Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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Achso du hast das Ganze "Geld" auf dem Paypalkonto gelassen? Dachte du hättest auf ein richtiges Konto bei einer richtigen übertragen lassen?
Irgendwie macht der Brief des RA bzw den du von PP bzw dem Anwaltsbüro bekommen hast keinen Sinn. Diese forderten dich ja zur Begleichung deines ins Minus geratenen PP-Konto auf.

Habe ich mich im Thread irgendwo verlesen?
 
@Mr. Snoot
Genau, er hat falsche Angaben gemacht und gewusst wie PayPal reagieren wird, dehalb war auch keine friedliche Einigung möglich. Für mich (und meinen Anwalt) ist das ein Ausnutzen der AGB´s.

@Fred Fredburger
Nein das Geld hab ich nicht bei PayPal gelassen, sonst würde PayPal ja jetzt kein Geld einfordern wollen.
Ich weiss das der Brief nicht so ganz 100%ig genau geschrieben wurde... aber mein Anwalt wird schon wissen was er macht.

Aber ist richtig, die Anwälte von PayPal fordern mich auf mein ins Minus geratene Konto auszugleichen. Das kann/werde/brauche ich aber nicht tun, da es nur ins Minus geraten ist weil der Käufer aufgrund der AGB´s von PayPal in diesem Streit Recht bekommen hat. Da diese aber nicht rechtskräftig sind, PayPal aber trotzdem sein Geld haben will, soll nun der Käufer dazu gebracht werden den Betrag den PayPal einfordert zu begleichen.




cya
cr@zy
 
Achso okay, alles klar.

Naja, auf jeden Fall sehr fein, dass du das durchgezogen hast
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Ich find es super, was du machst Crazy!!! :)
Mach weiter so, verklag den ordentlich! Sowas sind betrüger und die haben nichts besseres verdient!
Ne Frage, wie hoch sind mittlerweilen die Anwaltskosten? Wenn die Rechtsschutzversicherung einspringt, wie hoch ist dann deine Eigenbeteiligung? Was kostet so ein Rechtsschutz eigentlich?
Naja, ich habe vor dir schon öfters von solchen Fällen gelesen und würde daher niemals via PayPal verkaufen. Bei mir gibts ausschließlich Banküberweisung Vorkasse oder Barzahlung bei Abholung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das nicht egal weil bei einem Erfolg seitens cr@zy die Anwaltskosten dem Gegenüber in Rechnung gestellt werden?

@PP

Wie wahrscheinlich fast jeder hier kaufe ich auch ganz gern mal über eBAy weils A billiger ist und B man oft mehr Auswahl hat als in seiner eigenen Stadt. Gegen einer Paypalanmeldung hab ich mich immer instinktiv gewehrt. Hat zwar anfangs äußerlich gut geglungen (Käuferschutz/treuhandservice), doch bei den Sachen die ich kaufte (selten über 50€) war das fand ich nicht nötig. Kostet ja nen kleinen Betrag und außerdem schon wieder irgendwo anmelden und seine Daten hinterlegen?! Muß nicht sein.

Nun ist es ja so das ich Casemodder bin und auch gerne mal nen neuen PC aufbaue. Ca. 1-2 im Jahr. Der alte wird natürlich verhöckert. Über eBay wollte ich das noch nie gerne machen. Falls doch (bei kleineren Sachen) dann nur mit Überweisung weil ich da ganz genau weiß wann ich mein Geld habe. Habe ich es, dann wirds abgehoben, auf dem Kopf gehauen und das Packet abgeschickt.
Größere Sachen wie meine abgelegten PCs setze ich grundsätzlich in die ALLES inklusive deren Onlineportal. Wenn man in einer Großstadt wohnt hat man auch ausreichend Kundschaft die sich für so was interresiert. Ich hatte jedenfalls noch keine Absatzschwierigkeiten.
Mir ist sowieso schleierhaft wieso manche über eBay gebrauchte Gegenstände über 100€ online kaufen. Sogar Autos. Ich wills immer ansehen und anfassen bevor ich was kaufe. Und bei verkaufen will ich auch das meine Käufer das tun. Somit ist ausgeschlossen, ich wiederhole: AUSGESCHLOSSEN das es hinterher irgendwelche Forderungen gibt. Gekauft wie gesehen. Und damit Basta! (G. Schröder)
 
Zuletzt bearbeitet:
Fred Fredburger schrieb:
Der Käufer muss nicht zwingend falsche Angaben gemacht haben und er nutzt ja nur den "Käuferschutz" den PP gewährt. Von daher verstehe ich nicht warum dein Anwalt gegen den K vorgehen möchte.

Die Forderungen stellt doch PP und nicht der K direkt, machtst du/dein Anwalt dagegen denn nichts?
Ich verstehe es auch nicht, aber PayPal ist auch eine Bank ;) Sein Konto ist im Minus, weil es ungerechtfertigt belastet wurde, und zwar letztendlich durch oder zumindest zugunsten des Käufers. Daher gehören natürlich bei ihm die Ansprüche gestellt.

Dass die sogenannte "Entscheidung" durch PayPal - vorsichtig gesagt - von zweifelhafter Relevanz ist, wurde ja ebenfalls angesprochen und könnte theoretisch Gegenstand der Verhandlungen werden, wobei ich persönlich vermute, dass ein halbwegs gescheiter Anwalt der Gegenseite so klug wäre, es nicht auf dieser Schiene zu versuchen ;) Erfolg versprechender wäre da schon die Frage, ob der "Defekt" schon bei Kauf vorlag oder nicht (was letztendlich für beide Seiten Beweisprobleme mit sich bringen wird). Aus jursitischer Perspektive halte ich das für den eigentlichen Knackpunkt des Streits. Der Käufer wird aber vermutlich in Erklärungsnot geraten, wenn er ohne brauchbare Beweise (bis auf das "Gutachten") erklären soll, warum der Defekt von Anfang an vorlag, er ihn aber erst 1,5 Monate später bemängelt hat...

PayPal ist in dem Zusammenhang vor allem Mittelsmann. Entscheidungsbefugnis über zivilrechtliche Ansprüche haben sie mE in keiner Weise, aber das ist nicht Gegenstand des vorliegenden Streits. Eine Verbraucherzentralekönnte dagegen auf dem Weg der Unterlassungsklage vorgehen, aber als Privatperson ist das kaum möglich und in anbetracht des entstehenden Aufwands auch nicht unbedingt erstrebenswert ;)

@crazy:
Unbedingt noch mal bei der Versicherung nachhaken, dass du telefonisch schon eine Zusage bekommen hast. Am ende weiß derjenige der das Schreiben deines Anwalts bearbeitet nichts davon und meint, du sollst das fein selber bezahlen. Glaube und hoffe ich nicht, aber man kann nie vorsichtig genug sein.
 
Ich meine, dass crazy geschrieben hat, dass er Zeugen hat, die beweisen können, dass das Notebook vor dem Versand keine Schäden aufwies.
 
@FidelZastro
Mein Anwalt weiss das ich Zeugen dafür habe. Wäre es relevant hätte er es sicher mit angegeben. Ich vertrau ihm da~

Und ja ich habe Zeugen. Ob die allerdings überhaupt von Bedeutung wären kann ich mir nicht vorstellen - könnte theoretisch genauso glaubwürdig wie das "Gutachten" sein ;)

Aber wie gesagt hab ich ja noch Bilder gefunden und da ist kein Fehler des Displays zu erkennen :)




cya
cr@zy
 
HATTE DAS SELBE! SOFORT ZUM ANWALT! Du must nichts zurückzahlen! Das ist schwachsinn dieser Käuferschutz! das sollte man in Verkäuferstress umbenennen!

Du warst privater verkäufer und wenn er das nicht sofort reklamiert hat, isses nicht dein Problem!
Und solche Leute sollten am besten nichts gebrauchtes mehr kaufen! Is ja wohl irgendwie logisch, das n 3jahre alten notebook nicht im Neuzustand kommt!

cr@zy, wenn du willst, kann ich dir das mal erzählen, kannst mich ja mal im ICQ anschreiben
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (diverse überflüssige ! entsorgt)
Klingt sehr interessant djtongi... leider hast du keine ICQ Nummer angegeben ;)

Ist aber auch nicht schlimm, denn ich bin mir sicher das die Story noch andere hier interessieren würde. Vielleicht kannst du sie ja hier posten? :)




cya
cr@zy
 
Ich bin gespannt wie das ganze ausgeht. Als Käufer lege ich natürlich wert auf PayPal. Als Verkäufer aber niemals.
 
Nein bisher nicht... aber wenn es soweit ist, dann geb ich noch am selben Tag bescheid, keine Sorge ;)




cya
cr@zy
 
ach das is ne EEEEWIGE Geschichte... aber bitte.. ich erzähl sie gern!

Also ich hatte mal nen PC... den ich in Einzelteilen vertickt habe...
Mainboard (P5WD2 Premium) und CPU (P4 660 3,6GHz) hat der selbe Käufer ersteigert. Die Teile waren etwa 6monate alt. Das Mainboard war von km elektronik und die CPU hab ich von jemandem privat gekauft, allerdings OVP in versiegelter Intel BOX... ohne Rechnung....

Dann hab ich das ganze auf den Postweg gebracht und irgendwann ne Mail im postfach... :
Von wegen es würde die Treiber CD beim Board felhlen und ein Quick install manual Nr. XYZ (JA, er hatte sich sogar die Mühe gemacht, die Asus Atrikelnummer dieses Quick install guides herauszufinden o.O) Ok... dann hab ich hier nochmal gesucht, das vergessene Quick install manual gefunden und es Versandkostenfrei an ihn gesendet UND ihm erklärt, dass die von ihm vermisste Treiber-CD IM Handbuch steckt, welches ich auf jeden fall mit eingepackt hatte.

Soweit so gut, er hatte nun alles vollständig, wie in ebay beschrieben. Irgendwann kurz darauf ne weitere Mail. Von wegen es würde die Rechnung von der CPU Fehlen.... -.-"

Ich dann: Es ist eindeutig beschrieben, die CPU war neu, allerdings gibt es keine Rechnung... evtl. direkt per Seriennummer an intel wenden, falls defekt. Und bitte nächstes Mal die ebay-Beschreibung genau lesen! Da steht nichts von einer Rechnung bei der CPU.

Daraufhin fängt er an mir vorzuwerfen, dass ich falsche angaben gemacht hätte und die CPU ja dann angeblich NICHT neu gewesen wäre, weil ich sie ja privat erworben hatte. Dann kamen noch irgendwelche Fantasie-Handbücher dazu, die angebich fehlen würden und so weiter...

der Höhepunkt war dann, das er mir vorwarf: Da ich die CPU ja privat gekauft hätte, hätte ich gar nicht den angegebenen Neupreis gezahlt (der angegebene Preis war der damalige von alternate) sondern weniger, also dürfte ich nur den Preis verlangen, den ich sleber auch Bezahlt hätte und das wär ja wieder ne bewusst falsche Angabe und Betrungsversuch und blabla...

Ich war schon derart genervt... dachte mir: "ALTER wenn du so kleinlich bist, dann kaufs doch nächstes mal gleich NEU und nerv die Leute ned!" Aber egal... ich bin immer schön freundlich geblieben. Es war ein ewiges HIN und HER... immer mehr aus der Luft heraus gegriffene Behauptungen, immer mehr Anschuldigungen und Versuche, mich in die Ecke zu drängen...

Er forderte dann eine Summe zurück (die unerhört war) sonst wolle er Anwalt und so einschalten... dann is mir der Kragen geplatzt...und er bekam eine Email von mir, die sich gewaschen hatte:

Entschuligung :D ich finde ihr Verhalten äusserst
Lächerlich!!!

1. Bin ich nicht verpflichtet ihnen zu sagen WO ich das Teil herhab und
wieviel ich dafür bezahlt habe! Wichtig ist nur der NEUPREIS! Das
heisst: Was kostet das Teil NEU im Einzelhandel! Und dieser Preis ist
nunmal 430 Euro! Meinen sie, wenn ich für das Teil 1 Euro bezahlt HÄTTE,
das ich es dann nur für 1 Euro weiterverkaufen darf?!
Ausserdem ist sie bestimmt NICHT aus zweiter Hand, denn ich habe das
Teil ORIGINAL VERSIEGELT bekommen! Der Vorbesitzer hatte die Schachtel
NICHT EINMAL GEÖFFNET!

2. Habe ich bestimmt keine Falschen Angaben gemacht! Der NEU-Preis der
CPU ist seit nun gut 8 Motanten gleichgeblieben! Also spielt es nun
keine Grosse Rolle ob das nun im Dezember war oder anfang Januar!

3. Habe ich die Selbe Artikelbeschreibung bei allen artikeln verwendet
und nur die jeweiligen Einzelheiten geändert! Wenn da steht "CA. 5
Monate", dann heisst das auch das es evtl. auch 6 sein können oder auch
4! Denn einige Teile waren älter und einige neuer! Fakt ist, das die CPU
MINDEDSTENS die gesetzliche vorgeschriebene 2Jahre NEU-Garantie locker
erfüllt! Allein schon deshalb ist an der Sache nix zu rütteln! Sie
funktioniert 1A und es ist alles Dabei!

4. Wenn sie meine Gesetzlichen bestimmungen am ende des Artikels MIT
OFFENEN AUGEN gelesen haben, werden sie feststellen, das ich weder
nachverhandlungen führe noch sonstwas.. und das sie nicht bieten sollen
wenn sie sich nicht ausreichend informiert fühlen! IM ARTIKEL IST KEIN
EINZIGER FEHLER ODER FALSCHE ANGABE! Ich hab ihn mir selber nochmal
genaustens durchgelesen! Und nur weil SIE meinen ich hätte versucht
IRGENDWEN hinters Licht zu führen, dann ist das ihre Meinung und die
können sie für sich behalten und brauchen nicht andere Leute damit
beschuldigen!

Hier! Ich kopiere hier nochmal meine Rechtlichen Hinweise und markiere
ihnen die stellen mit einer doppel Eck-Klammer :

Ebay- Auktionsverträge sind für Käufer und Verkäufer rechtlich bindende
Verträge! Käufer und Verkäufer erkennen das zum Ende der Auktion
gültige, höchste Gebot als Zuschlagspreis an. Selbst wenn diese Regelung
nicht dem Sinne des Gesetzes entsprechen sollte, sind sich Käufer und
Verkäufer im Rahmen dieser Auktion darüber einig, dass [[das
Widerrufsrecht und Rückgaberecht, die vom BGB im § 355 und 356 für
Fernabsatzverträge vorgesehen sind, NICHT im Zusammenhang mit diesem
Kaufvertrag gelten.]] [[Diese Auktion ist ein privates Angebot, die
gesetzliche Sachmängelhaftung (Garantie) wird für diese Auktion
ausdrücklich ausgeschlossen]]. Die angebotene Ware wird unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung verkauft. Die [[Angebotsbeschreibung erfolgt
nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch unverbindlich im rechtlichen
Sinne. Ansprüche wegen eventueller - auch versteckter - Sachmängel und
Rechtsmängel können mithin nach Vertragsschluss (= Auktionsende) nicht
geltend gemacht werden]]. Ihre Gebote sind bindend und rechtskräftig.
[[[[[[[Bitte überlegen Sie sich VOR Abgabe des Gebotes, ob Sie sich
ausreichend über den Artikel informiert fühlen. Nachverhandlungen nach
Auktionsende werde ich nicht führen.]]]]]]]]
Bitte stellen Sie Ihre Fragen per E-Mail, ich werde schnellstmöglich und
umfassend antworten.
Beachten sie auch meine weiteren Angebote... :-)

Ich denke es ist alles klar verständlich!

5. NIRGENDWO versuche ich irgendwen hinters licht zu führen oder
sonstwas und ich verbitte mir jedliche Anschuldigungen! Wenn sie wegen
so detailreichen Kleinlichkeiten so einen Aufstand machen, sollten sie
ebay in Zukunft meiden!

Sie brauchen nicht versuchen, irgendwelche Lücken und sowas in der Art
zu finden um bei mir irgendwelche Forderungen zu stellen!

6. Die Neupreise habe ich im nachhinein nicht aktualisiert! DA STEHT
AUCH: "DER NEUPREIS WAR....." und nicht: "Der Neupreis ist JETZT......"
Da ist ein kleiner unterschied!


7. Ich werde wie versprochen alles was fehlt zuschicken! Das ist
selbstverständlich!

8. Ihre Drohung mit irgendwelchen Anwälten können sie sich getrost
sparen, da weder in diesem noch in den anderen Artikeln KEINERLEI
FALSCHE ANGABEN SIND!



Trotz das es mich nun etwas aufgeregt, bleibe ich höflich! Ich mag es
allerdings gar nicht wenn man mir die Worte im Mude umdreht! Ich bin
weder ein Betrüger noch sonstwas! Ich antworte immer schnellstmöglich
korrekt auf emails!

So, für mich ist die Sache hier erledigt, weil ich weiss Gott genug
Stress und Nervenaufreibendes mitmachen muss!

"unterschrift zensiert"


PS. während dem Eingeben von diesem Text sind mir jetzt die Nudeln
Verkocht und mein Fleisch angebrannt, dafür will ich jetzt auch 200 Euro
zurück.....

Diese Forderung ist IRONISCH und genauso sinnfrei!

Schreibfehler haben mich nicht mehr interessiert... meine wut war wenigstens draussen...
und siehe da.... ich bekam keine Antwort mehr und dachte es sei vorbei....

BIS....

jaaa bis diese "Kreatur" bei paypal käuferschutz beantragt hat....

Auf einmal war folgende Email im postfach:
Wir haben unsere Untersuchung abgeschlossen und entschieden, dass der
Käufer eine Rückzahlung erhält.

Er würde das komplette Geld zurückbekommen... so hätte paypal entschieden...

Ich denk mir nur: "BITTE WAAAS???? Aber sonst gehts denen noch gut?!"
Ich hatte NICHT einmal Ware zurückbekommen... NICHTS! Diese hätte ich zwar auch nicht mehr angenommen aber nicht einmal DAS....
Jetzt sollte er also das Geld zurückbekommen und die Ware behielt er auch einfach... doppelter Gewinn also


Darauf hab ich entnervt bei paypal angerufen und gefragt, was der Scheiss solle, und wie die einfach so ne Entscheiden fällen können, OHNE beide Seiten anzuhören. Die meinten dann, ich hätte angeblich vor 4 wochen bereits ne email bekommen, worin Paypal mich aufgefordert hätte, den sachverhalt zu schildern... Allerdings hatte ich NIE solch eine Email bekommen... das hätte ich bemerkt!!! Da ich outlook express verwendet hatte, konnte ich auch nochmal alle gelöschten Mails durchgehn.. DA WAR NICHTS....

Ich habe dann KEIN geld auf das paypalkonto (welches zum glück leer war) eingezahlt und so blieb dieses mit der geforderten summe im minus. War mir egal!

Dann irgendwann ein Schreiben von den anwälten von Paypal... blablabla ich solle das bezahlen...

Ich hab mich geweigert und gesagt, dass ich ebenfalls zum anwalt gehe... was ich dann auch getan habe... UND DAS war ein weiteres hin und her.... -.-" Bis ich nem ebay-Laien-Anwalt das ganze erklärt hatte und dieser dementsprechend antworten konnte etc... verging auch ne gewisse Zeit.

Am Ende haben wir den paypal-Anwälten die Sache klip und klar gemacht, meine Auktionen (von denen ich ZUM GLÜCK Screenshots gemacht hatte) vorgelegt und denen auch nochmal den emailverlauf, den ich ebenfalls zum glück lückenlos gespeichert hatte, dargelegt.

und seit dem habe ich NICHTS mehr von meinem Anwalt gehört, dass es weitergehn würde und das sind nun fast 4 Jahre her... und ich hoffe es bleibt so.

Eins hab ich draus gelernt Weiterhin immer die Rechtsbelehrung reinschreiben und genaue Angaben im Artikel machen. UND VORALLEM: NIE WIEDER PAYPAL anzubieten!!!

Bis heute ist mein Account bei paypal gesperrt und wird nicht freigeschalten... warum weiss ich nicht... warscheinlich haben sie gefressen, das ihr dämlicher Käuferschutz mehr Stress als Segen ist.

In diesem Sinne....

Can
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay... krasse Geschichte o_o

Schlimm finde ich dabei aber weniger das Verhalten von PayPal (deren Machenschaften sind unter aller Sau wie wir nun wissen), sondern das es mehrere Leute gibt die PayPal schamlos ausnutzen und den Verkäufer damit in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Es ist ganz einfach und warscheinlich könnte jeder sowas machen - und es würde funktionieren. Aber sowas abzuziehen würde MIR im Traum nicht einfallen. Echt armselig sowas...




cya
cr@zy
 
wo auch immer es lücken im system gibt, gibts auch leute, die das ausnutzen. sei es der paypal-käuferschutz, piratebay oder wenn man an der supermarktkasse nen euro zuviel rausbekommt und man nichts sagt ;)

@crazy
dass ihr gegen der käufer vorgeht ist klar. aber warum nicht gleich auch an paypal rangehen? das könnte einen präzedenzfall schaffen und in zukunft sowas unterbinden :)
 
cr@zy schrieb:
Okay... krasse Geschichte o_o

Schlimm finde ich dabei aber weniger das Verhalten von PayPal (deren Machenschaften sind unter aller Sau wie wir nun wissen), sondern das es mehrere Leute gibt die PayPal schamlos ausnutzen und den Verkäufer damit in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Es ist ganz einfach und warscheinlich könnte jeder sowas machen - und es würde funktionieren. Aber sowas abzuziehen würde MIR im Traum nicht einfallen. Echt armselig sowas...




cya
cr@zy

Aber was lernt man daraus? Das man als Privater Verkäufer niemals einen Verkauf per Paypal anbieten sollte. Als Käufer sieht das immer anders aus. Ich mache nur Käufe per PayPal bei Ebay. Das ist für mich ein Grund ein Kauf nicht zu schließen wenn der Verkäufer das nicht anbietet. Da kann man als Käufer eben nicht abgezogen werden. Als Verkäufer biete ich das nie an. Um nicht von Käufern solche Fälle zu erleben wie ihr hier schildert. Wo der Verkauf der unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie. Rücknahme wird ebenfalls ausgeschlossen, erfolgt. Eben durch die Hintertür über Paypal illegal doch wieder eingeführt wird.
 
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