Bericht Leistungsschutzrecht

Kann es in einem Land der ehem. Dichter und Denker so schwer sein, eine Regelung einzuführen, die den gewerblichen Gebrauch eines Schriftstücks, oder Auszüge aus diesem, der Einwilligung des Urhebers unterwirft ?
Wenn die Regelung Google und Konsorten treffen soll, dann ist doch klar erkenntlich, das sich manche Seiten nur aus diesen Snippets zusammensetzen und die kreative Arbeit des Google-Autors sich darauf beschränkt, den Artikel in einen Dreizeiler umzuwandeln.

Aber eine außergerichtliche Einigung scheitert am Größenwahn der Beteiligten (siehe Bußgelder bei Raubkopien) und politisch setzt sich das Elend aus Jahrgang 1960 und Politik-Internet-Hippster mit der Nyancat als Maskottchen zusammen.
 
Dieses Leistungsschutzgesetz in so vieler Hinsicht falsch, dass es zum Lachen wäre, wenn es nicht so gefährlich für uns alle wäre.

Wie im Artikel beschrieben, ist z.B. völlig undefiniert, wer davon denn eigentlich betroffen ist und wer nicht.

Was bedeutet z.B. "gewerblich"? Spätestens seit dem "gewerblichen Ausmaß" im Urheberrechtsgesetz wissen wir, dass das nicht zwangsläufig etwas mit Geld verdienen oder einer regelmäßig ausgeübten Tätigkeit usw. zu tun haben muss. Es liegt völlig im Ermessen jedes einzelnen Richters, wie er das auslegt. Es kann alles und nichts bedeuten.

Google, bzw. Google News soll wohl ausdrücklich eines der Ziele des Leistungsschutzrechts sein. Aber unter anderem "Unternehmen" sind ausgenommen. Ist Google kein Unternehmen? Und selbst wenn dieses Schlupfloch nicht greift. Facebook und Co. sollen ausdrücklich ausgenommen sein. Was ist, wenn Google sein Google News einfach formal dem hauseigenen Google + zuordnet (die verdröseln ja sowieso gerade alles damit). Sind sie dann aus dem Schneider?

Die Liste der Unklarheiten geht ewig weiter.

Aber nehmen wir nur mal an es passiert ein Wunder und das Gesetz funktioniert genau so, wie es soll. Es sind nur die betroffen, die betroffen sein sollen (speziell Google) und die bezahlen auch (erstmal) brav, statt die Inhalte der deutschen Verlage einfach aus ihren Angeboten raus zu schmeißen.
Wäre der unabhängige, deutsche Qualitätsjournalismus (das ist schon eine Lachnummer für sich, wenn man bedenkt, dass hauptsächlich Axel Springer hinter dem Leistungsschutzgesetz steckt) dann wirklich gerettet, wenn er zukünftig am Geldhahn des skrupellosen US-Megakonzernz Google hängt?

So wie ich das sehe, wollen die Verlage hier einfach ihre Lobbymacht dazu benutzen, aus dem Nichts mit Geld überschüttet zu werden. Wer wollte das nicht? Aber sie machen sie offensichtlich keinerlei Vorstellung davon, was für Konsequenzen das für sie selbst und für andere haben wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
riDDi schrieb:
Bei der GEZ kann man sich - man glaube es kaum - abmelden. Nicht, dass das praktisch relevant oder einfach zu bewerkstelligen wäre, aber es geht.
Bei der GEZ konnte man das, sofern man nachweisen konnte, dass man kein rundfunkfähiges Gerät besaß (kein Fernseher, Radio, internetfähigen Computer, Handy, mit dem man ins WAP gehen konnte, kein Handy mit dem man Radio hören konnte,...). Jetzt kann man nur noch zu einer befreiten Gruppe zählen: Leute ohne Haus/Auto (egal ob gemietet oder Eigentum), Leute mit zu geringem Einkommen, Bafögempfänger. Selbst Seh- und Hörgeschädigte müssen einen ermäßigten Satz zahlen.

@Herdware: So traurig es ist: Gewerblich ist inzwischen für einige Richter sobald irgendjemand anderes evtl hätte Geld verdienen können (sah man ja an dem Urteil dass bereits das runter Laden eines Liedes als gewerbliches Ausmaß gewertet wurde).
 
Sprachlich ein Top-Artikel! Kompliment an den Autor!
 
Zurück
Oben