Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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Damit wäre ich vorsichtig, das kann erstens recht schnell gegen dessen Persönlichkeitsrechte verstoßen und zweitens ist es wenig Zielführend, eine Partei medial an den Pranger zu stellen. Aber da eh schon ein Anwalt im Spiel ist, kann der ja im Zweifelsfall vorher gefragt werden ob das überhaupt hilfreich wäre ;)
 
Ich frage mich ernsthaft, warum eBay an dieser Stelle nicht einschreitet. Habe bisher diesbezüglich gute Erfahrungen mit denen gemacht. Ist aber auch schon 2-3 Jahre her. Vielleicht haben die jetzt andere Prioritäten in Sachen Kundenzufriedenheit.
 
Nein, bisher leider nicht...

Hab bisher weder was von meinem Anwalt, noch von PayPal gehört (ausser einer Info-Mail das mein Kontostand bei denen im Soll ist).

Ich habe am 8.2 PayPal nochmal darüber informiert das ich mit dem Ausgang des ganzen nicht einverstanden bin und sie kein Geld von mir bekommen werden (sie haben bisher auch nicht versucht Geld abzubuchen) und ich das ganze meinem Anwalt übergeben habe (bzw. werde, war am 11.2. bei ihm).

Was aber merkwürdig ist, ist das der Käufer am 8.2. und 9.2. nochmal E-Mails an PayPal geschrieben hat. Der Grund dafür ist mir unbekannt. Von PayPal dürfte keine Mail an den Verkäufer gegangen sein weil dies sonst auf der Konfliklösungsseite angegeben sein müsste.

Naja... ich kann im Moment nur warten. Sobald es was neues gibt meld ich mich aber sofort ;)




cya
cr@zy
 
@cr@zy

Halt uns auf dem Laufenden.

MFG
 
Hi,

ja, ein kleiner Stausreport wäre wirklich klasse, was gibts neues? Tell me more!

Grüße,
franeklevy
 
Ich hab doch gesagt das ich mich meld wenn es Neuigkeiten gibt~

Mir dauert das auch schon ein bisschen lang, hab deshalb meinen Anwalt mal kontaktiert, der kann mir aber derzeit auch nur eine Antwort geben: "Abwarten"

Ich melde mich hier sofort wenn es was neues zu berichten gibt ;)




cya
cr@zy
 
So, habe heute einen Brief von meinem Anwalt bekommen, bzw den Brief den der Käufer meinem Anwalt hat zukommen lassen:

"Sehr geehrter Herr Anwalt,

bei eBay ist jeder Verkäufer für seine Angebote selbst verantwortlich. Ihr Mandant bot in seiner Auktion des Toshiba Laptops die Möglichkeit an, die Zahlung per PayPal zu tätigen. PayPal bietet Käufern allerdings nicht nur eine bequeme Zahnlungsmöglichkeit an, sondern ebenso einen kostenlosen Käuferschutz in unbegrenzter Höhe. Von eben diesem habe ich mit Recht innerhalb der vorgegebenen Frist Gebrauch gemacht, da der Artikel nachweislich einen Defekt der Hintergrundbeleuchtung aufweist, welcher warscheinlich bereits beim Neukauf des Gerätes bestand. Hierfür übersende ich ihnen eine Kopie über einen Kostenvoranschlag/Defektbeschreibung eines unabhängigen PC-Geschäftes. Dies geschieht übrigens nur aus Kulanz meinerseits. Ein Versandbeleg über den Rückversand des Laptops besitze ich ebenfalls, aus dem hervorgeht, dass ich den Artikel wieder an den Verkäufer zurückgesandt habe! Leider, oder dummerweise verweigerte ihr Mandant jedoch die Annahme des Paketes. Dieser Rückversand erfolge kulanterweise sogar auf meine Kosten.

Da der gesamte Vorgang bereits durch die Rechtsabteilung von PayPal zu meinen Gunsten entschieden und geschlossen wurde, sehe ich den Fall als erledigt an. Bei weiteren Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an PayPal. Die Vorgangsnummer dort lautet: XX-XXX-XXX-XXX

Des weiteren möchte ich Sie in Zukunft bitten, mir keine haltlosen Zahlungsaufforderungen mehr zu kommen zu lassen. Bitte informieren Sie ihren Mandanten auch darüber, dass ich ihm jederzeit das Laptop gut verpackt zurücksenden kann. Rein rechtlich ist er ja wieder der Besitzer der Ware und nicht ich!!

mit freundlichem Gruß

*Unterschrift eines 6-Jährigen*

******* *****!

Dabei ist eine Rechnung eines PC-Shops. Diese beinhaltet eine Diagnose mit folgender Fehlerbeschreibung:
Fehler Diagnose Laptop Toshiba Satellite M30x
SerNr. ********
"Displayfehler im oberen linken Bereich. Dort ist ein weißer Fleck, der sich bei hellem Hintergrund besonders hervorhebt, mit einem Durchmesser von zirka 3-4mm. Beseitigung nur möglich durch Austausch des Displays. Die Kosten für den Tausch liegen bei etwa 250€"

Rechnungsbetrag: 19€


Mein Anwalt erbittet nun Rücksprache mit mir, was ich gleich Montag tun werde. Frage ist jetzt was ich machen soll...




cya
cr@zy
 
Halte ich persönlich für haltlos, zumal der Brief keines der Kernprobleme anspricht. Aber dein Anwalt wird dich da sicher ausführlich informieren. Halt uns weiter auf dem Laufenden.
 
Ist denn geklärt, wie lange die Frist ist um einen Schaden zu melden bzw. den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen? Der Käufer schreibt ja, er habe dies innerhalb der Frist getan.
 
Ja er hat´s innerhalb der Frist gemacht. Nach 44 Tagen hat er es gemeldet... 45 Tage hat er Zeit...




cya
cr@zy
 
Nein ich brauch nen Termin, will das nicht übers Telefon machen. Meld mich wieder wenn ich mehr weiss~




cya
cr@zy
 
Rein rechtlich ist er ja wieder der Besitzer der Ware und nicht ich!!

Schöner Brief, und wer ist jetzt hier der Eigentümer? :freak:

Ja, Defekt hin oder her. War der vor dem Kauf, durch den Versand oder nach Erhalt des Notebooks und Betrieb entstanden? - Diese lumpige Frage lässt sich leider nicht durch eine plumpe Fehlerbeschreibung herausfinden. :D Und kann damit getrost "in die Tonne geworfen werden".

*Unterschrift eines 6-Jährigen*
*rechtgeb*
 
Wenn es nach PayPal und dem Käufer geht, gehört das Notebook wieder mir...

Vor dem Kauf war kein "Defekt" (schwachsinn) zu erkennen. Wenn wäre es beim Transport passiert (kann aber nicht sein da das Notebook in der OVP und zusätzlich noch in einem gut gepolsterten Karton verpackt war).
Also bleibt nur noch die Möglichkeit das "der Fehler" beim Käufer auftrat - aber wenn dem so ist, hätte er sich schon früher melden können - und nicht er 44 Tage danach, oder? :freak:

Das mit der Unterschrift is vielleicht nicht so ganz verständlich... ich meine damit das die Unterschrift wirklich so aussieht als hätte da ein 6-Jähriger unterschrieben ;)

Warte bisher noch auf einen Termin bei meinem Anwalt... melde mich sobald ich was neues weiss~




cya
cr@zy
 
Erst einmal ist das mit der Unterschrift hier nicht wirklich lustig oder?
Also wäre es schön, wenn das hier unterlassen wird.
Und dann wäre es schön wenn du mal ein paar Fakten Anerkennst.
Fakt 1: Du hast den PayPal Käufer Schutz zugelassen und damit deren AGBs akzeptiert.
Fakt2: Der Käufer hat sich innerhalb dieses Käuferschutzes bewegt. Es ist egal ob es am ersten Tag oder am 45.Tag passiert.
Und der dritte Fakt: PayPal hat entschieden, das der Kauf rück abgewickelt wird. Da du deren AGBs akzeptiert hast, ist der Fall klar.
Nehme also dein Eigentum wieder an Dich und gut ist. Dann verschonst du uns hier wenigstens mit solchen Sätzen wie *Unterschrift eines 6-Jährigen*. Den das ist hier einfach fehl am Platz.
 
Die sache war gegessen als cr@zy mit den 10€ nachlass den schaden zugegeben hat.
Sag ihm er soll dir dein Notebook zurück schicken. denn es verleirt ja bekanntlich täglich an wert.
Verbuch es Unter Lehrgeld bevor die Anwaltkosten zu hoch werden.
 
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@BestPower²TDP

"Fakt" ist wohl, dass Du den Faden nicht verstanden hast.

@Topic

Ich bin gespannt was bei der Sache rauskommt, das Verhalten von PP ist die beste Werbung es niemals zu verwenden.
 
@scobee
Die Werbung für PP ist doch gut, sieht man doch das der Käuferschutz recht Problemlos Funktioniert.





Was versteht man unter dem Wort Käuferschutz nicht?

Der Verkäufer hat einen schaden zugegeben (Preisnachlass angeboten)
Der Käufer nimmt den Käuferschutz in anspruch da die Ware einen Deffekt hat.
Die Sache ist gegessen.


was wäre das denn für ein Käuferschutz wenn der Verkäufer einfach sagen könnte:
Ist mir doch egal, gekauft ist gekauft.
 
Zuletzt bearbeitet:
florian. schrieb:
Der Verkäufer hat einen schaden zugegeben (Preisnachlass angeboten)

Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Gegenüber PayPal wie untereinander sind beide Beteilligten als Verbraucher aufgetreten. Eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers gibt es daher nicht. Die eigentliche Frage ist also nicht, ob der Defekt da ist, sondern ob er von Anfang an da war. Nur die Tatsache, dass dies 44 Tage nach dem Kauf bemängelt wurde und kulanterweise vom Verkäufer eine Kaufpreisminderung angeboten wurde beweist weder, dass dieser irgendwelche Ansprüche anerkannt hat, noch dass das traumtänzerische Auftreten von PayPal irgendeine Rechtsgrundlage hat, AGB hin oder her.

Im Übrigen wird die ANgelegenheit von der Rechtsschutzversicherung des TO bezahlt, um die Kosten muss er sich also nicht sorgen ;) (Und wenn das so aussichtslos wäre wie du es darstellst, würden die sicher auch keine Kostenübernahme zusagen).
 
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