Was man zuerst einmal sagen sollte, um die ganze Situation zu relativieren und Falschinformationen einzudämmen: in Deutschland gab bzw. gibt es für "Erwachsenenspiele" ein sehr differenziertes
System:
- Spiele mit USK-Siegel "keine Jugendfreigabe"
- indizierte Spiele auf Liste A ("keine strafrechtliche Relevanz")
- indizierte Spiele auf Liste B (strafrechtliche Relevanzprüfung)
- Spiele die gem. Strafgesetzbuch beschlagnahmt wurden
Viele verwechseln die
Beschlagnahme automatisch mit
Indizierung. Fakt ist, dass die allermeisten indizierten Spiele auf Liste A gelandet sind und somit weiterhin in Deutschland verkauft werden durften - allerdings nicht öffentlich beworben und sozusagen "auf Nachfrage unter der Ladentheke".
Wer also ein anständiges und gut sortiertes Videospielefachgeschäft (kein Mediamarkt oder Gamestop-Müll) bei sich in der Nähe hatte, durfte bei indizierten Spielen keinerlei Kauf-Probleme bekommen haben, sofern er 18 Jahre alt war.
Erst wenn ein Spiel auf Liste B gesetzt wurde, gab es in der Regel eine Prüfung auf strafrechtliche Relevanz und dann auch in der Regel die Beschlagnahme nach § 131 StGB. Diese Spiele dürfen in Deutschland weder beworben noch verkauft werden. Hat ein Händler das Spiel dennoch auf Lager, kann es zu einer Hausdurchsuchung, zum Abtransport und zur Vernichtung der Datenträger kommen. Wie es beim privaten Besitz ist, weiß ich gar nicht genau, ich glaube hier bewegen wir uns in einer rechtlichen Grauzone.
Die Liste beschlagnahmter Spiele nach Strafgesetzbuch ist vergleichsweise kurz, konkret fällt mir persönlich derzeit nur "Manhunt" ein, welches etwas populärer wäre. Im Vergleich zu heutigen Spiele ist das natürlich lächerlich, da jedes Call of Duty einen weitaus höheren Gewaltgrad hat. In meinen Augen wurde Manhunt sowieso von den deutschen Behörden grundsätzlich völlig falsch verstanden, aber das ist eine andere Baustelle.
Zweites Thema sind die zensierten Versionen der Spiele: Nicht die USK bestimmt, was zensiert wird, sondern direkt die Hersteller. Diese reichten ein zensiertes Werk (natürlich schon in Absprache mit der USK) ein und dieses wird dann ab 18 zugelassen oder nicht. Der USK war damals immer die Ragdoll-Engine, abgetrennte Körperteile und extreme Blutmengen ein Dorn im Auge, sodass die Hersteller meist hier ansetzten.
Highspeed Opi schrieb:
Ich habe diese Indizierungs Logik in meinem Leben noch nie verstanden.
In einem pixeligen, grafisch schlecht bis mittelmäßigem Spiel, was bis heute immer erkennbar ein SPIEL war, wird indiziert oder das Spiel verboten. Zeitgleich werden Filme veröffentlicht, welche sehr realistisch und detailreich Morde, Vergewaltigung, Krieg, Folter, Verstümmelung, etc. darstellen.
Powl_0 schrieb:
Heutzutage wird ja quasi nichts mehr indiziert.
L4D kam vor 15 Jahren auf den Index, damals hatte die USK noch andere und strengere Richtlinien. U.a. als Antwort auf fragwürdige Indizierungen wurde das Regelwerk überarbeitet.
Das Problem begann damals so richtig mit Playstation 2, Xbox und Gamecube - und deren für damalige Verhältnisse extrem realitätsnahen Grafiken und intensivierte sich noch mit deren Nachfolgekonsolen PS3 und insbesondere der Xbox 360, welche eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Indizierungen bekannter Spiele hatte.
Die USK war nicht zuletzt aufgrund der Amoklauf-Debatte und den rapide verbesserten Grafiken in Spielen, in Kombination mit den hauseigenen Richtlinien derart überfordert, dass in den 2000er Jahren eine regelrechte Indizierungswelle das Land überflutete.
Erst nachdem digitale Käufe einen nennenswerten Anteil erreichten und dadurch die Kontrollfunktion im Handel de fakto ausgehebelt wurde, öffnete man sich wieder - sodass es heute inzwischen trotz weiter steigender Gewalt in Spielen kaum noch Indizierungen gibt.
elpronto schrieb:
Was ist eigentlich mit dem ersten Teil von Left 4 Dead...bleibt der geschnitten?
L4D 1 ist doch im 2-ten Teil implementiert, von daher interessiert einen das Erstlingswerk eigentlich nicht mehr ...