Das ist der typische Äpfel/Birnen-Vergleich!
Ein Betrieb mit OC bedeutet, dass man die Komponente außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Spezifikationen betreibt. Dass dann der Hersteller die Garantie verweigern darf, sollte außer Frage stehen!
Was aber z.B. regelmäßige Staubentfernung angeht, weil man z.B. starker Raucher ist oder stark haarende Haustiere hat, so kann einem dies der Hersteller in Bezug auf die Garantie oder Händler in Bezug auf die Gewährleistung nicht verbieten, weil ein dauerhafter Nutzen nur dadurch erhalten bleiben kann!
Hast Du z.B. schonmal einen Autohersteller gesehen, der Dir sowohl den Austausch des Luftfilters als auch das Nachfüllen von Öl oder Kühlflüssigkeit verbietet, indem er die Zugänge verplombt? Ich nicht!
Genauso darf ich einen zusätzlichen Lüfter einbauen, wenn ich z.B. in einer im Sommer sehr warmen Dachwohnung lebe, in der die herstellerseitige Kühlung nicht mehr reicht. Verbieten kann Dir das niemand!
Beim TE sieht es so aus (gilt alles ohne OC!):
- Wenn selbst bei normalen Raumtemperaturen z.B. die CPU wegen zu schwacher Kühlung/Lüftung runtertaktet, dann ist dies ein Mangel im Rahmen der Gewährleistung, welcher selbst nach zwei Jahren noch zur Nachbesserung berechtigt. Rechner einschicken und nachbessern lassen! Sinnvollerweise innerhalb der ersten 6 Monate, das erspart unnötige Diskussionen bzgl. Nachweispflicht. Temps und Taktraten unter Last protokollieren als Beweis!
- Taktet der Rechner nicht runter und die Temperaturen liegen innerhalb der Spezifikationen, aber er wird sehr laut (was ja der Fall ist!), dann ist das zwar kein wirklicher Mangel, aber es muss dem Käufer die Möglichkeit gegeben werden, dies zu ändern. Alles andere wäre eine unangemessene Einschränkung des Verbrauchers und somit nicht zulässig, weder durch die Gewährleistungs- noch die Garantiebestimmungen! Natürlich muss die Anpassung dann möglichst so geschehen, dass berechtige herstellerseitige Bedingungen unangetastet bleiben (wie z.B. der Umbau des Grafikkartenkühlers, weil dies nicht direkt die Garantie seitens des Rechner-Herstellers betrifft, sondern die des Grafikkartenherstellers). Wenn ich also die Belüftung der Grafikkarte oder des CPU-Kühlers durch Gehäuselüfter optimieren kann und sollte, dann ist dies sehr wohl erlaubt!
Edit:
Ich habe gerade mal auf der Website von MF geschaut. Dort kann ich absolut nix dazu finden, dass MF eine Garantie auf einen PC gibt, bei dem man die Teile selbst aussucht und dann von MF zusammenbauen lässt. Es wird also lediglich eine Gewährleistung auf die jeweiligen Einzelteile sowie auf den Zusammenbau gewährt. Hinzu kommt natürlich die jeweilige Garantie der Hersteller der Einzelkomponenten.
Ausnahme: Man hat eine Garantieverlängerung bezahlt, welche aber erst nach Ablauf der Gewährleistung gilt (auch wenn dies ein Widerspruch ist, aber so steht es auf der Website!).
Wenn nun also der Rechner ansonsten bestimmungsgemäß und fehlerfrei seit Monaten läuft, dürften Ansprüche an den Zusammenbau ohnehin nicht mehr geltend gemacht werden können. Und nur dafür wäre ein Siegel wichtig (selbst wenn es rechtens gewesen wäre, was ich verneine!).
Hat der Mitarbeiter am Telefon etwas von Garantieverlust gefaselt, so war dies schon eine Lüge, denn außer der Herstellergarantie der Einzelkomponenten hat es nie eine Garantie gegeben, und die jeweilige Herstellergarantie der Einzelkomponenten wird auch nicht durch das Öffnen des Gehäuses beeinträchtigt!
MF kann also keinerlei Garantieleistungen verweigern noch die Gewährleistung auf einzelne Komponenten!