doesntmatter
Commodore
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der_neue schrieb:Ich meine mal gehört zu haben, daß dieses Verhalten/Vorgehen ("Irreführung") in Deutschland als Straftat angesehen wird.
Falls sie auf der IDF aufgrund diesen "falschen Angaben" z.B. einen Betrug begangen hätten, ein Schaden entstanden wäre usw. Ist das der Fall, wurden Bestellungen nach der Präsentation gemacht u.ä. ?
Zudem gilt wohl das amerikanische Recht, wer weiß, vielleicht haben alle berichterstattendenen Journalisten/Gäste eine Erklärung unterschrieben, wonach ... du verstehst ?
![Lächeln :) :)](/forum/styles/smilies/smile.gif)
Bin mir sicher, daß irgendwo auf einer Folie eine Fußnote mit einer Rechtsklausel steht.