neofelis
Commander
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- März 2008
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Also das ursprüngliche Gerichtsurteil des EuG und die Klageschrift der EU-Kommission lese ich etwas anders. Intel hat die (Treue-)Rabatte ja nur gewährt, wenn im Gegenzug AMD-Produkte aus dem Angebot genommen wurden bzw. nur geringe Mengen davon angeboten wurden.Smartin schrieb:...
Ich habe auch nicht behauptet, dass Intel frei von Schuld ist.
Das einzige, was Intel dem Vernehmen nach gemacht hat, ist dass sie Rabatte gewährt haben. Eine Geschäftspraxis, die AMD Deiner Meinung nach nicht macht?
Wie ich sagte, man ist recht schnell im kartellrechtlichen Grenzbereich, selbst durch "normales Geschäftsverhalten".
...
Und das ist numal kein "normales" und schon gar kein faires Geschäftsverhalten von einem Marktführer.
Der EuGH hatte zuletzt Intel Recht gegeben, weil der Test der Kommission laut Gericht nicht gut genug nachgewiesen hat, ob und wie stark das Verhalten von Intel wettbewerbsschädigend für AMD war. Insofern ist das wettbewerbsschädigende Verhalten von Intel wohl nicht stark genug gewesen und dient sogleich als Argument, dass die Methoden von Intel ja gar nicht so schlimme Auswirkungen entfaltet haben. Allein die Absicht und die aufgedeckte Methodik reichen nicht für eine Milliardenstrafe. Der Schaden muss (ausreichend) nachgewiesen werden.
Ja, es ist ein Fakt, dass AMD nicht pleite gegangen ist. Na vielen Dank auch dafür!