AlexX2
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 636
Hallo,
ich habe vor kurzem meine alte CPU verkauft, ein I7 4790K. Der Prozessor lief knapp fünf Jahre zuverlässig ohne Probleme, bis ich ihn ausgebaut habe wegen Neuanschaffung. Dann lagerte er noch ein paar Monate in der Verpackung und wurde schließlich auf Kleinanzeigen ebay verkauft und versendet. Nun beschwert sich der Käufer, die CPU sei defekt. Ein Fachgeschäft hätte ihm das zudem bestätigt. Er hätte bereits ebay kontaktiert, fordert die Rückzahlung, bevor er weitere Schritte unternehmen will.
Davon abgesehen, dass ich gerade sehr knapp bei Kasse bin, sehe ich nicht ganz ein, dass ich der Forderung überhaupt nachkommen soll. Immerhin handelt es sich um einen Privatverkauf und ich habe den Prozessor nicht bewusst defekt verkauft, sondern anhand der Gewissheit, dass er bis zu seinem Ausbau einwandfrei funktioniert hat. Wie der Käufer die CPU dann eingebaut hat, ob er dazu alles richtig beachtet hat (Sockel, richtige Kühlung, Paste auftragen etc.), kann ich ja nicht wissen, oder?
Ich habe allerdings in der Anzeige nicht explizit hingeschrieben, dass es keine Garantie und Gewährleistung gibt. Bin ich dennoch im Recht oder muss ich ihm wirklich das Geld zurückgeben? Was meint ihr?
Viele Grüße
ich habe vor kurzem meine alte CPU verkauft, ein I7 4790K. Der Prozessor lief knapp fünf Jahre zuverlässig ohne Probleme, bis ich ihn ausgebaut habe wegen Neuanschaffung. Dann lagerte er noch ein paar Monate in der Verpackung und wurde schließlich auf Kleinanzeigen ebay verkauft und versendet. Nun beschwert sich der Käufer, die CPU sei defekt. Ein Fachgeschäft hätte ihm das zudem bestätigt. Er hätte bereits ebay kontaktiert, fordert die Rückzahlung, bevor er weitere Schritte unternehmen will.
Davon abgesehen, dass ich gerade sehr knapp bei Kasse bin, sehe ich nicht ganz ein, dass ich der Forderung überhaupt nachkommen soll. Immerhin handelt es sich um einen Privatverkauf und ich habe den Prozessor nicht bewusst defekt verkauft, sondern anhand der Gewissheit, dass er bis zu seinem Ausbau einwandfrei funktioniert hat. Wie der Käufer die CPU dann eingebaut hat, ob er dazu alles richtig beachtet hat (Sockel, richtige Kühlung, Paste auftragen etc.), kann ich ja nicht wissen, oder?
Ich habe allerdings in der Anzeige nicht explizit hingeschrieben, dass es keine Garantie und Gewährleistung gibt. Bin ich dennoch im Recht oder muss ich ihm wirklich das Geld zurückgeben? Was meint ihr?
Viele Grüße