Intel CPU auf Ebay Kleinanzeigen verkauft - nun will der Käufer Geld zurück

brettler schrieb:
Wenn man KA auch so verwenden würde wie es gedacht ist, Übergabe usw. hätte man weniger Probleme.

Aber dann muss man ja Ebay Gebühren zahlen
Man muss was bezahlen? Du bringst das was durcheinander.
 
AlexX2 schrieb:
Wegen Forums-Antworten wie dieser:

Da du die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hast [...]
Wenn du dir sicher gewesen wärst, dass sie funktioniert hat, würde ich mich auf die Hinterbeine stellen. Wegen den paar Euro ruft normalerweise niemand seinen Anwalt an - mehr als Hass- und Drohbriefe kommen dann meist nicht.
Auch Rechtsschutzversicherungen haben in der Regel einen Selbstbehalt, so dass nicht viel übrig bleibt und der Aufwand für den Kläger meist nicht lohnt.
 
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@AlexX2 Gibt's schon neue Erkenntnisse?
 
AlexX2 schrieb:
Immerhin handelt es sich um einen Privatverkauf

Laut §439 des BGB muss die Ware der Beschreibung entsprechen. Das lässt sich nicht ausschließen.
http://www.buzer.de/s1.htm?a=439&g=BGB



Stunrise schrieb:
Der Käufer soll dir doch den CPU mal zurückschicken, dann kannst du die SN am Headspreader vergleichen mit dem, was du verschickt hast.

Richtig, immer so vorgehen. Erst Ware zurück und prüfen. Kein Stress, Papier ist geduldig und das Recht auf deiner Seite.

AlexX2 schrieb:
Gezahlt wurde per Paypal. Er schickt mir jetzt aber die CPU zurück. Hätte ich den Haftungsausschluss in die Anzeige geschrieben, hätte ich mich jetzt auch quer gestellt, aber so will ich weiteren Ärger vermeiden.

Paypal ist, sofern es zum Fall kommt, immer schwierig.

Siehe aber auch oben.
Haftungsausschluss ist kein Freibrief. Sich da einfach querzustellen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen(Verdacht auf Betrug, Anwalt). Immer abwägen


Ist auch kostenabhängig, bei "ein paar" Euros, ist es auch besser einfach komplett zu erstatten und die Ware zu verschenken. Ist zwar ärgerlich, aber macht weniger Mühe.

Bei rd. 100 Verkäufen(ebay, Kleinanzeigen, etc.) im Jahr, hab ich pauschal so 4-5 Fälle wo ich nacherfüllen muss.


niteaholic schrieb:
Hast du dir nicht das schreiben vom "pc fachmann" Geben lassen bzw ein Foto davon?

Ganz wichtig. Wenn ihm eine dritte Person den defekt bestätigt hat, muss er das schriftlich nachweisen. Ansonsten ist das nichtig. Erfinden kann man viel.

tnfftw schrieb:
Wenn du dir sicher gewesen wärst, dass sie funktioniert hat, würde ich mich auf die Hinterbeine stellen. Wegen den paar Euro ruft normalerweise niemand seinen Anwalt an - mehr als Hass- und Drohbriefe kommen dann meist nicht.
Auch Rechtsschutzversicherungen haben in der Regel einen Selbstbehalt, so dass nicht viel übrig bleibt und der Aufwand für den Kläger meist nicht lohnt.

Siehe oben. Gesetzliche Nacherfüllungspflicht.
Wenn sich jemand querstellt, dann würde es von mir erstmal eine Anzeige geben, die kann man ganz leicht online in Auftrag geben.

Das erhöht zwar nicht die Wahrscheinlichkeit, dass nacherfüllt wird. Aber dafür hab ich erstmal nachgetreten und mein Gegner wird sich mit dieser Sache auseinandersetzen müssen.

Und weitere Maßnahmen dann in Abhängigkeit vom tatsächlichen Wert.
So ab 50-100 EUR kann sich das dann auch mit Anwalt schon lohnen.
Kommt auch drauf an ob der Typ in seinen Anzeigen jede Hose einzeln verkauft oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kettenhunt schrieb:
Siehe oben. Gesetzliche Nacherfüllungspflicht.
Wenn sich jemand querstellt, dann würde es von mir erstmal eine Anzeige geben, die kann man ganz leicht online in Auftrag geben.

Das erhöht zwar nicht die Wahrscheinlichkeit, dass nacherfüllt wird. Aber dafür hab ich erstmal nachgetreten und mein Gegner wird sich mit dieser Sache auseinandersetzen müssen.

Und weitere Maßnahmen dann in Abhängigkeit vom tatsächlichen Wert.
So ab 50-100 EUR kann sich das dann auch mit Anwalt schon lohnen.
Kommt auch drauf an ob der Typ in seinen Anzeigen jede Hose einzeln verkauft oder nicht.
Nein. Eine Strafanzeige kann man nur für eine Straftat erstatten. Hier würde theoretisch Betrug als Straftat vorliegen, aber den muss er dir erst mal nachweisen. Und selbst dann steht immer noch Aussage gegen Aussage. Im Zweifelsfall wird das Verfahren dann auch noch wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Er hat eventuell einen zivilrechtlichen Anspruch gegen dich, dazu muss er aber den Klageweg beschreiten -> Anwalt. Und bei 50-100€ lohnt sich das nun wirklich nicht, da hat jeder Anwalt einen höheren Stundensatz.
Da muss er schon 100% sicher sein, dass du im Unrecht bist und vor Gericht verlieren würdest, und dann auch noch bereit sein, für die 50-100€ einen monatelangen Rechtsstreit zu führen. Bei dem du, hättest du eine Rechtsschutzversicherung, am Ende sogar noch grinsend rausgehst, weil du nichts verloren hast.
 
Erstmal kann man sich von der Funktion einer Sache nicht sicher sein, wenn diese monatelang rumlag und man sie nicht vor dem Versand nochmals getestet hat.

Zweitens bringen irgendwelche angeblichen Rechtstexte einem absolut garnix (vergleichbar mit AGBs, 99% davon sind entweder überflüssig, weil bereits vom Gesetz abgedeckt oder schlicht ungültig weil im Widerspruch zum Gesetz)

Drittens, da mit PayPal bezahlt wirst du die CPU so oder so zurücknehmen müssen. Da ist es besser du lässt dir die CPU jetzt zurückschicken und hast im Zweifelsfall zumindest die Möglichkeit PayPal den Sachverhalt zu erklären, falls die CPU doch funktioniert oder ausgetauscht wurde (andere SN)

Denn wenn er einen Fall eröffnet und die CPU zurückschickt, kann PayPal das Geld bereits bei Abgabe des Pakets erstatten. (Muss er nur dort anrufen und geschickt reden) - wenn dann nen leerer Karton ankommt oder sonst was, wird das PayPal absolut 0 interessieren.

(Der normale Support hat meines Wissens nach nicht mal die Befugnis geschlossene Fälle zu bearbeiten und die Beschwerdestellen brauchen teilweise Monate um dir ne Standardantwort hinzuklatschen - vielleicht kommt man auch noch auf anderem Wege "nach oben", aber bei mir haben sich alle Supporter immer geweigert ala sie haben keine Möglichkeit eine höhere Stelle kontaktieren, sie können nur die Mail der Beschwerdestelle rausrücken)

PS: Für einen günstigen Mahnbescheid braucht man erstmal keinen Anwalt.
 
TheDarkness schrieb:
PS: Für einen günstigen Mahnbescheid braucht man erstmal keinen Anwalt.

Genau, kostet knapp 30 EUR und kann von jedem beantragt werden.

Ohne Widerspruch gibt es auch gleich einen vollstreckbaren Titel.
Mit Widerspruch kann man dann auch gleich zum Gericht.

tnfftw schrieb:
Nein. Eine Strafanzeige kann man nur für eine Straftat erstatten. Hier würde theoretisch Betrug als Straftat vorliegen, aber den muss er dir erst mal nachweisen.

Der Betrug liegt vor, wenn die Beschreibung nicht zum Artikel passt und sich der Verkäufer weigert seine Pflicht zur Nachbesserung zu erfüllen.
 
Moin. Also die CPU ist mittlerweile wieder bei mir. Die Seriennummern passen, es ist definitiv meine. Habe dann mal in meiner Ersatzteilekiste gekramt, weil mein PC n anderen Sockel hat. zum Glück hatte ich genug Teile beisammen, um einen zweiten PC zu basteln.

Erster Eindruck: Die CPU funktioniert, aber hab noch nix groß gemacht, bin nur ins BIOS gegangen. Um wirklich auf Funktion zu testen, muss ich sicher noch ein Windows aufsetzen oder?
 

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ICh setze grad Win 10 via Stick auf.

Also an sich läufts ja. Aber kann das schon die FUnktion beweisen? Gibt es ein Tool, das die CPU mal durchcheckt? An sich ist bis jetzt alles normal, hab aber natürlich nix wirklich installiert oder so. Stürzt jedenfalls nicht ab oder so.

EDIT: Also ganz ehrlich, ich habe ja hier auch alles durchgelesen über meine Verantwortung etc. Aber es ist ein Privatverkauf auf ebay Kleinanzeigen. Ein gebrauchter und relativ alter i7 Prozessor. Was will der da jetzt noch groß? Er läuft ... so wei er vorher auch lief. Ich verstehe jetzt nicht ganz, wo da meine Schuld ist und was ich da noch groß Pflichten habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast ihn getestet und er läuft, lass wenn Windows installiert ist einmal kurz cinebench durchlaufen und dann teilst du dem Käufer das mit dass er dir Versand nochmal bezahlen soll und du ihm die CPU dann zuruxkschickst
 
Mag jetzt nicht das beste Tool sein, aber das Intel Diagnose Tool sagt auch nach nem Stresstest wo er ordentlich warm wurde: Alles perfekt, 0 Fehler
 

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Echt lächerlich. Was soll da auch kaputt gewesen sein. Mir noch vorgeworfen, sein Sohn wäre mega traurig, weil es ein Geschenk war und mit rechtlichen Schritten drohen ...

Entweder hat er einfach keinerlei Ahnung und nicht mal das richtige Board (wenn man von angeblichen Fachgeschäftn redet, ist das schon mal ein Indiz) oder einfach nur einen besseren Deal gefunden. 90 Euro für nen 4790, da kriegst du bestimmt hier und da noch was Besseres ...

Will aber nicht weiter mutmaßen wie es die andere Seite ja gemacht hat. Ich schicke es zurück und gut ist, aber die Diskussion wird damit sicher nicht enden.
 
Du könntest ihm auch einfach das Geld zurückgeben und die CPU an jemand anderen verkaufen. Macht bestimmt weniger Ärger. Funktioniert ja offenbar ohne Probleme.
 
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Weshalb? Nur weil manche denken, das man auf eBay KA keine echten Kaufverträge abschließt und sich so verhalten wie sie gerade Bock haben?
 
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Die Reaktion des Käufers …
 
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Schon allein bei dem Deutsch hätte ich gar nicht an den verkauft und im Nachhinein hätte ich das einfach ignoriert. Bei Kleinanzeigen holt man ab, wer so kauft ist selber schuld. Wäre mir egal was er schreibt.
 
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