News Leistungsschutzrecht tritt im August in Kraft

Ich könnte wetten dass die Abmahnkanzleien schon die Drucker vorwärmen für den Tag.

Aber mich interessiert mehr wie unsere Qualitätspresse an dem Stichtag und den darauf folgenden Tagen vorgehen wird und wie die Gegenseite darauf reagieren wird. Auf alle Fälle wird das Gesetz die Gerichte und Anwälte sehr lange beschäftigt halten.
 
Auf die nächste Abmahnwelle die durchs Land rollen wird, gab auch zeit das man für einen Tweet mal knapp 1000€ bezahlen soll.
 
mal unabhängig vom gesetz selbst, also was es bewirken soll

wie kann es eigentlich sein das soetwas als "gesetz" durchgeht,
ich gebe zu ich hab davon selbst keine zeile gelesen,
aber wenn das stimmt was man hier so liest....

Es kann doch wirklich nicht sein, das man halbwage und auf unserer zeit unvollständige aussagen als gesetz nimmt???
Und niemand so wirklich weiß was das jetzt bedeutet.

Ein gesetz sollte doch dafür da sein dinge zu regeln. Und dabei auf so viele Möglichkeiten eingehen wie möglich um die im vornherein zu regeln und nicht fragen aufwerfen....
Also ich muss sagen, allein schon an dieser einen sache merkt man wie schief es in unserer politik läuft, als ob man nicht schon genug schlechte und für den leihen nicht verständliche gesetze hätte...um so undurchsichtiger um so besser ist wohl die dewiese...
 
Es kann doch wirklich nicht sein, das man halbwage und auf unserer zeit unvollständige aussagen als gesetz nimmt???
Und niemand so wirklich weiß was das jetzt bedeutet.
Du siehst doch das es geht. Und es geht noch viel mehr. Je unglaublicher desto weniger glauben es. Die können wirklich machen was sie wollen.
 
Naja im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU+FDP darauf verständigt das es ein Leistungsschutzrecht geben muss. Dann kam halt die Debatte auf und die man musste anfangen an dem Ding herumzuschrauben und ein guter Kompromiss ist, wenn alle Seiten unzufrieden sind, die zusätzliche Rechtsunsicherheit ist da quasi ein Bonus, da man so immer noch hoffen kann, das die Gerichte im Sinne des Lobbyeismus entscheiden.
 
###Zaunpfahl### schrieb:
Es kann doch wirklich nicht sein, das man halbwage und auf unserer zeit unvollständige aussagen als gesetz nimmt???
Und niemand so wirklich weiß was das jetzt bedeutet.

Gesetze dürfen eigentlich nicht eindeutig auslegbar sein sondern nur in eine gewisse Richtung weisen. Die Auslegung ist nicht Sache der Legislative sondern der Judikative, also der Gerichtsbarkeit. Das ist ein Grundprinzip der Gewaltenteilung.
 
Das trifft eh wieder nur den kleinen Blogger. Was in der letzten Zeit von dieser Regierung verabschiedet wurde ist wirklich höchst bedenklich. Dreckspack!
 
Sehr gut, damit kommt unser Land dann endgültig im Internet-Steinzeitalter an. Ich freu mich!
 
Gesetze dürfen eigentlich nicht eindeutig auslegbar sein sondern nur in eine gewisse Richtung weisen.

Das kommt nicht ganz hin. Wie siehst den im Verkehrsrecht aus? Wenn man mal schneller ist als erlaubt zahlt man auch sofort. Im Falle die Polizei holt einen raus und da gibt auch kein wenn und aber. bezüglich der "Preise", die legt der Gezetzgeber fest un nicht das Verkehrsgericht.

btt. Gesetz sollten klar, verständlich für jederman, einfach. konkret und gut lesbar geschrieben werden. Nur denn fällt auch den dümmsten Menschen auf in was für einem besch***** Reich wir leben. In der die Regierung völlig Realitätsferne Gesetze erlässt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diejenigen, die im Bundestag dafür gestimmt haben werden sich noch wundern was sie da auf die Allgemeinheit losgelassen haben, denn verstanden haben dieses krasse Gesetz und seine extremen Folgen die allerwenigsten.

Bei extremer Auslegung darf man ohne Lizenz eines Verlegers gar nichts mehr, auch keine eigenen Texte, im Internet veröffentlichen das steht zumindest so im Gesetzestext. Die Gerichte werden sich freuen aber vermutlich kippt der EuGH das Ganze recht schnell wieder.

Wenn Gesetze nicht vom einfachen Bürger verstanden werden können, kann man vom einfachen Bürger auch nicht verlangen, dass er sich an diese Gesetze hält, wie soll er auch. Deswegen müssen Gesetze eindeutig auslegbar sein, sonst braucht man keine Gesetze.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einige der größeren Verlage haben ja bereits klargestellt von Google keine Gebühren verlangen zu werden, da hat wohl die Angst zugeschlagen. Behandelt man kleine Suchmaschinen und Blogger genauso fair, dann ist das Gesetzu zum Glück fürn Arsch, aber daran glaube ich erst, wenn ich es sehe.
 
Wieso verabschiedet man ein Gesetz bei dem niemand weiß für welchen Bereich und unter welchen Umständen es zutrifft? Und welche Konsequenzen folgen konkret für die Betroffenen?

Man unser Staat ist irgendwie am Eimer. :freak:
 
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Verlage nach neuen Einkünften suchen. Denn die Auflagen brechen seit Jahren weg.
Viele sehen den Grund eher im kostenlosen Internet.
Vielleicht ist es aber auch so, dass die Leute einfach für diesen Info-Schrott keinen Geld mehr ausgeben wollen?
Ergänzung ()

xTr3Me schrieb:
Wieso verabschiedet man ein Gesetz bei dem niemand weiß für welchen Bereich und unter welchen Umständen es zutrifft? Und welche Konsequenzen folgen konkret für die Betroffenen?

Man unser Staat ist irgendwie am Eimer. :freak:

Da sist ein Lobby-initiiertes Gesetz.
Alles weitere soll vermutlich durch Gerichtsurteile eingefasst werden. Man lässt hier also die Richter die Drecksarbeit erledigen.
 
Creeed schrieb:
Gesetze dürfen eigentlich nicht eindeutig auslegbar sein sondern nur in eine gewisse Richtung weisen. Die Auslegung ist nicht Sache der Legislative sondern der Judikative, also der Gerichtsbarkeit. Das ist ein Grundprinzip der Gewaltenteilung.

Nein. Das ist in den USA so (oder in anderen Staaten mit angelsächsischem Rechtssystem). In Deutschland ist der Gesetzgeber (demokratisch gewählte Volksvertreter) gefragt, klare Grenzen zu ziehen. Es ist eigentlich nicht der Job der Richter (nicht demokratisch legitimierte Beamte), irgendwas nach eigenem Ermessen auszulegen. Die sollen nur entscheiden, ob etwas die (möglichst klare) Grenze, die vom Gesetzgeber gezogen wurde, überschreitet oder nicht.

Dass es besonders in Fragen des Urheberrechts ständig unklare Gesetze gibt, die die Richter dazu zwingen, doch in jeden neuen Fall die Grenze nach eigenen Ermessen zu definieren, hat Methode. Die so entsstehende Rechtsunsicherheit ist gewollt. Darauf basiert nicht nur die ganze Abmahnindustrie, sondern auch die Rechteverwerter und (einige) Urheber versprechen sich, dass das durch die Unsicherheit entstehende Klima der Angst Urheberrechtsverletzungen präventiv verhindert. Oder besser noch, dass die Verbraucher sich sogar Dinge, die sie eigentlich wohl dürften (z.B. Privatkopien oder Weiterverkauf gebrauchter Güter) nicht mehr trauen, weil man eben niemals sicher sein kann, wie es ausgeht, wenn man vor Gericht gezerrt wird.

Und auch die ersten Gerichtsurteile z.B. zum Leistungsschutzrecht, werden ja keine endgültige Rechtssicherheit schaffen, sondern bestenfalls eine Tendenz der Gerichte zeigen. Da wir eben nicht das US-Rechtssystem haben, gibt es auch keine Präzedenzfälle. Jedes Urteil gilt immer nur in der Sache, um die es konkret ging. Also z.B. Axel-Springer-Verlag gegen Google, Heise-Verlag gegen Facebook, Abmahnkanzlei XY gegen Peter Müller usw.

Solange der Gesetzgeber es nicht hinbekommt (oder nicht will), dass das Gesetz klar und eindeutig ist, wird die Rechtsunsicherheit bestehen bleiben und das ist, wie gesagt, gewollt. Der Knackpunkt ist, dass auch die Rechteverwerter sehr gut wissen, das man ein (stark restriktives) Urheberrecht in der Praxis nicht effektiv gegenüber hunderten Millionen Verbrauchern durchsetzen könnte. Selbst wenn man alle mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer auf frischer Tat erwischen würde, wären die Gerichte damit vollkommen überlastet. Die Rechteverwerter hoffen deshalb auf den erwähnten Abschreckungseffekt durch ein Klima der Angst.
Dieses Klima der Angst killt nebenbei auch gleich ein gutes Stück Meinungsfreiheit ("Schere im Kopf"), aber die Rechteverwertungsindustrie kümmert das erfahrungsgemäß herzlich wenig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Herdware schrieb:
Nein. Das ist in den USA so (oder in anderen Staaten mit angelsächsischem Rechtssystem). In Deutschland ist der Gesetzgeber (demokratisch gewählte Volksvertreter) gefragt, klare Grenzen zu ziehen. Es ist eigentlich nicht der Job der Richter (nicht demokratisch legitimierte Beamte), irgendwas nach eigenem Ermessen auszulegen. Die sollen nur entscheiden, ob etwas die (möglichst klare) Grenze, die vom Gesetzgeber gezogen wurde, überschreitet oder nicht.

Ich muss dich leider enttäuschen, nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die in unserem Grundgesetz verankert ist, obliegt die Interpretation von Gesetzen der Judikative und nur der. Wenn deine Aussage stimmen würde gäbe es an deutschen Gerichten keine Möglichkeit der Revision. Man bräuchte sie einfach nicht da es keinen Ermessensspielraum gibt für Richter. Aber den gibt es durchaus, nehmen wir als Beispiel das Strafmaß. Niemand kann einem Richter befehlen wie hoch die Strafe sein muss. Der Richter hat einen Leitfaden, das ist das Gesetzbuch in dem Strafen von/bis angegeben werden. Richter mögen im Behördenbereich und dem täglichen Verwaltungsbetrieb dem Justizministerium angegliedert sein, aber in der Rechtsfindung sind sie unabhängig.

Herdware schrieb:
Dass es besonders in Fragen des Urheberrechts ständig unklare Gesetze gibt, die die Richter dazu zwingen, doch in jeden neuen Fall die Grenze nach eigenen Ermessen zu definieren, hat Methode. Die so entsstehende Rechtsunsicherheit ist gewollt. Darauf basiert nicht nur die ganze Abmahnindustrie, sondern auch die Rechteverwerter und (einige) Urheber versprechen sich, dass das durch die Unsicherheit entstehende Klima der Angst Urheberrechtsverletzungen präventiv verhindert. Oder besser noch, dass die Verbraucher sich sogar Dinge, die sie eigentlich wohl dürften (z.B. Privatkopien oder Weiterverkauf gebrauchter Güter) nicht mehr trauen, weil man eben niemals sicher sein kann, wie es ausgeht, wenn man vor Gericht gezerrt wird.

Und auch die ersten Gerichtsurteile z.B. zum Leistungsschutzrecht, werden ja keine endgültige Rechtssicherheit schaffen, sondern bestenfalls eine Tendenz der Gerichte zeigen. Da wir eben nicht das US-Rechtssystem haben, gibt es auch keine Präzedenzfälle. Jedes Urteil gilt immer nur in der Sache, um die es konkret ging. Also z.B. Axel-Springer-Verlag gegen Google, Heise-Verlag gegen Facebook, Abmahnkanzlei XY gegen Peter Müller usw.

Natürlich muss zu jedem neuen Gesetz erst einmal eine richterliche Bewertung stattfinden. Es gibt in Deutschland wie du richtig sagst nun mal keine Präzedenzfälle. Wir können gern über den gesunden Volkszorn zum Thema Abmahnungen und Urheberrecht diskutieren, aber das nutzt nichts und ändert auch nichts an der aktuellen, miesen Rechtslage. Erstinstanzliche Gerichte können bei groben Fehlern im Gesetz oder wenn Grundsatzurteile notwendig sind an entsprechende Gerichte verweisen, zum Beispiel an das Bundes-Verfassungsgericht, und dort um Klärung bitten. Es stimmt schon dass das deutsche Rechtssystem den konkreten Fall bevorzugt, aber wenn der BGH ein Urteil fällt, womöglich sogar ein Grundsatzurteil, richten sich Richter in der Regel nach der Auslegung des Gesetzes des höchstinstanzlichen Gerichts. Außer natürlich Gerichte wie Hamburg deren Urteile dafür aber regelmäßig höherinstanzlich kassiert werden. Dazu wird die Urteilsbegründung und wenn vorhanden Gutachten und Aufsätze zu dem Urteil herangezogen.

Herdware schrieb:
Solange der Gesetzgeber es nicht hinbekommt (oder nicht will), dass das Gesetz klar und eindeutig ist, wird die Rechtsunsicherheit bestehen bleiben und das ist, wie gesagt, gewollt. Der Knackpunkt ist, dass auch die Rechteverwerter sehr gut wissen, das man ein (stark restriktives) Urheberrecht in der Praxis nicht effektiv gegenüber hunderten Millionen Verbrauchern durchsetzen könnte. Selbst wenn man alle mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer auf frischer Tat erwischen würde, wären die Gerichte damit vollkommen überlastet. Die Rechteverwerter hoffen deshalb auf den erwähnten Abschreckungseffekt durch ein Klima der Angst.
Dieses Klima der Angst killt nebenbei auch gleich ein gutes Stück Meinungsfreiheit ("Schere im Kopf"), aber die Rechteverwertungsindustrie kümmert das erfahrungsgemäß herzlich wenig.

Nochmal gerne für dich, Gesetze dürfen nur die Richtung weisen und nie eindeutig sein, das man sonst die Gewaltenteilung aufhebt. Was du forderst ist schön, aber doch sehr stark lobbymäßig eingefärbt. Du reitest auf dem Urheberrecht herum und auf der Abmahnindustrie, da liegt einiges im Argen, da stimme ich zu. Aber was du forderst ist genau das gleiche was du den Lobbys, den Rechteverwertern und den Abmahnanwälten unterstellst. Zwar in konträrer Richtung, aber mit den gleichen Mitteln. Jeder Abmahnug, jedem Bußgeld, jedem Strafbefehl kann widersprochen werden und man hat das Recht auf eine Gerichtsverhandlung. Wenn der Bürger seine Rechte nicht kennt kann ich nicht einfach die Gesetze ändern.

Dragon45 schrieb:
Das kommt nicht ganz hin. Wie siehst den im Verkehrsrecht aus? Wenn man mal schneller ist als erlaubt zahlt man auch sofort. Im Falle die Polizei holt einen raus und da gibt auch kein wenn und aber. bezüglich der "Preise", die legt der Gezetzgeber fest un nicht das Verkehrsgericht.

Bußgelder und Strafbefehle sind Hilfsmittel der Jurisdiktion. Sie sollen helfen Gerichtsverfahren einzusparen in dem man dem Beschuldigen die Möglichkeit gibt den Gesetzesverstoß ohne Verfahren vom Tisch zu bekommen. Die Zahlung des Bußgeldes gilt in diesem Moment als Schuldeingeständnis. Ist der Beschuldigte nicht einverstanden kann er Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und es kommt zu einem regulären Verfahren. Sollte er dort für schuldig befunden werden zu schnell gefahren zu sein wird aus Gründen der Gleichbehandlung die Strafe aus dem dem Bußgeldkatalog abgeleitet. Eine Abmahnung funktioniert übrigens nach dem gleichen Prinzip, nur richtet sich hier die Höhe der "Strafe" nach dem Streitwert, über den man in den man in den meisten Fällen trefflich diskutieren könnte. Wenn man diese Hilfsmittel nicht hätte müsste jedes dieser Verfahren vor einem Gericht verhandelt werden.
 
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