Naja, da geht's ja auch mehr um das Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild. Auch wenn der Person es egal ist ob DU sie siehst, ist es ihr vllt. nicht egal, dass der/die Freund/in sie unverpixelt vorm Stripclub oder gemeinsam mit einer anderen Person sieht.-=[CrysiS]=- schrieb:Oder verpixelte Menschen auf den Straßen, was soll das, ich kenne die nicht und interessieren mich auch nicht. Da müsste ich in der Stadt mit geschlossenen Augen laufen.
Ja, die Person mag sich zwar in der Öffentlichkeit befinden, es ist aber ne andere Sache wenn jemand ein Bild davon macht und allen im Internet zur Verfügung stellt.
Und da es länderspezifische Unterschiede gibt, ist es die einachste Variante einfach alle zu verpixeln, dann handelt man sich auch keine unnötigen Klagen ein, die dann definitiv zu Klagewellen führen würden.