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Half-Life [Half-Life 2] Sammel-Thread: Gameplay/ Allgemeines

Kaufst du dir Half-Life 2?

  • Ja!

    Stimmen: 259 72,8%
  • Nein!

    Stimmen: 42 11,8%
  • Interessiert mich nicht.

    Stimmen: 10 2,8%
  • Weiß noch nicht so genau.

    Stimmen: 45 12,6%

  • Umfrageteilnehmer
    356
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

Werde wohl nie wieder etwas von Valve kaufen, als ich gestern abend mein cs 1.0 registrieren wollte um online zu zocken, kam erstmal die nachricht, das mein cdkey bereits verwendet wird, vielen dank, da kauft man sich spiele und kann sie nicht im inet nutzen, so eine schweinerei
 
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

Hein-Blöd schrieb:
Werde wohl nie wieder etwas von Valve kaufen, als ich gestern abend mein cs 1.0 registrieren wollte um online zu zocken, kam erstmal die nachricht, das mein cdkey bereits verwendet wird, vielen dank, da kauft man sich spiele und kann sie nicht im inet nutzen, so eine schweinerei
Wenn Du die Original Verpackung und Kassenzettel hast, musst Du die Kopie von dessen an Valve schicken.
 
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

Leute ganz ruhig!

Ihr braucht jetzt weder Angst haben, noch den Verfasser der Kollumne beschimpfen...

Er bezieht sich wohl auf die EULA der US Fassung! Falls jemand die US fassung hat, kann er ja mal bitte reinschauen, und schauen ob besagte Passagen in der US EULA enthalten sind!

Aber die deutschen zocker brauchen denke ich keine angst haben, da, wie einige andere schon bestätigt haben, die das in D nicht durchziehen können!
 
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

Eigentlich wollte ich hierzu nichts schreiben, aber nachdem ich den Artikel (die Kolumne) von Peter Grubmair auf gamezone.de gelesen habe, frage ich mich, ob dieser Autor irgendwann vorhat, noch anerkannten Journalismus zu betreiben oder ob dies sein "Bewerbungsschreiben" für die Bildzeitung war.

Wie einige Forumteilnehmer schon sehr richtig bemerkt haben, fehlt dem Artikel so manches an Detailinformationen (z.B. welche EULA denn betrachtet wurde). Dies ist mitnichten unwichtig, denn natürlich kann und muss ein weltweit agierendes Unternehmen unterschiedliche EULA'S (end user license agreement=Endnutzer Lizenzabkommen) entwickeln, die der jeweiligen Rechtsprechung im Zielland angepaßt ist, um eine von vornherein formelle Ungültigkeit des Abkommens entgegenzuwirken. Dass dieses nicht immer gemacht wird, sei mal dahingestellt.

Wenn man im Internet mal eine beliebige Suchmaschine mit den Worten valve, hl2 und EULA füttert, findet man auf tausenden von Seiten in verschiedenen Sprachen immer die gleiche Information. Dies läßt mich darauf schließen, dass Herr Grubmair seine EULA eventuell gar nicht gelesen hat, sondern diese Information zum Anlass nahm, ganz groß "rauszukommen", indem er gegen das im Moment wohl bekannteste Spiel (mit durchweg sehr guten Kritiken) feuert.

Ich wollte mir dann mal die Mühe machen, die meiner Version von HL2 beigelegte EULA zu studieren. Leider war mir diese nicht möglich, da sich in meinem Steam-Ordner zwar zu allen anderen Spielen (HL1, DoD etc.) eine readme.txt mit EULA-Charakter vorfand, in Verbindung mit HL2 aber keine Information (es handelt sich bei meiner Version um ATI-Gutschein Download über Steam). Auch in Steam konnte ich keinen Link zu einer EULA-Version finden. Ich werde mir aber die gültige deutsche Version der EULA demnächst von einem Freund ausleihen, um den Vorwürfen noch genauer auf den Grund zu gehen. Allerdings wurde hier im Thread schon auszugsweise aus der deutschen EULA zitiert mit dem Hinweis, dass es doch deutliche Abweichungen zumindest zur amerikanischen Version zu geben scheint.

Enttäuscht bin ich allerdings schon von dem Verhalten einiger hier im Forum. Jeder hat seine Meinung (und das soll auch so bleiben!), aber warum lassen sich so viele hier von Scheinargumenten so blenden, von Polemik so verleiten, ohne der Sache mal wirklich auf den Grund zu gehen. Wer hat denn, nachdem er den ersten Beitrag in diesem Thread gelesen hat, sich die Mühe gemacht und die seiner Software beigelegte EULA-Version vollständig gelesen und verstanden?

Oder sollte die 2. P.I.S.A.-Studie doch tatsächlich recht haben mit der Aussage, dass in Deutschland viele nicht in der Lage sind, selbst einfachste Texte zu verstehen (wobei damit nicht gesagt werden soll, dass EULA-Texte einfach sind)?

Haben wir noch vor Jahren über die überdurchschnittliche Dummheit vieler Amerikaner gelacht (Europa liegt neben China, ist völlig unterentwickelt und Adolf Hitler ist (immer noch) Deutschlands politischer Kopf - oder aktuell die gesamte Entwicklung im Irak-Krieg sowie George W. Bush's Wiederwahl), so ist der Unterschied zwischen den USA und speziell Deutschland immer weniger spürbar (wie heißt der Bundespräsident, wer wählt ihn, was sind seine Aufgaben, wie viele Bundesländer hat Deutschland zur Zeit, was ist die UNO etc?). Aber natürlich weiß so ziemlich jeder, wie viele Orgasmen Britney Spears schon vorgetäuscht hat oder wer Oliver Kahns Vorfahren sind.

Schafe rennen auch nur dahin, wohin der Leithammel gelenkt wird

Laßt Euch nicht verarschen, vor allem nicht ...

... und lest die Kolumne von Peter Grubmair noch mal mit offenen Augen.
 
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

Hier waren doch einige, die HL2 gekauft haben.
Kann denn nicht mal einer die DEUTSCHE EULA (meistens ja ne txt oder pdf) anhängen?
Eigentlich wollte ich mir ja HL2 kaufen ... aber ich wüsste jetzt schon gerne VORHER worauf ich mich da einlasse.
 
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

Wayne Interessi schrieb:
Hier waren doch einige, die HL2 gekauft haben.
Kann denn nicht mal einer die DEUTSCHE EULA (meistens ja ne txt oder pdf) anhängen?
Eigentlich wollte ich mir ja HL2 kaufen ... aber ich wüsste jetzt schon gerne VORHER worauf ich mich da einlasse.

Kann dir sagen worauf du dich einlässt, auf den besten Shooter aller Zeiten!
 
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

Eigentlich ist Tunguskas Post wirklich nichts hinzuzufügen. In seinem Sinne allerdings noch als kleine Info... Ich habe vorhin die Mods von hlportal.de darauf angesprochen. Deren klare Reaktion auf diese doll recherchierte Kolumne: :p

"Was für ein Schrott. Fakt ist nunmal das man in den Staaten für jeden Scheiß verklagt werden kann. Ist schon das oft vorgekommen, das jemand bei einem Bekannten zu Besuch war und dessen Hund ihn gebissen. Anstatt seinen Bekannten zu verklagen, hat er dessen Vermieter auf eine Mio $ Schmerzensgeld verklagt - weil dieser die Hundehaltung erlaubt hat. Solche Falle gibt es zu Hauf - wunderst du dich da, dass Valve die Verträge knüppelhart zu ihren Gunsten auslegen?!"

Zitat aus dem "Artikel":
Einen mehr als bitteren Beigeschmack bekommt die Sache aber dadurch, dass Valve besagten illegalen Key selbst im Forum veröffentlichte und den Leuten die besagten Key verwendeten nicht nur das Half Life 2 sperrten, sondern alle Valve-Produkte blockierten, auch die, die zuvor mit einem legalen Key aktiviert wurden.

"Absoluter Unsinn. Valve schreibt nur, "wenn ihr du diesen Key kennst, hast du jetzt Probleme." Der Key war Teil eines NO-CD Cracks."

Ich denke, wir können diese Panik-Meldung einfach vergessen. :D
 
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

1) Der Vertrag steht nicht auf der Hülle. Wenn das Spiel erstmal ausgepackt ist, braucht es der Händler nicht zurück zu nehmen, es sei denn, es ist defnitiv fehlerhaft.

2) Eine solche Klausel könnte evtl. sogar als Mangel ausgelegt.

3) Es handelt sich bei dieser Klausel mehr um eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die eigentlich in jeder Hinsicht gegen die AGB-Bestimmungen im BGB verstößt.

Also Valve:
a) You suck!
b) Nix gibt's!
c) Ich kaufe HL2 erst, wenn es von Euch selber einen Patch gibt, der mit diesem Scheiß aufräumt.
d) Und wenn Valve mal pleite geht oder Steam abgeschafft wird, dann kann man HL2 nie mehr zocken...

Mir ist diese Firma defintiv unsympathisch...
 
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

Tunguska schrieb:
Wer hat denn, nachdem er den ersten Beitrag in diesem Thread gelesen hat, sich die Mühe gemacht und die seiner Software beigelegte EULA-Version vollständig gelesen und verstanden?

Wozu?

Da dem Käufer der Inhalt der EULA nicht vor dem Kauf bekannt war,ist alles was in der EULA genannt wird nichtig.

Warum sollte ich etwas lesen was keinerlei rechtliche Gültigkeit hat nach deutschem oder EU Recht?

Das nennt sich Zeitversachwendung und Zeit habe ich zu wenig.

Das einzig sinnvolle was man mit EULAs macht ist wegklicken.

;)
 
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

Buggy wie die Seuche und nun vermutlich auch noch abzocken. Naja, ich kaufe mir von Valve nichts mehr. Dann werden deren Spiele nicht mehr gespielt und fertig. Mich hat HL2 mit diesen Stutter-Bug eh enttäuscht. Wenn die hier auch noch versuchen, zusätzliche Reibach zu machen, dann hoffe ich, dass die an ihrer Habgier ersticken.
Sowas ist meiner Meinung nach doch nur ne Frechheit, oder?

cu
Gargi
 
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

Tunguska schrieb:
...
Oder sollte die 2. P.I.S.A.-Studie doch tatsächlich recht haben mit der Aussage, dass in Deutschland viele nicht in der Lage sind, selbst einfachste Texte zu verstehen (wobei damit nicht gesagt werden soll, dass EULA-Texte einfach sind)?

Haben wir noch vor Jahren über die überdurchschnittliche Dummheit vieler Amerikaner gelacht (Europa liegt neben China, ist völlig unterentwickelt und Adolf Hitler ist (immer noch) Deutschlands politischer Kopf - oder aktuell die gesamte Entwicklung im Irak-Krieg sowie George W. Bush's Wiederwahl), so ist der Unterschied zwischen den USA und speziell Deutschland immer weniger spürbar (wie heißt der Bundespräsident, wer wählt ihn, was sind seine Aufgaben, wie viele Bundesländer hat Deutschland zur Zeit, was ist die UNO etc?). Aber natürlich weiß so ziemlich jeder, wie viele Orgasmen Britney Spears schon vorgetäuscht hat oder wer Oliver Kahns Vorfahren sind.



Laßt Euch nicht verarschen, vor allem nicht ...

... und lest die Kolumne von Peter Grubmair noch mal mit offenen Augen.
Das ist es was mir auch immer wieder zu denken gibt, diese "EigeneMeinungEintrichterung". :D

Aber
blutrichter schrieb:
...
d) Und wenn Valve mal pleite geht oder Steam abgeschafft wird, dann kann man HL2 nie mehr zocken...
...
das ist mal einen Gedanken wert. Im Falle das sowas jetzt normal wird. Was soll ich mit meiner Spielesammlung in 25 Jahren machen, wenn ich mal nen Klassiker spielen will, aber es die ganzen Softwarefirmen nicht mehr gibt, wo ich das Spiel registrieren soll? :confused_alt:
 
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

Wenn Valve Pleite geht, werden sie sicherstellen müssen, dass ein reibungsloses weiterzoggn möglich ist.
Das wär ja noch schöner...
Ihr kommt auf dumme Ideen, nenene. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

I-T schrieb:
Da dem Käufer der Inhalt der EULA nicht vor dem Kauf bekannt war,ist alles was in der EULA genannt wird nichtig.

Warum sollte ich etwas lesen was keinerlei rechtliche Gültigkeit hat nach deutschem oder EU Recht?

Ich hoffe, dass du mit deinem rechtlichen Halbwissen nicht irgendwann den deutschen Strafvollzug kennenlernst. Bevor ich aber so etwas wie dein Statement von mir gebe, sollte ich mir der Sache sehr sicher sein, zumindest mal mit einem Rechtskundigen gesprochen haben.

I-T schrieb:
Da dem Käufer der Inhalt der EULA nicht vor dem Kauf bekannt war,ist alles was in der EULA genannt wird nichtig.

Das EULA (das ...Abkommen) muss dir gar nicht vor dem Kauf bekannt sein. Bestes Beispiel dafür ist die Software von Microsoft. Dort liegt das EULA in gedruckter Form der Packung bei, die CD- oder DVD-Hülle ist versiegelt. Es steht ausdrücklich dabei, dass, wenn man dem EULA nicht zustimmt, die Datenträgerhülle nicht geöffnet werden darf und das gesamte Paket zurückgegeben werden muss. Mit dem Öffnen der Datenträgerhülle stimmt man automatisch dem EULA zu.
Genauso verhält es sich beim Vorhandensein des EULA auf einem Datenträger (dies kommt meines Wissens aber nur zusätzlich, nicht aber ausschließlich vor.
Dies würde in dem Fall bedeuten, dass du die Software selbstverständlich zurückgeben kannst, wenn du dem EULA nicht zustimmst.
Kurz gesagt: der EULA muss also nicht auf der Verpackung zu sehen sein. Dass es gerade bei Spiele-Software trotzdem problematisch ist, zeigt:

Aber-Sager schrieb:
... Aber man kann doch keine Software zurückgeben ...

Richtig, aber steht das in dem EULA des Spieleherstellers? normalerweise NEIN
Und wo finden wir es dann? Wenn man so will, in den EULA's der Händler (AGB's), die die Software vertreiben. Was man also vorfindet, ist in gewisser Weise ein Konflikt zwischen den beteiligten Parteien (Hersteller - Händler - Endkunde) bzw. derer Interessen.
Wenn die Kosten eines Prozesses nicht exorbitant höher im Vergleich zum Wert der Ware wären (was die Händler natürlich wissen!), könnte man sehr wohl beim Händler die Software mit dem Hinweis auf die Nichtzustimmung zu dem EULA zurückgeben und vom Gericht entscheiden lassen, welches Abkommen (EULA oder AGB) Vorrang hat (dafür wird man aber auch viel Zeit benötigen). Der Grund für das Verhalten der Händler muss - glaube ich - nicht weiter ausgeführt werden, hat aber etwas mit der unerlaubten Vervielfältigung von Software zu tun.
Da - bis jetzt - von der deutlichen Mehrzahl der Softwarekäufer die EULA's anstandslos (aus Unwissenheit) anerkannt wurden und somit die Problematik EULA - AGB praktisch nicht vorhanden ist, hat sich in der deutschen Rechtsprechung diesbezüglich auch noch nicht viel getan.

I-T schrieb:
Warum sollte ich etwas lesen was keinerlei rechtliche Gültigkeit hat nach deutschem oder EU Recht?

Das nennt sich Zeitversachwendung und Zeit habe ich zu wenig.

Warum du etwas lesen solltest? Weil im deutschen Gesetz ganz klar verankert ist, dass Dummheit und Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Wenn du es aber als Zeitverschwendung ansiehst, bin ich mir sicher, dass du über kurz oder lang genügend Zeit finden wirst, dich mit dieser Art von Problematik auseinanderzusetzen. Denn EULA's gibt es nicht nur im Computerbereich!

I-T schrieb:
Das einzig sinnvolle was man mit EULAs macht ist wegklicken.

Schon sehr komisch, wie manchmal ein einziger Mausklick ausreichen kann, um richtig große Probleme im Leben zu bekommen. Vielleicht ist vielen gar nicht bewußt, was sie da tun, oder sie hoffen, dass durch Anonymität und Auftreten in der Masse sie persönlich gar nicht auffallen oder nicht bestraft werden können, weil es ja zu viele wären. Jeder muss dann wohl seine eigenen Erfahrungen machen ...

Eine Bemerkung zum Schluss: Dieser Beitrag geht nicht gegen I-T, sondern gegen die von ihm und vielen anderen vertretene Meinung, Vereinbarungen wie EULA wären grundsätzlich rechtsungültig.
 
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

Tunguska schrieb:
Eine Bemerkung zum Schluss: Dieser Beitrag geht nicht gegen I-T, sondern gegen die von ihm und vielen anderen vertretene Meinung, Vereinbarungen wie EULA wären grundsätzlich rechtsungültig.

Grundsätzlich nicht, aber in diesem Falle schon.
 
Ich wollt mal eben fragen, ob man sich den Soundtrack, sprich die Musik, irgendwo legal downloaden kann.
Wenn nicht, wäre es illegal die Musik aus dem Spiel "aufzunehmen"?

Gruß MOB
 
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

Was sagt uns all dies ??

Die Entwickler mögen vielleicht gute Spiele entwickeln können, sind aber rießen Ar........ !!
Wenn ich das mal so sagen darf. :rolleyes:

----> Warum sollen wir denn HL2 zocken ?? Warum ??

Valve meint sie können uns verarschen, sie verarschen Vivendi und dann ist da noch dieses SCHEISS - Steam.

Unter all diesen Gesichtspunkten hätte Half Life 2 NIE / NEVER / JAMAIS / NUNCA eine Wertung über 93 % verdient. Meine Meinung.

Spielen wir doch alle lieber wieder Far Cry ! Deutsche Entwicklung, Top Grafik !! Ich weiß nicht was ihr habt. Ich versteh diesen Hype um HL2 sowieso nicht.

Far Cry + Havoc (+ genialer Vorgänger) = Half Life 2

MFG MFX

PS: Glaubt ihr PC Games wurde bezahlt ??
(sie durften bei Valve testen --> 96 % Werung (lol))
 
die musik von der soundkarte aubzugreifen und dann woanders abzuspeichern ist legal, dabei umgeht man keinerlei kopierschutz und bricht damit auch kein gesetzt .
 
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

Nun, ich gebe allzu bereit zu, daß auch ich Half Life liebend gerne zocken würde, denn es muß ein toller Shooter sein. Aber gewissen Dingen muß man einfach den Rücken kehren. betriebsysteme wechseln, da is mir die Aktivierung schnuppe. Für etliche Spiele wird es immer wieder Emulatoren geben. hoffen wir, daß das bei HL² auch der Fall sein wird. Wenn es als Budget-Titel verfügbar ist, werde ich es mir wohl auch kaufen. Und dann warte ich einfach das ende von Steam ab... aber wenn Valve nach wie vor so erfolgreich ist und mit einem einzigen Spiel mehrere 10 Millionen Dollar machen kann... dann bleibt auch steam uns noch ne Weile erhalten und wird vll lizensiert. Aber die Vertragspraktiken sollten sie nochmal überdenken, denn ein verdecktes Aufobtruieren von neuen Bedingungen, denen viele Laien auch noch blind folgen, nein danke! Mit den Amis können sie das ja machen. - Sperren die das Spiel, gibt es richtig Ärger.
 
Re: Valve gewährt nur 30-Tage-Recht für HL²!

Der Test der PCGames ist schon deswegen nicht repräsentativ weil er die schwächeren und verbreiterten PC-Systeme nicht berücksichtigtwerden konnten und gerade diese Systeme hatten häufig mit Problemen zu kämpfen. Und ich gehe mal davon aus, das sie keine STEAM-Aktivierung über sich ergehen lassen mussten. Desweiteren ist mir nicht begreiflich, wie man solch eklatante Schwächen wie die dämlichen Squads "übersehen" konnte. Insgesamt also eine nur bedingt brauchbarer Test eines Spiels, das einen gänzlich anderen Test verdient hätte (mir gehts nicht um die Wertung sondern um die Objektivität).
 
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