Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!
I-T schrieb:
Da dem Käufer der Inhalt der EULA nicht vor dem Kauf bekannt war,ist alles was in der EULA genannt wird nichtig.
Warum sollte ich etwas lesen was keinerlei rechtliche Gültigkeit hat nach deutschem oder EU Recht?
Ich hoffe, dass du mit deinem rechtlichen Halbwissen nicht irgendwann den deutschen Strafvollzug kennenlernst. Bevor ich aber so etwas wie dein Statement von mir gebe, sollte ich mir der Sache sehr sicher sein, zumindest mal mit einem Rechtskundigen gesprochen haben.
I-T schrieb:
Da dem Käufer der Inhalt der EULA nicht vor dem Kauf bekannt war,ist alles was in der EULA genannt wird nichtig.
Das EULA (das ...Abkommen) muss dir gar nicht
vor dem Kauf bekannt sein. Bestes Beispiel dafür ist die Software von Microsoft. Dort liegt das EULA in gedruckter Form der Packung bei, die CD- oder DVD-Hülle ist versiegelt. Es steht ausdrücklich dabei, dass, wenn man dem EULA nicht zustimmt, die Datenträgerhülle nicht geöffnet werden darf und das gesamte Paket zurückgegeben werden muss. Mit dem Öffnen der Datenträgerhülle stimmt man automatisch dem EULA zu.
Genauso verhält es sich beim Vorhandensein des EULA auf einem Datenträger (dies kommt meines Wissens aber nur
zusätzlich,
nicht aber ausschließlich vor.
Dies würde in dem Fall bedeuten, dass du die Software selbstverständlich zurückgeben kannst, wenn du dem EULA nicht zustimmst.
Kurz gesagt: der EULA muss also nicht auf der Verpackung zu sehen sein. Dass es gerade bei Spiele-Software trotzdem problematisch ist, zeigt:
Aber-Sager schrieb:
... Aber man kann doch keine Software zurückgeben ...
Richtig, aber steht das in dem EULA des Spieleherstellers? normalerweise
NEIN
Und wo finden wir es dann? Wenn man so will, in den EULA's der Händler (AGB's), die die Software vertreiben. Was man also vorfindet, ist in gewisser Weise ein Konflikt zwischen den beteiligten Parteien (Hersteller - Händler - Endkunde) bzw. derer Interessen.
Wenn die Kosten eines Prozesses nicht exorbitant höher im Vergleich zum Wert der Ware wären (was die Händler natürlich wissen!), könnte man sehr wohl beim Händler die Software mit dem Hinweis auf die Nichtzustimmung zu dem EULA zurückgeben und vom Gericht entscheiden lassen, welches Abkommen (EULA oder AGB) Vorrang hat (dafür wird man aber auch
viel Zeit benötigen). Der Grund für das Verhalten der Händler muss - glaube ich - nicht weiter ausgeführt werden, hat aber etwas mit der unerlaubten Vervielfältigung von Software zu tun.
Da - bis jetzt - von der deutlichen Mehrzahl der Softwarekäufer die EULA's anstandslos (aus Unwissenheit) anerkannt wurden und somit die Problematik EULA - AGB praktisch nicht vorhanden ist, hat sich in der deutschen Rechtsprechung diesbezüglich auch noch nicht viel getan.
I-T schrieb:
Warum sollte ich etwas lesen was keinerlei rechtliche Gültigkeit hat nach deutschem oder EU Recht?
Das nennt sich Zeitversachwendung und Zeit habe ich zu wenig.
Warum du etwas lesen solltest? Weil im deutschen Gesetz ganz klar verankert ist, dass Dummheit und Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Wenn du es aber als Zeitverschwendung ansiehst, bin ich mir sicher, dass du über kurz oder lang genügend Zeit finden wirst, dich mit dieser Art von Problematik auseinanderzusetzen. Denn EULA's gibt es nicht nur im Computerbereich!
I-T schrieb:
Das einzig sinnvolle was man mit EULAs macht ist wegklicken.
Schon sehr komisch, wie manchmal ein einziger Mausklick ausreichen kann, um richtig große Probleme im Leben zu bekommen. Vielleicht ist vielen gar nicht bewußt, was sie da tun, oder sie hoffen, dass durch Anonymität und Auftreten in der Masse sie persönlich gar nicht auffallen oder nicht bestraft werden können, weil es ja zu viele wären. Jeder muss dann wohl seine eigenen Erfahrungen machen ...
Eine Bemerkung zum Schluss: Dieser Beitrag geht nicht gegen I-T, sondern gegen die von ihm und vielen anderen vertretene Meinung, Vereinbarungen wie EULA wären grundsätzlich rechtsungültig.