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News PayPal: Tod verstößt gegen die Nutzungsbedingungen
- Ersteller MBrain
- Erstellt am
- Zur News: PayPal: Tod verstößt gegen die Nutzungsbedingungen
MBrain schrieb:Er selbst kann zwar mit der Angelegenheit und dem dazugehörigen Papierkram bereits umgehen, viele Angehörige in seiner Situation können durch ein solches Schreiben aber wieder aus der Bahn geworfen werden.
Ist das eine Tatsachenbehauptung von Computerbase oder hätte das vllt. in indirekter Rede stehen sollen ("Er selbst könne zwar mit der Angelegenheit...")?
hardstylerrw
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2008
- Beiträge
- 1.195
Also irgend wie verstehe ich die Vorgehensweiße nicht.
Der Mann war doch mit der Frau verheiratet,oder nicht?
Da ist es doch ganz normal,dass offene Rechnugen vom Ehepartner ausgeglichen werden müssen.
Schließlich ist er ja als Ehemann ja auch Erbberechtigt.
Auf der anderen Seite schreibt man als Unternehmen ,dann die Hinterbliebenen an um die offenen Posten einzufordern.
Das ist auch bei uns gängige Praxis.Bei meiner Mutter im Möbelhaus, war auch ein Kunde verstorben und der Angehörige musste selbstverständlich für die bereits getätigen Auftrag aufkommen.
Aber dann schreibt man doch nicht,dass der verstorbene gegen Nutzerbedingungen verstoßen hat.
Es sei den, der Angehörige weigert sich die offenen Posten zu zahlen.Dann verstößt aber er höchstens den Nutzerbedingungen als angehender Gläubiger
Aber dann macht man als Unternehmen doch gesetzliche Ansprüche geltend und schreibt nicht,dass der verstorbene durch sein Tod den Nutzerbedingungen nicht entsprochen hat.
Was ist das denn für eine bescheuerte Vorlage?
Der Mann war doch mit der Frau verheiratet,oder nicht?
Da ist es doch ganz normal,dass offene Rechnugen vom Ehepartner ausgeglichen werden müssen.
Schließlich ist er ja als Ehemann ja auch Erbberechtigt.
Auf der anderen Seite schreibt man als Unternehmen ,dann die Hinterbliebenen an um die offenen Posten einzufordern.
Das ist auch bei uns gängige Praxis.Bei meiner Mutter im Möbelhaus, war auch ein Kunde verstorben und der Angehörige musste selbstverständlich für die bereits getätigen Auftrag aufkommen.
Aber dann schreibt man doch nicht,dass der verstorbene gegen Nutzerbedingungen verstoßen hat.
Es sei den, der Angehörige weigert sich die offenen Posten zu zahlen.Dann verstößt aber er höchstens den Nutzerbedingungen als angehender Gläubiger
Aber dann macht man als Unternehmen doch gesetzliche Ansprüche geltend und schreibt nicht,dass der verstorbene durch sein Tod den Nutzerbedingungen nicht entsprochen hat.
Was ist das denn für eine bescheuerte Vorlage?
M
mambokurt
Gast
f0rky schrieb:Wiederum wenn er wirklich eine Lösung finden will, für alle die sich in ähnlichen Situationen befinden, ist das bestimmt nicht der richtige Weg.
Wieso nicht? Paypal kennt jetzt den Fehler und reagiert, weil es sonst zu peinlich wäre. Hätte er da angerufen oder Mail geschickt hätte das niemals jemand bekommen, der weit genug oben sitzt.
Pure Existenz
Banned
- Registriert
- Juli 2013
- Beiträge
- 2.899
mykoma schrieb:Sterben nur noch auf Antrag, das wär mal was - Passierschein A38 ins Jenseits.
Den bekommt man so gut wie nie. vorher musst du Jahrzehnte warten!
Dass es überhaupt so ein Schreiben gibt, ist sehr verwunderlich...
Oder hat das jemand geschrieben und geschickt?
Wirft kein gutes Licht auf PP.
nciht
Vice Admiral
- Registriert
- Okt. 2017
- Beiträge
- 6.991
Mal ganz ehrlich. Ich erwarte von keinem Konzern, dass die mir seelischen Beistand leisten, irgendwie emotional werden, oder mir ihr Beileid ausschütten, wenn einer meiner Verwandten (der ihr Kunde war) verstorben ist.
Der Brief ist vermutlich auch etwas ungünstig formuliert und das Aufmerksam machen auf offen stehende Forderungen eines Verstorbenen, wird ja immer als moralisch verwerflich empfunden (warum überhaupt?).
Paypal sagt in dem Dokument nicht aus, dass die Frau nicht hätte sterben dürfen, sondern, vermutlich durch automatisierte Formulierungen, dass sie gegen das User Agreement verstoßen habe. Ich vermute sie wollten darauf hinweisen, dass sie gerade auf Grund ihres Todes, durchsetzen wollen, was an der angesprochenen Stelle des User Agreements steht, nämlich dass sie den Account jederzeit, mit Vorwarnung von zwei Monaten, aus jedem beliebigen Grund, auflösen dürfen. Ihr Tod ist der Grund, warum sie von dem User Agreement gebraucht machen wollen und den Account löschen wollen und nicht, dass der Tod gegen das User Agreement verstößt.
Somit ist auch die Überschrift der News, der Tod verstoße gegen die Nutzerbestimmungen, völlig falsch. Denn das steht nicht in den Nutzerbestimmungen und die sind unabhängig davon, was ein Mitarbeiter dem Kunden mitteilt gültig, wenn es darum geht, was gegen die Nutzerbestimmungen verstößt und was nicht. Hier macht die Redaktion PayPal völlig unnötig lächerlich, was eher auf dem Niveau der Bildzeitung liegt. Das ist einfach nicht mehr sachlich.
Gerade in so großen Unternehmen, können solche Missverständnisse vorkommen. Dadurch ist das Unternehmen doch nicht moralisch verwerflich. Der Angehörige sollte sich nicht so aufregen. Das kann man auch ohne die Öffentlichkeit lösen und ohne den Ruf den Unternehmens zu schädigen.
Natürlich entschuldigt sich PayPal, weil die Öffentlichkeit hier gegen sie ist. Aber mMn sollte sich der Typ für sein unangebrachtes twittern entschuldigen. Er ist der einzige, der jemanden, (öffentlich) mit voller Absicht, angegriffen hat. Auch wenn es ein Unternehmen ist, das gehört nicht zum guten Ton.
CB will doch eigentlich selber, dass man sich nicht öffentlich im Forum über das Forum, oder dessen Mitarbeiter beschwert und sich stattdessen einfach direkt an CB und dessen Mitarbeiter wendet. Wozu unterstützen sie hier jetzt genau das Gegenteil und helfen dem Typen etwas breit zu treten, was zwar irgendwo verständlich ist, aber nicht öffentlich breitgetreten werden muss.
Der Brief ist vermutlich auch etwas ungünstig formuliert und das Aufmerksam machen auf offen stehende Forderungen eines Verstorbenen, wird ja immer als moralisch verwerflich empfunden (warum überhaupt?).
Paypal sagt in dem Dokument nicht aus, dass die Frau nicht hätte sterben dürfen, sondern, vermutlich durch automatisierte Formulierungen, dass sie gegen das User Agreement verstoßen habe. Ich vermute sie wollten darauf hinweisen, dass sie gerade auf Grund ihres Todes, durchsetzen wollen, was an der angesprochenen Stelle des User Agreements steht, nämlich dass sie den Account jederzeit, mit Vorwarnung von zwei Monaten, aus jedem beliebigen Grund, auflösen dürfen. Ihr Tod ist der Grund, warum sie von dem User Agreement gebraucht machen wollen und den Account löschen wollen und nicht, dass der Tod gegen das User Agreement verstößt.
Somit ist auch die Überschrift der News, der Tod verstoße gegen die Nutzerbestimmungen, völlig falsch. Denn das steht nicht in den Nutzerbestimmungen und die sind unabhängig davon, was ein Mitarbeiter dem Kunden mitteilt gültig, wenn es darum geht, was gegen die Nutzerbestimmungen verstößt und was nicht. Hier macht die Redaktion PayPal völlig unnötig lächerlich, was eher auf dem Niveau der Bildzeitung liegt. Das ist einfach nicht mehr sachlich.
Gerade in so großen Unternehmen, können solche Missverständnisse vorkommen. Dadurch ist das Unternehmen doch nicht moralisch verwerflich. Der Angehörige sollte sich nicht so aufregen. Das kann man auch ohne die Öffentlichkeit lösen und ohne den Ruf den Unternehmens zu schädigen.
Natürlich entschuldigt sich PayPal, weil die Öffentlichkeit hier gegen sie ist. Aber mMn sollte sich der Typ für sein unangebrachtes twittern entschuldigen. Er ist der einzige, der jemanden, (öffentlich) mit voller Absicht, angegriffen hat. Auch wenn es ein Unternehmen ist, das gehört nicht zum guten Ton.
CB will doch eigentlich selber, dass man sich nicht öffentlich im Forum über das Forum, oder dessen Mitarbeiter beschwert und sich stattdessen einfach direkt an CB und dessen Mitarbeiter wendet. Wozu unterstützen sie hier jetzt genau das Gegenteil und helfen dem Typen etwas breit zu treten, was zwar irgendwo verständlich ist, aber nicht öffentlich breitgetreten werden muss.
Zuletzt bearbeitet:
Didscherich
Ensign
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- Sep. 2010
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- 200
die person davor leider auch nicht immer. minus mal minus gibt eben doch nicht immer plusemeraldmine schrieb:tja, Computer haben eben noch lange kein Hirn !
mischlig
Lieutenant
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- Apr. 2010
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- 763
AYAlf schrieb:Das sollte die EU mal regeln, dass da nicht jeder einfach sterben kann wie es ihm/ihr beliebt.
bis zu einem gewissen umfang, wird das ja schon geregelt.
du hast nicht das recht, dein leben fruehzeitig zu beenden. wenn bekannt ist, dass du suicidal gefaehrdet bist, schliessen dich die behoerden weg
Ich hatte auch mal mega Stress mit denen. Eine alte Bankverbindung bei Ebay gespeichert als PayPal Zahlung (5,99 € Porto). Das hat PayPal die alte Bank zurückgebucht. Ich habe es nicht gemerkt und ohne eine Zahlungsaufforderung zu schicken, hat PayPal das einfach (edit: nach vier Wochen) zu einem Inkasso weitergeleitet, woraus dann 50€ wurden.
Mal irgendwo 'ne Bankverbindung nicht zu aktualisieren kann mal vorkommen, aber ohne Warnung (nicht mal per E-Mail) direkt zum Inkasso zu gehen ist miesester Kundenservice. Ich kaufe nichts mehr mit PayPal und das Konto wird auch bald geschlossen.. Kulanz und Kundenservice gleich null.
Mal irgendwo 'ne Bankverbindung nicht zu aktualisieren kann mal vorkommen, aber ohne Warnung (nicht mal per E-Mail) direkt zum Inkasso zu gehen ist miesester Kundenservice. Ich kaufe nichts mehr mit PayPal und das Konto wird auch bald geschlossen.. Kulanz und Kundenservice gleich null.
Zuletzt bearbeitet:
AleksZ86
Commodore
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- 4.335
du "darfst" es nicht, kannst es aber schon.Rotkaeppchen schrieb:Heißt das im Umkehrschluss, dass ich eigentlich nicht sterben kann, solange ich ein paypal-Konto besitze?
Doch: AI at work!evolute schrieb:Etwas anderes als "WTF" und "LOL" fällt mir dazu irgendwie nicht ein...
@estros Nix menschlicher Fehler. Und falls doch, dann so eine arme Clickworker-Sau mit rudimentären Englichkenntnissen.
Nilson
Grand Admiral
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- Dez. 2008
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- 25.465
Der Erbe erbt auch die SchuldenAcrylium schrieb:Muss man eigentlich automatisch für die offenen PayPal-Schulden von Verwandten aufkommen, nur weil man mit den Leuten verwandt ist?
SVΞN
Redakteur a.D.
- Registriert
- Juni 2007
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- 22.970
"Der Witwer bezeichnet das Vorgehen als „völlig inakzeptabel“ (...), ich bezeichne es als völlig pietät- und geschmacklos.
Automatisch generierte E-Mails hin oder her, einfach nur geschmacklos und moralisch verwerflich.
Für einige Leute hier scheinen Mitgefühl und Emphatie Fremdwörter zu sein. Ohne Worte.
Liebe Grüße
Sven
Automatisch generierte E-Mails hin oder her, einfach nur geschmacklos und moralisch verwerflich.
Für einige Leute hier scheinen Mitgefühl und Emphatie Fremdwörter zu sein. Ohne Worte.
Liebe Grüße
Sven
mischlig
Lieutenant
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- Apr. 2010
- Beiträge
- 763
Nilson schrieb:Der Erbe erbt auch die Schulden
das war jetzt äusserst hilfreich.
jeder geschaeftsfaehige mensch, steht fuer seine schulden erstmal selbst ein.
nur weil deine eltern rednecks sind, und 20 kinder in die welt gesetzt haben, hat noch lange niemand das recht, dein komplettes vermoegen einzufrieren, nur weil 4 deiner brueder und 2 deiner schwestern schulden in hundertausend-hoehe haben
nein, grundsaetzlich musst du nicht fuer schulden von anderen aufkommen.
wenn du allerdings ein erbe annimmst, und in diesem erbe auch schuldscheine enthalten sind, so musst du wohl auch fuer schulden aufkommen.
ob man allerdings ein paypal konto beispielsweise vererben kann, bezweifle ich
M
mambokurt
Gast
Acrylium schrieb:Muss man eigentlich automatisch für die offenen PayPal-Schulden von Verwandten aufkommen, nur weil man mit den Leuten verwandt ist?
Nichtmal für die Schulden deiner Kinder oder Frau solange du nicht gebürgt hast(ausgenommen Alltagseinkäufe deines Partners, also wenn du noch 100€ in der Kneipe stehn hast muss die deine Frau zahlen). Keine Ahnung wie das in England ist.
Der Mann hat aber von seiner Frau wahrscheinlich geerbt, dann erbst du die Schulden halt mit, auch hier in D. Früher oder später wird bei dir sicher auch mal ein Erbe 'rundgeistern', da werden dann Stufe für Stufe die Verwandten angeschrieben und schlagen einer nach dem andern das Erbe aus weil Schulden vermutlich Besitz übersteigen. Hatten wir neulich bei einer Groß-Großtant (oder so, Verwandtschaft drölften Grades), da darf man schön aufs Amtsgericht dackeln sonst hat man plötzlich Erbe und Schulden an der Hacke.
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