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Teralios
Gast
Nein, auch dann wird dem Anrufer der Notrufnummer nicht die Kosten für den Einsatz pauschal aufgedrückt, sondern nach Fall entschieden und dann kommt es drauf an, ob man hier von einem Missbrauch der Notrufnummer ausgehen kann oder ob der Anruf nicht doch nach bestem Wissen und Gewissen erfolgte.Tomislav2007 schrieb:wenn der zu befördernde sagt das er keinen Krankenwagen wollte und nicht befördert werden will.
Weniger ausgedacht, als eine mögliche Interpretation deiner dürftigen Schilderung, warum man deiner Mutter die Kosten für den Krankenwagen aufgedrückt hat. Denn deine Schilderung kann man auch noch anders deuten und dann kommen wir zu einem Fall, bei dem man wiederum von einem Missbrauch der Notrufnummer sprechen kann ... Da du hier genaueren Erläuterungen schuldig bleibst, muss man hier leider gewisse Sachen interpretieren.Tomislav2007 schrieb:Das habe ich nirgendwo geschrieben, das hast du dir ausgedacht.
Fall 1: Der Kerl lag da, ist aufgewacht, sagte er braucht es nicht und geht. Keiner mehr da, die Notrufnummer könnte zu unrecht angerufen worden sein. Man bezahlt den Einsatz.
Fall 2: Der Kerl lag schlafend auf einer Bank, oder saß schlafend auf einer Treppe usw. Ruft man hier die Notrufnummer an, der Kerl wacht auf, kann er einfach nur geschlafen haben, ein Anruf erfolgte in dem Fall erneut zu unrecht, da man hätte erkennen können, dass der Kerl nur schläft. Man bezahlt den Einsatz.
Deswegen heißt es auch, dass man schildern soll, was man da gerade vorfindet, damit die Notrufzentrale entscheiden kann, ob wirklich ein Notarzt + Krankenwagen notwendig ist, oder ob es nicht reicht erst mal eine Streife zu schicken.
Alles was du hier schreibst ist pauschale unfundierte Panikmache, die die Leute nur unnötig verunsichert und DAS ist in meine Augen unverantwortlich und dumm.
An alle anderen: Nein, habt keine Angst, dass euch die Kosten für einen Notarzt oder Krankenwagen in Rechnung gestellt werden, wenn ihr die 112 anruft. Bitte beachtet aber, dass ihr die Situation auch einschätzen müsst ein Stück weit. Sollte einfach jemand auf der Parkbank liegen oder an eine Hauswand gelehnt, vergewissert euch erst mal, ob die Person nicht nur schläft. Es gibt genug Obdachlose. Sollte ihr euch ab dem Zeitpunkt unsicher sein, ruft die 112, schildert aber der Person am Telefon, dass ihr euch unsicher seid, beschreibt die Person, wie sie daliegt. Die Notrufzentrale entscheidet dann. In der Regel wird dann eine Polizeistreife geschickt, die es sich ansieht und dann alles weitere einleitet.