News Lakka 3.3 mit LibreELEC 9.2: Spielkonsole auf Basis von RetroArch für Klassiker

AlphaKaninchen schrieb:
Danke das würde ich gerne bei Google lesen wenn ich wirksamer Kopierschutz eingebe...

Jetzt um auf meine Ursprungsfrage zurück zu kommen, wie ist es mit Unüblichen Formfaktoren, also eben den Modulen vieler alter (und Teils aktueller) Konsolen?
Kannst du den Datenträger ohne spezielle Hardware in deinen PC stöpseln und Copy/Paste drücken? Oder brauchst du ein extra Lesegerät, das das Teil auslesen kann? Oder vielleicht eine Software, die den Datenstrom über die Konsole ausliest?
=> Extra Mechanismus, der das Kopieren erschwert => Kopierschutz
Deshalb gelten auch SD-Karten bei z.B. Garmin als kopiergeschützt. Du brauchst einen extra Kartenleser oder musst direkt vom Gerät die Software auslesen.

AlphaKaninchen schrieb:
Und was mich noch mehr interessiert wie ist es mit abspielen bzw direkt vom Original Medium Spielen wenn man dazu den Kopierschutz umgehen muss, wie z.B. bei BluRays oder Original PlayStation Spielen
Mir ist in 30 Jahren und tausenden Stunden Medienkonsum vielleicht drei oder viermal passiert, dass ich ein Originalmedium nicht in dem dafür vorgesehenen Gerät abspielen konnte. Wo oder wann genau soll es da ein großflächiges Problem geben? Ich weiß, dass es "Probleme" gab, weil französische (oder auch chinesische hust) Disks nicht in Deutschland funktioniert haben. Aber das lag am Ländercode und dass es nicht gedacht war, Scheiben aus Frankreich nach DE zu importieren. Aber sonst...
 
Also ich habe bei alten Konsolen und Spielen überhaupt keine Schmerzen diese zu emulieren. Da es in meinen Augen doch Abondenware ist. Wenn sie nicht gerade irgendwo neu zu kaufen ist.
Auch Frage ich mich warum ich auf alle möglichen Datenträger, Drucker, Scanner etc. Angaben zu bezahlen habe wenn weil ich damit illegale Kopien erstellen kann. Obwohl die Private Kopie verboten ist?
Ist ja so wie wenn ich monatlich für mein Auto ein Knöllchen Gebühr zu zahlen hätte, da ich ja theoretisch falsch parken könnte.

Die Distribution findet ich interessant. Ich habe mich mit den Thema erst kürzlich wieder beschäftigt. Da ich in Urlaub war und für den Flieger so wie abends Mal auf dem Zimmer zocken ist so ein Handy oder eine PS Vita als Emu Machiene ganz cool. Leider kann selbst mein Xperia 1 II für die Emulation einer PS2 zu schwach.
Retroarch ist ja ganz gut. Aber die Einrichtung ist totaler Facepalm.
Ich habe mit Emulatoren auf diversen Systemen schon seit etwa 20 Jahren zutun. Und da heißt es Software installieren, Roms und andere Files in die entsprechenden Verzeichnisse kopieren und los geht's. Bei Retroarch musste ich doch tatsächlich die FAQ lesen um spielen zu können.
 
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PrivateDan schrieb:
Kannst du den Datenträger ohne spezielle Hardware in deinen PC stöpseln und Copy/Paste drücken? Oder brauchst du ein extra Lesegerät, das das Teil auslesen kann? Oder vielleicht eine Software, die den Datenstrom über die Konsole ausliest?
Mein PC heißt 3DS der hat das Ding vom Werk aus, einfach dd ins nächst beste TTY schreiben...
 
Herdware schrieb:
Im Sinne dieses Gesetzes aber nicht wirklich, denn z.B. DVDs und BluRays haben so einen Kopierschutz ja gar nicht. Man kann die eigentlichen Daten einfach 1zu1 vom Datenträger herunterkopieren. Nur kann man wegen der Verschlüsselung nichts damit anfangen. Es handelt sich also nur um einen "Abspielschutz".

Damit würde das Gesetz für diese Datenträger den Buchstaben nach gar nicht greifen. Könnte man jedenfalls meinen. Tut es aber doch, denn mit "Kopierschutz" ist hier offensichtlich gar nicht das gemeint, was man auf oberflächlichen Blick vielleicht annehmen könnte.

(Zitat gekürzt)
Eben doch. Der "Abspielschutz" sorgt dafür, dass du nicht ohne weiteres eine lauffähige 1:1 Kopie erstellen kannst.
Das ist das Thema, das ich eben schon angesprochen hab: Der Spielraum, der gegeben ist, um Lieschen Müller zu ermöglichen, ihre Helene Fischer CD als Kopie ins Auto zu legen wird hier verwendet, um illegale Kopien zu rechtfertigen mit dem Argument "aBeR dAs iSt jA kEiN kOpIeRsChutz!". Ist es eben doch. Und ich wiederhole mich: Wenn es die (sorry) Idioten nicht gäbe, die das so weit ausnutzen, dass ein tatsächlicher Schaden entsteht, würde kein Hahn danach krähen. Bzw. das eben in der Vergangenheit so war, mittlerweile ist ja das große Piratenzeitalter teilweise verstrichen.

Herdware schrieb:
Das ist wieder ein komplexes Thema für sich.

Das große Problem ist, dass die ursprüngliche Definition einer Privatkopie aus Zeiten stammt, als man als ein Privatmensch noch keine Möglichkeit hatte, unbegrenzt viele, verlustfreihe Kopien eines Inhaltes herzustellen und rund um den Erdball zu verteilen.
Die Grenzen des Erlaubten ergaben sich also quasi ganz natürlich.

(Zitat gekürzt)
Nur weil das Gesetz alt ist, heißt es nicht, dass es nicht gilt. Das meinen aber zu viele, sich herausnehmen zu müssen. Und das o.g. Gesetzt steht soweit ich weiß (ich such jetzt keine Quelle, sorry...) gerade auf dem Prüfstand und soll aktualisiert werden. Und wir alle sollten zu allen großen Lobbyisten beten, dass diese weiterhin so "lasch" bleiben, wie sie sind und nicht verschärft werden.

Herdware schrieb:
Ich habe eine eigene Meinung dazu, was unter solchen Bedingungen erlaubt sein sollte und wie das Problem der Vergütung der Urheber vielleicht gelöst werden könnte, ohne Konsumentenrechte brutal einzuschnüren, aber das ginge hier etwas zu weit.
Eine Meinung hat wohl jeder von uns - und die wird zu 90% von der Rechtslage abweichen.
Ergänzung ()

AlphaKaninchen schrieb:
Mein PC heißt 3DS der hat das Ding vom Werk aus, einfach dd ins nächst beste TTY schreiben...
Du kopierst ein 3DS spiel auf dem 3DS mit deinem Stock 3DS Betriebssystem? Ich hätte gern ein Video dazu, bitte.
 
Inxession schrieb:
Aber ein Deskmini A300 mit kleiner AMD APU dürfte hier eine kleine PowerBox ermöglichen.
Ich empfehle dazu die Videos von ETA Prime auf Youtube, der testet alles was er in die Finger kriegt mit Emus und Games und liefert auch ab und zu Tutorials dafür (englisch).
Spoiler: Der 5700G kann auch WiiU & Switch teilweise mit bis zu 60 FPS, je nach Spiel.
Ich hoffe das JZ oder Asrock (in)offiziell Support der RyZen 5x00G bringen für den Deskmini A/X 300.

Ich habe RetroArch mal probiert... fand das Handling aber irgendwie seltsam, bin daher bei den Standalone Emus geblieben. Grundsätzlich ist es interessant was man mit mehr Leistung, Auflösung (Renderauflösung), AA/AF und 60 FPS aus manchen Games rausholen kann. Von den teilweise beeindruckenden HD/4K Texture Packs für manche Games ganz zu schweigen.

Kleine Anekdote 2 der ersten Programme auf meinem allerersten PC (Cyrix 200 MHz) waren Emulatoren...😅. Damals noch mit AT Tastatur gespielt bis die Finger weh taten, Autsch.🥺Aber war eine geniale Zeit.

MfG
Christian
 
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PrivateDan schrieb:
Du kopierst ein 3DS spiel auf dem 3DS mit deinem Stock 3DS Betriebssystem? Ich hätte gern ein Video dazu, bitte.
Warum mit den Stock? Es ist ja auch nicht verboten auf mein iPhone 7 Linux zu installieren, warum bei eine 3DS?

Ich installiere eh Linux auf allem was mir in die Finger kommt, warum soll ich damit bei einem Handheld aufhören?

Bei einer Switch könnte es sogar mit der Stock Firmware klappen hust Debug Mode hust

Und für NES Module (auch die haben Kopierschutz) gibt es Laufwerke für PC und Pi
 
AlphaKaninchen schrieb:
Warum mit den Stock? Es ist ja auch nicht verboten auf mein iPhone 7 Linux zu installieren, warum bei eine 3DS?
Du verstößt gegen die AGB von Apple, wenn du ein nicht-iOS Betriebssystem drauf laufen lässt.
Du verwendest Software, die nicht vom Hersteller auf der Hardware vorgesehen ist, um eine Aktion durchzuführen -> Kopierschutz umgangen -> Strafbar.
Um es nochmals zu verdeutlichen: Alles, was getan wird, egal ob der Einsatz von Hardware, Software, einem Klebstreifen, Zahnstocher, Kondom, Gummischaf oder was weiß ich, um etwas so von seinem ursprünglichen Einsatzzweck zu entfremden, zählt genauso zum Umgehen eines Kopierschutzes wie Nero Burning Rom, CloneCD, AnyDVD oder wie der ganze Schei* sonst heißt.
Alles was über "ich schalte das Gerät ein und nutze es wie der Hersteller es vorgesehen hat" hinausgeht und nicht ganz explizit vom Hersteller erlaubt wird, gehört zu der oben genannten Entfremdung. Siehe mein Fenster-Vergleich unten.
AlphaKaninchen schrieb:
Ich installiere eh Linux auf allem was mir in die Finger kommt, warum soll ich damit bei einem Handheld aufhören?
Ich kann jedem Straßenmusikanten die Gitarre aus der Hand reißen, warum soll ich bei einem Star auf der Bühne damit aufhören?

Dein Fenster zum Büro hat offen gestanden, warum soll ich mir deinen PC also nicht mitnehmen?

Ein Fenster ist nichts Anderes als ein Hardware-Kopierschutz in einem Haus: Es ermöglicht dir, den Inhalt zu sehen, aber erlaubt dir nicht, ihn mitzunehmen oder zu vervielfältigen. Auch wenn es offen oder gekippt ist (analogie: Sicherheitslücke in Software oder gar Hardware), heißt das nicht, dass du hier jetzt nen Freibrief hast.

Nur weil etwas geht, heißt es nicht, dass es auch erlaubt ist, bzw. dem Einsatzzweck des Gegenstands entspricht.
Das Ausnutzen von Sicherheitslücken und Systemfehlern gehört nicht zum sachgemäßen Umgang mit Gegenständen.

AlphaKaninchen schrieb:
Bei einer Switch könnte es sogar mit der Stock Firmware klappen hust Debug Mode hust
Ist der Debug Modus dafür vorgesehen, dass ein Nicht-Techniker damit rumspielt?

AlphaKaninchen schrieb:
Und für NES Module (auch die haben Kopierschutz) gibt es Laufwerke für PC und Pi
Extra Hardware, gleiches Spiel wie extra Software. Wir drehen uns im Kreis. Und du kannst es drehen und wenden wie du willst, es bleibt nicht erlaubt.
 
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PrivateDan schrieb:
Eine Meinung hat wohl jeder von uns - und die wird zu 90% von der Rechtslage abweichen.

Da wir es aber nicht mit einem Naturgesetz oder sowas zu tun haben, und in weiten Teilen auch keine Grundrechte* berührt sind, sollte in einer Demokratie ein Gesetz so gestaltet werden, dass es der Meinung bzw. den Interessen der Mehrheit entspricht.
Nicht nur den Interessen mächtiger Lobbyvereine, die direkten Zugang zu den Hinterzimmern von Politiker haben.

Wenn es durch die neuen Privatkopie-Rechte nicht mehr ohne weiteres möglich sein sollte, Informationen (Musik, Video, Progamme usw.) wie vor 100 Jahren in Form von Stückgut zu vermarkten, dann tja... cry me a river.
Es wäre dann halt angesagt, neue Vermarktungs- und Vergütungsmethoden zu finden und da gibt es durchaus interessante Ansätze. Geht wie gesagt etwas zu weit, um es in einem Thread wie diesem auszudiskutieren.

Der einzige Teil des deutschen Urheberrechts, den man direkt auf ein Grundrecht, nämlich das auf Eigentum, zurückführen kann, ist das Urheberpersönlichkeitsrecht. Das regelt, dass man nicht einfach die Schöpfung eines anderen als seine eigene ausgeben darf. Und dass die ursprüngliche Entscheidung, ob die Inhalte überhaupt veröffentlicht und vermarktet werden sollen, beim Urheber liegt. (Ist die Veröffentlichung erstmal passiert, ist es damit vorbei.)
Der große Rest des Urheberrechts beschäftigt sich nur mit den Details, wie eine einmal genehmigte Veröffentlichung und Vermarktung aussieht. Das ist nur eine schnöde Maßnahme der Wirtschaftsregulierung, die man vielleicht auf ein Niveau mit Ladenöffnungszeiten oder Dosenpfand stellen könnte.
Dieser Großteil müsste eigentlich ohne wenn und aber zurückstehen, sobald ihm Grundrechte anderer Personen in die Quere kommen.
 
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Herdware schrieb:
Da wird es aber nicht mit einem Naturgesetz oder sowas zu tun haben, und in weiten Teilen auch keine Grundrechte* berührt sind, sollte in einer Demokratie ein Gesetz so gestaltet werden, dass es der Meinung bzw. den Interessen der Mehrheit entspricht.
Nicht nur den Interessen mächtiger Lobbyvereine, die direkten Zugang zu den Hinterzimmern von Politiker haben.

(Zitat gekürzt)
In einem gebe ich dir Recht: Gesetze sollten expliziter ausgestaltet werden. Bin ich sofort dabei. Und dann auch konsequent durchgezogen. Dann zahlt sich Lischen Müller, die mal ne Tüte Gummibärchen im Laden einsteckt sich aber dumm und dusselig und muss vor Gericht.
Die Verhältnismäßigkeit ist hier Fluch und Segen zugleich.
Trotzdem gebe ich dir Recht damit, dass die Details auf jeden Fall ganz dringend näher ausgearbeitet werden müssen.
Andererseits muss "unsere Gesellschaft" aber eben auch endlich begreifen, dass auch ideelle Güter und digitale Medien - egal wie einfach sie zu vervielfältigen sind - einen reellen Gegenwert wie ein fester Gegenstand haben. Das Verständnis dafür ist in der breiten Masse einfach nicht gegeben und das ist das grundlegende Problem. Die Auslegung und Diskussion der Gesetzeslage dazu macht es nur noch umso schlimmer, weil hier dann die entsprechenden Personen versuchen, es sich schönzureden.

Die "mächtigen Lobbyvereine" sind - bei aller berechtigter Kritik - auf der anderen Seite aber auch nötig, um alles zusammenzufassen. Wie sähe unser Internet wohl aus, wenn z.B. ComputerBase sich mit jedem Fotografen, Videoproduzenten, Textverfasser, Programmierer etc. einzeln zusammensetzen und über deren Entlohnung verhandeln müsste, statt pauschal Lizenzgebühren an Stelle X abzutreten?

Gäbe es bspw. einen großen, mächtigen Verein, der alle Youtube Content Creator vor den großen Gremien vertreten würde, wären Geschichten wie Artikel 13/17 in den letzten Jahren ganz anders verlaufen.

Nur ums abzukürzen: ich sehe deine Argumente und gehe auch d'accord mit denen, kein Zweifel. Ich schaue nur zusätzlich noch auf die andere Seite der Medaille und versuche, die Beweggründe der anderen Seite mitzunehmen. Mein Fazit ist: Die extremen Auswüchse beider Richtungen werden nie wirklich zusammenfinden, während die Mitte darunter leiden muss.
 
PrivateDan schrieb:
Ich kann jedem Straßenmusikanten die Gitarre aus der Hand reißen, warum soll ich bei einem Star auf der Bühne damit aufhören?
Das ist allerding schon beim ersten Straßen Musiker illegal, Linux auf einem Computer zu installieren ist es nicht.
PrivateDan schrieb:
Dein Fenster zum Büro hat offen gestanden, warum soll ich mir deinen PC also nicht mitnehmen?
Gleiche wie oben, Linux auf einem Computer zu installieren ist eben nicht illegal
PrivateDan schrieb:
Ist der Debug Modus dafür vorgesehen, dass ein Nicht-Techniker damit rumspielt?
Der Debug Mode ist wie der name schon sagt zum Debugen des Gerätes wärend der Entwicklung vorgesehen, normalerweise exposed man den bei endgeräten nicht, die Nutzung ist allerdings im Nutzerhandbuch des SoCs erklärt... Warum muss ich bei einer Verhandenen Funktion annehmen das sich nicht zu nutzen ist nur weil es alle anderen Geräte nicht haben?
 
AlphaKaninchen schrieb:
Das ist allerding schon beim ersten Straßen Musiker illegal, Linux auf einem Computer zu installieren ist es nicht.

Gleiche wie oben, Linux auf einem Computer zu installieren ist eben nicht illegal
Du hast auch von einem 3DS gesprochen und nicht von einem PC. Du widersprichst dir gerade selbst - oder versuchst dich ob der Argumentation selbst zu belügen.

AlphaKaninchen schrieb:
Der Debug Mode ist wie der name schon sagt zum Debugen des Gerätes wärend der Entwicklung vorgesehen, normalerweise exposed man den bei endgeräten nicht, die Nutzung ist allerdings im Nutzerhandbuch des SoCs erklärt... Warum muss ich bei einer Verhandenen Funktion annehmen das sich nicht zu nutzen ist nur weil es alle anderen Geräte nicht haben?
Debug, Entwicklung. Das SoC Nutzerhandbuch ist nicht an den Endverbraucher gerichtet, sondern an Entwickler.
Bist du Entwickler? Oder Endverbraucher mit dem Ziel, die Hardware zu missbrauchen?
Wenn du den Entwicklermodus nutzt, um die Konsole in einen Status zu versetzen, der nicht für den Endverbraucher vorgesehen und deshalb nicht sofort und ohne Umwege erreichbar ist (ja, eine Tastenkombination IST ein Umweg! Auch eine PIN Eingabe ist ein Umweg, sonst könnte ich auch argumentieren, ich missbrauche deine EC Karte nicht, wenn ich die PIN nur oft genug eingebe und irgendwann die richitge erwische und dein Konto leer räume), ist dies eine missbräuchliche Nutzung.
Hast du den Power-Button gedrückt um das Gerät einzuschalten? Oder vielleicht doch eine Tastenkombination, die du von irgendwo her hattest, die nicht im Benutzerhandbuch der Konsole drinsteht?

Ich bin mir sehr sicher, dass im Manual nicht drin steht "Drücken Sie Vol+ und Power für 10 Sekunden um das Gerät zu starten".
Der sachgemäße Gebrauch einer Spielekonsole ist es, diese einzuschalten, Spiele zu spielen und vielleicht ein paar Apps aus einem Appstore zu installieren (heutzutage, z.B. Youtube).
Ein Entwicklermenü zu öffnen, das - wie der Name schon sagt - für Entwickler gedacht ist, ist nicht der Zweck der Konsole.
Es ist und bleibt Wortklauberei, um einen nicht-sachgemäßen Gebrauch schönzureden.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung, um Wortklauberei vorzubeugen, Formulierung.)
PrivateDan schrieb:
Du hast auch von einem 3DS gesprochen und nicht von einem PC.
Das ist genau die Wortklauberei die du mir unten Vorwirfst was ist der unterschied zwischen einem 3DS und einem PC, beide haben eine CPU, RAM, Flash Speicher, Bildschirm, Eingabegeräte...
Mit TPM 2.0 ist sogar der Aufwand Linux zu installieren beim PC ähnlich hoch wie beim 3DS...
Ergänzung ()

PrivateDan schrieb:
Oder vielleicht doch eine Tastenkombination, die du von irgendwo her hattest
Die Tastenkombination stammt aus dem Handbuch des SoCs, mal abgesehen davon das es keine ist...

Andere Hersteller wie z.B. Apple erklären übrigens diese Dinge im Handbuch (https://support.apple.com/de-de/HT201263) (das ist beim Linux installieren übrigens das komplizierteste, danach muss man nurnoch den Lightning Port mit dem Kabel treffen)
 
Zuletzt bearbeitet:
AlphaKaninchen schrieb:
Das ist genau die Wortklauberei die du mir unten Vorwirfst was ist der unterschied zwischen einem 3DS und einem PC, beide haben eine CPU, RAM, Flash Speicher, Bildschirm, Eingabegeräte...
Mit TPM 2.0 ist sogar der Aufwand Linux zu installieren beim PC ähnlich hoch wie beim 3DS...

Ein Küchenmesser und ein Breitschwert sind auch das Gleiche: Klinge, Griff, ggf. ein Verbindungsstück. Das Eine nutze ich primär, um einen Apfel zu schälen, das andere um Köpfe abzuschlagen.
Aber was diskutiere ich überhaupt. Mir ist klar, dass du es nicht verstehen willst.

Zurück zum Thema:
Kann mir jemand von euch aus der Praxis sagen, ob ich hier mit nem 8BitDo SN30 Pro+ G Classic Probleme in Sachen Eingabeverzögerung habe? Am RetroPie läuft das Ding ziemlich gut, trotzdem fühlt sichs irgendwie an PC+Emu irgendwie runder an.
 
PrivateDan schrieb:
Ein Küchenmesser und ein Breitschwert sind auch das Gleiche: Klinge, Griff, ggf. ein Verbindungsstück. Das Eine nutze ich primär, um einen Apfel zu schälen, das andere um Köpfe abzuschlagen.
Dann versuch mal mit dem Küchenmesser gegen das Breitschwert zu kämpfen, den merkst du den unterschied.

Wir reden hier aber über zwei frei Programmierbare Computer, bei denen du behauptest das es bei einem der beiden nicht Legal wäre eine andere Software zu installieren.
Ergänzung ()

PrivateDan schrieb:
Am RetroPie läuft das Ding ziemlich gut, trotzdem fühlt sichs irgendwie an PC+Emu irgendwie runder an.
Ich würde auf höre Frametimes tippen (Es dauert länger Bis ein Frame fertig ist)
 
Zuletzt bearbeitet:
PrivateDan schrieb:
dass auch ideelle Güter und digitale Medien - egal wie einfach sie zu vervielfältigen sind - einen reellen Gegenwert wie ein fester Gegenstand haben

Was den Wert angeht, stimme ich voll zu.

Das große Problem ist aber, dass Informationen völlig andere Eigenschaften haben, als materielle Gegenstände.

Im letzten Jahrhundert war das nicht wirklich ausschlaggebend, denn die Informationen existierten quasi nur fest gekoppelt an materielle Datenträger. Vom Buch bis zur Schallplatte. Die konnte man im Einzelhandel verkaufen, wie andere Waren auch. Wunderbar passend zu den Grundsätzen des Kapitalismus und der Marktwirtschaft. (Kontrolle der Produktionsmittel durch bestimmte Gruppen, beschränkte Ressourcen usw.)
In jeder anderen Form, z.B. als Radiosendung oder auch klassisch Konzerte, Kino-/Theateraufführungen usw., waren sie flüchtig, was wiederum seine Vor- und Nachteile für die Vermarktung hatte.

Dann kam der technische Fortschritt ins Spiel. Anfangs ganz schleichend, indem die Informationen zwar immer öfter digital, aber immer noch auf die selben oder ganz ähnliche Datenträger gespeichert und für Privatpersonen nahezu unmöglich zu kopieren waren.
Sprich CDs, die das goldene Zeitalter des Musik-Stückguthandels darstellten, bis dann irgendwann CD-Brenner und schließlich das MP3-Format+Internet aufkamen.

Heutzutage, mit Internet und Co., ist diese Kopplung von Information und Datenträger aber nur noch komplett künstlich vorhanden, durch Kopier-/Abspielschutz und in Gesetzen definierten Verboten.

Eigentlich sind die Umstände, die es erlaubten, Informationen in Form von Stückgut wie Kartoffeln oder ein paar Schuhe zu vermarkten, längst vorbei.
Anstatt sich umzustellen und neue (und alte) Vermarktungsformen zu finden, die besser zu den Eigenschaften von Informationen passen, versucht die Rechteverwertungsindustrie seit Jahrzehnten krampfhaft, die alten Methoden künstlich am Leben zu halten und in das verlorene, Goldene Zeitalter zurückzufinden.

Wobei, ganz so trostlos ist es glücklicherweise inzwischen auch nicht mehr. Parallel zu den letztlich zwecklosen Bemühungen, die Zeit anzuhalten bzw. 50-100 Jahre zurückzuschrauben, sind viele, realitischer denkende Rechteverwerter inzwischen durchaus dabei, passendere Vermarktungsformen anzunehmen. Die müssen natürlich auch nicht immer nur zum Vorteil der Konsumenten sein. (Z.B. Videostreaming, an Lizenzen, Accounts und Onlinezugang gebundene Spiele/Programme usw.)

Im Sinne dieser grundlegenden Veränderungen müsste das Urheberrecht und das Recht auf Privatkopie dringend modernisiert werden.

Hmmm... Mal sehn, ob mir doch noch was zum eigentlichen Thema einfällt. 🙂

Ich hatte Retro-Arch zwischenzeitlich mal auf meinem Smartphone installiert, habe mich aber irgendwie gar nicht damit zurecht gefunden. Ich nehme an, es gibt noch zusätzliche Tools/Benutzeroberflächen, die es einfacher machen das Programm zu konfigurieren und zu nutzen? Oder vorkonfigurierte Pakete für bestimmte Systeme?
Ich habe es aber auch nicht allzu intensiv/lange probiert, denn zum Spielen ist mein kleines 5"-Kompakt-Smartphone doch nicht wirklich geeignet.
 
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AlphaKaninchen schrieb:
Dann versuch mal mit dem Küchenmesser gegen das Breitschwert zu kämpfen, den merkst du den unterschied.

Wir reden hier aber über zwei frei Programmierbare Computer, bei denen du behauptest das es bei einem der beiden nicht Legal wäre eine andere Software zu installieren.
Beides tut weh, wenns in der Brust steckt, okay.

Ein 3DS ist aber eben nicht frei programmierbar. Du kaufst die Hardware von einem Hersteller als geschlossenes System und nutzt lediglich eine Lücke in der Ausführung aus. Ich habs oben schon entsprechende Vergleiche aufgestellt und Beispiele aufgeführt.
So, ich hab endgültig genug Fische verfüttert...
Ergänzung ()

Herdware schrieb:
(gekürzt)

Ich hatte Retro-Arch zwischenzeitlich mal auf meinem Smartphone installiert, habe mich aber irgendwie gar nicht damit zurecht gefunden. Ich nehme an, es gibt noch zusätzliche Tools/Benutzeroberflächen, die es einfacher machen das Programm zu konfigurieren und zu nutzen? Oder vorkofigurierte Pakete?
Ich habe es aber auch nicht allzu intensiv/lange probiert, denn zum Spielen ist mein kleines 5"-Kompakt-Smartphone doch nicht wirklich geeignet.

Oha, interessanter Use Case. An den hab ich noch nicht gedacht. Bei aktuellen systemoffenen 6,x / 7" Geräten wäre das vielleicht WIRKLICH interessant, zumal ja mittlerweile auch Controller für an die Smartphones auf dem Markt sind... Danke für den Denkansatz! :-)
 
PrivateDan schrieb:
Oha, interessanter Use Case. An den hab ich noch nicht gedacht. Bei aktuellen systemoffenen 6,x / 7" Geräten wäre das vielleicht WIRKLICH interessant, zumal ja mittlerweile auch Controller für an die Smartphones auf dem Markt sind... Danke für den Denkansatz! :-)
GPD Win 3 müsste sein was du suchst, da ist der Controller aber schon fest dran
https://www.gpd.hk/gpdwin3

Die alten 7 - 8" Windows Devices gibt es leider nicht mehr, sowas mit aktueller Hardware...
 
AlphaKaninchen schrieb:
GPD Win 3 müsste sein was du suchst, da ist der Controller aber schon fest dran
https://www.gpd.hk/gpdwin3

Die alten 7 - 8" Windows Devices gibt es leider nicht mehr, sowas mit aktueller Hardware...
Sieht sehr interessant aus, geb ich dir Recht.
Im ersten Moment dachte ich an:
https://www.computerbase.de/2020-12/volla-phone-gigaset-ubuntu-linux-smartphone/
Da is halt direkt Linux nativ drauf und dann RetroArch dazu installieren. Für unterwegs per Touch, daheim in nem Ladeständer mit BT Controller (wenns denn daheim zum Einsatz käme).
 
PrivateDan schrieb:
Sieht sehr interessant aus, geb ich dir Recht.
Im ersten Moment dachte ich an:
https://www.computerbase.de/2020-12/volla-phone-gigaset-ubuntu-linux-smartphone/
Da is halt direkt Linux nativ drauf und dann RetroArch dazu installieren. Für unterwegs per Touch, daheim in nem Ladeständer mit BT Controller (wenns denn daheim zum Einsatz käme).
Ich glaube nicht das ein Volla Phone dafür Stark genug ist... Mein PinePhone hier ist schon mit Android Apps überfordert... Aber da jedes Linux Gerät geht, gibt es ja etwas Auswahl...
ARM Geräte:
https://wiki.postmarketos.org/wiki/Devices
Und dann noch alle x86 da muss sich doch was finden... und wenn man Android nimmt gibt es noch viel mehr Auswahl...
 
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AlphaKaninchen schrieb:
Ich glaube nicht das ein Volla Phone dafür Stark genug ist... Mein PinePhone hier ist schon mit Android Apps überfordert... Aber da jedes Linux Gerät geht, gibt es ja etwas Auswahl...
ARM Geräte:
https://wiki.postmarketos.org/wiki/Devices
Und dann noch alle x86 da muss sich doch was finden... und wenn man Android nimmt gibt es noch viel mehr Auswahl...
Ich muss sagen, an das Leistungsproblem hab ich jetzt nicht gedacht. Die Überlegung "Das bissel Konsolenzeug wird da wohl laufen" sollte ich eigentlich schon lange abgelegt haben, muss ich zugeben.
Einerseits total logisch. Andererseits krass, dass auch halbwegs aktuelle Hardware noch mit "alten Gamingkrücken" Probleme haben können.
 
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