Motorradfahrer sind selbst schuld

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möchte diese richterin/er mal sehen wenn sie selber mit bein ab im krankenhaus liegen (kenne mich da leider aus), ob die dann auch noch so entscheiden ?

"Unfallfolgen würden bewusst in Kauf genommen"

dann aber auch nichts mehr im haushalt machen, da passieren die meisten unfälle. jede aktivität ist potenziell gefährlich. wo fängt das an, wo hört das auf ?

"In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen"

und in der nähe von flughäfen muss man mit plötzlichen tieffliegern rechnen ?

manche urteile muss man nicht verstehen, sie werden aber auch in unseren namen gefällt (im namen des volkes). darüber sollte man auch mal nachdenken. zum glück ist das landgericht frankfurt a.m. nicht die letzte instanz, es besteht also noch hoffnung das dieses "urteil" keinen bestand hat.
 
also bei dem urteil muss man schon differenzieren:
Dass der Motorradfahrer in diesem Fall Mitschuld hat, weil er in einem Wandergiebt einfach besser aufpassen und mit fußgängern etc. rechnen muss ist klar. soweit kann ich die entscheidung nachvollziehen.
aber dass ich schuld sein soll wen ich gemütlich die straße lang fahre und plötzlich ein autofahrer ausm unterholz bricht und mich von meiner Adventurer ballert ist meines erachtens nach völliger quatsch. zumindest wenn ich vorschiriftsmäßig oder besser geschützt bin (helm, jacke, hose,...)
Ich kann leider aus erfahrung sprechen, vor 9 jahren (damals fuhr ich noch mofa) hat ein mir entgegenkommendes auto eine Kurve geschnitten, ich hatte, außer nem schmalen Grünstreifen mit Bäumen, keine möglichkeit auszuweichen und BAM! 12 wochen krankenhaus, sechs Brüche, zertrümmerte Hüfte, 62 Stiche und ne Lungenembolie --> Ausbildungsabbruch, 9 Monate krank geschrieben und mit ca. 40-50 gibts ne neue Hüfte.
Glücklicherweise war die Schuldfrage kein Problem, aber hätte mir damals einer erzählt: "Selbst Schuld, wärst zu Hause geblieben oder hättest dich mal besser mit dem Fahrrad umnieten lassen!" dann hätte ich demjenigen wohl, sobald ich wieder laufen kann, die Rübe abgerissen.

nunja.
Ich kann nur hoffen das diese grundsatzentscheidung möglichst bald richtig gestellt wird.
 
"Der Motorradfahrer hatte sich bei einem Sturz verletzt, nachdem ein Radfahrer aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war. "

Verstehe ich das richtig, dass es zwischen den beteiligten Unfallparteien zu gar keinem Kontakt gekommen ist, der Mopedfahrer also möglicherweise nur erschrocken den Lenker verrissen hat und sich auf die Fresse gelegt hat? Wenn ja, was regt ihr euch so auf? Wer so schnell fährt, dass er nicht mehr anhalten kann, zahlt seinen eben Schaden selbst!

Komme aus der Nähe des Taunus und habe mich schon an etlichen Sonntagen über die verrückten Motorradfreaks geärgert, wenn die mal wieder mit 170km/h durch eine ausgeschilderte 70km/h Landstraße brettern. Ich habe den Eindruck, als ob sich gerade Motorradfahrer nur sehr widerwillig an Geschwindigkeitsvorschriften halten würden. Wenn hier geschrieben wird, dass man auch gerne 200 km/h oder mehr brettert, dann doch bitte auf dem Nürburgring, da gefährdet ihr wenigstens keine anderen Verkehrsteilnehmer.
 
An alle die, welche gleich mal alle Motorradfahrer als Raser abstempeln. :mad:
Euch ist auch schon mal aufgefallen, wie unvorsichtig sich manche Radfahrer auf der Strasse bewegen ? Und genau dazu gehört auch ein aus einer Nebenstrasse ohne Blick nach links einfach mal auf die Hauptstrasse rausfahren.
Ich fahre selber auch Motorrad (bisher sturzfrei :p ) und ich musste schon einige male wegen genau solcher ziemlich heftig bremsen.
Ich will weder den Radfahrer verurteilen, noch den Motorradfahrer in Schutz nehmen. Aber man sollte sich die Situation aus beiden Sichten vorstellen, bevor man irgendwelche voreiligen Schlüsse zieht.
 
Piranha13 schrieb:
An alle die, welche gleich mal alle Motorradfahrer als Raser abstempeln. :mad:
Euch ist auch schon mal aufgefallen, wie unvorsichtig sich manche Radfahrer auf der Strasse bewegen ?

Zeig mir mal denjenigen Radfahrer, der mit 160km/h über eine zweispurige Landstraße rasst. :lol: Ich kann nur jeden von euch einladen, sich mal bei sonnigem Wetter sonntags nachmittags bei uns mit einem Liegestuhl an die Straßen im Taunus zu setzten und die Verkehrsgesetzbrüche zu zählen. Radfahrer - Autofahrer - Motorradfahrer. Mit der "siebenfach" erhöhten Betriebsgefahr kommt ihr da noch gut bei weg. Und ja, es gibt Ausnahmen (falls sich jemand angegriffen fühlt), aber Ausnahmen bestätigen eben die Regel!
 
Hat die Meldung auch so viel Information, dass man sich ein klares Bild über das Urteil machen kann ?
Ich glaube kaum, dass das mögich ist.

In dieser Kurzfassung wird so viel weggelassen, das es schier unmöglich ist, hinter das Urteil zu sehen.
Klar ist aber auch, dass die Urteilskraft der Richter davon abhängt, wie sie morgens aufgestanden sind...
 
-.- kein Kommentar der Richter soll absofort nur noch im Haus vorm PC sitzen und sich gesund ernähren und ab und zu ein bisschen bewegen, denn dann ist die Gefahr vor einem Unfall am niedrigsten -.-. So ein gelaber demnach hätte jeder Autofahrer einen Unfall selbst zu verschulden, weil er ja kein Zug fährt, weil der Zug doch viel sicherer ist bzw. die Unfallgefahr geringer ist...
 
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@RubyRhod

Klar Leben Motorradfahrer gefährlicher aber nur weil das so ist Kann Man nicht sagen hier ihr habt kein Anspruch auf schmerzensgeld.. Autofahrer leben auch gefährlich wio oft verunglücken da Personen..sehr oft und nur weil ich etwas Blech um mich herrum habe Heißt das noch Lange net das ich sicherer Bin als Ein Motorradfahrer.

Es kommt auf den Eigenen Fahrstiel an und da Spielt das Fahrzeug Keine Rolle.
 
mh, also das Urteil ist sehr sehr zwielichtig.

Klar ist, wer Motorrad fährt, setzt sich selbst einer höheren Gefahr aus, als ob er mit dem Auto fahren würde. Das sehe ich als doch regelmäßiger, in meiner Freizeit fahrender Motorradfahrer ein. Deshalb fahre ich langsam und nur mit geeigneter Schutzkleidung.

Das ich aber dann nicht nur selbst Schuld bin, sondern auch der rechtliche Zuspruch verweigert wird, wenn ich vorsichtig und regulärer Geschwindigkeit durch andere Verkehrsteilnehmer (Auto, Fahrrad, Traktor) behindert werde und sogar zu nem Sturz "gezwungen" werde, sehe ich absolut nicht ein!

Nur weil irgendwelche, durch ihr sonniges Gemüt fahrlässig werdende Radfahrer und Wanderer, plötzlich und ohne Rücksicht auf andere Verkehsteilnehmer auf die Straße treten und das ohnehin schon potentiell hohe Gefährdungsrisiko nochmals erhöhen, ist der Motorradfahrer, sofern er sich an die StVO gehalten hat, Schuld an dessen fahrlässigen Handeln?

// Do While Sarkasmus = on
Wenn mein Bildschirm nun explodieren würde, wäre ich dann auch selbst Schuld, weil ich mich vor ihn gesetzt habe, mit dem Wissen um dessen Risiko?
// Sarkasmus = off
 
Joker23 schrieb:
Zeig mir mal denjenigen Radfahrer, der mit 160km/h über eine zweispurige Landstraße rasst. :lol: Ich kann nur jeden von euch einladen, sich mal bei sonnigem Wetter sonntags nachmittags bei uns mit einem Liegestuhl an die Straßen im Taunus zu setzten und die Verkehrsgesetzbrüche zu zählen. Radfahrer - Autofahrer - Motorradfahrer. Mit der "siebenfach" erhöhten Betriebsgefahr kommt ihr da noch gut bei weg. Und ja, es gibt Ausnahmen (falls sich jemand angegriffen fühlt), aber Ausnahmen bestätigen eben die Regel!

Danke dass Du meinen Text begriffen hast. :freak:
Ich wollte eigentlich nur sagen, dass man nicht gleich kategorisch alle Benutzer eines bestimmten Fahrzeuges in den selben Topf schmeissen sollte.
Aber wenn wir schon am Lästern sind : Setz Dich mal an eine Hauptstrasse in einer Stadt und schaue zu, wie einige Fahrradfahrer zwischen den Autos durchkurven und wie sie die Verkehrsregeln beachten. Ampeln, Stop, Vortritt. :grr:
 
Hallo,

war der Biker: Jung - Unerfahren - Leichtsinnig? War er in der Gruppe unterwegs?
Hatte der Radfahrer (Teil)Schuld? Der Vorgang ist so unklar!

Ich fahre seit 1979 Motorrad und seit 1993 Harley.
Die Geschwindigkeit beträgt auf Landstraßen so um die 70-90 km/h, weil man sie genießen möchte.
Dadurch bin ich aber auch stärker gefährdet, weil man zu "langsam" ist.

Ich erlebe es oft so:
Erst am Sonntag, auf dem Weg zum Charter.

An der Ampel neben mir ein Streetfighter. Der Sozius sitzt (einen Kopf größer) hinter dem Fahrer mit der unruhigen Gashand. Die Ampel schaltet um. Noch vor der nächsten Ampel hat der Streetfighter wohl über 80 km/h drauf.
Er grinst stolz, denn er hat der Harley ja gezeigt, wo der Hammer hängt.

Ich denke mir: Soll ich ihm zeigen, wofür 113cui gut sind? Ich lasse es dann aber sein. Das Alter bringt öfters Weisheit.

Mit den Rollerfahrern ist es auch so: In meiner Nachbarschaft wohnen Jugendliche, die diese Dinger tunen, ohne über die Konsequenzen nachzudenken.

Die Polizei ist beinahe Stammgast. Der Rekordfang: Über 100 km/h, anstatt der erlaubten 50 km/h. Natürlich ohne angepasste Bremsen.

Früher habe ich es auch öfters krachen lassen. Wer hat das noch nicht getan?
Leider haben aber manche das Glück nicht, ihre Fehler aus dem Grab heraus zu beheben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Piranha13 schrieb:
Ich wollte eigentlich nur sagen, dass man nicht gleich kategorisch alle Benutzer eines bestimmten Fahrzeuges in den selben Topf schmeissen sollte.
Das sehe ich nicht so! Ich bin mittlerweile zu der Auffassung gelangt, dass die Gruppe der Motorradfahrer insgesamt rücksichtsloser geworden ist und die anderen Verkehrsteilnehmer zunehmends gefährden. Dasselbe gilt aus meiner Sicht für Taxifahrer und Mountainbiker. Dass das hier Einigen, die sich an die Verkehrsregeln halten, nicht passen mag, kann ich verstehen. Nur spielt das eben im vorliegenden Fall keine Rolle, denn wenn ein "Grundsatzurteil" seitens des LG Frankfurt gefällt worden ist, sind die inhaltlichen Richtwerte eben nicht nur für den einen Fall gültig, sondern entfalten insgesamt eine gewisse Bindungswirkung. Und das Gericht hat sich sicherlich mit den Unfallstatistiken auseinandergesetzt, bevor es eine solche umfassende Gefährdungshaftung erklärt.

Dein Hinweis auf den Radfahrer überzeugt mich übrigens nicht, denn man kann kaum einen Radfahrer, der sich zwischen zwei Autos durchschlängelt oder über ne rote Fußgängerampel fährt, und einen Motorradfahrer mit beschriebener Geschwindikeitsüberschreitung hinsichtlich des Gefährdungspotentials vergleichen. Trifft der eine auf einen Menschen, hat der vielleicht ne Beule. Wirst du mit 160km/h erfasst, dann wars das. Gesetzesbruch ist nicht gleich Gesetzesbruch!
 
OT:...ich schließ mich jetzt in mein Kämmerlein ein, versuch mir dabei nicht irgendwelche Verletzungen zuzufügen und friste mein dasein in diesem Kämmerlein, in der Hoffnung, dass ich mich irgendwie nicht selbst verletze...
 
Joker23 schrieb:
Das sehe ich nicht so! Ich bin mittlerweile zu der Auffassung gelangt, dass die Gruppe der Motorradfahrer insgesamt rücksichtsloser geworden ist... Dasselbe gilt aus meiner Sicht für Taxifahrer und Mountainbiker.
...denn wenn ein "Grundsatzurteil" seitens des LG Frankfurt gefällt worden ist....
Hallo,

da muß ich Dir (leider) zustimmen. Aber ändere "Mountainbiker" in "Radfahrer" um. ;)
Du hast "Grundsatzurteil" geschrieben. Zwecks Hervorhebung oder Anmaßung vom LG?
Denn dieses kann doch eigentlich kein Landgericht fällen. Jedenfalls dachte ich das immer...
 
mann könnte es weiter führen, treppesnsteigen ist gefährlicher als aufzug fahren. es geschehen 5 mal mehr unfälle beim treppen steigen.

wer mit dem auto fährt ist selber schuld, da das bahnfahren und das fliegen viel sicherer ist.

verheiratete frauen werden öfters geschlagen als alleistehende frauen, also ist die frau die heiratet alles schuld was der mann mit ihr macht.

gruß serge
 
moquai schrieb:
Du hast "Grundsatzurteil" geschrieben. Zwecks Hervorhebung oder Anmaßung vom LG? Denn dieses kann doch eigentlich kein Landgericht fällen. Jedenfalls dachte ich das immer...

Doch das geht, auch wenn es dann eben nur landesweit Bindungswirkung hat. Alle "Nicht-Hessen" haben also Glück gehabt.
 
Ach Leute, das ist doch völlig irrelevant.
Motorrad fahren IST gefährlicher als Auto fahren. Man wird eher übersehen, Vollbremsungen sind deutlich schwieriger, ... Regt euch lieber drüber auf das dieses Urteil anscheinend allen Motorradfahrern eine erhöhte Risikobereitschaft im Bezug auf Unfälle mit 2 Beteiligiten attestiert. "Anscheinden", weil man in dem Dreizeiler nicht viel über das Urteil herauslesen kann.
 
@Joker23;

Danke für die Aufklärung. Nur in Hessen?
Was passiert wohl, wenn der Unfall im angrenzenden Bundesland beginnt und der "Verunfallte" über die Landesgrenze fliegt? Mal ohne Spaß: Nur ein "Landesgesetz" ist doch irgendwie Schwachsinn.
 
es gibt übrigens auch noch das OBERlandesgericht, also ist das landesgericht noch nichtmal die höchste instanz im bundeslang.

das urteil ist leider noch nicht online auf der homepage des gerichtes, das sollte man sich vielleicht auch genauer angucken. aus dem kurzen zeitungsartikel kann man nicht herauslesen, was es noch alles für umstände gab.
 
Das Problem an sich ist ja, dass sich aus der Begründung quasi schließen lässt, dass der Richter es so sieht, dass wenn der Motorradfahrer mit einem Auto unterwegs gewesen wäre, er durchaus Recht bekommen hätte. So fasse ich das jedenfalls auf.

Das ein Verkehrsteilnehmer, und ich verwende das Wort ganz bewusst, immer Schuld hat, wenn er gegen Paragraph eins StVo ( Mit Fehlern anderer rechnen ) grob, dass heißt per überhöhter Geschwindigkeit verstößt, ist klar.

Nur der zweite Teil kann es für sich betrachtet einfach nicht sein. Wie bereits gesagt: Man kann keinen Unterschied im Schadenersatz machen, abhängig davon mit welchem Verkehrsmittel man sich bewegt. Es gibt per Gesetz nur Verkehrsteilnehmer. Zu beachten ist aber noch, dass man für etwas Motorisiertes immer einen Schein braucht, dass bedeutet ausgebildet worden sein muss. Man ist bzw sollte dann also besser geschult sein. Interessant fänd ich, ob der Radfahrer auch einen Führerschein hat bzw hatte.

Fakt ist: Nächste Instanz, hier komme ich!
 
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