Herdware schrieb:
- unnötiges Zitat entfernt -
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Du versuchst genau das, was ich oben beschrieben habe, dazu führt, dass wir alle früher oder später richtig im Ar*** sind: Mit aller Gewalt versuchen ein Szenario zusammenzuklauben, das es ermöglicht, die eigenen Handlungen zu rechtfertigen.
Eine Kopie, mit dem Vorhaben, sie an Dritte weiterzugeben, ist eine Raubkopie. Eine illegale Vervielfältigung. Dies wird strafrechtlich verfolgt, egal ob gewerblich oder nicht, egal ob Kopierschutz oder nicht. Die Gesetzestexte zum Kopierschutz selbst sind schon erstellt worden, weil ein paar Spezialisten drauf rumreiten mussten, und meinten, zu sagen "ja die stellen die Sachen ja frei zur Verfügung, sie machen ja nix dagegen, dass das Zeug kopiert werden kann!". Und so hat das Rad angefangen sich zu drehen.
Die Auskunftspflicht besteht bei begründetem Verdacht auf eine Straftat, nicht nur bei Unterstellung eines Gewerbes.
Auskunftspflicht bzgl. IP-Adresse etc. ist im Übrigen wieder was ganz Anderes, als eine Strafverfolgung.
Dazu: Auf welchen Gesetzestext beziehst du dich dabei? Bei dem gesamten Thema Privatkopie steht kein einziges Mal etwas von gewerblichem Ausmaß, ich hab mir den Artikel eben extra nochmals rausgesucht und aufgerufen.
Deshalb weise ich grad mal drauf hin: Privatkopie, Raubkopie, Urheberrecht, Gewerberecht, Vorratsdatenspeicherung, etc. sind verschiedene Gesetze, verschiedene Rechtsgrundlagen und teilweise sogar aus komplett anderen Gesetztesbüchern, wenn nicht gar unterschieden in Straf- und Zivilrecht. Du stellst an dem Punkt direkte Verknüpfungen, wo es unter Umständen gar keine gibt, bzw. versuchts sie zu verknüpfen.
Auch das ist für mich daher jetzt Argument, an dem Punkt endgültig abzubrechen. Ich hab zwar aktuell einiges an Zeit, weil hier relativ wenig zu tun ist, aber SO wenig kann ich nicht zu tun haben, dass ich jetzt anfange, alle relevanten Gesetzestexte rauszusuchen und ganze Bücher durchzuwälzen.
Du brauchst dich nicht drauf verlassen. Dann mach dir halt keine Kopie von deinem Lied auf nen USB Stick und kaufs dir zweimal oder zittere unnötig davor, dass du in den Knast musst für ein Lied das du privat für dich kopiert hast.
Ganz ehrlich: Ich hab einfach keine Lust mehr, mich im Kreis zu drehen und es ist mir zu viel, noch mehr Gesetzestexte für dich durchzuwühlen und zu erklären. Glaub und denk was du möchtest, sorry, aber mir ists jetzt wirklich zu viel.
Nochmal eine Zusammenfassung:
Privat für dich selbst ein, zwei, drei mal - Ja ja, feini, auch mit Kopierschutz zur Not.
Von dir für wen anders - nein nein böse böse, egal ob Kopierschutz oder nicht, auch nicht für gratis.
Von wem anders für dich - nein nein böse böse, egal ob Kopierschutz oder nicht, auch nicht für gratis. Ausnahme: Der, der es dir gibt, ist der Eigentümer (Urheber, Rechteinhaber, ...).
Wenn das nicht reicht, juris.de hat alle Gesetzestexte, die dafür relevant sind. Such sie dir raus. Ein Anwalt kann dir gerne die entsprechenden Passagen erklären, wenn sie dir zu kompliziert sind. Kostet dann halt was.