Wie kommst du darauf, dass ich Händler bin?
Aber, wie gesagt, ob die Ansicht falsch ist, kann nur ein Richter beurteilen. Und selbst das kann in der nächsten Instanz wieder anders aussehen. Du kannst das nicht beurteilen. Du kannst anderer Ansicht sein, mehr aber auch nicht.
Der Mangel machte sich nicht später bemerkbar.
Doch, das Produkt hat ja ohne Einschränkungen funktioniert. Sonst dürfte man bei Rückabwicklung ja nix abziehen.
Der Mangel war von Anfang an da, aber bemerkbar eben erst später.
Edit2: Hast du Discord oder so? U. U. kann man das in einem Gespräch klären. Du wirkst ja doch irgendwie.... lernwillig. Wenn auch auf etwas obskure Art.
Nun, zugegeben, ich habe mich da etwas zu sehr reingesteigert. Das ich vom Smartphone geschrieben hab, hat es nicht besser gemacht. Hätte besser bis zuhause gewartet und gescheit formuliert.
Discord hab ich nicht (musste erstmal googlen was das ist).
Aber wie es bei Rechtsfragen so ist, muss man sich nicht einig sein. Wäre alles so klar, bräuchte man keine Gerichtsverhandlungen.
Ich denke wir sollten es dabei belassen, dass ihr eure Auffassung habt und ich meine.
Nur eines noch. Nehmen wir mal an ihr habt Recht damit, das einem Neuware zusteht. Wie soll man das durchsetzen? Bis zur Verhandlung hat man längst ein nachgebessertes Gerät, sei es Refurbisht oder repariert. Dann klagt man wegen dem Mehrheit eines Neugeräts. Bei nem teurem Smartphone mag sich das noch lohnen, sofern man gewinnt. Aber bei nem 200€ Gerät schon nicht mehr.
Zumal der Händler vielleicht vor der Verhandlung einknickt und doch ein Neugerät aushändigt. Dann hat man erstmal die Anwaltskosten bezahlt.
In der Realität hat man also kaum Handhabe, egal ob man im Recht ist oder nicht. Darum seid weder ihr, noch ich in der Lage passende Urteile zu finden.