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Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz
- Ersteller cr@zy
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- Für weitere Antworten geschlossen.
franeklevy
Vice Admiral
- Registriert
- Juni 2006
- Beiträge
- 6.678
@florian. und kisser:
Also es handelt sich meiner Auffassung nach um keinen Betrug, weder im juristischen Sinne, noch im allgemeinen Rechtsverständnis. (siehe Strafgesetzbuch §263).
Cr@zy hat sich hier bisher eigentlich korrekt verhalten. Lest euch bitte nochmal den bisherigen Thread durch. PP nimmt es für sich in Anspruch aufgrund ihrer AGB Recht zu sprechen. Dies ist aber nicht haltbar, da sie weder über einen rechtsgültigen Titel verfügen, noch eine ordentliche Verhandlung stattfand. Es ist dabei auch herzlich egal, ob PP hier über mehr Anwälte verfügen mag, der Fall ist eigentlich recht klar. Ein Anwalt dürfte dies auch bestätigen, sofern der TE diesen endlich mal aufsuchen würde
Also macht ihm bitte keine unnötige Angst und verbreitet keine unwahren Aussagen.
Mit dem Begriff "Betrug" wäre ich darüber hinaus etwas vorsichtiger, solche Äußerungen - besonders in einem öffentlichen Forum - können schnell nach hinten los gehen und ein unangenehmes Eigenleben entwickeln. Dies könnte nicht nur für euch, sondern auch für FB gefährlich werden (siehe der "Supernature"-Fall aus 2006)
Grüße,
franeklevy
Also es handelt sich meiner Auffassung nach um keinen Betrug, weder im juristischen Sinne, noch im allgemeinen Rechtsverständnis. (siehe Strafgesetzbuch §263).
Cr@zy hat sich hier bisher eigentlich korrekt verhalten. Lest euch bitte nochmal den bisherigen Thread durch. PP nimmt es für sich in Anspruch aufgrund ihrer AGB Recht zu sprechen. Dies ist aber nicht haltbar, da sie weder über einen rechtsgültigen Titel verfügen, noch eine ordentliche Verhandlung stattfand. Es ist dabei auch herzlich egal, ob PP hier über mehr Anwälte verfügen mag, der Fall ist eigentlich recht klar. Ein Anwalt dürfte dies auch bestätigen, sofern der TE diesen endlich mal aufsuchen würde
Also macht ihm bitte keine unnötige Angst und verbreitet keine unwahren Aussagen.
Mit dem Begriff "Betrug" wäre ich darüber hinaus etwas vorsichtiger, solche Äußerungen - besonders in einem öffentlichen Forum - können schnell nach hinten los gehen und ein unangenehmes Eigenleben entwickeln. Dies könnte nicht nur für euch, sondern auch für FB gefährlich werden (siehe der "Supernature"-Fall aus 2006)
Grüße,
franeklevy
olly3052
offline
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- Nov. 2001
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- 14.217
Deinem letzten Absatz kann ich mich nur anschließen.
Geht bitte sensibel mit juristischen Begrifflichkeiten um.
Wir bewegen uns da auf sehr dünnem Eis bzgl. möglicher Abmahnungen.
Des Weiteren kann ich dem TE nur wärmstens empfehlen, sich endlich fachlichen juristischen Rat einzuholen und nicht auf den Empfehlungen unserer Hobby RA zu bauen.
Ich hoffe, du bekommst deinen Termin baldigst.
Gruß
olly
Geht bitte sensibel mit juristischen Begrifflichkeiten um.
Wir bewegen uns da auf sehr dünnem Eis bzgl. möglicher Abmahnungen.
Des Weiteren kann ich dem TE nur wärmstens empfehlen, sich endlich fachlichen juristischen Rat einzuholen und nicht auf den Empfehlungen unserer Hobby RA zu bauen.
Ich hoffe, du bekommst deinen Termin baldigst.
Gruß
olly
Kraligor
Commodore
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- Sep. 2008
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- 4.989
sofern der TE diesen endlich mal aufsuchen würde
Ich lese jetzt interessehalber schon eine ganze Zeit mit und das war eigentlich ebendiese Zeit lang mein Gedanke.
DerWitwenmacher
Lt. Commander
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- Dez. 2005
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- 1.542
@ cr@zy: Hast Du eigentlich Einsicht von diesem "Gutachten" bekommen?
Weil ne 0815-Firma darf sowas nicht machen.
Weil ne 0815-Firma darf sowas nicht machen.
FidelZastro
Commander
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 3.032
@florian.
Du erzählst vollkommenen Unsinn und das hilft niemandem weiter. Geld unterschlagen ist eine Unterschlagung, Paypal hat kein Recht, Urteile zu fällen und nur weil man einer AGB zugestimmt hat heißt das nicht, dass diese auch uneingeschränkt gültig ist.
Wobei Cano65 auch nicht weniger Mist erzählt hat. Das mit der unverzüglichen Rügepflicht steht tatsächlich im HGB und hat daher für nicht-Kaufleute keinerlei Relevanz.
Ich könnte mich noch eine halbe Seite darüber auslassen, was ich Paypal so an den Kopf werfen würde, aber in dem Fall lasse ich das lieber.
Da das Thema - vorerst - abgeschlossen ist (der TO hat sich anwaltlichen Beistand gesucht, Paypal deutlich gemacht, dass sie nicht ohne weiteres von ihrer Position abrücken, der Käufer ebenso, sonst wäre es ja nicht so weit gekommen), schlage ich vor, den Thread bis auf weiteres von der Moderation schließen zu lassen. Wenn es etwas neues gibt, kann der TO ja einen Mod bitten, ihn wieder zu öffnen und uns hier die Neuigkeiten mitteilen.
Ich finde es nämlich schade, dass dieses an sich spannende Thema so von Posts zugemüllt wird, für die Fachsimpelei noch ein viel zu gutmütiger Ausdruck ist. Es sollte doch jedem - nicht nur BWL- und Jurastudenten - klar sein, dass insbesondere bei juristischen Themen kaum etwas so schädlich sein kann wie falsche Annahmen und für richtig gehaltenens Halbwissen.
Du erzählst vollkommenen Unsinn und das hilft niemandem weiter. Geld unterschlagen ist eine Unterschlagung, Paypal hat kein Recht, Urteile zu fällen und nur weil man einer AGB zugestimmt hat heißt das nicht, dass diese auch uneingeschränkt gültig ist.
Wobei Cano65 auch nicht weniger Mist erzählt hat. Das mit der unverzüglichen Rügepflicht steht tatsächlich im HGB und hat daher für nicht-Kaufleute keinerlei Relevanz.
Ich könnte mich noch eine halbe Seite darüber auslassen, was ich Paypal so an den Kopf werfen würde, aber in dem Fall lasse ich das lieber.
Da das Thema - vorerst - abgeschlossen ist (der TO hat sich anwaltlichen Beistand gesucht, Paypal deutlich gemacht, dass sie nicht ohne weiteres von ihrer Position abrücken, der Käufer ebenso, sonst wäre es ja nicht so weit gekommen), schlage ich vor, den Thread bis auf weiteres von der Moderation schließen zu lassen. Wenn es etwas neues gibt, kann der TO ja einen Mod bitten, ihn wieder zu öffnen und uns hier die Neuigkeiten mitteilen.
Ich finde es nämlich schade, dass dieses an sich spannende Thema so von Posts zugemüllt wird, für die Fachsimpelei noch ein viel zu gutmütiger Ausdruck ist. Es sollte doch jedem - nicht nur BWL- und Jurastudenten - klar sein, dass insbesondere bei juristischen Themen kaum etwas so schädlich sein kann wie falsche Annahmen und für richtig gehaltenens Halbwissen.
- Registriert
- Mai 2008
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- 3.990
@DerWitwenmacher
Steht schon irgendwo im Thread. Nein habe ich nicht - aus Datenschutzrechtlichen Gründen Und ohne richterlichen Beschluss werde ich auch keine Einsicht bekommen...
Wie FidelZastro schon gesagt ist: Lasst das Thema erstmal Ruhen (muss ja nicht gleich geschlossen werden) und fangt hier nicht noch an euch deswegen verbal zu prügeln Das hilft keinem~
Bis hierher erstmal vielen lieben Dank euch allen! Ich melde mich sobald ich was neues, hoffentlich positives, in Erfahrung gebracht habe...
cya
cr@zy
Steht schon irgendwo im Thread. Nein habe ich nicht - aus Datenschutzrechtlichen Gründen Und ohne richterlichen Beschluss werde ich auch keine Einsicht bekommen...
Wie FidelZastro schon gesagt ist: Lasst das Thema erstmal Ruhen (muss ja nicht gleich geschlossen werden) und fangt hier nicht noch an euch deswegen verbal zu prügeln Das hilft keinem~
Bis hierher erstmal vielen lieben Dank euch allen! Ich melde mich sobald ich was neues, hoffentlich positives, in Erfahrung gebracht habe...
cya
cr@zy
DerWitwenmacher
Lt. Commander
- Registriert
- Dez. 2005
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- 1.542
Ich wünsche dir, dass Du keine grauen Haare bekommst. Bei deiner Geschichte wird mir wieder bestätigt warum ich nie "Bezahlzwang" angeboten und mein Konto gelöscht habe. *gruselig, gruselig*
Nun, spätestens sie wollen das Geld haben würde ich auf aber das Gutachten bestehen.
Hat denn Paypal das Notebook verkauft oder Du!?! *kopfkratz*
Nun, spätestens sie wollen das Geld haben würde ich auf aber das Gutachten bestehen.
Hat denn Paypal das Notebook verkauft oder Du!?! *kopfkratz*
franeklevy schrieb:@florian. und kisser:
Also es handelt sich meiner Auffassung nach um keinen Betrug, weder im juristischen Sinne, noch im allgemeinen Rechtsverständnis. (siehe Strafgesetzbuch §263).
Cr@zy hat sich hier bisher eigentlich korrekt verhalten. Lest euch bitte nochmal den bisherigen Thread durch. PP nimmt es für sich in Anspruch aufgrund ihrer AGB Recht zu sprechen.
PP verhält sich völlig korrekt, sie treten nämlich hier als Treuhänder auf.
http://www.google.de/search?q=treuhänder
Ein Treuhänder tut grob gesagt nichts anderes, als ein Geschäft rückabzuwicklen, wenn eine der beteiligten Parteien ein Problem mit dem Geschäft meldet.
Es ist nicht Aufgabe des Treuhänders zu entscheiden, ob das Problem zu recht gemeldet wurde.
Für den Fall Falle hier:
cr@zy hätte das Notebook zurücknehmen müssen und hätte dann auf gerichtlichem Wege versuchen können, die Wirksamkeit des Kaufvertrags bestätigen zu lassen.
Umgekehrt (also Käufer muss klagen) geht das nur, wenn KEIN Treuhandservice genutzt wurde.
Alle Angaben IMO und ohne Gewähr.
franeklevy
Vice Admiral
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- Juni 2006
- Beiträge
- 6.678
^^ja, allerdings wurde bei Abschluss des Kaufvertrages dem Käuferseitigen Gewährleistungsverzicht bei Gebrauchtware seitens des Käufers zugestimmt. Die übliche Frist von zwei Wochen wurde deutlich überschritten, so dass nach einer relativ langen Nutzungsdauer brim Käufer und bei dem Gerätealter eben nicht zwangsläufig auf eine defekte Ware geschlossen werden kann. Es mag sein, dass dies PP gern so handhaben würde, aber es verstößt meines Erachtens nach gegen das BGB und wäre somit nichtig. Es ist nunmal ein Privatverkauf und nicht mehr.
Deine Argumentation würde nur greifen, falls der Artikel bereits defekt ausgeliefert wäre, er nicht vollständig gewesen wäre oder er nicht der Beschreibung entsprochen hätte. Dies alles würde man aber sicherlich recht schnell nach dem Erhalt der Ware merken. Die sehr lange Frist von 43 Tagen spricht hierbei gegen das Vorliegen dieser Bedingungen. Zudem ist der Schaden kaum sichtbar und lässt sich offensichtlich selbst mit Fotos nicht belegen, ob hier eine Rückforderung überhaupt verhältnismäßig ist, bezweifle ich. Zumal der Verkäufer an einer gütlichen Einigung interessiert war, indem er dem Käufer eine Kulanzgutschrift anbot, diese aber abgelehnt wurde.
Im Detail: PP-Käuferschutzrichtlinien
Naja, sollen dies mal die Anwälte entscheiden.
Grüße,
franeklevy
EDIT: danke, derwitwenmacher
Deine Argumentation würde nur greifen, falls der Artikel bereits defekt ausgeliefert wäre, er nicht vollständig gewesen wäre oder er nicht der Beschreibung entsprochen hätte. Dies alles würde man aber sicherlich recht schnell nach dem Erhalt der Ware merken. Die sehr lange Frist von 43 Tagen spricht hierbei gegen das Vorliegen dieser Bedingungen. Zudem ist der Schaden kaum sichtbar und lässt sich offensichtlich selbst mit Fotos nicht belegen, ob hier eine Rückforderung überhaupt verhältnismäßig ist, bezweifle ich. Zumal der Verkäufer an einer gütlichen Einigung interessiert war, indem er dem Käufer eine Kulanzgutschrift anbot, diese aber abgelehnt wurde.
Im Detail: PP-Käuferschutzrichtlinien
Naja, sollen dies mal die Anwälte entscheiden.
Grüße,
franeklevy
EDIT: danke, derwitwenmacher
Zuletzt bearbeitet:
DerWitwenmacher
Lt. Commander
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@franeklevy: Garantie ist freiwillig, es ist die Gewährleistung. Sonst stimme ich mit dir überein.
t-kay187
Commodore
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- Juli 2007
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- 4.370
Läuft PayPal nicht über Einzugsermächtigung?
Du hättest das direkt zurück buchen lassen sollen und die würden sich dann schon melden.
Zudem direkt nen Anwalt.
Ich hätte das an deiner Stelle direkt gemacht und nicht gewartet. Normal reicht ein Schreiben aus und die Sache ist durch.
Und bitte nehmt hier nicht die HGB § und lest das BGB richtig bevor ihr Ratschläge erteilt.
Du hättest das direkt zurück buchen lassen sollen und die würden sich dann schon melden.
Zudem direkt nen Anwalt.
Ich hätte das an deiner Stelle direkt gemacht und nicht gewartet. Normal reicht ein Schreiben aus und die Sache ist durch.
Und bitte nehmt hier nicht die HGB § und lest das BGB richtig bevor ihr Ratschläge erteilt.
- Registriert
- Mai 2008
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- 3.990
Nochmal: Noch ist kein Geld abgebucht worden. Mir wurde nur mitgeteilt das sie es jetzt abbuchen werden. Ich gehe davon aus das dies in den nächsten Tagen passieren wird.
Und jetzt lasst den Thread doch einfach mal bis morgen in Ruhe, alles weiter hat doch jetzt eh keinen Sinn mehr~
cya
cr@zy
EDIT:
Komme grad vom Anwalt wieder - Der sieht das ganz so wie die Mehrheit hier. Als Privatperson gilt "gekauft wie gesehen".
Er hat meinen Fall schön beschrieben:
"Das wäre so als wenn Sie von privat ein Auto kaufen und nach ein paar Wochen fällt ihnen auf "oh da sind ja ein paar Kratzer, dass ist aber nicht schön", dann ein Gutachten erstellen lassen und den Hersteller dafür verantwortlichen machen und das Geld zurück verlangen"
Er wird nun PayPal anschreiben und denen mitteilen das es so nicht geht. Warscheinlich werde ich mich dennoch mit dem Käufer auseinandersetzen müssen, weil PayPal damit ja abgeschlossen hat... ganz toll... naja
Mal gespannt wie das jetzt weitergeht, sooooo schlecht siehts jedenfalls nicht aus.
Ich meld mich spätestens wieder wenn es was neues gibt
cya
cr@zy
Und jetzt lasst den Thread doch einfach mal bis morgen in Ruhe, alles weiter hat doch jetzt eh keinen Sinn mehr~
cya
cr@zy
EDIT:
Komme grad vom Anwalt wieder - Der sieht das ganz so wie die Mehrheit hier. Als Privatperson gilt "gekauft wie gesehen".
Er hat meinen Fall schön beschrieben:
"Das wäre so als wenn Sie von privat ein Auto kaufen und nach ein paar Wochen fällt ihnen auf "oh da sind ja ein paar Kratzer, dass ist aber nicht schön", dann ein Gutachten erstellen lassen und den Hersteller dafür verantwortlichen machen und das Geld zurück verlangen"
Er wird nun PayPal anschreiben und denen mitteilen das es so nicht geht. Warscheinlich werde ich mich dennoch mit dem Käufer auseinandersetzen müssen, weil PayPal damit ja abgeschlossen hat... ganz toll... naja
Mal gespannt wie das jetzt weitergeht, sooooo schlecht siehts jedenfalls nicht aus.
Ich meld mich spätestens wieder wenn es was neues gibt
cya
cr@zy
Zuletzt bearbeitet:
Jane Dee
Commander
- Registriert
- Apr. 2004
- Beiträge
- 2.696
Hast du noch die Möglichkeit andere Käufer bzw. Verkäufer ausfindig zu machen, die mit deinem Käufer in Verbindung standen (übers Bewertungssystem)? Vielleicht macht der Affe das ja nicht das erste mal so.
Mein Mitgefühl hast du. Solche Betrüger regen mich einfach nur auf!
Mein Mitgefühl hast du. Solche Betrüger regen mich einfach nur auf!
Was hat denn in dem Auto-Vergleich der Hersteller damit zu tun? Oder meinte er Händler, der das Auto verkauft hat?
Übrigens, nur weil der Anwalt das so sieht wie du, heißt nicht, daß er Recht hat oder Recht bekommen wird vor Gericht.
Wenn immer alle Anwälte Recht hätten, könnte es vor Gericht ja keine Verlierer geben.
Übrigens, nur weil der Anwalt das so sieht wie du, heißt nicht, daß er Recht hat oder Recht bekommen wird vor Gericht.
Wenn immer alle Anwälte Recht hätten, könnte es vor Gericht ja keine Verlierer geben.
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