Motorradfahrer sind selbst schuld

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Tiu

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http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/lokalnachrichten/frankfurt/?em_cnt=1106735

Laut oben genanntem Gerichtsurteil sind Motorradfahrer auch bei nicht verschuldeten Unfällen die Dummen, wenn es um Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen geht.

Mir ist bisweilen in meinem Leben noch kein so pauschales Urteil unter die Nase gekommen wie dieses. Wie wäre es denn im umgekehrtem Fall gewesen? Auch der Fahrradfahrer unterliegt doch den gleichen Gefahren wie ein Motorradfahrer. Ich könnte dieses Urteil ja noch verstehen, wenn man pauschal alle Risikosportarten und Freizeitbeschäftigungen so ansehen würde, tut man aber bisweilen nicht. :freak:

Nun wird man sich in Zukunft bundesweit auf dieses Urteil beziehen, na Mahlzeit. :mad:
 
Einfach nur lächerlich -.-

Der zuständige Richter sollte mal über einen Jobwechsel nachdenken.
 
Der Anfang ist ja nachvollziehbar, dass man nur so schnell fahren darf, dass man vor jedem auftauchenden Hindernis rechtzeitig anhalten kann, aber der 2. Teil...........

Naja, manches muss man nicht verstehen. Die Argumentation ist aber schon sehr weit hergeholt.
 
Zuletzt bearbeitet:
-Kenny- schrieb:
Einfach nur lächerlich -.-

Der zuständige Richter sollte mal über einen Jobwechsel nachdenken.

Tut mir leid, aber der Text ist schlüssig, leicht verständlich, nachvollziehbar und von vorne bis hinten vertretbar!
Es ist doch so, dass man Rücksicht auf seine Mitmenschen nehmen soll, vor allem im Straßenverkehr - da ist man selbst schuld, wenn man mit 100km/h in einem Wald- und/oder Spaziergebiet fährt. Und dass Motorradfahren gefährlich ist, weiß auch jeder - da braucht man nicht direkt auf Schmerzensgeld klagen, wenn man selbst zu schnell war... lächerlich vom Kläger!

P.S.: Ich fahre selbst Motorrad.
 
Also, über die Geschwindigkeit des Motorradfahrers wird in keiner Art und Weise Aufschluss gegeben.
Den ersten Teil kann ich auch noch verstehen. In einem Gebirge muss ich mit Steinschlag rechnen.
Der zweite Teil macht jedoch schon nachdenklich: (alles nur spekulativ, es fehlen leider genauere Infos zum Unfallhergang, deswegen ist eine Beurteilung sehr schwer)
Wenn jetzt, dieser Radfahrer, den Unfall verschuldet hat, indem er grob fahrlässig gehandelt hat, dann hat der betroffene Unfallteilnehmer sehr wohl einen Anspruch auf Schadensersatz, egal ob er mit dem Auto, dem Motorrad zu Fuss oder sonstwie unterwegs war. Den Anspruch auf Schadensersatz damit abzulehnen, dass Motorradfahrer sowieso stärker gefährdet sind halte ich für einen rechtlichen Fauxpass.
Dann könnte man ja jeden Motorradfahrer behindert fahren, da die ja sowieso gefährdet sind und ich also auch nicht zahlen muss. Oder ich verkaufe ein Seil an Bergsteiger, dass bei Last reißt, die setzen sich ja freiwillig der Gefährdung aus (natürlich auch Fassadenreiniger usw. keiner zwingt sie zum Arbeiten, niemand wird gezwungen mit dem Motorrad zur Arbeit zu fahren, man kann ja auch gehen).

Wenn ich nach dem Prinzip urteile, "selber Schuld", brauche ich auch keine Versicherung mehr, keine Polizei mehr (das Mädel hätte sich ja nicht so aufreizend anziehen sollen, selber Schuld wenn sie vergewaltigt wurde).

PS: Ich fahre auch selber Motorrad, deswegen weiß ich auch wie oft man von unachtsamen Autofahrern übersehen wird, obwohl man angemessen fährt!
 
Seht es mal so: Kein Unfallverursacher sucht sich seinen Unfallgegner aus, daher ist es schon richtig, wenn jeder Verkehrsteilnehmer das Risiko der Unfallfolgen selbst trägt.
 
"Darüber hinaus sei die "Betriebsgefahr" bei Motorradfahrern ungleich höher als etwa bei Autofahrern. Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen". Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher "ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden".

Dieser Absatz ist ja die pauschalisierte Frechheit.
Denn, auch jemand der Inliner oder Skatboard fährt, hat eine "höhere Betriebsgefahr" als ein Fußgänger. Jetzt einmal unabhängig von dem Unfallhergang und vom Verschuldungsgrad des Motorradfahrers, dieser o.g. Absatz ist dreist und wenn dieser so unangefochten stehen bleiben sollte, ein Faustschlag in das Gesicht eines jeden Motorradfahrers. Denn es passieren genügend Unfälle ohne jegliches Verschulden seitens des Motorradfahrers, diesem dann aber pauschalisiert Schmerzensgeld und Schadenersatz nach den o.g. Gründen zu verweigern ist beschämend.
 
Wenn das was im Text steht wahr ist, finde ich das Urteil gerechtfertigt. Wäre er langsam genug gefahren, wäre wohl kaum was passiert !?
 
Ich würd den Richter zahlen lassen und er soll seinen Posten abgeben.

Bin auch selber Motorradfahrer und wenn ich einem reinfahre, weil der Straßenverkehrteilnehmer wie so viele nicht schaut und ich den Unfall nicht mehr vermeiden kann, soll der auch zahlen.
 
Es geht nicht um den Unfallhergang selbst, sondern um die angeblich höhere Betriebsgefahr die anscheinend NUR bei einem Motorradfahrer gesehen wird!
 
Es ist genau so wie mit Autofahrern. Der Autofahrer hat immer Mitschuld, wenn er Fussgänger oder Radfahrer an - oder umfährt. Das wird genau so bei Motoradfahrern sein, da diese eine, wie schon genannte, höhere Betriebsgafahr haben.

Wie wäre es denn, wenn ein Autofahrer Schadenersatz verlangt, weil ihm ein Fussgänger vors Auto gelaufen ist und dadurch eine Beule im Blechkleid des Vehikels ist - evtl. ist auch noch der Airbag ausgelöst wurden und der Fahrer hat sich irgendwo eine kleine Schramme geholt. Ich glaube das wäre auch für die meisten unverständlich.
 
Ich fahre auch Motorrad und finde dieses Urteil eine Frechheit. Auch falls er wirklich mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wäre, hätte das im Vordergrund stehen sollen. Die Klage hätte abgewiesen werden sollen, da er evtl. wirklich zu schnell war, nicht pauschal, weil er einfach Motorradfahrer ist. Sowas muss im Einzelfall nachgewiesen werden.
 
Razor23 schrieb:
Seht es mal so: Kein Unfallverursacher sucht sich seinen Unfallgegner aus, daher ist es schon richtig, wenn jeder Verkehrsteilnehmer das Risiko der Unfallfolgen selbst trägt.


Für die Schäden die ich verursache, hafte ich auch.
 
Selbstverständlich. Aber es gibt einen Punkt, wo jemand zwar für den Unfall an sich verantwortlich ist, die Schäden aber erst dadurch so dramatisch wurden, dass der Unfallgegner sich besonders ungeschützt im Straßenverkehr bewegt hat. Da ist die Frage, ob jemand, der unterdurchschnittlich schlecht geschützt ist, nicht eine Mitschuld an der schwere seiner Unfallfolgen trägt, durchaus berechtigt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Fullquote des Vorposters entfernt)
Razor23 schrieb:
Da ist die Frage, ob jemand, der unterdurchschnittlich schlecht geschützt ist, nicht eine Mitschuld an der schwere seiner Unfallfolgen trägt, durchaus berechtigt.

Dann sollte so etwas aber für "alle" Risikosportarten oder Freizeitaktivitäten mit erhöhten Risikos gelten und sich nicht alleine auf Motorradfahrer beschränken.
 
Das stimmt, jedoch denke ich, das der Unfallverursacher auf jeden Fall haften sollte, soweit sich der Motorradfahrer im gesetzlichen Rahmen richtig geschützt hat. D.h. Helmpflicht.
Was darüber hinaus der Motorradfahrer an zusätzlichen Schutzmaßnahmen getroffen hat, hat ja hauptsächlich für ihn einen positiven Effekt.
Trotzdem denke ich, eine erweiterte Pflicht für Motorrad-Schutzkleidung wäre sinnvoll ( z.B.Jacke Pflicht)
 
fahre selbst gern (über 200) und kann den text auch nachvollziehen. man fährt auch nicht vollgas über ne bergkuppe wenn man nicht sieht was dahinter ist. faustregel ist so schnell fahren, dass man auf halber sichtweite anhalten kann.

bekannter hat auf ähnliche weise sein augenlicht verloren, ist ein auto aus nem feldweg (mit stoppzeichen) einfach rausgefahren und er rein....

solange das urteil nicht revidiert wird ists in ordnung, andernfalls auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieses Urteil ist IMO korrekt so, denn:

der stärkere Verkehrsteilnehmer ist immer mitschuldig am Schaden des schwächeren Verkehrsteilnehmer.

Hier Motorrad gegen Fahrrad.

Wenn ein Fahrradfahrer gegen einen Fussgänger fährt hat der Fahrradradfahrer pauschal schuld.

Gilt auch bei Auto >> Motorrad/Fahrrad/Fussgänger, da hat der Autofahrer das nachsehen.

Diese Regelung (Gesetz? kenne ich jetzt nicht) gilt seit einigen Jahren und wurde im Mountainbike-Forum viel diskutiert.
Es ist wohl so geregelt, das der stärkere Verkehrsteilnehmer generell 50% Schuld zugesprochen bekommt auch wenn er überhaupt keine Schuld am Unfallhergang trägt. Einfach aus der Situtation heraus das er ein gefährliches Fahrzeug bedient und die Gefahr in seiner Natur liegt.
 
Tiu schrieb:
Risikosportarten oder Freizeitaktivitäten

*hust*

Ich fahre Motorrad weil es mein Kraftfahrzeug ist, dass mich täglich zur Arbeit bringt.
Sport- oder Freizeitaktivitäten kann ich da erstmal nicht erkennen, auch wenn ich es bei schönem Wetter am WE auch dazu nutze. Aber anteilig ist das die Ausnahme.

*ironiemode*

Wenn ich einen HUMMER fahre trage ich da nicht auch ein geringeres Risiko verletzt zu werden als in einem Twingo?
Ich finde Kleinwagenfahrer die bei einem Unfall verletzt werden, gehören auch bestraft. :rolleyes:

Ach ja, und Golf GTI Fahrer und Porschefahrer auch. Die Raser setzen sich auch einem höheren Verletzungsrisiko aus.

*/ironiemode*
 
Zuletzt bearbeitet:
hehe sehe ich genauso wie blind fish

und mal nebenbei hat der richter wohl die falschen kornflakes zum frühstück gehabt!

wenn das mit der gesetzgebung hier so weitergeht dann will ich nicht wissen was da noch so alles kommt!
 
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