tomgit
Commodore
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Vielen Dank für den reichhaltigen und konstruktiven Beitrag zur Diskussion.GrinderFX schrieb:Sorry aber das ist nicht die Bedeutung von Abandonware!
Von Wikipedia(deutsch). Nicht 100%, aber nah genug dran, dass es in der Diskussion verwendet werden kann.Als Abandonware (englisch abandon „aufgeben“, „verlassen“) bezeichnet man (meistens kommerziell entwickelte) Software, die ein Hersteller nicht mehr vertreibt und für die er keine technische Unterstützung mehr anbietet. Es besteht somit z. B. keine Möglichkeit mehr, direkt vom Hersteller Ersatz für beschädigte Datenträger zu erhalten oder Serviceleistungen des Herstellers in Anspruch zu nehmen.
Ein verwandter Begriff ist der des verwaisten Werks – ein urheberrechtlich geschütztes Werk, dessen Rechteinhaber nicht mehr ausfindig gemacht werden kann.
Von Wikipedia(englisch).
Tut mir leid, dass ich es auf den relevanten Aspekt - der Lizenzverfolgung - reduziert habe und nicht auf den irrelevanten Aspekt, des mangelnden Vertriebs oder Supports. Weil es ja schließlich bei der Frage, ob die Nutzung legal (Spoiler: Nein, aber wo kein Kläger, da kein Richter) ist, auch um den technischen und weniger um den legalen Aspekt geht.