Intel CPU auf Ebay Kleinanzeigen verkauft - nun will der Käufer Geld zurück

AlexX2

Lieutenant
Registriert
Feb. 2008
Beiträge
636
Hallo,
ich habe vor kurzem meine alte CPU verkauft, ein I7 4790K. Der Prozessor lief knapp fünf Jahre zuverlässig ohne Probleme, bis ich ihn ausgebaut habe wegen Neuanschaffung. Dann lagerte er noch ein paar Monate in der Verpackung und wurde schließlich auf Kleinanzeigen ebay verkauft und versendet. Nun beschwert sich der Käufer, die CPU sei defekt. Ein Fachgeschäft hätte ihm das zudem bestätigt. Er hätte bereits ebay kontaktiert, fordert die Rückzahlung, bevor er weitere Schritte unternehmen will.

Davon abgesehen, dass ich gerade sehr knapp bei Kasse bin, sehe ich nicht ganz ein, dass ich der Forderung überhaupt nachkommen soll. Immerhin handelt es sich um einen Privatverkauf und ich habe den Prozessor nicht bewusst defekt verkauft, sondern anhand der Gewissheit, dass er bis zu seinem Ausbau einwandfrei funktioniert hat. Wie der Käufer die CPU dann eingebaut hat, ob er dazu alles richtig beachtet hat (Sockel, richtige Kühlung, Paste auftragen etc.), kann ich ja nicht wissen, oder?

Ich habe allerdings in der Anzeige nicht explizit hingeschrieben, dass es keine Garantie und Gewährleistung gibt. Bin ich dennoch im Recht oder muss ich ihm wirklich das Geld zurückgeben? Was meint ihr?

Viele Grüße
 
Sofern der Käufer nicht mit SEPA Banküberweisung direkt an dich bezahlt hat, sondern über Ebay direkt oder alternativ PayPal hast du sowieso keine Wahl, sondern das Geld wird nach einem Fall eingezogen - und du bekommst nochmal 19€ Strafgebühr durch Ebay obendrauf, gemäß AGB.

Dazu kommt erschwerend, dass du keine Gewährleistung ausgeschlossen hast und demnach meines Wissens sehr wohl auch als Privatperson Gewährleistungsansprüche am Fuß hast.

Sofern du also nicht jahrelangen Kleinkrieg gegen Ebay/Paypal wegen 100€ Warenwert führen willst, nimm den CPU zurück und lerne aus deinen Fehlern. Teste erstmal, ob er bei dir noch funktioniert und falls ja, verkaufe ihn über EKL und Abholung.


Edit: Ich habe (warum auch immer) Ebay anstatt EKL angenommen. Bei EKL hast du viel mehr Optionen, da würde ich persönlich nicht ohne weiteres einen defekten CPU zurücknehmen, der garantiert funktioniert hat. Ich würde dann erstmal logisch vorgehen: Ein CPU kann man kaum kaputt machen, sofern man nicht die Pins / Kontakte kurzschließt oder es extrem mit OC übertreibt. Der Käufer soll dir doch den CPU mal zurückschicken, dann kannst du die SN am Headspreader vergleichen mit dem, was du verschickt hast.

Wenn es wirklich der selbe CPU ist und der ohne sichtbare mechanische Schäden nicht funktioniert und auch eine Fachwerkstatt das überprüft hat, ist der Käufer vermutlich im Recht. Sofern du noch ein passendes Board hast, könntest du es bei dir testen. Ich sehe einfach nicht, wie man genau einen CPU (mechanisch) beschädigen könnte, ohne dass man Abnutzung an den Kontakten sieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Kettenhunt
Da du die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hast:

CPU zurücknehmen, prüfen ob es deine ist, prüfen ob sie funktioniert, wenn sie funktioniert zurück an Käufer mit der Info, dass sie läuft.

Wenn sie nicht funktioniert Geld erstatten oder funktionierende CPU versenden.
 
Haben CPU eigentlich ne Seriennummer? Nicht das seine Defekte bei dir aufschlägt und deine funktionsfähige bei ihm bleibt.

Soll es alles schon gegeben haben...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: HumbleDiscovery und konkretor
Stunrise schrieb:
Sofern der Käufer nicht mit SEPA Banküberweisung direkt an dich bezahlt hat, sondern über Ebay direkt oder alternativ PayPal hast du sowieso keine Wahl, sondern das Geld wird nach einem Fall eingezogen - und du bekommst nochmal 19€ Strafgebühr durch Ebay obendrauf, gemäß AGB.
Moment... im Titel steht, der TE hat über Kleinanzeigen verkauft. Insofern ist Ebay doch hier garnicht in den Zahlungsverkehr involviert oder?
Wenn der Käufer über PP F&F oder Überweisung gezahlt hat, würde ich mal ganz ruhig bleiben.
Inwiefern das problematisch mit dem nicht erfolgten Gewährleistungsthema ist, kann ich nicht beurteilen.
In dem Fall muss aber der Käufer nachweisen, dass die CPU bereits beim Übergang in seinen Besitz defekt war. Da müsste der Fachmann schon feststellen, dass der Schaden längere Zeit zurückliegt und der Neubesitzer definitiv nicht der Verursacher sein kann.
Kann halt auch sein, dass er das Ding gegrillt hat und jetzt billig aus der Nummer rauskommen will.

Hatte auch erst kürzlich einen Fall, in dem ich Käufer war. Das Teil wurde als Neuwertig bzw. unbenutzt beschrieben, allerdings war ein wesentliches Element defekt wodurch das ganze Produkt unbrauchbar war.
Trotz Gewährleistungsausschluss ist der Verkäufer aber dafür haftbar. Habe mich letztlich mit ihm auf eine 50% Kostenerstattung geeinigt da ich das Teil vermutlich reparieren kann. Letztlich hätte ich aber auch das Recht gehabt, das Ding wie es ist zurückzugeben inkl. voller Erstattung. Stichwort Täuschung bzw. vorsätzlich falsche Produktbeschreibung.

Noch ein kleiner Tipp: Verkaufe so Zeug immer ausdrücklich als defekt. Im Text kannst du es ja noch beschreiben ala "Hat bis Ausbau funktioniert etc."
So bist du aber wenigstens aus der Haftung raus, da du es ausdrücklich als Defekt verkauft hast. Bekommst dadurch aber natürlich ggf. weniger Geld dafür.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Lando1
Wenn etwas nicht defekt ist brauche ich es auch nicht als defekt verkaufen.

Wenn es defekt beim Käufer ankommen sollte ist ja eh der Käufer nachweispflichtig.

Der TE weiss aber ja nicht mal ob die CPU defekt war oder funktionierte, da wäre ich etwas vorsichtiger.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Fuchiii und --//--
AlexX2 schrieb:
Er hätte bereits ebay kontaktiert
Das ist möglich aber dämlich vom Käufer, denn Kleinanzeigen trägt nur noch den Namen von ebay. Also teilweise. Hat mit ebay aber nichts zu tun.
 
Wie @Khaotik schon geschrieben hat, erstmal locker bleiben und abwarten. Da können noch 10 Techniker irgendwas bestätigen, was mMn. eh nur Drohgebärden sind bzw. zum einknicken verleiten soll. Am besten direkt klipp und klar sagen du eine funktionierende CPU weggeschickt hast(wovon ich mal ausgehe) und keinerlei Verantwortung für nachfolgendes übernimmst. Solchen Leuten muss du direkt sagen was los ist und gar nicht groß mit denen rummachen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Cpt.Willard, Powl_0 und Tinkerton
DuckDuckStop schrieb:
Wenn etwas nicht defekt ist brauche ich es auch nicht als defekt verkaufen.
Brauchst du natürlich nicht. Mir geht es ja schlicht darum, dieses Haftungsthema mit "Ware falsch beschrieben" etc. zu vermeiden.
Wenn ich das Ding als vorsorglich defekt verkaufe kann mir der Käufer aber den Schuh aufblasen.
Geht nicht drum, dass man korrekt funktionierende Ware stets als Defekt verkaufen sollte.
Gerade aber bei Elektronik wie alten CPUs etc. muss man eben vorsichtig sein. Gerade eben auf Kleinanzeigen...
 
In welcher Form überhaupt „defekt“? Wird vom UEFI nicht erkannt? POST wird nicht durchlaufen oder Monitor bleibt schwarz? Hat der Käufer ausgeschlossen, dass ein anderes Teil seiner (vermutlich ebenfalls alten) Hardware defekt ist (also hat der ˋFachmann ´ das mit Dritthardware getestet)?

Wie wurde gezahlt?
 
Gezahlt wurde per Paypal. Er schickt mir jetzt aber die CPU zurück. Hätte ich den Haftungsausschluss in die Anzeige geschrieben, hätte ich mich jetzt auch quer gestellt, aber so will ich weiteren Ärger vermeiden. Bzw. teste ich das Teil dann mal, ob es wirklich nicht läuft, was echt seltsam wäre. Es gab ja nie Probleme. Hab ja zum Glück noch lauter Ersatzteile da, dass man damit einen 2. PC bauen kann.
 
Toll, du hast deine CPU nun gegen eine defekte getauscht. Warum lässt du dich auf sowas ein? Das ist die älteste Masche...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: pisaopfer, Kobe, AppZ und 4 andere
Mit PayPal hat er aber sowieso schon verloren gehabt, bevor es überhaupt los ging.
Da ist die Rücknahme auf Kulanz schon keine schlechte Entscheidung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton und konkretor
Ich weiß, warum ich PP ausschließe bei EKA. Und leider ganz wichtig: Aktuelle Fotos und Funktions Screen.
Die schicken einem bis 180Tage defekte Ware zurück, egal ob Privat zu Privat. PP macht das einfach.
Hat die neue Bezahlfunktion nicht auch 14 Tage Rückabwicklung zum Nachteil Verkäufer?

Hoffe, du hast irgendwelche Seriennummern fotografiert (schreiben reicht ja nicht)
Lohnt ja kaum, nicht das der noch die HS getauscht hat.
 
--//-- schrieb:
Toll, du hast deine CPU nun gegen eine defekte getauscht. Warum lässt du dich auf sowas ein? Das ist die älteste Masche...
Hat er doch geschrieben, weil er nichtmal wusste ob die CPU die er verkauft hat funktioniert hat.
 
--//-- schrieb:
Toll, du hast deine CPU nun gegen eine defekte getauscht. Warum lässt du dich auf sowas ein? Das ist die älteste Masche...
Wegen Forums-Antworten wie dieser:

Da du die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hast:

CPU zurücknehmen, prüfen ob es deine ist, prüfen ob sie funktioniert, wenn sie funktioniert zurück an Käufer mit der Info, dass sie läuft.

Wenn sie nicht funktioniert Geld erstatten oder funktionierende CPU versenden.

------
Foto der Nummer von der Hülle hab ich, aber kein Plan, ob man die auch auf der CPU sehen kann.
 
Wenn man KA auch so verwenden würde wie es gedacht ist, Übergabe usw. hätte man weniger Probleme.

Aber dann muss man ja Ebay Gebühren zahlen
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: gesperrter_User
@AlexX2 die SN steht auch auf die jeweilige CPU drauf.

Wenn sie kommt, teste Sie. Persönlich würde ich das ganze sogar filmen beim auspacken.

Hast du dir nicht das schreiben vom "pc fachmann" Geben lassen bzw ein Foto davon?

Teste jedenfalls wirklich die CPU, wenn diese funktioniert einfach zurück senden. Falls nicht ziehst du die Versandkosten vom Betrag ab und schickst das Geld wieder zu Ihm.
 
Jo, genauso mache ich es. Muss nur meine alten Teile zusammenkramen, sonst müsste ich in meinem aktuellen PC alles ummodeln. Nur ein zweites Case habe ich nicht, man kann aber sicher das Board auch ohne zum Laufen kriegen, nehme ich mal an.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Kettenhunt
Zurück
Oben