Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz
- Ersteller cr@zy
- Erstellt am
- Status
- Für weitere Antworten geschlossen.
Fred Fredburger
Rear Admiral
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 5.365
Farmer schrieb:Meiner Meinung nach sollte crazy (wenn die Geschichte hier zu seinem Gunsten entschieden wurde) PP wegen Amtsanmaßung abzeigen.
Das ist aber nicht möglich
Haudrauff
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.788
Weil er es sagt!
Solche Aussagen ohne Bergründung kommen immer gut in einen weitgehend sachlich geführten Tread.
Das beste wird sein Cr@zy schnappt sich Fredburger und nimmt ihn mit vor Gericht. Da kann er dann zu dem Richter sagen: "Geht net!" und der Fall ist geklärt.
Solche Aussagen ohne Bergründung kommen immer gut in einen weitgehend sachlich geführten Tread.
Das beste wird sein Cr@zy schnappt sich Fredburger und nimmt ihn mit vor Gericht. Da kann er dann zu dem Richter sagen: "Geht net!" und der Fall ist geklärt.
Fred Fredburger
Rear Admiral
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 5.365
§ 132
Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
So das ist mal die Definition und diese trifft ja wohl in diesem Fall nicht auf PP zu.
Allerdings hoffe ich auch der TE bekommt Recht wenn es zu einem Prozess kommen sollte. Ich habe bis jetzt noch von keinem Fall gegen PP gehört der vor Gericht ging.
Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
So das ist mal die Definition und diese trifft ja wohl in diesem Fall nicht auf PP zu.
Allerdings hoffe ich auch der TE bekommt Recht wenn es zu einem Prozess kommen sollte. Ich habe bis jetzt noch von keinem Fall gegen PP gehört der vor Gericht ging.
Fred Fredburger
Rear Admiral
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 5.365
Das hat nichts mit Rechtssprechung zu tun, PP handelt lediglich nach ihren AGB. Das ist weder vollstreckbar noch sonstwas.
Fred Fredburger
Rear Admiral
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 5.365
Naja man kann vieles in seine AGB schreiben, allerdings steht das nie über dem geltenden Recht. Außerdem begeht PP keine Straftat, sie fordert ja nur das Geld zurück.
Haudrauff
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.788
Das hat doch nix mit einer Straftat zu tun. Wenns bei Quelle ein Problem gibt entscheidet doch auch kein Richter der den ganzen Tag im Kundencenter sitzt darüber ob die Couch nun gelb oder rot bestellt wurde.
PP fungiert doch hier als erstes als Vermittler zwischen den Parteien. Wenns dann immer noch Probleme gibt, schaltet man eben einen Anwalt ein. So wie in diesem Fall. Das hat doch nix mit Amtsanmaßung zu tun.
PP fungiert doch hier als erstes als Vermittler zwischen den Parteien. Wenns dann immer noch Probleme gibt, schaltet man eben einen Anwalt ein. So wie in diesem Fall. Das hat doch nix mit Amtsanmaßung zu tun.
Farmer
Captain
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 3.414
Sie geben einer anderen Person recht und fordern, sogar durch einen Anwalt, ihr selbst gesprochenes Recht ein. Mir wäre das eine Beratungsgespräch beim Anwalt wert, um mich über die Rechtslage zu informieren, denn Juristen sind wir ja alle nicht. Ich kabnn mir gut vorstellen, dass ihr Recht habt, aber wiederum ist es auch möglich, dass ich im Recht liege.
Fred Fredburger
Rear Admiral
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 5.365
Ja deswegen hat sich der TE ja auch einen Anwalt genommen und läßt sich diesen Mist nicht gefallen
Also was ich so in den eBay-Foren gelesen habe ist eben noch nie zu einem Prozess gekommen da Paypal wohl nach deutschem Recht eben unterliegen würde.
Aber trotzdem ist es keine Amtsanmaßung
Also was ich so in den eBay-Foren gelesen habe ist eben noch nie zu einem Prozess gekommen da Paypal wohl nach deutschem Recht eben unterliegen würde.
Aber trotzdem ist es keine Amtsanmaßung
MR.FReeZe
Captain
- Registriert
- Juni 2003
- Beiträge
- 3.700
Vor einiger Zeit kam bei WISO auf ZDF ein sehr interessanter Beitrag zum Topic PayPal und Kaeuferschutz. Es ist sogar ein analoger Fall zu dem von Cr@zy dabei (nur mit Kunstgegenstaenden)
http://www.youtube.com/watch?v=j8WsdMEGLkI
Waere vllt gar keine schlechte Idee den Fall auchmal an WISO weiterzugeben
http://www.youtube.com/watch?v=j8WsdMEGLkI
Waere vllt gar keine schlechte Idee den Fall auchmal an WISO weiterzugeben
Zuletzt bearbeitet:
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 3.980
Leute, ich finds ja schön das ihr hier diskutiert, aber ich werde ganz sicher PayPal nicht anzeigen, ob das nun möglich ist oder nicht
Ich will nur das die Sache ein rechtmässiges Ende findet.
@MR.FReeZe
Danke für den Link, ist wirklich sehr interessant. Werde ich meinem Anwalt auch mal zeigen
Habe PayPal eben nochmal eine Mail geschrieben in der ich mitgeteilt habe das ich für die Anwaltskosten die durch die von PayPal beauftragte Kanzelei entstanden sind, keine Kosten übernehmen werde. Dummerweise war der PayPal Mitarbeiter nämlich so schlau und hat mir folgendes bestätigt:
--------------------------------------------------------------------------------------------------
"Guten Tag, cr@zy!
Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal bezüglich PP-123456789.
Sobald wir von Ihrem Anwalt benachrichtigt werden, geht dieser Fall an
unsere Rechtsabteilung."
...
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Wenn das passiert wäre hätten sie wohl mit meinem Anwalt Kontakt aufgenommen - und nicht mit mir.
Ausserdem habe ich ihnen mitgeteilt das ich mich jetzt auch wie schon einige andere vor mir, mal ans ZDF wenden werde... mal gucken wie sie darauf reagieren
Und nun streitet euch nicht mehr, sondern wartet ab bis ich Dienstag Abend neue Infos geben kann~
cya
cr@zy
Ich will nur das die Sache ein rechtmässiges Ende findet.
@MR.FReeZe
Danke für den Link, ist wirklich sehr interessant. Werde ich meinem Anwalt auch mal zeigen
Habe PayPal eben nochmal eine Mail geschrieben in der ich mitgeteilt habe das ich für die Anwaltskosten die durch die von PayPal beauftragte Kanzelei entstanden sind, keine Kosten übernehmen werde. Dummerweise war der PayPal Mitarbeiter nämlich so schlau und hat mir folgendes bestätigt:
--------------------------------------------------------------------------------------------------
"Guten Tag, cr@zy!
Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal bezüglich PP-123456789.
Sobald wir von Ihrem Anwalt benachrichtigt werden, geht dieser Fall an
unsere Rechtsabteilung."
...
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Wenn das passiert wäre hätten sie wohl mit meinem Anwalt Kontakt aufgenommen - und nicht mit mir.
Ausserdem habe ich ihnen mitgeteilt das ich mich jetzt auch wie schon einige andere vor mir, mal ans ZDF wenden werde... mal gucken wie sie darauf reagieren
Und nun streitet euch nicht mehr, sondern wartet ab bis ich Dienstag Abend neue Infos geben kann~
cya
cr@zy
Fred Fredburger
Rear Admiral
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 5.365
Wir diskutieren doch nur und streiten nicht
Und dir wünsche ich viel Erfolg bei der Sache!
Und dir wünsche ich viel Erfolg bei der Sache!
Haudrauff
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.788
Ist ja ein krasser Bericht. Allerdings nicht analog zu Cr@zys Fall. Den die Kunststiche wurden ja vom Käufer vernichtet. Mit der Bergründung sie wären nicht autentisch. Gehts noch? Anschließend waren Geld und Ware weg.
Nur mit Vitamin B (in diesen Fall WISO) kam es zur schnellen einfachen Klärung.
Nur mit Vitamin B (in diesen Fall WISO) kam es zur schnellen einfachen Klärung.
Touch-Knie
Commander
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 2.176
Also,sowas an die Medien von sich aus zu übergeben finde ich nicht gut.
Leserepoter--> baah.
Leserepoter--> baah.
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 3.980
Sodale, da bin ich wieder. Und ich hab gute Neuigkeiten im Gepäck
Also mein Anwalt hat zuerst eine seiner Angestellten dazu verdonnert sich die kompletten AGB´s von PayPal durchzulesen. Dabei kam dann heraus (wie schon vermutet) das PayPal nicht das Recht hat solche Entscheidungen zu treffen.
Den Brief den ich von PayPal´s Anwälten erhalten habe, habe ich ihm auch vorgelegt. Der teilt diesen nun mit das PayPal´s Entscheidung nicht rechtens ist und das er sich nun um die Sache kümmert - brauch also zum Glück erstmal nichts bezahlen
Seine Worte "So einfach geht´s ja nicht..."
Jetzt geht die Sache trotz allem nicht gegen PayPal, sondern gegen den Käufer selbst, denn dieser hat sich völlig falsch verhalten, bzw. die AGB´s zu seinen gunsten ausgenutzt.
Mein Anwalt hat heute folgenden Brief an meine Rechtsschutzversicherung rausgeschickt:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
in oben angezeigter Angelegenheit hat Herr cr@zy mich gebeten, seine Interessen rechtlich zu vertreten. Dem Fall liegt der im Anschluss geschilderte Sachverhalt zugrunde. Es wird gebeten, Kostenschutz zu gewähren und dies zu bestätigen (anm.: Laut Anwalt nur Formsache, wird mit Sicherheit genehmigt)
Herr cr@zy hat Ende letzten Jahres ein Notebook der Marke Toshiba unter der Artikelnummer 1234567 über das Internetauktionshaus eBay versteigert. Den Zuschlag erhielt Herr Käufer. Der zu zahlende Betrag betrug inklusive Versandkosten XXX,XX€.
Die Zahlung sollte über PayPal erfolgen. Der Betrag wurde zunächst auch von Herrn Käufer auf das PayPal-Konto eingezahlt, eine Auszahlung erfolgte jedoch nicht, da Herr Käufer bei PayPal einen Konfliktfall meldete. Er hatte 44 Tage nach Erhalt einen Schatten im Display entdeckt und wollte daraufhin den Kaufpreis mindern. Im Folgenden leitete er eine Konfliktlösung über PayPal ein. Der Verkauf erfolgte jedoch von privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Zudem lag der Mangel bei der Auslieferung noch nicht vor. Herr Käufer stehen daher keine Gewährleistungsansprüche gegenüber meinem Mandanten zu. Bereits vor der eingeleiteten Konfliktlösung bot mein Mandant zur gütlichen Einigung des Streits, Herrn Käufer 10€ im Wege der Kulanz. Dies wurde abgelehnt. Auch im Rahmen der eingeleiteten Konfliktlösung kam es zu keiner Einigung. Vielmehr erstattete PayPal, nachdem Herr Käufer eine Fehlerauswertung eines PC-Ladens vorgelegt hatte, den vollen Kaufpreis unberechtigter Weise an Herr Käufer zurück.
Hierzu war PayPal nicht berechtigt. Aus den PayPal-Nutzungsbedingungen und der PayPal-Käuferschutzrichtlinie ergibt sich keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Verpflichtung des Verkäufers. Im vorliegenden Fall bestanden daher aufgrund des wirksam vereinbarten Gewährleistungsausschlusses keine Ansprüche des Herrn Käufer gegenüber meinem Mandanten.
PayPal ist nicht berechtigt eigenmächtige, dem Gesetz widersprechende Entscheidungen zu treffen. Derartige Entscheidungen haben für meinen Mandanten keine Bindungswirkung. Ich habe Herrn Käufer erneut zur Zahlung aufgefordert, dieser verweigerte jedoch unter Berufung auf die Entscheidung von PayPak die Zahlung. Daher soll jetzt Leistungsklage bei Gericht erhoben werden.
Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob Deckungsschutz im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses gewährt wird.
Mit freundlichen Grüssen
Rechtsanwalt
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sobald also meine Versicherung das ok gibt, wird der Käufer durch meinen Anwalt verklagt
Worte meines Anwalts: "Ich seh das ganz entspannt"
Mir ist deshalb vorhin schonmal so´n kleiner Steinbruch vom Herzen gefallen Hoffe nur das es jetzt schnell geht und die Sache bald geklärt ist...
cya
cr@zy
Also mein Anwalt hat zuerst eine seiner Angestellten dazu verdonnert sich die kompletten AGB´s von PayPal durchzulesen. Dabei kam dann heraus (wie schon vermutet) das PayPal nicht das Recht hat solche Entscheidungen zu treffen.
Den Brief den ich von PayPal´s Anwälten erhalten habe, habe ich ihm auch vorgelegt. Der teilt diesen nun mit das PayPal´s Entscheidung nicht rechtens ist und das er sich nun um die Sache kümmert - brauch also zum Glück erstmal nichts bezahlen
Seine Worte "So einfach geht´s ja nicht..."
Jetzt geht die Sache trotz allem nicht gegen PayPal, sondern gegen den Käufer selbst, denn dieser hat sich völlig falsch verhalten, bzw. die AGB´s zu seinen gunsten ausgenutzt.
Mein Anwalt hat heute folgenden Brief an meine Rechtsschutzversicherung rausgeschickt:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
in oben angezeigter Angelegenheit hat Herr cr@zy mich gebeten, seine Interessen rechtlich zu vertreten. Dem Fall liegt der im Anschluss geschilderte Sachverhalt zugrunde. Es wird gebeten, Kostenschutz zu gewähren und dies zu bestätigen (anm.: Laut Anwalt nur Formsache, wird mit Sicherheit genehmigt)
Herr cr@zy hat Ende letzten Jahres ein Notebook der Marke Toshiba unter der Artikelnummer 1234567 über das Internetauktionshaus eBay versteigert. Den Zuschlag erhielt Herr Käufer. Der zu zahlende Betrag betrug inklusive Versandkosten XXX,XX€.
Die Zahlung sollte über PayPal erfolgen. Der Betrag wurde zunächst auch von Herrn Käufer auf das PayPal-Konto eingezahlt, eine Auszahlung erfolgte jedoch nicht, da Herr Käufer bei PayPal einen Konfliktfall meldete. Er hatte 44 Tage nach Erhalt einen Schatten im Display entdeckt und wollte daraufhin den Kaufpreis mindern. Im Folgenden leitete er eine Konfliktlösung über PayPal ein. Der Verkauf erfolgte jedoch von privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Zudem lag der Mangel bei der Auslieferung noch nicht vor. Herr Käufer stehen daher keine Gewährleistungsansprüche gegenüber meinem Mandanten zu. Bereits vor der eingeleiteten Konfliktlösung bot mein Mandant zur gütlichen Einigung des Streits, Herrn Käufer 10€ im Wege der Kulanz. Dies wurde abgelehnt. Auch im Rahmen der eingeleiteten Konfliktlösung kam es zu keiner Einigung. Vielmehr erstattete PayPal, nachdem Herr Käufer eine Fehlerauswertung eines PC-Ladens vorgelegt hatte, den vollen Kaufpreis unberechtigter Weise an Herr Käufer zurück.
Hierzu war PayPal nicht berechtigt. Aus den PayPal-Nutzungsbedingungen und der PayPal-Käuferschutzrichtlinie ergibt sich keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Verpflichtung des Verkäufers. Im vorliegenden Fall bestanden daher aufgrund des wirksam vereinbarten Gewährleistungsausschlusses keine Ansprüche des Herrn Käufer gegenüber meinem Mandanten.
PayPal ist nicht berechtigt eigenmächtige, dem Gesetz widersprechende Entscheidungen zu treffen. Derartige Entscheidungen haben für meinen Mandanten keine Bindungswirkung. Ich habe Herrn Käufer erneut zur Zahlung aufgefordert, dieser verweigerte jedoch unter Berufung auf die Entscheidung von PayPak die Zahlung. Daher soll jetzt Leistungsklage bei Gericht erhoben werden.
Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob Deckungsschutz im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses gewährt wird.
Mit freundlichen Grüssen
Rechtsanwalt
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sobald also meine Versicherung das ok gibt, wird der Käufer durch meinen Anwalt verklagt
Worte meines Anwalts: "Ich seh das ganz entspannt"
Mir ist deshalb vorhin schonmal so´n kleiner Steinbruch vom Herzen gefallen Hoffe nur das es jetzt schnell geht und die Sache bald geklärt ist...
cya
cr@zy
GodCast
Banned
- Registriert
- Apr. 2009
- Beiträge
- 1.540
sag ich doch auch
"Der Verkauf erfolgte jedoch von privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"
das ist der springende Punkt, da der "Mangel" offensichtlich nicht bei der Übergabe vorhanden war und die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen wurde kann auch PP daran nichts ändern. Ich denke nicht, dass es vor Gericht geht. Der Käufer wird wohl das tun was er gleich hätte tun sollen.
Also gratuliere ich Dir schon mal.
"Der Verkauf erfolgte jedoch von privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"
das ist der springende Punkt, da der "Mangel" offensichtlich nicht bei der Übergabe vorhanden war und die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen wurde kann auch PP daran nichts ändern. Ich denke nicht, dass es vor Gericht geht. Der Käufer wird wohl das tun was er gleich hätte tun sollen.
Also gratuliere ich Dir schon mal.
M
Mr. Snoot
Gast
Wieso das? Mal abgesehn davon, dass er bzgl. das Schadens vielleicht falsche Angaben gemacht hat bzw. die AGB von Paypal Unfug sind.cr@zy schrieb:gegen den Käufer selbst, denn dieser hat sich völlig falsch verhalten, bzw. die AGB´s zu seinen gunsten ausgenutzt.
Er hat doch nur den Käuferschutz in Anspruch genommen, oder nicht?
- Status
- Für weitere Antworten geschlossen.
Ähnliche Themen
- Antworten
- 43
- Aufrufe
- 9.458