A
asus1889
Gast
Interessanter Ansatz. Trotzdem nicht besonders klug, für einen Fehler, den man nicht zu verantworten hat, einen beträchtlichen, finanziellen Schaden in kauf zu nehmen, obwohl es gesetzlich anders geregelt ist.
Das würde ich nicht mal machen, wenn ich Dagobert Duck wäre. Denn hier geht es ums Prinzip. Ich habe den Schrott nicht zu verantworten und wenn der Händer es vor Versand nicht für nötig hält, entsprechend betroffene Produkte, zu kontrollieren, muss er mit dem Schaden leben. Der ist eh nicht besonders hoch, da viele Händler selbst nur geringe Versandkosten bezahlen und zum großen Teil nur Niedriglöhner in den Lagern halten. Und außerdem kann der Händler das defekte Produkt auch beim Hersteller reklamieren und reparieren lassen.
Mein Mitleid hält sich da stark in Grenzen. Onlineversender wachsen sowie so wie Pilze aus den Boden. Gibt andauernd neue, lange am Markt halten werden sich nur kundenfreundliche Unternehmen wie Amazon und Co.
Selbst wenn ein Händler pleite ist, hat man immer noch die Herstellergarantie. Die ist in vielen Fällen eh wesentlich besser als die Gewährleistung bei kundenunfreundlicheren Händlern. Dort wird nämlich gerne nach 6 Monaten auf die Beweislastumkehr verwiesen.
Das würde ich nicht mal machen, wenn ich Dagobert Duck wäre. Denn hier geht es ums Prinzip. Ich habe den Schrott nicht zu verantworten und wenn der Händer es vor Versand nicht für nötig hält, entsprechend betroffene Produkte, zu kontrollieren, muss er mit dem Schaden leben. Der ist eh nicht besonders hoch, da viele Händler selbst nur geringe Versandkosten bezahlen und zum großen Teil nur Niedriglöhner in den Lagern halten. Und außerdem kann der Händler das defekte Produkt auch beim Hersteller reklamieren und reparieren lassen.
Mein Mitleid hält sich da stark in Grenzen. Onlineversender wachsen sowie so wie Pilze aus den Boden. Gibt andauernd neue, lange am Markt halten werden sich nur kundenfreundliche Unternehmen wie Amazon und Co.
Selbst wenn ein Händler pleite ist, hat man immer noch die Herstellergarantie. Die ist in vielen Fällen eh wesentlich besser als die Gewährleistung bei kundenunfreundlicheren Händlern. Dort wird nämlich gerne nach 6 Monaten auf die Beweislastumkehr verwiesen.
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