Juristische Frage

Alle sind gleich nur einige sind gleicher . Nach dir sie Sintflut? Du darfst und andere nicht? Dein Wille geschehe?
Das ist ja wohl was anderes, als partout nicht ins Büro zu gehen bzw. des Ladendiebstahls verdächtigt zu werden und zu keinerlei Kompromissen bereit zu sein.

Schliesslich will ich was, was sie mir nach langem ruhigem Argumentieren nicht gegeben haben, und nicht umgekehrt. Habe also meinem Wunsch nur Nachdruck verschafft. Die Situation wurde sogar bevorzugt auf ein ruhigeres Plätzchen verlegt und geklärt bzw. man kam schnell wieder auf normales Level. Und da gehe ich auch gerne mit, wird doch Kooperationsbereitschaft signalisiert, was in beiderseitigem Interesse und mein Ziel ist.

DU suchst aber durch Deinen Aufriss vermeintlichen Schutz in der Öffentlichkeit, eigentlich deren Hilfe, für irgendwelche Unschuldsbeweise, die man SO sicher nicht erlangt. Kooperationsbereitschaft signalsierst Du damit keinesfalls. Du sträubst Dich nur.
Ich suche keinen Schutz in der Öffentlichkeit, will ja nur eine zufriedenstellende Lösung und schreie den Verkäufer an, schreie aber nicht um Hilfe oder meinen Ruf. Die haben ja was zu verlieren, nämlich ihren guten Ruf. ^^

Im Prinzip nutze ich genau das aus, worauf Du und eben viele andere drauf bauen. Wäre denen dieser egal, würde ich es umständlicher haben, meine Rechte bei zickigen durchzusetzen. :D

Eigentlich wollte ich nur damit zum Ausdruck bringen, dass es immer auf die jeweilige Situation und denjenigen vor einem ankommt. Du kannst auch weiterhin gerne über alles und jedes im Geschäft rumschreien und um Dich schlagen, meinetwegen auch, wenn Du ins Büro musst. Ob dies aber Deine Erfolgsaussichten oder Deinen Ruf steigert, bleibt nachwievor offen.

Fu Manchu schrieb:
Wenn ich von woanders herkomme muss ich beweisen woher die Dinge kommen die ich mitbringe? Wie passt dann da die Unschuldsvermutung hinein? Ein Diebstahl muss bewiesen werden durch direkte Beobachtung oder Videoaufzeichnung. Ein "Kombinieren" aus "da ist was in der Tasche" und "unser Laden führt das gleiche Produkt" reicht nicht aus um einen Diebstahl zu konstruieren. Wo kommen wir dann hin? Nach dem Motto: wer ein Auto hat ist auch schon mal zu schnell gefahren. Gehst du barfuß zum Schuhe kaufen? Nimmst du eine Geldbörse mit wenn du nach Geldbörsen suchst? Du gehst in den Media Markt und hast einen MP3 Player/USB-Stick (ohne Daten) in der Tasche, Diebstahl?
Also wenn ich meine Tasche nicht abgebe bin ich ein Ladendieb? Ist das der Schluss deiner Gedankenkette?
Dann hast du was falsch verstanden. Die Geschäfte knüpfen in der Regel per grossen Schildern am Eingang auch Bedingungen, doch mindestens Empfehlungen.
Wenn Du der Meinung bist, Dich daran nicht halten zu müssen, dann ist das alleine Dein Problem. Denen ihr Recht ist es aber (nicht nur) dann, Dich ggf. auch verstärkter zu beobachten. Der Kunde mag zwar König sein, aber noch lange nicht Ladenbesitzer. :)

Wenn Du so dämlich bist und Deinen noch dazu neuwertig aussehenden MP3-Player gross in einem Geschäft ausführst, was selbigen auch führt, dann bleibt es nunmal Dein erhöhtes Risiko, falsch verdächtigt zu werden und Deine erhöhten Umstände, sie vom Gegenteil zu überzeugen. Meine Schuhe erkennt man spätestens am Geruch, da brauche ich nicht barfuss zu kommen, um mein Eigentum zu belegen. ^^;)

Ich versuche solche Missverständnisse von vornherein zu vermeiden, weil ich mir eben der Risiken bewusst bin. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, nicht nur die Erfahrung, wenn man sich nurmal in deren Lage hineinversetzt.

Nehme also keine Waren mit, die zweideutig ausgelegt werden könnten, bzw. zeige sie nicht/ hole sie nicht hervor. Bei Einkäufen aus einem anderen Geschäft habe ich den Kassenbon in der Regel ja dabei, um solche Situationen schnell aufklären zu können. Ja vermeide sie mitunter bewusst, indem ich der Verkäuferin kurz meine vollbepackten Einkaufstüten gleichen Sortiments am Eingang zeige/ mitteile. Ich hatte damit noch nie Probleme oder Hemmungen.
 
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Relict schrieb:
Das ist ja wohl was anderes, ....

Na klar, wenn man selber was will dann darf man laut werden, wollen die anderen was (und da geht es auch noch um weit ernsthaftere Dinge) dann darf man es plötzlich nicht mehr. Mann oder Maus? ;)

Relict schrieb:
... will ja nur eine zufriedenstellende Lösung und schreie den Verkäufer an, schreie aber nicht um Hilfe oder meinen Ruf. Die haben ja was zu verlieren, nämlich ihren guten Ruf. ^^
....

Warum ist der Ruf jetzt so wichtig? Sollte er nicht allen egal sein? Oder lebt der Verkäufer nur für seinen Ruf? Also wirklich, das kann doch nicht sein :D, vor allem nicht in deine Argumentation passen ;).

Relict schrieb:
...Denen ihr Recht ist es aber (nicht nur) dann, Dich ggf. auch verstärkter zu beobachten. ....

Völlig korrekt. Meinetwegen dürfen sie mir einen Angestellten zum überwachen und BEOBACHTEN beistellen. Aber sie müssen dennoch einen Diebstahl beweisen. Ich habe ja nichts gegen BEOBACHTUNG, aber eben etwas gegen ein Festhalten ohne Beweis und eine Untersuchung der Taschen und Beweisen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Du willst beobachten? Gerne, kein Problem.

Relict schrieb:
...Wenn Du so dämlich bist und Deinen noch dazu neuwertig aussehenden MP3-Player gross in einem Geschäft ausführst, was selbigen auch führt, dann bleibt es nunmal Dein erhöhtes Risiko, falsch verdächtigt zu werden und Deine erhöhten Umstände, sie vom Gegenteil zu überzeugen. ....

Du meintest vorher es reicht der Verdacht. Und du willst ja so kooperativ sein und deine Taschen zeigen. Was, wenn sie dann den mp3 Player sehen? Ich habe nichts von offen ausführen gesagt, aber du bist ja bereit deine Taschen zu zeigen.
Und hier kann es nicht wirklich ernst gemeint sein das du dann bereit bist so auf deine Rechte zu verzichten.

Und vom Gegenteil muss ich (auch du nicht) niemanden überzeugen. Das Geschäft muss mir den Diebstahl immer beweisen. Wie gesagt, ein einfaches "dabei haben" kann nicht ausreichen.

Relict schrieb:
...Nehme also keine Waren mit, die zweideutig ausgelegt werden könnten, bzw. zeige sie nicht/ hole sie nicht hervor. Bei Einkäufen aus einem anderen Geschäft habe ich den Kassenbon in der Regel ja dabei, um solche Situationen schnell aufklären zu können. Ja vermeide sie mitunter bewusst, indem ich der Verkäuferin kurz meine vollbepackten Einkaufstüten gleichen Sortiments am Eingang zeige/ mitteile. Ich hatte damit noch nie Probleme oder Hemmungen.

Kann man das IMMER? Wie oft habe ich Kinder-Riegel in der Jackentasche :D oder andere Kleinigkeiten, wie oft habe ich noch eine Flasche Wasser im Rucksack oder einen Joghurt. Soll ich jedesmal aufpassen wie ein Schießhund um ja nicht irgendwie in Verdacht zu geraten? Das ist gar nicht zumutbar und schlägt sich auch im Prinzip der Beweislast des Ladens nieder. Nicht ich muss meine Unschuld beweisen sondern der Laden meine Schuld.
Und diese Beweisführung kann ich nur der Polizei überlassen, die nach Aussprache des Verdachtes auf jeden Fall hinzuzuziehen ist. Und bevor ich mit den Leuten kooperiere, die mich fälschlich verdächtigen (und in diesem Augenblick schon nicht mehr mein Vertrauen besitzen) warte ich auf jeden Fall auf die Polizei und überlasse ihnen die Klärung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ehrlich gesagt bin mir ned so sicher ob er "geschäftsführer" war. Zumindest hat er es behauptet als ich mich beschweren wollte. Faktoren die gegen ihn sprechen wären;
-War noch ziemlich jung ca. ende 20.
-In der lidilfiliale nicht des öfteren gesehen.
-Arbeitet auch am fliesband und sotieren der regale.
-Kam mir bissel dümmlich vor wie n auzubi und hatte kaum was zu melden.
-achja und die selben klamotten an wie die angestellen (glaube).
 
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ComputerOpfer schrieb:
Ehrlich gesagt bin mir ned so sicher ob er "geschäftsführer" war. Zumindest hat er es behauptet als ich mich beschweren wollte. Faktoren die gegen ihn sprechen wären;....

Passt perfekt :D.

Frisch von der UNI (meinst BWL Abschluss), darum jung, ausgebeutet, muss ALLES machen, fährt mehrere Märkte ab (darum selten zu sehen) und so wie die ranmüssen sehen die am Ende alle dümmlich aus :D.
Und haben so derben Druck von oben, das die sogar eigene Angestellte des Diebstahls beschuldigen um Kündigungen vornehmen zu können. Diesen Druck/Stress geben die Angestellten oftmals an die Kunden weiter - darum WIDERSTAND!!! :D

Info: http://www.google.de/search?q=lidl+schwarzbuch&hl=de&meta=lr=lang_de
 
Fu Manchu schrieb:
Na klar, wenn man selber was will dann darf man laut werden, wollen die anderen was (und da geht es auch noch um weit ernsthaftere Dinge) dann darf man es plötzlich nicht mehr. Mann oder Maus? ;)
Warum ist der Ruf jetzt so wichtig? Sollte er nicht allen egal sein? Oder lebt der Verkäufer nur für seinen Ruf? Also wirklich, das kann doch nicht sein :D, vor allem nicht in deine Argumentation passen ;).
Ach man. Entweder kannst Du nicht oder willst nicht verstehen und wirst jetzt sarkastisch und verdrehst alles zu Deinen Gunsten.
Lies bitte nochmal und bitte im Gesamtkontext. Da findest Du die Antworten.
Mir ist der Ruf doch auch egal, DENEN und DIR aber scheinbar nicht. Doch das ist weder meine Schuld, noch mein Problem. Und nutze nur was mir sich bietet und erfahrungsgemässen Erfolg verspricht. Du ja quasi auch. :)

Fu Manchu schrieb:
Du meintest vorher es reicht der Verdacht. Und du willst ja so kooperativ sein und deine Taschen zeigen. Was, wenn sie dann den mp3 Player sehen? Ich habe nichts von offen ausführen gesagt, aber du bist ja bereit deine Taschen zu zeigen.
Und hier kann es nicht wirklich ernst gemeint sein das du dann bereit bist so auf deine Rechte zu verzichten.
Sie haben das Recht Dich bei Verdacht festzuhalten bis die Polizei kommt, welche dann auch Leibesvisitationen duchführen darf. Es sei denn Du hast die Gegenbelege bereits geliefert und die Situation längst gelöst. (zb. Tasche freiwillig öffnen, Bon zeigen etc. und Thema erledigt)
Wenn die da meinen mp3-Player sehen, dann habe ich halt Pech gehabt und ein Problem 1:0 für die, aber noch lange kein unlösbares.
Ich komme doch sowieso nicht drumherum, den zu zeigen, spätentens nicht bei der Polizei.

Klar müssen sie Dir das letztendlich immer beweisen, per Polizei bzw. den Rechtsweg. Nur würden sie Dich gehen lassen, dann vereitelst Du ja mögliche Beweise. Also ganz so rechtlos sind Geschäfte nun auch nicht. Haben sie einen Fehler gemacht, werden sie selbstverständlich zur Verantwortung gezogen.
Ich sagte ja Verdacht heisst nicht automatisch des Diebstahls überführt, aber eben auch nicht unschuldig im Sinne von unbehelligt lassen. Es bedarf eben im Zweifel einer Klärung, um alle Zweifel auszuräumen.

Wozu hat man denn nen Ladendetektiv, Überwachungskameras oder Detektoren am Eingang, wenn das alles so nutzlos und unrecht wäre und der Kunde angeblich Narrenfreiheit geniesst?

Klar gibts mal nen Fehlalarm, doch in der Regel klärt sich dieser schnell auf, wenn man kein Ladendieb ist. Du schiebst viel zu viel Paranoia. Wie oft kommen denn derartige Fehlalarme mit Hinterzimmergängen vor?

Und vorallem sehe ich da nichts gravierend rufschädigendes?
Ladensdiebstahl ist für mich wie Schwarzfahren. Längst kein Kavaliersdelikt mehr, aber auch kein Staatsverbrechen. Wenn über solche pillepalle und (falschen) Verdächtigungen wirklich jemand tuschelt, dann lache ich drüber, weil die scheinbar keine anderen Sorgen haben. Ich verharmlose Ladenstiebstahl sicher nicht, aber überwerte das ganze auch nicht und schon garnicht die mögliche Meinung anderer.

Fu Manchu schrieb:
Kann man das IMMER? Wie oft habe ich Kinder-Riegel in der Jackentasche :D oder andere Kleinigkeiten, wie oft habe ich noch eine Flasche Wasser im Rucksack oder einen Joghurt. Soll ich jedesmal aufpassen wie ein Schießhund um ja nicht irgendwie in Verdacht zu geraten? Das ist gar nicht zumutbar und schlägt sich auch im Prinzip der Beweislast des Ladens nieder. Nicht ich muss meine Unschuld beweisen sondern der Laden meine Schuld.
Du kannst das alles mitnehmen. Aber wenn Du im Discounter anfängst Deine Wasserflasche zu trinken und dazu einen mitgebrachten Schokoriegel zu verzehren, ist es einzig Dein Problem nun verdächtigt zu werden.
Du hast es ja geradezu provoziert und somit noch gefördert. Also wundere Dich dann nicht noch. So naiv kann man ja eigentlich nicht sein.
Da muss man auch nicht krampfhaft wie ein Schiesshund drauf achten und dran denken. Das sollte in Deinem Alter eigentlich bereits in Fleisch und Blut übergegangen sein. :rolleyes:
Wenn nicht, dann muss mans eben aufrecht tragen können und seine Fehler eingestehen. Fehler und Vergessen tun wir alle mal.

Du hast dich damit nunmal höchst verdächtig gemacht, das ist Fakt und bleibt Fakt. Daher solltest Du schon aus eigenem Interesse an einer schnellen und reibungslosen Lösung interessiert sein und nicht erst die Gesetzespamphlets schwingen.
Was bringt Dir das denn tatsächlich ein, ausser Spesen nix gewesen. Die halten Dich erstmal fest, wenn Du nix konstruktives zu beitragen oder über jeden Zweifel erhaben sein kannst. Du kannst nicht unbehelligt einfach von dannen ziehen. So läuft das nunmal nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Relict schrieb:
...Sie haben das Recht Dich bei Verdacht festzuhalten ...

Das Recht auf welchen Paragraphen bzw. Rechtsgrundlage hin? Worauf beruht das Recht? Gibt es dieses Recht überhaupt? Dürfen Sie dich wirklich festhalten?

Kannst du es nennen?

Es kann ja nicht die eingangs erwähnte Jedermann-Festnahme sein, da wir ja erkannt haben, das sie nur gilt bei "auf frischer Tat betroffen oder verfolgt", was bei einem Verdacht ja nicht gegeben ist.

Eben das war ja auch die Ausgangsfrage des Threaderstellers, auf die wir ja hinwollten.
 
Wer hat das erkannt?
Ich erlaube mir auf meinen Post #12 Absatz 1 hinzuweisen. Dagegen hat bisher noch keiner Einwände erhoben.
 
Relict schrieb:
...Ladensdiebstahl ist für mich wie Schwarzfahren. Längst kein Kavaliersdelikt mehr....

Ach du scheiße, das kann nicht dein Ernst sein. Du stellst Ladendiebstahl wirklich auf eine Stufe mit Schwarzfahren?
Schwarzfahren ist "nur" das erschleichen einer Dienstleistung, aber der Diebstahl ist ein weitaus schwereres Vergehen, was auch härter bestraft wird. Und auch früher war es nie ein Kavaliersdelikt, es war schon immer von erheblicher Tragweite.
Also deine Rechtsauffassung solltest du wirklich noch mal überdenken.

Relict schrieb:
...Du kannst das alles mitnehmen. Aber wenn Du im Discounter anfängst Deine Wasserflasche zu trinken und dazu einen mitgebrachten Schokoriegel zu verzehren, ist es einzig Dein Problem nun verdächtigt zu werden.
Du hast es ja geradezu provoziert und somit noch gefördert. Also wundere Dich dann nicht noch. So naiv kann man ja eigentlich nicht sein.
Da muss man auch nicht krampfhaft wie ein Schiesshund drauf achten und dran denken. Das sollte in Deinem Alter eigentlich bereits in Fleisch und Blut übergegangen sein. :rolleyes:
Wenn nicht, dann muss mans eben aufrecht tragen können und seine Fehler eingestehen. Fehler und Vergessen tun wir alle mal. ....

Niemand sprach davon seine Wasserflasche rauszuholen und zu trinken, aber wieder zu dir, du willst ja jedem Ladenangestellten deine Tasche öffnen.
Von Provokation redest immer nur du, ich hingegen halte eigentlich alles verschlossen bis zum Eintreffen der Polizei, während dessen du schon deine Taschen herzeigst und den Angestellten Indizien lieferst.

Und egal wie oft man darauf achtet, man kann immer was vergessen - aber soll das gleich dazu führen das ich mich für eines Verdachtes des Ladendiebstahls erwehren muss? So aufrecht kann man gar nicht durchs Leben gehen. Und für welchen Fehler soll man eintreten? Man hat ja keinen begangen, das mitnehmen von gekaufter Ware in ein Ladengeschäft ist ja nicht verboten.

MacII schrieb:
Wer hat das erkannt?
Ich erlaube mir auf meinen Post #12 Absatz 1 hinzuweisen. Dagegen hat bisher noch keiner Einwände erhoben.

Und du hast keine namendliche Quelle genannt. Welche Rechtssprechung? Nenne als Quelle bitte mal ein Urteil. Und ein JEIN ist ja nun keine Erklärung ;).
Von daher halte ich mich erst mal an den Paragraphen, der von "auf frischer Tat" redet.
Und nur weil noch niemand Einwände erhoben hat heißt das nicht das du bestätigt wurdest ;). Schweigen bedeutet hier nicht Zustimmung :D.
 
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Fu Manchu schrieb:
Niemand sprach davon seine Wasserflasche rauszuholen und zu trinken, aber wieder zu dir, du willst ja jedem Ladenangestellten deine Tasche öffnen.
Ja gern auch weiterhin, habe damit keinerlei Problem. Ich könnte Dir jetzt auch meine Tasche zeigen, wenn ich Sinn und Vorteile darin sehen würde. :)
Die Vermeidung oder Bezichtigung eines Ladendiebstahles wäre so ein Grund. Ich trage in meinen Taschen in der Regel nichts aussergewöhnliches, schon garnicht beim Einkauf.

Fu Manchu schrieb:
Und egal wie oft man darauf achtet, man kann immer was vergessen - aber soll das gleich dazu führen das ich mich für eines Verdachtes des Ladendiebstahls erwehren muss? So aufrecht kann man gar nicht durchs Leben gehen. Und für welchen Fehler soll man eintreten? Man hat ja keinen begangen, das mitnehmen von gekaufter Ware in ein Ladengeschäft ist ja nicht verboten.

Kurz und bündig: Dann PECH gehabt oder eben soweit wie möglich Vorsorge treffen, um das Risiko zu minimieren. Ich kann mit beiden gut leben.


Das andere hatten wir doch alles schon, § 127 StPO, hier nochmal
IHK Rhein Neckar schrieb:
Ladendiebstahl im Einzelhandel

1.) Taschenkontrollen durch das Personal nur bei Einwilligung des Kunden erlaubt:

* Die Kontrolle der von den Kunden mitgeführten Taschen durch das Ladenpersonal ist nur dann zulässig, wenn der Kunde in die Durchsuchung einwilligt.
* Pauschale Taschenkontrollen sind unzulässig.
* Auch Hinweisschilder mit den Aufdrucken wie "Sehr geehrte Kunden, wir bitten Sie höflich, Ihre Taschen hier an der Information vor dem Betreten des Marktes abzugeben, andernfalls weisen wir Sie höflichst darauf hin, dass wir an den Kassen gegebenenfalls Taschenkontrollen durchführen müssen", stellen keine Rechtsgrundlage zur Taschenkontrolle dar.
* Besteht ein konkreter Straftatverdacht und der Kunde verweigert die Durchsuchung seiner Tasche oder Kleidung, sollte die Polizei verständigt werden, um den Sachverhalt aufzuklären. Zum Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei (siehe 2.), 3. Punkt)

2.) Festhalten bei Tatverdacht unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:

* Ein auf frischer Tat betroffener, d. h. ertappter Ladendieb kann bei Fluchtverdacht, oder wenn seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, durch jedermann vorläufig festgenommen werden, (das so genannte "Jedermann-Festnahmerecht") um ihn an die Strafverfolgungsbehörden zu übergeben.
* Bei der Festnahme, d. h. beim Festhalten, ist auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu achten. Nur wenn es der Bedeutung der Sache angemessen ist, darf ein Dieb zu Fall gebracht, am Boden fixiert oder sogar gefesselt werden.
* Ob ein Festnahmerecht bei bloßem Tatverdacht besteht, ist strittig. Grundsätzlich darf in das Freiheitsrecht eines Bürgers nur eingegriffen werden, wenn dieser alle Merkmale einer Straftat erfüllt hat. Je konkreter der Tatverdacht ist, desto eher wird man in der Praxis ein Festnahmerecht zubilligen müssen.

3.) Fangprämie

* Der Einzelhändler darf keine Kosten für Überwachungs- oder Sicherungsmaßnahmen von dem Ladendieb verlangen.
* Eine vor dem Diebstahl ausgesetzte Fangprämie ist vom Ladendieb jedoch zu erstatten. Als angemessen sind pauschalierte Beträge von 25 Euro oder auch 50 Euro anzusehen. Die Obergrenze bildet der Wert der Ware. Ersatzfähig kann auch eine höhere Prämie gezahlt werden, wenn es sich um besonders wertvolle Waren handelt. In diesem Fall muss die Prämie aber deutlich geringer sein als der Warenwert.
* Die Fangprämie ist vom Ladendieb nicht unverzüglich zu zahlen. Hinweisschilder mit dem Aufdruck "Die Fangprämie ist sofort zu entrichten" sind nicht rechtsverbindlich.
* Die Fangprämie ist auch bei einem vorgegebenen "bloßen Vergessen des Bezahlens der Ware" vom Kunden zu entrichten.

4.) Auskunftspflichten:

* Ein Ladendieb ist gegenüber dem Detektiv oder dem Kaufhaus nicht zu Angaben verpflichtet, welche die Tat oder seine Person betreffen. Dieses ist erst der Fall, wenn er von der Polizei befragt wird. Aber auch dann ist er nur zur Angabe der Personalien zur Identifizierung verpflichtet. Angaben zur Tat kann er verweigern.

http://www.rhein-neckar.ihk24.de


Was ist denn dann für Dich frische Tat bzw. ein ertappter Ladendieb? Wenn man tatsächlich was gerade klaut und jemand einen sofort schnappt, oder wenn man seinen Schokoriegel aus der Tasche nimmt und wieder reinsteckt und dabei geschnappt wird?
Das dürfte ziemlich selten vorkommen. Dazu müsste der Detektiv ja direkt neben einem stehen, um quasi auf die Finger zu kopfen.
Also läufts in der Praxis eher auf Beobachtung/ Alarmierung und Zugriff im Nachhinein hinaus.
Nach Deiner Ansicht dürften ja dann diese Personen ohne Probleme den Laden verlassen können. Theoretisch ja, je nachdem wie die Situation dann eben letztendlich der Richter auslegt.

In der Praxis sind bei sowas allerdings meist mehrere Zeugen zugange, also nicht nur der Detektiv, sondern auch noch eine 2. Person. Da steht dann sowieso Aussage gegen Aussage.
So läufts nunmal, ob uns das passt oder nicht. Und gerade die Polizei fühlt sich mit Ladendiebstahl doch eher noch belästigt. Merkt man gut wie schnell die Erscheinen und wie "engagiert" die bei der Sache sind. ^^

Wenn Du also fälschlich verdächtigt wirst, sollte es Dein Interesse sein, die Sache schnell und unkompliziert zu bereinigen. Und sowas beruht nunmal immer auf Gegenseitigkeit.

Also mein Interesse wärs. Du kannst ja gerne weiterhin Deinen Aufriss machen und Deine Rechte durchzusetzen versuchen. Ändern tuts allerdings im Endeffekt wenig. :)
Du kannst sie ja dann später für diese unsägliche Nötigung vor Gericht ziehen. Mach doch, nurzu. :lol:


PS:
Schwarzfahren bzw das "Erschleichen einer Dienstleistung" ist auch ein Strafdelikt, auch der Versuch ist strafbar. Und ich sprach nicht von schwerem Einbruch, sondern von Ladendiebstahl. (die leichteren Delikte)
 
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Relict schrieb:
...Das andere hatten wir doch alles schon, § 127 StPO, hier nochmal

Eben, das hatten wir und kamen nicht zum Schluss das man einen Verdächtigen festhalten darf.

Relict schrieb:
...Was ist denn dann für Dich frische Tat bzw. ein ertappter Ladendieb? Wenn man tatsächlich was gerade klaut und jemand einen sofort schnappt, ....

Ja, genau das. Was ist für dich "auf frischer Tat"? Gelten lassen kann man noch wenn der Sicherheitsmann von seinem Stuhl vor dem Videoschirm jemanden rufen muss oder selber hin zum Dieb gehen muss.
Aber der bloße Verdacht aufgrund eines aus dem Beutel schauenden Produktes (wie Wasserflasche oder mp3-Player) oder das bloße verdächtige Verhalten (sich im Laden herumdrücken) sind keine Grundlage für das Festhalten nach §127, da hier keine Tat beobachtet und so kein "auf frischer Tat"-Bestand vorliegt.

Und dein Zitat von der IHK zeigt es auch deutlich:
Relict schrieb:
...* Ob ein Festnahmerecht bei bloßem Tatverdacht besteht, ist strittig. Grundsätzlich darf in das Freiheitsrecht eines Bürgers nur eingegriffen werden, wenn dieser alle Merkmale einer Straftat erfüllt hat. Je konkreter der Tatverdacht ist, desto eher wird man in der Praxis ein Festnahmerecht zubilligen müssen.

"Wenn dieser alle Merkmale einer Straftat erfüllt hat" - das ist bei einem Verdacht aber nicht gegeben, sonst wäre es kein Verdacht.
Wenn man in diesem Augenblick kooperativ ist, dann verläßt man nicht das Haus sondern fordert an Ort und Stelle einen klaren Punkt vom Angestellten: "Gibt es eine direkte und klare Anschuldigung oder lassen Sie mich das Gebäude verlassen? Hat Ihr Alarmsystem angeschlagen?" So wie ich das damals mit dem Saturn-Wachmann gemacht habe. Es gab keinen Alarm und keine Beweise - das habe ich deutlich gemacht und bin gegangen.

Sollte das Alarmsystem übrigens anschlagen (wie öfters mal im H&M gesehen), dann gehe auch ich zur Kasse und zeige meine Tasche. Denn hier liegt, anders als in unserer Beispielen, schon ein Beweis gegen mich vor (der Alarm). Eine Fehlalarm kann ich wiederum nicht beweisen, also bin ich im Zuzwang. In dieser Situation zeige ich erst meinen getätigten Einkauf (noch nicht meine anderen Taschen). Danach verlange ich einen weiteren "Durchgangstest". Sollte der auch alamierend sein nehme ich auch einen Blick in meine anderen Taschen in kauf. Denn wiederum kann ich einen Fehlalarm nicht beweisen.
Sollte ich nichts gekauft haben zeige ich im ersten Durchlauf meine anderen Taschen, da hier der Alarm darauf beruhen kann - einen Fehlalarm kann ich ja auch hier nicht beweisen.

Aber der Verdacht rechtfertigt kein Festhalten in den Räumen des Ladens., da keine Merkmale einer Straftat vorliegen werden, da wir ja nicht klauen und somit niemand auch was gesehen/gefilmt haben kann. ;)

Relict schrieb:
...Wenn Du also fälschlich verdächtigt wirst, sollte es Dein Interesse sein, die Sache schnell und unkompliziert zu bereinigen. Und sowas beruht nunmal immer auf Gegenseitigkeit....

Auf jeden Fall. Aber wenn ich schon vom Angestellten pissig angemacht werde dann spiele ich meine ganze Macht aus und ich kenne meine Rechte: Gegenseitigkeit. Nett um nett, fies um fies.
Ist es ein nettes Anfragen ("Entschuldigung, ein Angestellter vermutet eine Unregelmäßigkeit in ihrem Einkauf") schaue ich mir die Sache ruhig an und bleibe ruhig. Dann frage ich nach worum es geht und verlange eine klare Ansage. Einen Blick in meine Taschen gibt es aber trotzdem nicht. Wird es dann pissig kann ich auch anders. Dann kenne ich meine Rechte und gehe. Greift jemand zu gibt es gehörigen Ärger. Aber meist kennen die Leute ihre eingeschränkten Rechte ganz gut (wie der Typ im Saturn).

Relict schrieb:
... und Deine Rechte durchzusetzen ...

Ich bin froh in einem Land zu leben in dem ich meine Rechte durchsetzen darf und in dem ich diese Rechte habe. Und diese Rechte sind ein Privileg, das man sich nicht nehmen lassen sollte. Wo hört das auf? Demnächst darf dann die GEZ in meine Wohnung? ;) (ok, ist off-topic).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Fu Manchu

Eine eindeutige Entscheidung kann ich dir heute Abend infolge meiner eingeschränkten Recherchemöglichkeiten noch nicht liefern.

Hier jedoch ein Link auf eine Presseerklärung des BGH zu einem Urteil. Am Ende der Erklärung befindet sich das Aktenzeichen der Entscheidung "4 StR 558/99".
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=a28d5871957958928338bc6a342e810e&nr=13524&linked=pm&Blank=1

Über dieses Aktenzeichen kannst du auf die Entscheidung direkt zugreifen. Auf Seite 5 befindet sich die Aussage des BGH zur Strittigkeit der Auslegung des Begriffs "auf frischer Tat" im Zusammenhang mit dem Festnahmerecht nach § 127 StPO..
 
MacII schrieb:
..."4 StR 558/99"....

Erst mal vielen Dank für die Mühe. Das PDF mit dem Urteil gibt es hier: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/99/4-558-99.pdf

Der Angeklagte (ein Wachman aus einem Kaufhaus) wurde schuldig gesprochen, weil er seine Kompetenzen aus §127 StPO überschritten hat - der Verfolgte ist durch seinen Würgegriff ums Leben gekommen.
Auch wenn sich im nachhinein positiv herausgestellt hat das der Verfolgte wirklich gestohlen hat, erkennte das Gericht aber nicht wirklich eine Schuldminderung für den Wachangestellten:
Der Irrtum des Angeklagten würde aber auf einer Außerachtlassung der gebotenen und ihm persönlich zuzumutenden Sorgfalt beruhen, so daß er wegen fahrlässiger Tötung zu bestrafen wäre.

Desweiteren passt dieses Urteil eher nicht auf unser Thema (auf den Tatbestand des Diebstahls aber anwendbar), da wir ja in dieser Diskussion davon ausgehen, das wir eben nicht geklaut haben, das ist ja Dreh- und Angelpunkt aller Aussagen.
Ein Grund nach §127 StPO kann es hier bei uns objektiv nicht geben, weshalb wir uns selber mit allen Mitteln einer Jedermann-Verhaftung bzw. dem Zugriff eines privaten Sicherheitsdienstes erwähren dürften.
Ich würde allerdings nicht die Flucht ergreifen so das mich ein Sicherheitsmann würgen müsste. Ich würde deutlich sagen, das ich jetzt den Raum verlasse. Wenn er mich festzuhalten wünsche möge er es mir mitteilen oder mich gehen lassen. Man kann alles in einem Gespräch klären. Wer natürlich rausrennt als sei der Teufel hinter ihm her muss mit härteren Maßnahmen rechnen (allerdings kein Würgen).
Wünscht der Wachmann mich festzuhalten bleibe ich unter vorbehalt und das ganze wird direkt vor Ort (nicht in einem Hinterzimmer in Wachmanns gnaden) von der Polizei geklärt mit anschließender Anzeige gegen den Laden bzw. die Wachgesellschaft wegen Freiheitsberaubung.
 
Fu Manchu schrieb:
Aber der bloße Verdacht aufgrund eines aus dem Beutel schauenden Produktes (wie Wasserflasche oder mp3-Player) oder das bloße verdächtige Verhalten (sich im Laden herumdrücken) sind keine Grundlage für das Festhalten nach §127, da hier keine Tat beobachtet und so kein "auf frischer Tat"-Bestand vorliegt.
Wie oft kommt das denn vor? Die Wahrscheinlichkeit düfte doch sehr gering sein. Gerade in Kaufhäusern wird meist mit dem Zugriff gewartet, bis der vermeintliche Dieb den Kassenbereich tatsächlich verlassen hat und sich eben nicht mehr "nur" im Laden herumdrückt und noch dort und da herumguckt. Einfach aus Langeweile die Leute belästigen und verdächtigen wird da wohl kaum einer. Irgendwas wird dann schon äusserst verdächtig gewesen sein.

Fu Manchu schrieb:
Sollte das Alarmsystem übrigens anschlagen (wie öfters mal im H&M gesehen), dann gehe auch ich zur Kasse und zeige meine Tasche. Denn hier liegt, anders als in unserer Beispielen, schon ein Beweis gegen mich vor (der Alarm). Eine Fehlalarm kann ich wiederum nicht beweisen, also bin ich im Zuzwang. In dieser Situation zeige ich erst meinen getätigten Einkauf (noch nicht meine anderen Taschen). Danach verlange ich einen weiteren "Durchgangstest". Sollte der auch alamierend sein nehme ich auch einen Blick in meine anderen Taschen in kauf. Denn wiederum kann ich einen Fehlalarm nicht beweisen.
Sollte ich nichts gekauft haben zeige ich im ersten Durchlauf meine anderen Taschen, da hier der Alarm darauf beruhen kann - einen Fehlalarm kann ich ja auch hier nicht beweisen.

Aha. Und was unterscheidet jetzt genau den Fehlalarm des Alarmdetektors vom Fehlalarm des Detektivs? Dem Detektiv würdest du doch nicht bereitwillig Deine Taschen zeigen oder?


Fu Manchu schrieb:
Aber der Verdacht rechtfertigt kein Festhalten in den Räumen des Ladens., da keine Merkmale einer Straftat vorliegen werden, da wir ja nicht klauen und somit niemand auch was gesehen/gefilmt haben kann. ;)

Das sagst Du, das Du nicht geklaut hast und auch keine Merkmale vorliegen, wie sicher auch viele, die tatsächlich geklaut haben. ;)
Wie soll denn das Personal unterscheiden und vorallem wie sollen sie noch VOR Zugriff das Filmband auswerten und alle Beweise vorbereiten?
Hier muss ja erstmal sichergestellt werden. Wenn Du den Laden verlassen hast, ists vorbei, da kannst Du auch schon lange die Beweise vereitelt haben.

Fu Manchu schrieb:
Auf jeden Fall. Aber wenn ich schon vom Angestellten pissig angemacht werde dann spiele ich meine ganze Macht aus und ich kenne meine Rechte: Gegenseitigkeit. Nett um nett, fies um fies.
Ist es ein nettes Anfragen ("Entschuldigung, ein Angestellter vermutet eine Unregelmäßigkeit in ihrem Einkauf") schaue ich mir die Sache ruhig an und bleibe ruhig. Dann frage ich nach worum es geht und verlange eine klare Ansage. Einen Blick in meine Taschen gibt es aber trotzdem nicht. Wird es dann pissig kann ich auch anders. Dann kenne ich meine Rechte und gehe. Greift jemand zu gibt es gehörigen Ärger. Aber meist kennen die Leute ihre eingeschränkten Rechte ganz gut (wie der Typ im Saturn).

Nunja das siehst DU so. Andere sehen das womöglich etwas anders. Und auch andere haben Rechte. :)
Wenn Du keine Kooperationsbereitschaft zeigst und Terror verandtaltest, wirste die Konsequenzen nunmal tragen.
Und gerade in Kaufhäusern sind dann schnell mal 1,2,3 Mann Wachpersonal um Dich rum, die sowas tagtäglich zigfach durchziehen.
Da kannste kreischen und Dich angepisst fühlen wie Du willst, ist ja Dein Recht.
Doch peinlich wirds dadurch in erster Linie für Dich. Knieen und flehen, das der Gnädige in seiner unermesslichen Güte doch Entgegenkommen zeigen und Contenance bewahren möge, wird mit Sicherheit niemand, genausowenig pauschal alle Verdächtigungen vergeben und vergessen. Sooo very important biste ja nun auch nicht, oder geniesst Du Immunität? ;)

Wie du mir so ich Dir, aber immer beiderseitig. Nur einseitig seinen Kopf auf Teufel komm raus durchzusetzen bringt da erfahrungsgemäss herzlich wenig. Dann bleib doch vorne stehen und warte gemeinsam auf die Polizei und gut is. Das Büro ist lediglich ein Angebot für beiderseitige Diskretion und keine Zelle.
 
@Fu Manchu
Hast du meinen Hinweis auf die Seite 5 der Entscheidung gelesen?
Dort stellt der BGH den Streit unter den "Gelehrten" über den Begriff der "frischen Tat" im Zusammenhang mit dem § 127 StPO dar ... und freut sich, daß er sich in diesem Fall nicht damit auseinandersetzen muß.
Mir kommt es darauf an, daß du zumindest erkennst, daß die Voraussetzungen zur Anwendung der Norm nicht so felsenfest klar sind, wie du es hier darstellst.

Und morgen werden ich dir solche Entscheidungen liefern, die sich mit der Frage auseinandersetzen mußten und diese Frage im Sinne eines hinreichenden Tatverdachts entschieden haben.
 
Relict schrieb:
Wie oft kommt das denn vor? Die Wahrscheinlichkeit...

Darfst du gerne ausrechnen und dann vergessen. Wie wahrscheinlich ist es einen Autounfall zu haben? Aber du schnallst dich trotzdem an ;). Mit Wahrscheinlichkeiten wollen wir also nicht hantieren, das führt ins leere.

Relict schrieb:
...Aha. Und was unterscheidet jetzt genau den Fehlalarm des Alarmdetektors vom Fehlalarm des Detektivs? Dem Detektiv würdest du doch nicht bereitwillig Deine Taschen zeigen oder?

Ganz einfach: Der Alarm steht nicht unter Erfolgsdruck und muss keine Quoten erfüllen. Der Alarm ist nicht müde und schaut schief, der Alarm wird keine subjektiven Entscheidungen treffen die nach Nase gefällt werden. Dem technischen Alarm traue ich mehr zu (er beruht auf Mathematik, Technik, Logig) als einem Wachmann.

Relict schrieb:
...Das sagst Du, das Du nicht geklaut hast und auch keine Merkmale vorliegen, wie sicher auch viele, die tatsächlich geklaut haben. .

Bitte beim Thema bleiben, es geht um die Situation die wir beschreiben, da müssen wir den Bereich einfach mal eingrenzen. Das Thema muss überschaubar bleiben. Es geht darum, das wir nichts klauen, nicht um gewöhnliche Ladendiebe. Also stelle ich unsere Rechtssituation dar.

Relict schrieb:
...Wie soll denn das Personal unterscheiden und vorallem wie sollen sie noch VOR Zugriff das Filmband auswerten und alle Beweise vorbereiten?

Mir egal und kein Grund meine Rechte einzuschränken. Wenn ich nichts geklaut habe kann es keine Videbänder davon geben, also nichts was man auswerten müsste. Von daher ist mir das Personal in dieser Situation egal, es geht um mich und meine Lage: ich stehe am Pranger.

Relict schrieb:
...Wenn Du keine Kooperationsbereitschaft zeigst und Terror verandtaltest, wirste die Konsequenzen nunmal tragen.
Und gerade in Kaufhäusern sind dann schnell mal 1,2,3 Mann Wachpersonal um Dich rum, die sowas tagtäglich zigfach durchziehen.
Da kannste kreischen und Dich angepisst fühlen wie Du willst, ist ja Dein Recht.
Doch peinlich wirds dadurch in erster Linie für Dich. Knieen und flehen, das der Gnädige in seiner unermesslichen Güte doch Entgegenkommen zeigen und Contenance bewahren möge, wird mit Sicherheit niemand, genausowenig pauschal alle Verdächtigungen vergeben und vergessen. Sooo very important biste ja nun auch nicht, oder geniesst Du Immunität? ;)

Schon wieder deine Polemik. Ich sprach nicht von Terror veranstalten, nicht von kreischen, nicht von knieen und flehen. Solche rethorischen Griffe unterlasse bitte und bleibe beim Thema. Sollten wirklich 3 Wachmänner Hand anlegen werde ich keinen körperlichen Widerstand leisten - Gewalt wird in diesem Fall von den anderen ausgehen - ich werde später rechtliche Schritte einleiten und völlig ruhig bleiben. Außerdem werden diese Wachleute auch keine Gewalt anwenden, denn sie wissen ganz gut um ihre beschränkten Möglichkeiten. Und auch die werden dann auf die Polizei warten. Man kann je einen Meter zur Seite gehen und muss nicht in der Tür stehen.

Relict schrieb:
... Dann bleib doch vorne stehen und warte gemeinsam auf die Polizei und gut is....

Davon rede ich doch die ganze Zeit. Was anderes will ich auch nicht.

MacII schrieb:
Hast du meinen Hinweis auf die Seite 5 der Entscheidung gelesen?
Dort stellt der BGH den Streit unter den "Gelehrten" über den Begriff der "frischen Tat" im Zusammenhang mit dem § 127 StPO dar ..

Könntest du den bitte mal hier hineinkopieren als Zitat?


MacII schrieb:
...Mir kommt es darauf an, daß du zumindest erkennst, daß die Voraussetzungen zur Anwendung der Norm nicht so felsenfest klar sind, wie du es hier darstellst....

Der BGH wollte sich nicht festlegen, weil eben in diesem Fall objektiv feststand, das geklaut wurde und der Wachmann es gesehen hat.

Im Umkehrschluss zum Thema hier kann ich ja beweisen, das der Wachmann lügt oder sich irrt. Lügt er oder irrt er sich, liegt im Nachhinein kein Grund zur Festnahme vor. Und das ist ja meine Rechtssicherheit. Es fehlt dann die Voraussetzung des Paragraphen - die frische Tat. Und selbst wenn die Tat nicht frisch ist, fehlt sie dennoch komplett. Worauf soll sich der §127 denn berufen?
Gäbe es Zweifel (ich habe geklaut, tue es aber so geschickt das es niemand sieht, ich werde aber trotzdem auffällig und angesprochen), dann sehe ich auch Rechtsunsicherheit, weil man dann streiten kann ob die Tat frisch oder verspätet erfasst wurde. Nur ohne Tat gibt es diese Zweifel eben nicht.
 
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Fu Manchu for President !
Die welt braucht leute wie ihn & keine paragraphenheinis die uns ständig neue subtile gesetze auflegen um uns unserer freie meinung & lebensenfaltung immer mehr einzuschränken !

Mir böswillig dinge zu unterstellen und dann noch das recht besitzen mich einzusperren und kostbare zeit meines lebens zu stehlen ! Das nächste mal werde ich mir so etwas nicht bieten lassen und kämpfen wenn es sein muss ... Ein dahergelauferne supermarktangestellter darf nicht mehr rechte haben wie ich ! Darum geht es mir und basta !!!


Ein geschäftsführer - angestellter darf nur von seinem hausrecht gebrauch machen, wenn er mich des diebstahl auch tatsächlich überführen kann ! Falls nicht will ich das recht ihn anzuzeigen ! Am besten wäre auch wenn ich mich bei der dienststelle wegen diesen ignoranten polizisten beschweren sollte, was meinst du Fu Manchu !?
 
Zuletzt bearbeitet:
ComputerOpfer schrieb:
Fu Manchu for President !

Lieber nicht, ich wäre kein guter ;).

ComputerOpfer schrieb:
...Am besten wäre auch wenn ich mich bei der dienststelle wegen diesen ignoranten polizisten beschweren sollte, was meinst du Fu Manchu !?

Wenig: gegen einen Wachmann, der nichts anderes als ein Zivilist in Fantasieuniform ist kannst du deine Rechte wirksam durchsetzen. Gegen Polizisten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten hieße gegen Windmühlen kämpfen. Die haben ganz andere Probleme.

Wenn du eine Anzeige gegen den Laden (einzeln gegen Wachmann/Angesellte geht IMO nicht, das im Dienstverhältnis ihre Aktionen in Verantwortung zu Laden stehen) aufgeben willst kannst du das vor Ort machen, eher wird man dir aber in Ruhe auf der Polizeistation zuhören. Da kannst du auch in Ruhe ein Protokoll aufnehmen lassen.
Klar sollte das auch vor Ort gehen, aber es könnte sein das die anwesenden Polizisten schon den nächsten Auftrag im Nacken haben und deine Anzeige ist dann weniger dringend.

Wichtig wäre es sich genauen Zaitpunkt zu merken und evtl Namen und Dienstnummer der Polizisten. Die bekommst du eigentlich immer wenn du nett darauf hinweißt.

Der Ton macht die Musik, auch von dir. Kein Schreien, brüllen kreischen oder wie es Relict dargestellt hat, sondern immer Sachlichkeit und Nüchternheit demonstrieren. Du bist im Recht, das braucht keine Wut.
 
Hallo, Mr. President,:D

ich bin dir noch den Nachweis über die von mir behauptete Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs „auf frischer Tat“ schuldig.

Hier drei Beispiele:

BGH, Urteil vom 18.11.1980; IV ZR 151/78:

„Nicht dagegen hängt das Recht aus § 127 StPO davon ab, ob der Verfolgte tatsächlich in dem Zeitpunkt, in dem der Beklagte den Entschluß zur Verfolgung faßte, den Tatbestand des versuchten Diebstahls ( §§ 242 , 22 StGB ) voll, insbesondere auch in subjektiver Hinsicht, erfüllt hatte. Daher ist eine Festnahme oder Verfolgung aufgrund dieser Norm gerechtfertigt, wenn die erkennbaren äußeren Umstände einen dringenden Tatverdacht vermitteln (vgl Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl, Rz 11 und 16 zu § 127 StPO unter Hinweis auf RGSt 38, 373 , 375 und 72, 311, 315 sowie auf BayOblGSt 15, 153)."


OLG Hamm, Beschluß vom 08.01.1998; 2 Ss 1526/97:

"Für das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" in StPO § 127 Abs 1 reicht es aus, wenn die Zusammenschau aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt nach der Lebenserfahrung im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel den Schluß auf eine rechtswidrige Tat zuläßt."


OLG Düsseldorf, Beschluß vom 24.07.1991; 2 Ss 223/91:

"Das Recht zur vorläufigen Festnahme setzt voraus, daß der Festgehaltene "auf frischer Tat betroffen" wird. Der Wortlaut des Gesetzes läßt nicht eindeutig erkennen, ob ein Festnahmerecht nur dann besteht, wenn eine Straftat wirklich begangen ist (vergleiche OLG Hamm, 1976-11-24, 4 Ss 263/76, NJW 1977, 590 ) oder ob es ausreicht, daß die erkennbaren äußeren Umstände im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftigen Zweifel den Schluß auf eine rechtswidrige Tat zulassen (vergleiche BayObLG München, 1986-05-30, RReg 5 St 43/86, MDR 1986, 956 und BGH, 1980-11-18, VI ZR 151/78, NJW 1981, 745 ) oder ob gar ein dringender Tatverdacht ausreicht (vergleiche OLG Zweibrücken, 1981-03-13, 1 Ss 35/80, NJW 1981, 2016 )."

Im Übrigen ist hier für mich Schluß. Wenn der Threadersteller seine Meinung schon mit BASTA "begründet", vermute ich, daß er hier nur seine Bestätigung gesucht hat und einer sachlichen und differenzierten Erörterung offensichtlich nicht folgen kann/will.
Ich habe schon geholfen, den Basta-Kanzler abzuwählen. Und einen Basta-Threadersteller muß ich mir überhaupt nicht antun.:cool_alt:
 
ComputerOpfer schrieb:
Ein geschäftsführer - angestellter darf nur von seinem hausrecht gebrauch machen, wenn er mich des diebstahl auch tatsächlich überführen kann !
Das ist ja mal der grösste Blödsinn den ich je gehört habe. Der kann auch von seinem Hausrecht gebrauch machen weil ihm deine Nase nicht passt.
ComputerOpfer schrieb:
Falls nicht will ich das recht ihn anzuzeigen !
Du hast doch das Recht ihn anzuzeigen. What ever you will. Du kannst ihn wegen Freiheitsberaubung anzeigen, wegen Hausfriedensbruch, wegen Kindesmissbrauch etc. Ob es etwas bringt und später dabei was rauskommt ist die zweite Frage. Geh auf die nächste Polizeistation und zeig den Kerl an. Wer sollte dich hindern?

Und überhaupt verstehe ich nicht, wie man so einen Aufriss um so eine Geschichte machen kann. Am Besten noch brüllen, treten und spucken. :rolleyes:
Der Geschäftsführer bitte dich mitzukommen, du fragst ihn warum und ob er einen begründeten Verdacht hat. Wenn er Letzteres verneint, dann sagst du, du möchtest jetzt gerne gehen und machst einen Schritt auf die Ausgangstür zu. Wird dir das durch irgendjemanden verwehrt, dann zückst du dein Handy und rufst die 110 an. Hast du kein Handy, dann bittest du jemanden der Umstehenden dort anzurufen. Jetzt musst du nur noch abwarten bis die Polizei auftaucht, um dich zu "befreien".

Ich verstehe nicht warum die Leute immer gleich lautstark auf die Barrikaden gehen wollen bei sowas. Sicherlich ist so eine Situation ärgerlich, lässt sich durch "kämpfen" (lol) oder lautstarkes Gebrüll auch nicht schneller bereinigen.

Und wenn du deine Präsidenten danach auswählst wer das sagt was du hören willst, dann bist du ja gut aufgehoben bei unseren Politikern. ^^
 
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