PrivateDan schrieb:
Urheberrechte sind bis zu 70 Jahre nach Ableben der Person weiterhin existent, egal ob ein Gut noch vertrieben wird oder nicht.
Bei den 70 Jahren wird es aber nicht bleiben. Die werden regelmäßig "dynamisch" verlängert, sobald die ersten populären Rock- und Pop-Songs (Elvis, Beatles usw.) aus dem Schutz zu fallen drohen. 😉
Hat letztlich wenig mit der Vergütung der Leistung der (meist toten) Urheber zu tun, sondern damit, dass die Rechteverwerter niemals freiwillig aufhören werden, die alten Klassiker zu melken.
Aber wenigstens wird Musik in aller Regel weiter aktiv vermarktet.
Bei alten Videospielen war es ja zumindest bis vor ein paar Jahren so, dass sie in aller Regel wirklich komplett brach liegen gelassen wurden. Es gab für viele Spiele gar keine Möglichkeit mehr, sie legal zu erstehen. Da kann ich es auch verstehen, wenn Emulator-Fans keine großen Skrupel haben, sich die alten Schätzchen auf fragwürdigen Wegen zu besorgen. Ist schließlich schwer zu argumentieren, dass in solchen Fällen irgendjemandem ein Schaden entsteht.
In Fällen, wo auch die Entwickler/Publisher nicht mehr existieren, gibt es ja auch keinen, der dagegen klagen könnte.
Aber wie gesagt, das sieht inzwischen oft anders als. Nintendo und Co. fangen an, alte Klassiker wieder aktiv zu vermarkten. In Form von Downloads für moderne Konsolen oder eingebacken in kleine Retro-Konsölchen. (In denen ironischerweise oft die selben Open-Source-Emulatoren laufen, die sonst die bösen Raub-Spieler nutzen.) Auch bei den PC-Spielen gibt es immer öfter Remakes alter Klassiker usw.
Da wird es auch moralisch schwerer zu rechtfertigen, dass an denen einfach da rein grätschen darf.