T00L schrieb:
Quelle?
Es gibt und gab nie das gesetzlich festgeschriebene Recht auf eine Privatkopie!
Ich dreh den Spieß mal um, Beweise du das komplette Gegenteil. ;-P
Es gibt etliche ja, nein, wenn und aber.
Ein klares ja und nein gibt es nicht, weswegen es ja auch diese ständigen Rechtsstreiterein gibt.
Was klar geregelt ist, ist, dass man Kopierschutzmechanismen nicht knacken und umgehen darf.
Finde aber mal jemanden, der für das Übertragen seiner Musik-CD's auf den heimischen MP3-Player fürs Joggen verurteilt worden ist.
Theoretisch droht ein Bußgeld, oder aber bis zu 1 Jahr Strafe , wenn man privat z.B. eine Film-DVD knackt und auf die Platte kopiert, nur um diese zu sichern.
Es gibt alte Computerspiele auf CD/DVD, die kommen mit Kopierschutz.
Die darf man also eigentlich dann nicht sichern.
Aber es gibt auch genügend ohne Schutz, da ist das dann theoretisch wieder erlaubt, sich eine Privatkopie gegen Defekt/Verlust anzulegen.
Vor allem bei den alten Diksetten hat man das gemacht, weil die sich gerne mal selber abgeschossen und entladen (=Daten gelöscht) haben.
Da hatten die Herstelelr aber externe Schutzmechanismen wie Codes in Handbücher abfragen, Drehscheiben, etc..
Spannend ist es auch bei Digitalware.
Spieleplattformen wie Steam bieten z.B. selber das Sichern (auf einer anderen Festplatte) an.
Das ist ja quasi eine Privatkopie der Spiele.
Man brauch tnatürlich noch den Account mit dem hinterlegten Key.
Doch das ist ja auch bei kopierten DVD's der Fall, ohne Key läuft das Spiel dann zumindest heutzutage fast imemr auch nicht, auch nicht, wenn man den Kopierschutz geknackt haben sollte.
Aber da die ja alle zumindest Steam als DRM-Schutz integriert haben, und viele zumindest noch eine oder sogar zwei weitere Maßnahmen der eigentlichen Spielerhersteller/Publisher integriert haben, ist das ja schon wieder so eine schwammige Angelegenheit, oder etwas nicht?
Man umgeht ja nicht den Kopierschutz, macht aber trotzdem eine Kopie.
Selbiges tritt ja auch bei einer normalen Ordnersicherung in Kraft, sobald mein einfach seine Datenfestplatte doppelt.
Wichtig ist wohl also vor allem auch, was im Kleingedruckten der jeweiligen AGB's der Anbieter, oder aber der Umverpackung eines gekauften Datenträgers steht.
Das ist genauso ein Streitthema wie die Frage "Gehören mir die Spiele/Filme/Musikstücke ja oder nein?".
Bei GOG wird gerne imemr gesagt, die "gehören" einem, aber es gibt auch Spiele, die Zugriff auf fremde Server benötigen, z.B. muss ja ein UbiSoft Spiel, was man dort kauft ja auch mit UbiSoft Connect laufen, oder es benötigt Zugriff auf Onlinefunktionen des Herstellers, z.B. Multiplayer-Komponenten gehört auch dazu.
Stellt der Hersteller seine Server ab, ist zumindest der Multiplayer dann nicht mehr lauffähig, auch wenn das Spiel einem "gehört".
Das ganze Thema Nutzungsrecht ist also wirklich sehr kompliziert.