Cano65
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2007
- Beiträge
- 598
leider hab ich im Bgb dazu nicht wirklich was gefunden das steht warscheinlich im HGB da bin ich mir ziemlich sicher.
Aber mal dazu sowie ich das hier beurteile hast du dir mind. 10 eigentore geschosse.
Der erste schritt müsste sein Paypal kein geld aus deinem Konto zu erheben. (Leider Passiert)
Was ich dir dringend rate ist, den Betrag von deiner Bank Zurückzubuchen(kostenpflichtig). Das macht so ziemlich jede Bank (lass dich von deinem Anwalt Beraten vieleicht kriegst du die Gebühren).
Desweiterem Hast du einen Anwalt und gehst keinen einzigen Schritt nach vorn. Wozu bezahlst du jemanden und machst es dann selber. Das hat kein sinn und vorallem kann dir der Anwalt nicht helfen wenn du "die ganze zeit die sache selbst in die Hand nimmst". Er weiss was er tut und wenn du was unternimmst ohne absprache hat es irgendwann kein sinn! Kei Fußballverein Kauft erfahrene spieler um sie auf der Bank sitzenzulassen
Dann noch etwas DER KAUFVERTRAG IST ZWICHEN DIR UND DEM KÄUFER ABGEWICKELT WORDEN! Paypal kann und darf nicht dazwichen funken wenn du und dein gegenüber es nicht einwilligen! und SIE DÜRFEN KEINE URTEILE FÄLLEN!
PAYPAL dar außerdem kein GELD aus deinem Konto abheben Ohne deiner ZUSTIMMUNG! EIN SCHWEIGEN IST IN DIESEM FALLE KEINE ANWORT!
Tele mal mit ebay die sollen dir die Anzeige mal per email schicken falls möglich. Denn sonst kann der Käufer vieles behaubten. Wenn da garantie und gewähleistung ausgeschlossen wurde hast du nichts zu befürchten zumal ein Rückgaberecht der Käufers sowieso nciht exestiert.
Hat ebay oder PP das in den agbs stehen also das mit den 45tage rückgabe oder so? Wenn ja auch egal sie sind von vorherrein NICHTIG! denn sie kommen mit dem Gesetz in Konflikt und das gesetz ÜBERWIEGT. Und da steht irgendwo das wenn ein Mängel gegeben ist, den auch SOFORT melden muss. FÜr Unternehmen sofort Privarperson hat 14 tage zeit. Und außerdem bist du nur ein nutzer von Ebay und PAYPAL und hast kein KAUFVERTRAG Mit den abgeschlossen.
Ich habe morgen Recht und ich frage mal die Lehrerin.
Wäre nett wenn du mir eine kleine zusammenfassung geben könntest das ich ihr das zeigen kann.
Aber Sachlich bleiben und nur das wichtigste.
Egal wieviel TATENDRANG DU IN DIR SPÜRST, LASS ES DEIN ANWALT KLÄREN. Sie können noch soviel druckausübern wie sie wollen scheiß drauf.
UNTERNEHEM NICHTS SELBER!
ZEIG ALLE EMAILS DEN anwalt nimm ein Lappi oder so mit und frag ihn mal wieso eletkronische mail nicht akzeptiert wird, ich habe das anders gelernt.(glaube §312e BGB)
Aber mal dazu sowie ich das hier beurteile hast du dir mind. 10 eigentore geschosse.
Der erste schritt müsste sein Paypal kein geld aus deinem Konto zu erheben. (Leider Passiert)
Was ich dir dringend rate ist, den Betrag von deiner Bank Zurückzubuchen(kostenpflichtig). Das macht so ziemlich jede Bank (lass dich von deinem Anwalt Beraten vieleicht kriegst du die Gebühren).
Desweiterem Hast du einen Anwalt und gehst keinen einzigen Schritt nach vorn. Wozu bezahlst du jemanden und machst es dann selber. Das hat kein sinn und vorallem kann dir der Anwalt nicht helfen wenn du "die ganze zeit die sache selbst in die Hand nimmst". Er weiss was er tut und wenn du was unternimmst ohne absprache hat es irgendwann kein sinn! Kei Fußballverein Kauft erfahrene spieler um sie auf der Bank sitzenzulassen
Dann noch etwas DER KAUFVERTRAG IST ZWICHEN DIR UND DEM KÄUFER ABGEWICKELT WORDEN! Paypal kann und darf nicht dazwichen funken wenn du und dein gegenüber es nicht einwilligen! und SIE DÜRFEN KEINE URTEILE FÄLLEN!
PAYPAL dar außerdem kein GELD aus deinem Konto abheben Ohne deiner ZUSTIMMUNG! EIN SCHWEIGEN IST IN DIESEM FALLE KEINE ANWORT!
Tele mal mit ebay die sollen dir die Anzeige mal per email schicken falls möglich. Denn sonst kann der Käufer vieles behaubten. Wenn da garantie und gewähleistung ausgeschlossen wurde hast du nichts zu befürchten zumal ein Rückgaberecht der Käufers sowieso nciht exestiert.
Hat ebay oder PP das in den agbs stehen also das mit den 45tage rückgabe oder so? Wenn ja auch egal sie sind von vorherrein NICHTIG! denn sie kommen mit dem Gesetz in Konflikt und das gesetz ÜBERWIEGT. Und da steht irgendwo das wenn ein Mängel gegeben ist, den auch SOFORT melden muss. FÜr Unternehmen sofort Privarperson hat 14 tage zeit. Und außerdem bist du nur ein nutzer von Ebay und PAYPAL und hast kein KAUFVERTRAG Mit den abgeschlossen.
Ich habe morgen Recht und ich frage mal die Lehrerin.
Wäre nett wenn du mir eine kleine zusammenfassung geben könntest das ich ihr das zeigen kann.
Aber Sachlich bleiben und nur das wichtigste.
Egal wieviel TATENDRANG DU IN DIR SPÜRST, LASS ES DEIN ANWALT KLÄREN. Sie können noch soviel druckausübern wie sie wollen scheiß drauf.
UNTERNEHEM NICHTS SELBER!
ZEIG ALLE EMAILS DEN anwalt nimm ein Lappi oder so mit und frag ihn mal wieso eletkronische mail nicht akzeptiert wird, ich habe das anders gelernt.(glaube §312e BGB)
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