News Lakka 3.3 mit LibreELEC 9.2: Spielkonsole auf Basis von RetroArch für Klassiker

Herdware schrieb:
Ich will Inkompetenz des Gesetzgebers nicht ganz ausschließen, aber mein Verdacht ist, dass viele Gesetze besonders im Umfeld des Urheberrechts ganz bewusst extrem schwammig und oft ganz nichtssagend formuliert sind, um gezielt Rechtsunsicherheit zu erzeugen.
Niemand soll sich sicher sein können, ob eine Privatkopie legal ist oder nicht, und deshalb im Zweifel lieber nichts riskieren und auf die Kopie verzichten. Das ist ja so im Interesse der Rechteverwerter, die sich diese Gesetze haben machen lassen.
Nein, da spielt was anderes mit. Wenn du es Wasserdicht formulierst - stellst du andere Fälle die vielleicht berechtigt sind damit ebenso unter Strafe... Und das will der Gesetzesgeber nicht.
Auch wenn es Wasserdicht ist - ist es in der realen Lebenswelt denn überhaupt noch umsetzbar?

Und schön ist in DE ja noch die Sache, das halt vom Grundsatz her - du als Käufer eine Sicherheitskopie deines Gutes erzeugen darfst...
 
Kunstpixel schrieb:
Dann kauf einen Raspberry Pi mit Recalbox und nicht mit Lakka. Das ist "konsoliger" und alles ist sinnvoll vorkonfiguriert. Das ist auch besser als RetroPie.
Mit geht's aber um LibreElec/Kodi als Hauptsystem. Das soll Bilder, Videos, und wenns für bedienbar ist, YouTube haben. Dazu kommt, mit einem TV-Stick, Fernsehen. Und die Spiele sollen darüber dann auch gestartet werden. Also: LibreElec ist das Hauptsystem und Retropi oder so, nur die zu startende "App"
 
Novasun schrieb:
- stellst du andere Fälle die vielleicht berechtigt sind damit ebenso unter Strafe...

Und dagegen hilft die Rechtsunsicherheit einer völlig unklaren bzw. komplett nichtssagenden Formulierung?

Schön, dass man in bestimmten Fällen und bei gnädigem Richter vielleicht ungestraft davon kommen kann, aber ich hätte trotzdem lieber eine möglichst klare Regelung, an die man sich dann einfach halten kann und erst gar nicht vor Gericht gezerrt werden kann.

Im Augenblick ist der einzige, sichere Weg, mögliche juritische Konsequenzen (mit Abmahnungen angefangen) zu vermeiden, wie gesagt der, von seinem Recht auf Privatkopien überhaupt keinen Gebrauch mehr zu machen, weil halt niemand mit Bestimmtheit sagen kann, was z.B. ein "wirksamer Kopierschutz" ist und was nicht.
Und wie gesagt, ich bin ziemlich sicher, dass das auch so gewollt ist.
 
Herdware schrieb:
Und dagegen hilft die Rechtsunsicherheit einer völlig unklaren bzw. komplett nichtssagenden Formulierung?

Schön, dass man in bestimmten Fällen und bei gnädigem Richter vielleicht ungestraft davon kommen kann, aber ich hätte trotzdem lieber eine möglichst klare Regelung, an die man sich dann einfach halten kann und erst gar nicht vor Gericht gezerrt werden kann.

Die Regelung ist nicht nichtssagend. Du bekommst sehr klare Grenzen aufgezeigt, die es einzuhalten gilt. Wenn du meinst, diese bis zum Geht-Nicht-Mehr ausreizen zu müssen, sind die Grenzen eben irgendwann ganz einfach überschritten und können (nicht müssen! Das ist das Schöne. Hier ist ein wenig Spielraum, sonst wäre Lieschen Müller mit dem "vergessenen" Päckchen Gummibärchen im Einkaufskorb direkt richtig reif.) bestraft werden.

Es ist einfach: Halte dich an die Regeln und versuch nicht, irgendwie drumrum zu kommen durch Suchen und Ausnutzen von Lücken, dann gehts. Lizenz kaufen, nutzen, Bingo.
"Aber mein Nachbar den ich seit 20 Jahren kenne wird von meiner Tochter "Onkel Adolf" genannt und wohnt ja auch in der zweiten Doppelhaushälfte" ist eben nicht der gleiche Haushalt und nicht Familie (Stichwort Familienaccounts und Privatkopie).
Genau weil solche (sorry) Idioten alles bis in die Unendlichkeit ausnutzen müssen, kommen immer mehr, immer schärfere Gesetze. Und wenn dann doch mal was wirklich scharf formuliert wird, wird direkt das Ende der Freien Welt postuliert. Du wirst es nie allen recht machen und das, was dort in den Texten steht ist schon wirklich nah dran an einem fairen System.

Herdware schrieb:
Im Augenblick ist der einzige, sichere Weg, mögliche juritische Konsequenzen (mit Abmahnungen angefangen) zu vermeiden, wie gesagt der, von seinem Recht auf Privatkopien überhaupt keinen Gebrauch mehr zu machen, weil halt niemand mit Bestimmtheit sagen kann, was z.B. ein "wirksamer Kopierschutz" ist und was nicht.
Und wie gesagt, ich bin ziemlich sicher, dass das auch so gewollt ist.
Nein, ist es nicht. Du kannst jederzeit eine Kopie für dich selbst machen. Du darfst sie auch in deinem Haushalt weitergeben. Aber nicht über diesen Hinaus. Siehe Beispiel oben. Das System wurde zu lange zu oft und zu stark ausgenutzt, sodass hier jetzt wieder nachgebessert und verschärft werden wird. Wie bereits gestern vor X Posts geschrieben, das Gesetzt steht zur Zeit auf der Agenda, um abgeändert zu werden. Und dank solcher Dinge wird es unter Garantie verschärft. Und dann weinen wieder alle rum.

Ergänzung mit Gesetzestext:
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Erklärung:
  • Kopieren für sich: Ja.
  • In jeder Form, sofern du das Original besitzt, bzw. das Recht daran hälst und du kein Geld damit verdienst.
  • Nur für dich selbst (Eigene direkte Familie, Eigener Haushalt)
  • Weitergeben ist nein nein.
  • Es darf auch ein anderer für dich machen, z.B. eine Fotokopie erstellen weil du es nicht kannst. Aber auch nur für dich und der darf keine Kopie davon behalten. Und er darf kein Geld dafür verlangen.

Also nicht wirklich schwer. Ziemlich konkret.
 
PrivateDan schrieb:
Also nicht wirklich schwer.

Du hast z.B. die Frage des "wirksamen Kopierschutzes" elegant ausgelassen. 😁

Ich habe eine alte Musik-CD. Auf ihrem Label steht was von einem Kopierschutz, aber mein 0815-Brennprogramm hat keinerlei Probleme sie trotzdem 1zu1 zu kopieren bzw. in MP3 für mein Smartphone umzuwandeln. Darf ich das dann für den Eigenbedarf?
Oder darf ich die Musik nur am analogen Audio-Ausgang abgreifen? Oder nicht mal das, weil ich damit den (angeblichen) Kopierschutz umgehe, was man laut Gesetz nicht darf?

Was wenn ich legal ein altes Videospiel besitze? Es steht nirgends was was von einem Kopierschutz auf dem Modul, aber ich habe kein Auslesegerät um es auszuprobieren. Darf ich mir das ROM des Spiels dann aus dem Netz laden und es privat in meinem Emulator nutzen? Vielleicht nur nicht aus einer "offensichtlich illegalen Quelle"? Also vielleicht eher nicht die ULTRAMEGACOOLEROMZZZ!!-Website, aber was ist z.B. mit was seriösem wie archive.org? Die Website scheint zumindest nach amerikanischen Recht legal. Aber was ist mit deutschem? Wie "offensichtlich" muss "offensichtlich"sein?

Es gibt unzählige solcher Fragen und im Einzelfall wird man es wohl vor Gericht ausfechten müssen, um zu klären, was gerade noch legal ist und was nicht.

So wie ich das sehe, sind die Gesetze bewusst unklar gehalten und diverse Formulierungen gaukeln oft nur müde vor, dass sie vielleicht eine bestimmte oder auch nur überhaupt eine Bedeutung haben könnten, haben sie aber gar nicht.

Das ist zumindest sehr unehrlich und ich würde mir als Minimum wünschen, dass der Gesetzgeber bewusst offenen gelassene Fragen (was ja auch sinnvoll sein kann) klar als solche benennt und sich nicht hinter leeren Pseudo-BlaBla-Formulierungen versteckt.

Wie gesagt, z.B. "gewerbliches Ausmaß" ist totaler Blödsinn und alle Politiker, die für ein Gesetz gestimmt haben, in dem so ein Schmarrn steht, sollten sich schämen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Herdware schrieb:
Du hast z.B. die Frage des "wirksamen Kopierschutzes" elegant ausgelassen. 😁

(gekürzt)
Mit Absicht. Wir klatschen im Takt: Eine. Privatkopie. Ist. Erlaubt.

Erlaubt ist es nicht, einen Kopierschutz mit der Absicht, einer illegalen Vervielfältigung zu umgehen.
Das Umgehen des Kopierschutzes für eine Privatkopie fällt in den Ermessensspielraum.

Das IST ja eben die Freiheit, die dir der Gesetzestext erlaubt. Wäre er strikter formuliert (so wie du es dir wünschst), würdest du in die Röhre schauen. Wär doch auch kacke, oder?

Ja, die Gesetze SIND mit einem Ermessensspielraum gehalten. Mit Absicht. Sonst würdest du für jeden Mückenschiss verknackt.

Und das Beispiel gewerbliches Ausmaß: Du kannst so oft darauf rumreiten, wie du möchtest, das ist klar definiert. Auch das habe ich (dir) vor einigen Posts schonmal erklärt. Ich machs gern nochmal:
  • Hast du vor regelmäßig Geld mit etwas zu verdienen, betreibst du etwas in gewerblichem Ausmaß. Egal, ob du ein Gewerbe angemeldet hast, oder nicht.
  • Willst du nur einmal etwas verkaufen (z.B. deine CD Sammlung bei eBay), ist dies nicht gewerblich.

Es MUSS so formuliert sein, weil es zu viele Spaten gibt, die den Begriff "Gewerbe" ausnutzen mussten:

"Aber ich habe doch kein Gewerbe angemeldet, also handle ich nicht gewerblich!"
Doch Mustafa, das tust du, wenn du jeden Tag 8 Stunden Autos in deiner Garage reparierst und dafür nen Stundenlohn verlangst!
oder:
Doch Harald, wenn du jeden Monat 20 Kilo Modeschmuck in China für 10 Cent das Kilo kaufst und für 2 Euro das Stück verkaufst, nimmt das die Ausmaße eines Gewerbes an ("Gewerbliches Ausmaß! Verdammt, da kommt der Begriff also her!), auch wenn du es nicht angemeldet hast! (-> Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, etc.)

Würde jeder, der in einem Ausmaß handelt, dass es ein Gewerbe darstellt, sich auch anmelden, bräuchte es diese Bezeichnung nicht. Aber ein Haufen Arschlöcher (sorry) muss ja gegen die Regeln handeln und so müssen wieder alle darunter leiden, weil ein paar Leute Mist bauen.

P.S.: Die Namen in den Beispielen stammen in dem Fall aus reellen Fällen. Nicht, dass mir noch wer jetzt Rassismus vorwirft, weil mein Beispiel-KFZ-Mechaniker Mustafa heißt.

P.P.S.: Das Beispiel Gewerbe zeigt es schön: Ein Gesetzestext muss so verfasst sein, dass möglichst alle Anwendungsfälle mit einbezogen werden. Wenn du dich ganz konkret ausdrückst, kommt irgendwo ein Spezialist um die Ecke, baut dir einen Spezialfall, der deine ganz konkrete Aussage umgeht und nutzt das System so aus. Siehe Hot-Tub Streamerinnen auf Twitch. Das ist, bzw. war das Ausnutzen einer konkret Formulierten Regel. Die Gier nach Mehr und der Egoismus der Menschheit ist so groß, dass solche Versuche nie aufhören werden. Damit ist es ein Kampf zwischen Verfassern von Regeln und denen, die diese ausnutzen möchten.
 
Zuletzt bearbeitet:
PrivateDan schrieb:
Hast du vor regelmäßig Geld mit etwas zu verdienen, betreibst du etwas in gewerblichem Ausmaß. Egal, ob du ein Gewerbe angemeldet hast, oder nicht.

Es wäre ganz schön wenn das so wäre, ist es aber definitiv nicht.

Zum Beispiel wären dann ja praktisch alle Aktivitäten in einer üblichen Tauschbörse (Bittorent und Co.) kein Fall, in dem der Rechteverwerter bzw. sein Anwalt von einem Provider Auskunft verlangen kann. Ist aber defnitiv anders.

Wer z.B. einmalig einen miesen CAM-RIP eines aktuellen Blockbusters von einer Tauschbörse lädt, und damit gleichzeitig auch an andere hochlädt, muss sich nicht wundern, wenn er eine Abmahnung bekommt. Und das, obwohl nichts was er getan hat, irgendeinem Kriterium eines Gewerbes entspricht und der Abmahnanwalt eigentlich nie die Identität des Uploaders erfahren dürfte.
Nicht regelmäßig, keine Gewinnerzielungsabsicht, nichts. Trotzdem winken Richter ständig tausendfach Auskunftsgesuche zwecks Abmahnung dieser Art durch.

Im Gesetz steht "gewerbliches Ausmaß". Das Ausmaß ist hier das eigentliche Ding und das "gewerblich" bedeutet überhaupt nichts, denn ein Gewerbe kann jedes beliebige Ausmaß haben. Die ganze "Einschränkung" bedeutet damit gar nichts.

Auskunftspflicht besteht "nur", wenn jemand Urheberrechtsverletzungen im Ausmaß eines Gewerbes begeht. Ein Gewerbe kann laut Definition jedes beliebige Ausmaß haben. Alle anderen, tatsächlichen Eigenschaften eines Gewerbes sind hier gar nicht gefragt. Also ist die ganze Einschränkung null und nichtig.
Es liegt einzig im Ermessen des Richters, was er aus dieser Nullaussage macht.

Und wenn du schreibst, dass das Erstellen einer Kopie unter Umgehung eines "wirksamen Kopierschutzes" immer erlaubt ist, wenn es sich um eine ansonsten legale Privatkopie handelt. Ich würde mich da lieber nicht drauf verlassen, dass man mit dem Argument vor Gericht durch kommt.
 
Herdware schrieb:
- unnötiges Zitat entfernt - klick mich

Du versuchst genau das, was ich oben beschrieben habe, dazu führt, dass wir alle früher oder später richtig im Ar*** sind: Mit aller Gewalt versuchen ein Szenario zusammenzuklauben, das es ermöglicht, die eigenen Handlungen zu rechtfertigen.

Eine Kopie, mit dem Vorhaben, sie an Dritte weiterzugeben, ist eine Raubkopie. Eine illegale Vervielfältigung. Dies wird strafrechtlich verfolgt, egal ob gewerblich oder nicht, egal ob Kopierschutz oder nicht. Die Gesetzestexte zum Kopierschutz selbst sind schon erstellt worden, weil ein paar Spezialisten drauf rumreiten mussten, und meinten, zu sagen "ja die stellen die Sachen ja frei zur Verfügung, sie machen ja nix dagegen, dass das Zeug kopiert werden kann!". Und so hat das Rad angefangen sich zu drehen.

Die Auskunftspflicht besteht bei begründetem Verdacht auf eine Straftat, nicht nur bei Unterstellung eines Gewerbes.
Auskunftspflicht bzgl. IP-Adresse etc. ist im Übrigen wieder was ganz Anderes, als eine Strafverfolgung.

Dazu: Auf welchen Gesetzestext beziehst du dich dabei? Bei dem gesamten Thema Privatkopie steht kein einziges Mal etwas von gewerblichem Ausmaß, ich hab mir den Artikel eben extra nochmals rausgesucht und aufgerufen.
Deshalb weise ich grad mal drauf hin: Privatkopie, Raubkopie, Urheberrecht, Gewerberecht, Vorratsdatenspeicherung, etc. sind verschiedene Gesetze, verschiedene Rechtsgrundlagen und teilweise sogar aus komplett anderen Gesetztesbüchern, wenn nicht gar unterschieden in Straf- und Zivilrecht. Du stellst an dem Punkt direkte Verknüpfungen, wo es unter Umständen gar keine gibt, bzw. versuchts sie zu verknüpfen.
Auch das ist für mich daher jetzt Argument, an dem Punkt endgültig abzubrechen. Ich hab zwar aktuell einiges an Zeit, weil hier relativ wenig zu tun ist, aber SO wenig kann ich nicht zu tun haben, dass ich jetzt anfange, alle relevanten Gesetzestexte rauszusuchen und ganze Bücher durchzuwälzen.

Du brauchst dich nicht drauf verlassen. Dann mach dir halt keine Kopie von deinem Lied auf nen USB Stick und kaufs dir zweimal oder zittere unnötig davor, dass du in den Knast musst für ein Lied das du privat für dich kopiert hast.

Ganz ehrlich: Ich hab einfach keine Lust mehr, mich im Kreis zu drehen und es ist mir zu viel, noch mehr Gesetzestexte für dich durchzuwühlen und zu erklären. Glaub und denk was du möchtest, sorry, aber mir ists jetzt wirklich zu viel.

Nochmal eine Zusammenfassung:
Privat für dich selbst ein, zwei, drei mal - Ja ja, feini, auch mit Kopierschutz zur Not.
Von dir für wen anders - nein nein böse böse, egal ob Kopierschutz oder nicht, auch nicht für gratis.
Von wem anders für dich - nein nein böse böse, egal ob Kopierschutz oder nicht, auch nicht für gratis. Ausnahme: Der, der es dir gibt, ist der Eigentümer (Urheber, Rechteinhaber, ...).

Wenn das nicht reicht, juris.de hat alle Gesetzestexte, die dafür relevant sind. Such sie dir raus. Ein Anwalt kann dir gerne die entsprechenden Passagen erklären, wenn sie dir zu kompliziert sind. Kostet dann halt was.
 
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PrivateDan schrieb:
Auf welchen Gesetzestext beziehst du dich dabei? Bei dem gesamten Thema Privatkopie steht kein einziges Mal etwas von gewerblichem Ausmaß

Das ist ein anderes Gesetz zur Provider-Auskunftspflicht. Also unter welchen Umständen ein Internet-Provider gegenüber Dritten mitteilen muss, welcher Anschluss/Besitzer hinter eine IP-Adresse steckt(e). Da ist z.B. zusätzlich noch eine richterliche Genehmigung zwischengeschaltet, da das halt ein ziemlich heißes Eisen ist. Das greift aufs schwerste ins Fernmeldegeheimnisgeheimnis (Grundrecht) ein. (Ähnlich gelagert wie die VDS.)

Für diese Auskunftspflicht muss laut Gesetzestext unter anderem eine Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" vorliegen.

Inzwischen gibt es einige Gerichtsurteile dazu, die versuchen Klarheit in diese von Anfang an bescheuerte Formulierung zu bringen, und zuletzt dazu geneigt haben, sie einfach komplett zu ignorieren.

Damit ist die ursprüchlich vom Gesetzgeber gegenüber der Öffentlichkeit ausdrücklich betohnte Intention, dass man mit dem Gesetz "Schulhöfe nicht kriminalisieren wolle", entgültig komplett verworfen. (Das war also eine Lüge.) Die Rechteverwertungslobby, die an diesem Gesetz mitgewirkt hat (es wohl tatsächlich letztlich eher selbst Wort für Wort formuliert hat), hat einen vollen Sieg errungen.

Eine Urheberrechtsverletzung muss nicht ein einziges Kriterium der Gewerbsmäßigkeit erfüllen (von dem das Ausmaß sowieso keins wäre). Die Auskunftspflicht gilt trotzdem, es muss nur irgendein schnöder "Unterlassungsanspruch" vorliegen.

Ich will hier gar nicht weiter herumreiten, ob das richtig oder falsch ist. Ich will nur betonen, dass diese Formulierung im Gesetz von Anfang an totaler Unsinn war. Ein Widerspruch in sich selbst, ohne irgendeine Aussagekraft.
Manche haben es (wie du) als "gewerblich" interpretieren wollen, aber wie gesagt, das haben Gerichte schon wieder kassiert. Nicht zu unrecht, denn der Gesetzgeber hätte das ja klar so formulieren können, wenn er gewollt hätte.

Wie gesagt, so wie ich es sehe, sind andere Formulierungen im Urheberrecht wie "wirksamer Kopierschutz" oder "offensichtlich illegale Quelle" usw. genausolche Luftnummern. Es sind keine realen Einschränkungen, sondern bedeuten letztlich gar nichts und sorgen nur für mehr Unsicherheit.

Um das klarzustellen: Ich will illegales Kopieren nicht pauschal rechtfertigen. Das ist nach geltenem Recht, so bescheuert es teilweise formuliert sein mag, verboten. Das Gesetz deshalb einfach zu ignorieren wäre dumm und falsch.
So wie die Dinge derzeit stehen, würde ich eher jedem raten, gar nicht erst zu versuchen, sein Recht auf Privatkopie auszuüben, denn das kann wegen der unklaren Rechtslage extrem leicht schief gehen und im besten Fall sehr teurer Erpresserbriefe ins Haus flattern lassen.
 
Hach, ich liebe RetroArch einfach… hab mir mal die Mühe gegeben für die Playstation Classic nen Build zusammenzustellen, mit Playlisten mit eigenem Wallpaper, Thumbnails für die Spiele und angepassten Icons - das war richtig fett. Hab mir neulich für die Ferien ein Galaxy Tab A7 gezogen, und RetroArch drauf installiert: mit wenigen Anpassungen ist der ganze RetroArch Build praktisch 1:1 wie auf der Playstation Classic, und mit USB C zu A adapter kann ich sogar das Pad der PS Classic am Tablet brauchen. Perfekt für die Ferien!
 
AGB-Leser schrieb:
Mit geht's aber um LibreElec/Kodi als Hauptsystem. Das soll Bilder, Videos, und wenns für bedienbar ist, YouTube haben. Dazu kommt, mit einem TV-Stick, Fernsehen. Und die Spiele sollen darüber dann auch gestartet werden. Also: LibreElec ist das Hauptsystem und Retropi oder so, nur die zu startende "App"
Je nachdem was du spielen willst brauchst du die "App" gar nicht weil du auch direkt unter Kodi diverse Emulatoren installieren kannst.
NES/SNES hat bei mir funktioniert, N64 mangels Emulator nicht.
 
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