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News Left 4 Dead 2: Indizierung aufgehoben, Uncut-DLC verfügbar

Herdware schrieb:
Diversen Studien zufolge sieht es trotzdem nicht danach aus, dass Jugendliche durch solche Spiele zu gewalttätigem Verhalten "trainiert" werden.
Dafür brauche ich persönlich keine Studie. ;) Habe schon mit 14 GTA gezockt und trotzdem renne ich jetzt als Erwachsener nicht durch die Gegend, klaue Autos, überfahre Leute oder baller wahllos um mich. :D MFG Piet
 
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Viel zu früh aufgehoben.
Ich glaube nicht, dass wir schon bereit für sowas sind.
Lieber noch paar Jahre warten bevor die Leute Alpträume kriegen oder völlig abdriften. :D
 
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Man merkt, dass in den Behörden jene nachrücken, welche damals selbst als Jugendliche der Faszination von Spielen erlegen war. Zudem wandelt sich der Zeitgeist.

Als ich gestern die 1. Folge von der 2. Staffel von der HBO Serie "Westworld" anschaute, wird ungekürzt ein Indianer skalpiert (auch wenn er nur ein Roboter sein soll). Der Film "Maniac" wurde damals noch genau deshalb beschlagnahmt, und heutzutage kommt solches ungekürzt auf Sky.
 
L4D2: DIE ZOMBIES DÜRFEN NICHT LIEGEN BLEIBEN!!!

Warzone: Dem Gegner mit einem Vollstrecker erst die Eier zertreten damit ihn danach eine Hyäne zerfleischen kann ist voll OK 👍
 
mibbio schrieb:
Zumindest die Fassungen für die TV-Austrahlung dürfte bei “ab 16“ immer noch zusätzliche Cuts haben.

Da muss ich dich leider enttäuschen. Terminator 1, Predator, Tanz der Teufel, Starship Troopers. Alle mittlerweile ungeschnitten ab 16 freigegeben.

RoboCop ist mittlerweile ab 18 freigegeben.
Indizierungen oder gar Beschlagnahmungen gibt es heute fast nicht mehr.
 
Hat die BPjM nicht ihre Daseinsberechtigung verwirkt, wenn diese gegeißelten Mördersimulationen nach einer Weile einfach wieder frei verfügbar sind?
Was hat sich denn deren Meinung, in den letzten Jahren, geändert? Sind wir jetzt endlich alle Medienkompetent geworden und können mit Pixelsplatter umgehen?
 
Powl_0 schrieb:
Heutzutage wird ja quasi nichts mehr indiziert.

L4D kam vor 15 Jahren auf den Index, damals hatte die USK noch andere und strengere Richtlinien. U.a. als Antwort auf fragwürdige Indizierungen wurde das Regelwerk überarbeitet.
Vor 15 Jahren gab es noch lange kein L4D, es kam Ende 2008 raus.
 
Haha :D

So eine Entscheidung "expired" auf einmal, ja? Das zeigt doch wie lächerlich diese Indizierung von Anfang an war - wirkt mittelalterlich, aber vermutlich sitzen dort genau wie in "neuland" ergraute Gestalten die im Kopf im letzten Jahrhundert stehengeblieben sind.

Alle Leute mit denen ich jemals gespielt habe ( war ne Zeit lang die Quelle etlicher lustiger "virtueller Tode" :D ) hatten die normale Version, also ohne "grünes Blut" und so einen Blödsinn.
 
Dying Light wäre ein weiterer Kandidat zur nachträglichen Freigabe... mit Key klappt es aber trotzdem.
 
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Kann mich noch ganz gut erinnern als damals das Spiel vorgestellt wurde und Valve besonders stolz auf das neue Gore System war womit man den Gegner auf viele verschiedene Arten verstümmeln konnte.

Habs mir dann natürlich gleich die PEGI Version bestellt :D

Bei L4D 1 war ja sogar das deutsche Cover zensiert ohne abgerissenen Finger oder Daumen :evillol:
 
Abe81 schrieb:
Und was hat die BPjM dazu bewegt?
Ziemlich sicher die Aufforderung des Publishers, denn aus Langeweile prüft die BPjM meines Wissens nicht erneut. Deshalb waren ja auch DooM und DooM 2 seit Ewigkeiten auf dem Index, was aus heutiger Sicht ja eher lächerlich wirkt.
 
Ein Glück dass ich mir das gekauft habe, bevor das hier verboten/indiziert wurde. Die deutsche Version ist so lächerlich...
 
wertertzu schrieb:
Hohl dir gleich die Definitive Edition, habs sie vor kurzem durchgezockt, echt nice ;)
Soweit ich weiß kann man die Definitive Edition weder in Deutschland aktivieren noch spielen. Oder hat sich das mittlerweile geändert? 🤔
 
Was man zuerst einmal sagen sollte, um die ganze Situation zu relativieren und Falschinformationen einzudämmen: in Deutschland gab bzw. gibt es für "Erwachsenenspiele" ein sehr differenziertes System:

  • Spiele mit USK-Siegel "keine Jugendfreigabe"
  • indizierte Spiele auf Liste A ("keine strafrechtliche Relevanz")
  • indizierte Spiele auf Liste B (strafrechtliche Relevanzprüfung)
  • Spiele die gem. Strafgesetzbuch beschlagnahmt wurden

Viele verwechseln die Beschlagnahme automatisch mit Indizierung. Fakt ist, dass die allermeisten indizierten Spiele auf Liste A gelandet sind und somit weiterhin in Deutschland verkauft werden durften - allerdings nicht öffentlich beworben und sozusagen "auf Nachfrage unter der Ladentheke".

Wer also ein anständiges und gut sortiertes Videospielefachgeschäft (kein Mediamarkt oder Gamestop-Müll) bei sich in der Nähe hatte, durfte bei indizierten Spielen keinerlei Kauf-Probleme bekommen haben, sofern er 18 Jahre alt war.

Erst wenn ein Spiel auf Liste B gesetzt wurde, gab es in der Regel eine Prüfung auf strafrechtliche Relevanz und dann auch in der Regel die Beschlagnahme nach § 131 StGB. Diese Spiele dürfen in Deutschland weder beworben noch verkauft werden. Hat ein Händler das Spiel dennoch auf Lager, kann es zu einer Hausdurchsuchung, zum Abtransport und zur Vernichtung der Datenträger kommen. Wie es beim privaten Besitz ist, weiß ich gar nicht genau, ich glaube hier bewegen wir uns in einer rechtlichen Grauzone.

Die Liste beschlagnahmter Spiele nach Strafgesetzbuch ist vergleichsweise kurz, konkret fällt mir persönlich derzeit nur "Manhunt" ein, welches etwas populärer wäre. Im Vergleich zu heutigen Spiele ist das natürlich lächerlich, da jedes Call of Duty einen weitaus höheren Gewaltgrad hat. In meinen Augen wurde Manhunt sowieso von den deutschen Behörden grundsätzlich völlig falsch verstanden, aber das ist eine andere Baustelle.

Zweites Thema sind die zensierten Versionen der Spiele: Nicht die USK bestimmt, was zensiert wird, sondern direkt die Hersteller. Diese reichten ein zensiertes Werk (natürlich schon in Absprache mit der USK) ein und dieses wird dann ab 18 zugelassen oder nicht. Der USK war damals immer die Ragdoll-Engine, abgetrennte Körperteile und extreme Blutmengen ein Dorn im Auge, sodass die Hersteller meist hier ansetzten.

Highspeed Opi schrieb:
Ich habe diese Indizierungs Logik in meinem Leben noch nie verstanden.
In einem pixeligen, grafisch schlecht bis mittelmäßigem Spiel, was bis heute immer erkennbar ein SPIEL war, wird indiziert oder das Spiel verboten. Zeitgleich werden Filme veröffentlicht, welche sehr realistisch und detailreich Morde, Vergewaltigung, Krieg, Folter, Verstümmelung, etc. darstellen.

Powl_0 schrieb:
Heutzutage wird ja quasi nichts mehr indiziert.

L4D kam vor 15 Jahren auf den Index, damals hatte die USK noch andere und strengere Richtlinien. U.a. als Antwort auf fragwürdige Indizierungen wurde das Regelwerk überarbeitet.

Das Problem begann damals so richtig mit Playstation 2, Xbox und Gamecube - und deren für damalige Verhältnisse extrem realitätsnahen Grafiken und intensivierte sich noch mit deren Nachfolgekonsolen PS3 und insbesondere der Xbox 360, welche eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Indizierungen bekannter Spiele hatte.

Die USK war nicht zuletzt aufgrund der Amoklauf-Debatte und den rapide verbesserten Grafiken in Spielen, in Kombination mit den hauseigenen Richtlinien derart überfordert, dass in den 2000er Jahren eine regelrechte Indizierungswelle das Land überflutete.

Erst nachdem digitale Käufe einen nennenswerten Anteil erreichten und dadurch die Kontrollfunktion im Handel de fakto ausgehebelt wurde, öffnete man sich wieder - sodass es heute inzwischen trotz weiter steigender Gewalt in Spielen kaum noch Indizierungen gibt.

elpronto schrieb:
Was ist eigentlich mit dem ersten Teil von Left 4 Dead...bleibt der geschnitten?
L4D 1 ist doch im 2-ten Teil implementiert, von daher interessiert einen das Erstlingswerk eigentlich nicht mehr ...
 
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maxpayne80 schrieb:
- wirkt mittelalterlich, aber vermutlich sitzen dort genau wie in "neuland" ergraute Gestalten die im Kopf im letzten Jahrhundert stehengeblieben sind..
Mitnichten. Informier dich doch bitte, wie es bei der USK so zugeht und wann und warum sie sich vor ein paar Jahren neu strukturiert haben.
 
Highspeed Opi schrieb:
Ich habe diese Indizierungs Logik in meinem Leben noch nie verstanden.
In einem pixeligen, grafisch schlecht bis mittelmäßigem Spiel, was bis heute immer erkennbar ein SPIEL war, wird indiziert oder das Spiel verboten.
Zeitgleich werden Filme veröffentlicht, welche sehr realistisch und detailreich Morde, Vergewaltigung, Krieg, Folter, Verstümmelung, etc. darstellen.
Filme sind Kunst und durften mehr als Spiele. Videospiele sind erst seit kurzem als "Kunst" anerkannt.

Mein Problem ist eigentlich eher, dass die deutschen einen Sonderweg nehmen und das dazu führt, das Steam und Co keine Alterscheck einbauen, weil die das System einfach nicht verstehen.
Warum kann es nicht EU weit eine Jugendschutzform geben und fertig?
 
Also zensierte Spiele kauf ich nicht als mündiger Bürger. Wenn ich ein Spiel auf Steam kaufe und in Deutschland ists zensiert, dann krieg ich trotzdem die unzensierte Fassung; meist auch in deutscher Sprache. Aber ich bin auch in Belgien. Ich hab einmal versehentlich ein zensiertes Spiel gekauft, das war Wolfenstein 2. Den Key hatte ich von einem Key-reseller und ich hatte nicht aufgepasst und die deutsche Version gekauft. Hätt ich doof das Spiel direkt bei Steam gekauft, dann hätt ich auch die unzensierte Fassung erhalten (hätte aber auch mehr zahlen müssen). Okay, der Key war recht günstig, also hab ich mich nicht geärgert. Das Spiel war auch eigentlich so wie in der unzensierten Fassung (also gewalt-mäßig), man muss nur ohne Swastikas und andere Nazi-Dinge leben. Nur eigentlich sollte man das grade bei Wolfenstein sehen können :) MEIN LÄÄÄÄÄBN!
 
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