Ich hab gelesen, dass um die 50% der IP-Zuordnungen schlicht falsch laufen. In bestimmten Fällen liegt die Fehlerquote sogar bei bis zu 90%.
Abgesehen davon, ist außerdem die Frage, ob man selbst bei korrekter Zuordnung von einem bestimmten Anschluss dann auch automatisch auf einen bestimmten Benutzer schließen kann.
Es gab mal einen Fall, da wurde jemand aufgrund einer IP-Auskunft verknackt, obwohl er belegen konnte, dass er zur fraglichen Zeit verreist und schwor, dass der Router abgeschaltet war. Manche Richter haben leider blindes Vertrauen in ausgedruckte Zahlenkolonnen. Wohl auch, weil sie nicht wirklich verstehen, was sie bedeuten und wie sie zustande kommen. Statt dessen hören sie einfach auf "Sachverständige", z.B. von der GVU (deren Neutralität und Objektivität natürlich jenseits aller Zweifel steht...
), die sich für solche "Beweismittel" stark machen.
Oft ist da wohl auch einfach Hilflosigkeit im Spiel. Ja. Es kann schwierig sein, über das Internet verübte Straftaten ordentlich aufzuklären. Aber sich deshalb blind auf fragwürdige Indizien (mehr ist eine IP-Adresse nicht) zu verlassen, rechtsstaatliche Prinzipien wie z.B. die Unschuldsvermutung hinten runter fallen zu lassen und systematisch Grund- und Menschenrechte zu verletzen, kann nicht die Antwort sein.