Kinderpornografie URTEIL

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

quakegott

Lt. Commander
Registriert
Okt. 2008
Beiträge
1.538
Kinderporno-Konsum im Internet ist strafbar

Das Anschauen von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das hat das Hamburger Oberlandesgericht entschieden. Auch durch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher eines Computers seien Nutzer im Besitz der Dateien, heißt es in der Entscheidung. Sie gilt als Grundsatzurteil.

Hamburg - Das Anschauen kinderpornografischer Bilder und Videos im Internet ist auch dann strafbar, wenn die Dateien nicht manuell auf dem Computer gespeichert werden. Das entschied das Hamburger Oberlandesgericht am Montag und stellte damit den kurzfristigen Gebrauch dem Besitz von Daten gleich. Auch durch das zweitweise Herunterladen in den Arbeitsspeicher eines Computers, ohne ein manuelles Abspeichern, seien Nutzer im Besitz der Dateien, hieß es in der Begründung.

"Die Entscheidung gilt als Grundsatzurteil und ist das bundesweit erste Revisionsurteil zu dieser umstrittenen Rechtsfrage nach dem Besitzbegriff", sagte ein Gerichtssprecher.

Mit seiner Entscheidung hob das Oberlandesgericht ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg auf. Dieses hatte vor knapp einem Jahr einen Mann freigesprochen, der sich im Internet kinderpornografische Dateien angesehen hatte. Er habe eigenen Angaben zufolge nicht gewusst, dass diese im temporären Speicher automatisch abgelegt worden seien.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts ist es jedoch irrelevant, ob die Videos und Bilder bewusst gespeichert oder nur flüchtig angeschaut werden. Der Wille, Kinderpornos zu betrachten und über die Bilder und Videos verfügen zu können, ist demzufolge mit dem Besitz einer Videokassette gleichzusetzen.

Im ersten Prozess hatte der Angeklagte zunächst ein Teilgeständnis abgelegt, dieses aber später wieder zurückgezogen. Laut Urteil hatte der Angeklagte im Zeitraum von März bis September 2007 insgesamt 18 kinderpornografische Bilder und ein Video auf seinem Computer angeschaut. Die Dateien, die im Cache seines Rechners gefunden worden waren, zeigten Kinder im Alter von vier bis elf Jahren bei sexuellen Handlungen mit Erwachsenen.


QUELLE: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,677997,00.html

was haltet ihr davon?
 
ja sicher - aber die methoden - ich mein klickst einmal irgendwo blöd hin und die verknacken dich als KiFi - geht ja mal garnicht ...
 
Blöd nur, dass Kipo zu Jupo umgewandelt wurde. Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Zwar heißt es noch kann, inwieweit das ganze dann von Richtern noch aufgeweicht wird bleibt abzuwarten.
Und wenn ich so manche angucke, wie sie unbedarft durch die Gegend klicken, naja.
Ein falsches Wort in der Suchmaske und man hat wohl möglich ein ernstes Problem.
Vielleicht bedeutet es demnächst beim Anblick einer Brechstange im Baummarkt "klick", sie wollten zwar keinen Einbruch begehen, aber alleine die Betrachtung und der mögliche Kauf führt zu einem Einbruchsversuch. :lol:

P.S. Ich fand die Ausrede vom Angeklagten, trotzdem irgendwie scheinheilig. :D
 
... hmm also bloß nicht auf tinyurl-Links klicken. Da weiß man ja in der Regel nicht, welche Seite sich dahinter verbirgt! Tja und schnell ist es zu spät, das Bild geöffnet und man hat sich strafbar gemacht. Nachweisen, dass man nicht vorsätzlich danach gesucht hat, sondern nur was "harmloses" wie dieses hier

http://tinyurl.com/3uuoy

angeklickt hat? Nicht einfach.

Achso, das ist www.computerbase.de ... aber es traut sich wahrscheinlich keiner, da drauf zu klicken ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
firefox zum beispiel chached schon links die auf einer seite sind im vorraus falls man draufklichken sollte dass es halt schneller geht - d.h. du kannst es schon aufm pc haben ohne überhaupt draufgeklickt zu haben
 
vorallem ist ja die frage, ob dieser grundsatz des "nur angeklickt habens" dann auch auf urheberrechtsverletzung angewendet werden wird? dann hat man sich ja auch ganz schnell nen film runtergeladen und musik runtergeladen und besessen?
 
mir gefällt die ganze sache an sich nicht - im grunde sollen kifis schon ihre strafe bekommen - aber des problem ist nur dass die läute die diese sachen produzieren nie eine auf den sack bekommen und die kinder auch ein leben lang einen schaden davon tragen - und unsere politiker versuchen hier mit sehr unorthodoxen methoden einen weg zu finden um läute zu stigmatisieren die mit der sache vieleicht gar nicht so viel zu tun haben - ausserdem ist - sollte dieses urteil rechtskräftig werden - tür und tor geöffnet die sache auch auf musik etc. anzuwenden. und dann hat die lobby der musikindustrie ihren großen triumph...
 
Akkordmetzger schrieb:
...kipo-Consumer ... gehören von der Gesellschaft sicher verwahrt/weggesperrt

Dem stimmen ich und alle anderen hier mit Sicherheit zu, das problematische aber mit diesem Urteil ist die Definition von Consumer. Bist du das nur, wenn du wissentlich und willentlich diese Seiten und Bilder suchst und speicherst oder auch bereits dann, wenn man versehentlich auf solche Inhalte stößt?

Versehentlich geht relativ leicht, das Beispiel tiny-URL wurde genannt, es geht durch Spammails (ok, blöd wer darauf klickt, aber jeder fängt mal im Netz an und ist unerfahren neu) oder einfach durch einen gesetzen Link irgendwo. Man kann im Grunde genommen direkt jemanden reinlegen - Link zusenden und fertig.

Browser cachen Webseiten auf Vorrat und im voraus, nur um im Falle des Anwählens die Seite adhoc parat zu haben.

Und zur KiPo zählt ja nicht mehr nur das harte fiese Zeug, selbst Fotos von 17jährigen Jugendlichen, die der Partner gemacht hat, können darunter fallen. So wurden in den USA jugendliche verknackt, weil sie sich gegenseitig fotografiert haben, ein Mädel hat Bilder von sich selbst ins Netz gestellt und wurde wegen Verbreitung von KiPo angeklagt. (bei heise/telepolis suchen)

Das Wegsperren der Produzenten und der willigen gewollten Konsumente soll hier keine Frage sein, aber schnell ist mal auch der ungewollte Konsument. So als würde man fürs Passivrauchen eine Strafe wegen Zigarettenkonsum erhalten (blöder Vergleich, trifft es aber auch irgendwie).

Akkordmetzger schrieb:
bis du mal auf eine Kifi-Seite kommst, musst du schon explizit suchen; ...

Zu leicht und zu einfach gedacht, es gibt mehr als explizit suchen, man kann auch Leute auf solche Seiten lenken oder ein Suchbegriff trifft zusätzlich so eine Seite. So gab es bei Amazon eine Zeitlang ein werkwürdiges Suchergebnis auf "PC vernetzen", es kamen Sexratgeber und anderes "perverses" Zeug (legal, aber nicht das Gesuchte).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Copy & Paste-Beiträge bzw. Eröffnungen sind hier nicht erwünscht.
Was haltet ihr davon ist auch keine hinreichende Diskussionsgrundlage.

Was mich zum nächsten Punkt bringt: Dieses Thema wird so gut wie immer sehr emotional diskutiert. Es wäre daher das mindeste gewesen, mit der Threaderöffnung eine halbwegs anständige Diskussionsgrundlage zu schaffen.

Da hier aber nichts dergleichen stattgefunden hat ->closed.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben