DaLexy
Lt. Commander
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Gnah schrieb:Er kann eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Wie hoch diese ausfällt liegt im Ermessen der Justiz. Sollte er die Hardware ohne Eigenverschulden nicht zurück erhalten kann er außerdem natürlich Schadenersatz geltend machen.
Aber auch nur wenn er die Rechnungen noch hat, ansonsten kriegt er nur ne kleine pauschale. Habe sowas selbst erlebt und bei meiner Hausdurchsuchung die dann nachher vom Gericht fallen gelassen wurde, hieß es von der Polizei "Tut uns leid, haben wir aus versehen vernichtet aus platz gründen".
Wer hatte den Schaden ? Ich und das ohne das ich schuld hatte. Toller Verein. Weder Die Anwaltschaft noch die Polizei hat sich in der schuld gesehen und mir dann nur einen Bruchteil dessen erstattet als was der wert war. Frage mich noch heute auf welcher Grundlage den Ihre Recherche beruht, dreckigen Wi***er -.-
Zum hack selber sage ich auch mal, selbst schuld. Mir kann es wurst sein was mit den anderen passiert ist, egal ob Celeb oder Politiker. Muss man halt aufpassen was man wo speichert mit welchem Passwort etc.