so leid es mir tut, Lehrgeld.

Edit: Außer es gibt natürlich eine schriftliche Unterhaltung per WhatsApp, E-Mail, ICQ (jap, sowas gab's mal :)) etc. Dann könnten wir natürlich mindestens von Sachmangel sprechen.
Ergänzung ()

Ja_Ge schrieb:
Dann kannst du Nachbesserung anfragen.
Soweit richtig, allerdings würde ich gleich den Rücktritt vom Vertrag vorschlagen, denn Nachbesserung in diesem speziellen Fall wäre utopisch für beide Parteien. Rücktritt wäre hier die schnellere und sauberere Lösung :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja so eine schriftliche Unterhaltung könnte man ja immer noch führen, in der Form "sag mal, haben die Games bei dir unter 4k cool ausgesehen, lohnt der Download der Texturen...".
 
Ja_Ge schrieb:
Naja so eine schriftliche Unterhaltung könnte man ja immer noch führen, in der Form "sag mal, haben die Games bei dir unter 4k cool ausgesehen, lohnt der Download der Texturen...".
Schwierig, als Beweis würde es nicht ausreichen. Es musste explizit beim Kauf, also vor Vertragsschluss die Zusicherung gehabt haben, die nun nicht der Wahrheit entspricht. Daher muss man wissen was genau gesagt wurde und was genau im Vertrag steht. Sofern die Sachmängelhaftung durch den Verkäufer ausgeschlossen wurde, kommt man da nur über arglistige Täuschung rein.
 
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Beweisen? Gericht?
Einfach nicht mehr zahlen wenn der das Teil nicht zurück nehmen will.
Das Ding läuft nicht wie versprochen, also kann man auf ne Rückgabe pochen.
Kommt er mit Vertrag und verklagen, kommt man halt damit das das Teil nicht korrekt läuft. Zudem es auch noch sowas wie Wucher gibt.
Ob der Verkäufer wegen sowas vor Gericht geht? Der wird nur labern und Angst machen, das kann man aber selbst auch.
Letzten Endes hat der TE gerade den PC und muss ja nicht weiter zahlen. Ich würde den so lange hinhalten bis er das Teil zurück nimmt und die Kohle rausrückt.
So lange schön zocken mit dem Ding.
Ich wünsche dem Ösi dann auch viel Spaß und viel Erfolg falls er dann in Deutschland klagen will.
 
oder sich auf eine angemessene Summe einigen, was meiner Meinung nach die einfachste und stressfreie Lösung wäre.
 
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iglitare schrieb:
Beweisen? Gericht?
Einfach nicht mehr zahlen wenn der das Teil nicht zurück nehmen will.
Das Ding läuft nicht wie versprochen, also kann man auf ne Rückgabe pochen.
Also DAS sollte man nicht machen. Mit der Aussage hast du die erste Regel des Zivilrechts verletzt, nämlich das Abstraktionsprinzip. Kurz: es liegen hier 2 Geschäfte vor, 1. Das Verpflichtungsgeschäft und 2. Das Erfüllungsgeschäft. Beide sind unabhängig voneinander zu betrachten, sodass die Mängel im ersten Geschäft keine Auswirkungen auf das zweite Geschäft haben. Durch die Übereignung des PCs durch den Verkäufer muss der Käufer nun das Geld liefern. Tut er das nicht, so hat der Verkäufer dann die Ansprüche, die er geltend machen kann. Also keine so gute Idee.
Ergänzung ()

Nitrobong schrieb:
oder sich auf eine angemessene Summe einigen, was meiner Meinung nach die einfachste und stressfreie Lösung wäre.
Wäre auch eine Möglichkeit.
 
wenn man bedenkt das ich letztes jahr dez glaub ich war das oder november
da hab ich nen 4790k mit msi z97 board 16 gb ram amd 290x 250 gb ssd 2 tb hdd netzteil gehäuse etc also kompletter pc bei ebay kleinanzeigen 300€ gezahlt habe seh ich das schon echt frech von deinen ex kumpel
 
zuerst für 500€ neu bekommst etwa dieselbe leistung
dann gta 5 habe ich derzeit etwa land 80fps stadt etwa 60 fps bei 30% bevölkerungsdichte 50& variante
kein nvidia schnick schnack (gras haare oder erweterte schatten
1080p kein aa kein scaling
ohne blur stört nur
alles auf max
Mein setup

ci7 5820k 3,6ghz
16gb ddr4 2400
x99a raider
SSD 250gb
etwa 7TB HDD
Bluray brenner
xfi titanium
gtx 1060 1,9ghz (auto oc vom Hersteller max sind 2,05ghz bringt aber kaum etwas (um die 4% daher lasse ich es))
win 10 1809

du siehst vergleichbares setup
Ist gta5 ab einer gtx1070 mit unseren vergleichbaren cpu, cpu limitiert
klares ja
Lösung für mich ab einer gtx1080 bzw rtx2070 oc auf 4ghz
Für dich wirst nix machen können außer die cpu anforderungen herunterschrauben
das wäre schatten (dynamische und weiche)
bevölkerungs variants
bevölkerungsdichte bzw verkehrsdichte
Sichtdistanz
kein gras

Die diskusion über cpu limit könnt euch sparen dafür gibs nee seite gpucheck.com
Wie man das selber feststellen kann wird im forum erklärt.
 
W
-Spectre- schrieb:
Durch die Übereignung des PCs durch den Verkäufer muss der Käufer nun das Geld liefern.
Wenn das Teil nicht der Beschreibung entspricht, vorsätzlich zu viel versprochen wurde und noch ein wucherhafter Preis vorliegt wäre mir das egal.
Einfach nicht zahlen so lange bis er das Teil zurück nimmt oder einen fairen Preis aufruft.
Was soll der Verkäufer machen?
Vor Gericht klagen😂
 
Defenitiv, ihr seid sogar echt gut Herzig mit 300€ Wert des PC´s !!!

Ich würde den wesentlich niedriger Einstufen....
Da wir hier nicht über NEU sprechen sondern gebraucht Ware.

Sein PC für 500€:

Mainboard: Asustek = H97-Plus = Baujahr: 2014
CPU: i5 >4590 = 3,3ghz (alter 4Kerner)
RAM: 24gb = 3x 8gb ddr3 Kingston
Graki: gtx 1060 (6gb)


---> 8GB Kingston Ram auf kleinanzeige = 3x 8GB = 3x 20-25€ = 60€
---> Mainboard mit CPU = 40-55€
---> Graki gtx 1060 = 80-120€

Wäre also meines erachtens MAXIMAL bei 200-250€



Für diese wie besagten 500€ die er Zahlen soll, hätte er sich ja locker und Realistisch diese Zusammenstellung kaufen können die dann sogar 2-3 Jahre Garantie haben und Neu sind:

Vorschlags PC für 500€ :

Ryzen5>2600 = 120-150€
Mainboard/ b450* =50-80€
RAM = ddr4 = 3000mhz/16gb = 60-80€
Netzteil = BeQuiet Pure Power 11 = 50-60€
Graki = rx580 (8GB) = 150-180€

=Gesamt=
Die Sachen hätte er sich kaufen können für Unschlagbare Minimum 430€ Maximum 550€


Bei den Aktuellen Preisen im moment "JETZT AUF GLEICH" würde er für die exakt beschriebenen Sachen 459€ Zahlen!!!! Und ich kann gar nicht in Worte fassen wieviel Besser & Moderner diese Sachen gewesen wären.
Und ich habs zwar noch nie probiert, aber ich könnte meinen das man so Ratenzahlungen auch bei größeren Firmen wie Mindfactory machen kann (Ohne Gewähr)


EDIT ANMERKUNG

Festplatte und Gehäuse fehlen, hier hätte man Übergangsweise bis wieder Kohlen da sind:

20-25€ = 120gb ssd nehmen können (SATURN/MEDIA MARKT etc)

20-30€ = Standard Gehäuse !!!

5€ = Windows 10 Serial Key kaufen ; über den Digitalen Download den Installer auf einen USB-Stick installieren
 
Zuletzt bearbeitet:
iglitare schrieb:
Was soll der Verkäufer machen?
Vor Gericht klagen😂
Nein, seine Forderung an ein Inkassounternehmen verkaufen, danach hat man weitaus größere Probleme.
 
Da fehlt gehäuse ssd HDD eventuell ODD und OS
Unter 500€ wird das nix dann ist es eher das

r3 1400 110€
rx570 4gb 120€
b450m 80€
SSd 500gb 60€
gehäuse 40€
Netzteil 60€
win 10 40€
~510€ und etwa gleich schnell
Die frage ist wann der Pc gekauft wurde
 
-Spectre- schrieb:
Nein, seine Forderung an ein Inkassounternehmen verkaufen, danach hat man weitaus größere Probleme.
Ja genau. Und dann? Ich würde es darauf ankommen lassen.
Wahrscheinlich verkauft ein 12 Jähriger Österreicher seine Ansprüche an ein Inkassounternehmen die dann in Deutschland eintreiben. Ist klar 😂.
Und selbst wenn, ich würde es schön darauf ankommen lassen.
Wenn es deine Art ist dich verarschen zu lassen darfst du gerne immer schön alles zahlen.
Der TE hat nie den versprochenen Rechner der die versprochene Leistung hat geliefert bekommen. Da muss man dann nicht zwangsläufig zahlen.
Würde denn im Vertrag explizit die Gewährleistung und das Widerrufsrecht rausgenommen?
Und selbst wenn nicht ist das arglistige Täuschung. Du würdest also bei arglistiger Täuschung zahlen?
Du Gutbürger 😂😂😂
 
@iglitare

1. Wie bereits erwähnt, 2 Geschäfte, die nichts miteinander zu tun haben.
2. Ich erkundige mich ausführlich BEVOR ich etwas kaufe, um die Gefahr in so eine Situation zu kommen zu minimieren.
3. Wenn ich offensichtlich verarscht wurde, dann hole ich mir rechtlichen Beistand.
4. Jemanden zu raten es "drauf ankommen" zu lassen ist äußerst kurzsichtig und gefährlich.
5. Nochmal meine Kommentare lesen und verstehen, was ich geschrieben habe. Denn anscheinend hast du es nicht.
 
Allerdings musste sagen iglitare,

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe bzw einer Lehre und nen verpflichteten Vertrag.
Mag sein, dass sein PC jetzt nicht die wohl nur Mündlich abgegebene Leistung nicht hat, jedoch ist genau das was ein Verkäufer macht und auch soll, dir das Blaue vom Himmel erzählen (nicht zwingend Lügen, aber Dinge besser darstellen als sie Schlussendlich sind) Zu Wissen was man kauft und sich darüber zu Informieren ist das A und O bevor man einen Vertrag abschließt und genau besagtes vom Verkäufer für sich selbst in Frage stellt!

Einfach wie du meinst, Raten eines Vertrages nicht zu Bezahlen... davon Rate ich entschieden ab!
Damit macht ihr euch am Ende nur MEHRkosten, wenn neben den normal Vertraglich abgeschlossenen Betrag dann eventuell ein Inkasso-Unternehmen beauftragt wird dies einzufordern. Dann hat man nochmals die Kosten des Inkasso-Büro am Hals^^ Und ich habe mich zwar nicht mit Ausländischen Käufen auseinander gesetzt, aber ich kann mir bei besten Willen nicht vorstellen, dass nur weil er die Sachen aus Österreich gekauft hat, diese einfach nicht bezahlen kann und drauf prellt er wurde betrogen, hinzukommend wird im Vertrag bestimmt auch nichts weiteres stehen als: Anzahlung ; Abgesprochene Raten und der Kauf eines "PCs Generell keine Bauteile"

Deswegen sehe ich maximal die Kulanz, indem er hin geht dort ihm die Sachlage schildert das der PC nicht das Versprochene Leistet und ob er sich nicht auf weniger einlassen kann, sofern es echt keine Rücktrittsmöglichkeit gibt! Ansonsten, wird es wie viele angesprochen haben Lehrgeld bleiben!
 
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Vertrag hin oder her, wenn ein "Freund" zu Wucherpreisen was verkauft, mich dann auch noch bei der Leistung verarscht und dann wenn ich deshalb zahlungsunwillig bin mich vor Gericht zerrt oder mir ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzen würde, dann hätte der ganz andere Probleme danach, aber lassen wir das.
Soll sich gerne jeder verarsche lassen wie er will. Am besten dann auch noch auf Gerechtigkeit hoffen. 🙄
Im Ernst, auch mündlich zugesicherte Eigenschaften müssen vorhanden sein. Sonst Sachmangel oder / und Täuschung.
 
Sorry Iglitare,

Aber wenn man es nicht im "Kopf" hat ... dann in den Armen heh? :-)

Oder wie sollen andere deinen Beitrag verstehen?!


"... und dann wenn ich deshalb zahlungsunwillig bin mich vor Gericht zerrt oder mir ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzen würde, dann hätte der ganz andere Probleme danach, aber lassen wir das."


Ich habe selten so einen Unfug gelesen, wie du ihn hier Erzählst !!!
Das hat auch rein gar nichts mehr mit "sich verarschen" lassen zutun... sondern zeigt, deutlich wie Hilflos du in Wirklichkeit bist. Denn sowas überhaupt wem NUR zur Empfehlen, strahlt schon eine Zielsichere Idiotie aus die sich Gewaschen hat.

Als ganz deutliches Gegenbeispiel:

Wenn man sich ein Auto kauft, wovon der Händler dir Mündlich zusichert alles TOP und WUNDERBAR und wurde Gefahren von einem X beliebigen Super Promi. Du dies Glaubst und ohne das Auto selbst dir anzuschauen und zu Prüfen dann kaufst. Und später merkst, total die Rostlaube die es vllt grademal in die Werkstatt schafft. So ist es das Selbe Lied wie hier in seinem bsp vom TE. Dann ist die Sache einfach Dumm gelaufen und ein Lehrgeld für wie man es nicht tun sollte. Denn man sollte sich stets vorher Informieren, dem Verkäufer für deine eigene Faulheit / Blödheit des nicht Prüfens verantwortlich machen kannste später nämlich nicht. Auch nicht wen beispielhaft später dein dicker Freund Heinz ankommt und dir sagt: Ey das ist doch mein altes Auto! Und dieser gar kein Super Promi ist !!! Da hätte man sich vorher Informieren müssen und gut ist. Im Nachhinein wie du zu behaupten, lasst euch nicht Verarschen... Zahlt einfach nicht... und wenn er mir Gericht & Inkasso am Hals hetzt dann hat der Verkäufer andere Probleme davon kann ich einfach nur jedem Leser entschieden von Abraten. Wir sind in keinem schlechten GTA spiel sondern in der Wirklichen Welt.

In diesem Sinne, am besten CLOSED
 
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@Graveworld:
apropos "unfug": ich wüsste immer noch gerne warum Kingston-RAM pauschal "käse" ist. oder warum der TE speziell für UHD eine neue plattform brauchen soll. oder welchen direkten einfluss das MB auf die UHD-tauglichkeit hat.
 
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