Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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florian. schrieb:
@scobee
Die Werbung für PP ist doch gut, sieht man doch das der Käuferschutz recht Problemlos Funktioniert.

Was versteht man unter dem Wort Käuferschutz nicht?

Der Verkäufer hat einen schaden zugegeben (Preisnachlass angeboten)
Der Käufer nimmt den Käuferschutz in anspruch da die Ware einen Deffekt hat.
Die Sache ist gegessen.

was wäre das denn für ein Käuferschutz wenn der Verkäufer einfach sagen könnte:
Ist mir doch egal, gekauft ist gekauft.

Paypal kann gerne den Käuferschutz gewähren.
Aber es kann nicht damit automatisch den Verkäufer belasten.

Keine AGB kann dem Verkäufer seine Rechte aus §433 ff. BGB entziehen.

Im privaten Rahmen muss der Verkäufer beweisen das Gefahrenübergang ein Sachmangel vorlang.

Recht spricht nur ein Richter, kein Paypal-Mitarbeiter die können höchstens Vermittler oder Schlichter sein.

Die Gewährung der 10€ Nachlass könnte man zwar als Schuldeingeständniswerten, aber das lässt sich ja klarstellen.
Der Thread hier wäre schon ein Nachweis dafür.
 
Zuletzt bearbeitet:
die Argumente warum sich PP möglicherweise (um es nett auszudrücken) nicht korrekt verhalten hat wurden hier ausführlich diskutiert. Einfach mal den Faden lesen, dann kann man sich hier weitere Diskussionen sparen und einfach auf den Fortgang wie angekündigt abwarten.
 
@scobee
Also zum einen gibt es keine Kulanz. Entweder es lag ein Schaden vor und der Verkäufer bietet daraufhin ein Betrag an der, wie gefordert, den Schaden aufwiegt, oder aber er bietet nichts an und erkennt den Schaden nicht an. In diesem Fall wurde der Schaden als solches mit den 10€ anerkannt. Daher hat Paypal das ganze auch so entschieden.
Dazu kommt, das die PayPal Schutzzeiten nun einmal 45 Tage sind und innerhalb dieser Frist auch die Meldung vom Käufer kam. Auch hier kann der Verkäufer später nicht sagen, das die gesetzlichen Bestimmungen anders wären.
Und dazu kommt noch, das es ein Angebot einer Firma, Paypal, ist worüber der Kauf abgewickelt wurde, die wiederum AGBs hat, die wiederum von beiden Akzeptiert wurden. Im Nachhinein nun diese nicht mehr anerkennen zu wollen ist schlicht unzulässig.

Etwas in Anspruch nehmen wenn es einen passt und es ablehnen wenn es einen nicht passt ist nicht
seriös. Es hätte erst gar nicht zum Verkauf über PayPal kommen sollen wenn einem die Handlungen von PayPal nicht zusagen oder die AGBs nicht für gesetzeskonform gegolten hätten.

Und wenn schon ein jemand meint sich hier drüber auszulassen dann doch bitte so unpersönlich wie möglich. Es geht nicht an das der Käufer sich hier auch noch Beleidigungen gefallen lassen muss. Auch wenn er wohl möglich nicht einmal davon weis.
Der Käufer nutzt nur die von Ihm und dem Verkäufer benutzte PayPal Plattform für den Kauf und den daraus resultierenden Käuferschutz.
Der Verkauf wurde damit beworben und erzielte dazu wohl einen besseren Preis als ohne diesen Käuferschutz. Der Käufer hat überhaupt nichts falsch gemacht. Er nutzt nur das eingeräumte Recht.
 
Nein, nein und noch mal nein! Du machst dein Eindruck als hättest du weder den Sachverhalt hier noch die Rechtslage verstanden (obwohl du natürlich Recht hast, dass man sachlich bleiben und persönliche Angriffe auf den Käufer lassen sollte)! Noch ein mal ganz langsam, zum mitmeißeln:

Nur weil irgendwo "Käuferschutz" draufsteht, heißt das noch lange nicht, dass der Käufer tun kann, was er will, wenn er meint, einen Mangel gefunden zu haben. Entscheidend für die Frage, ob der dem Verkäufer angelastet werden kann ist einzig und allein die Frage, ob der Mangel schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs - in diesem Fall der Versand der Ware - bestanden hat. Das muss hier bezweifelt werden, so spät wie der Mangel gemeldet wurde (und vergiss nichgt, dass der Käufer selber eingeräumt hat, dass er auf seinen Fotos nicht mal zu erkennen ist).

PayPal sieht das sogar prinzipiell genauso: auch nach deren AGB muss der Mangel bei Ankunft beim Käufer vorgelegen haben (sie übernehmen also quasi das Versandrisiko für den Käufer) - eine Meldefrist dafür ist etwas anderes als eine Garantie; der Käufer hat 45 Tage zum Melden des Mangels, der aber von ANfang an bestanden haben muss. Wie bereits dargelegt muss das im vorliegenden Fall bezweifelt werden und ist Gegenstand der Kernfrage.

So oder so trägt aber der Käufer hierfür die Beweislast, dem nachzukommen ist nicht einfach bei einer Schadensmeldung kurz vor der Angst. Dass PayPal ihm den Kaufpreis erstattet hat ist mE deren Problem, die Forderung an den TO, dies zu begleichen, ist lächerlich. Wie bereits vielfach erläutert wurde, hat PayPal kein Recht, zu entscheiden, ob der TO seinen Vertragstypischen Pflichten nachgekommen ist - dies dürfen einzig und allein Gerichte, insofern ist das Verhalten von PP eine Anmaßung mit kaum zu überbietender Dreistigkeit. Ebenso hat PP nicht zu entscheiden, ob der KV nun rückabgewickelt werden soll oder nicht. Hier haben sie den Käufer sicher auch ein Bisschen eingewickelt, der denen vermutlich blind vertraut.

Woher du allerdings das Märchen nimmst, dass das Angebot einer Kaufpreisminderung ein Schuldeingeständnis sei, ist mir ein echtes Rätsel. Natürlich gibt es Kulanz, ich kann mit meinem Geld sogar machen was ich will. Deiner Logik nach würde es bedeuten, dass ich dir schon immer Geld geschuldet habe, wenn ich dir jetzt in einem Anfall von Großmut 1.000€ überweise. Das ist doch schlicht Unsinn! Es gibt einige Konstellationen, in denen Zahlungen ein Indiz für die Berechtigung einer Forderung sein können und wenn ich eine verjährte Forderung oder eine Forderung aus einem der vorgeschriebenen Form nicht enstsprechenden Rechtsgeschäft dennoch begleiche, bin ich tatsächlich selber schuld - mit dem vorliegenden Fall hat das allerdings alles nichts zu tun.
Und selbst wenn dieses Angebot ein Eingeständnis sein könnte, hat mal wieder nicht PayPal darübver zu entscheiden, ob das nun so ist oder nicht, sondern ein Amtsgericht.

Wieso bitte verbreitest du solchen unqualifizierten Mist? Mag ja sein, dass sich das für dich auf den ersten Blick so darstellt, aber die Jurisprudenz ist keine Ansichtssache (jedenfalls solange du nicht auf dem Richterstuhl sitzt ;) ). Entweder du hast harte Fakten - dann belege sie bitte - oder du meinst nur, etwas mal gehört zu haben oder so ähnlich - dann lies' dir bitte erst mal die Argumentationen der anderen hier im Thread durch, bevor du dein Halbwissen zum Besten gibst.
 
Ich wollt mich hier eigentlich nicht einmischen... aber nun muss ich doch.

@BestPower²TDP

1. Wieso gibt es keine Kulanz? Ich habe über die Jahre einige Bewertungen erhalten, sowohl als Käufer, als auch als Verkäufer - und die sind durchweg positiv. Und so sollte es auch bleiben. Wenn ein Käufer etwas zu beanstanden hatte hab ich immer versucht ih zufrieden zu stellen - war bisher aber nur extrem selten notwendig. Ich beschreib meine Waren immer so gut es geht. Das habe ich auch hier getan. Der Käufer hat selbst gesagt das es nur eine Kleinigkeit wäre und er auch damit leben könne, er aber gern eine kleine Entschädigung dafür hätte, weil es so nicht im Angebot stand - wenn ihm der Betrag der Rückzahlung aber nicht ausreichend vorkommen würde, würde er sich überlegen ob er den Kauf nicht einfach rückgängig macht!
Da mir laut PayPal/eBay dazu geraten wird den Kauf ohne besagte Parteien friedlich zu lösen habe ich dies natürlich auch versucht. Da ich das Notebook aber in einwandfreiem Zustand verkauft habe konnte ich ihm nur einen kleine Betrag (in diesem Fall besagte 10€), als Zeichen der Kulanz, anbieten - dies wurde sofort abgelehnt und Käuferschutz beantragt. Also war von vorn herein keine Einigung ohne den Käuferschutz möglich.

2. Das Notebook wurde als Gebrauchtware ohne Rücknahme/Gewährleistung/Garantie verkauft (stand ausdrücklich in der Auktion). Bisher habe ich nie Probleme mit PayPal gehabt, also auch als Zahlungsmethode angeboten.

BestPower²TDP schrieb:
Der Verkauf wurde damit beworben und erzielte dazu wohl einen besseren Preis als ohne diesen Käuferschutz.

"Beworben" habe ich garnichts. Der Käuferschutz ist ein Service der von PayPal bereitgestellt wird. PayPal war für mich nie mehr als ein Bezahlungsmittel, damit der Käufer schneller seine Ware bekommen kann.

3. Würde die Unterschrift gern einscannen, dann würde mir jeder zustimmen :p Ich beleidige hier niemanden. Ich sag einfach nur so wie´s ist ;) Und das da ein bisschen Frust über den Käufer mit drinsteckt wird mir (ausser einigen wenigen) keiner übelnehmen...
Das würde dir auch nicht anders gehen wenn dich jemand so verarschen würde ;)

4.
BestPower²TDP schrieb:
Der Käufer hat überhaupt nichts falsch gemacht. Er nutzt nur das eingeräumte Recht.

Kann er ja machen, da sag ich ja auch nichts gegen. Aber wenn er sein "Recht" ausnutzt um seinen Willen (das Notebook zurück zu geben) durchzusetzen, dann hab ich was dagegen.

Ich wäre ggf. auch dazu bereit gewesen das Notebook zurück zu nehmen. Aber ganz sicher nicht zum vollen Verkaufspreis. 3 Monate Nutzung - und ich soll zusätzlich noch die komplette Summe, inkl. "Gutachten" und den Bearbeitungsgebühren von PayPal übernehmen? Sorry, wenn du das ok findest ist das deine Sache, aber sowas lass ich mir ganz sicher nicht gefallen.

Das wars von mir, melde mich wie gesagt wenn ich bei meinem Anwalt war...




cya
cr@zy
 
Ob dir jeder Zustimmen wird in Bezug auf die Unterschrift ist hier völlig fehl am Platze.
Du hast hier einfach nicht solche Kommentare zu bringen.
Das hat weder was mit deinem Streitfall gemein noch trägt es dazu bei die Sache sachlich darzustellen.
Dazu ist es eine Verunglimpfung einer Person die hier keiner kennt und die sich hier auch nicht verteidigen kann mangels Kenntnis von der Diskussion hier.

Dann die von dir bereitgestellte Zahlungs Option Paypal. Natürlich hast du deine Auktion damit beworben.
Du bietest einen Service an der dem Käufer einen Käuferschutz zugesteht. Mit all den Pflichten und Rechten für beide Seiten. Damit ist dein Angebot aufgewertet gegenüber einem Angebot ohne Paypal.

Dann zu der Kulanz. Eine Kulanz ist immer ein Anerkennen eines Fehlers. Beispiel: H4M Hose, Naht etwas ausgesäumt, bekommst Rabatt oder Kulanz im nachhinein. Der Fehler wurde damit eingestanden von Verkäufer Seite aus. hättest du dem Käufer geschrieben, "ich bin bereit dir 10€ zurück zu erstatten, aber ich erkennen den von ihnen angegeben Schaden ausdrücklich nicht an" so wäre das Thema ein ganz anderes.

Dann zu der Nicht Garantie ect. Wenn du als Verkäufer PayPal Kauf anbietest, bist du damit Automatisch verpflichtet innerhalb einer gewissen Frist auch die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Erkennst du das im nachhinein nicht an, weil du die AGBs für Gesetzeswidrig hältst, hast du deine Auktion unter falschen Angaben eingestellt. Das ist unlauterer Wettbewerb.
Einen Service anbieten, den du dann nicht einhalten möchtest ist nicht die feine Art.

Zu der Paypal Handlung im allg. Die Darstellung ist einfach nicht zutreffend. Keiner wird gezwungen PayPal als Zahlungsmodus einzustellen. Wer es macht, muss die AGBs Akzeptieren. Im Nachhinein sich dann darauf zu berufen, das diese nicht gesetzeskonform sind ist unseriös.
Ob das nun Unwissenheit ist oder nicht spielt keine Rolle.

Der Käufer hat einen Fehler innerhalb der zeit die PayPal ausgibt gemeldet beim Verkäufer.
Der Käufer fragte an, ob der Verkäufer bereit ist sich auf den käufer damit zuzubewegen.
Der Verkäufer bietet daraufhin 10€ ohne Ausschluß von der Fehleranerkennung. Der Käufer sieht das als zu gering an und sieht damit die Einigung als un,öglich an und beantragt Käuferschutz. Dazu holt er ein Gutachten ein das den Fehler bei PayPal auch als gegeben ausgibt.

Alles andere ist dann PayPal Entscheidung.

Das Gericht wird ganz sicher im Sinne des Käufers handeln. Ob der Verkäufer, also Du nun die Summe aufbringen musst oder PayPal kannst du gerne vor Gericht klären lassen. Nur der Käufer hat nun überhaupt nix falsch gemacht. Ob Moralisch richtig oder falsch ist hier nicht Bestand des Rechtes.
Daher kann ich diese Schilderungen von dem Käufer hier seitens des Verkäufers nicht gut heißen.
Zumal du den Schriftverkehr überhaupt nicht online stellen darfst.

Wenn ich der Käufer wäre hätte ich dich schon längst Angezeigt. Nicht wegen dem Streitfall sondern wegen der ganzen Darstellung hier im Forum.
 
@BestPower²TDP

bitte verschone uns doch mit deinen geistigen Ergüssen, man könnte fast meinen, dass es deine Unterschrift war. Lass uns doch einfach abwarten was cr@zy schreibt.
 
ich finde es gibt sehr viel Sinn was er schreibt....

nur weil einer nicht deiner Meinung ist, sind es noch lange keine geistigen Ergüsse.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurz und Knapp:
Selber Schuld, wer als privater Verkäufer PayPal als Zahlungsmethode zulässt! Habe ich noch nie gemacht und werde ich auch nie machen.
PayPal ist ein Witz, es gibt so viele Fälle, wo ein User nach einer halben Ewigkeit meint, er müsse das Teil jetzt zürückgeben und PayPal akzeptiert das so in der Form auch noch.
Ich rate ganz deutlich von PayPal ab, meine zig Verkäufe mit Banküberweisung haben alle Tadellos funktioniert. Und ein Kaufargument ist PP auch nicht, wer kauft schon ein Artikel nur wegen der Zahlungsmethode Banküberweisung nicht? Grundsätzlich würde ich bei Ebay und eigetnlich bei allen Verkäufen nur Vorkasse Banküberweisung dulden, damit hast du auch keinen Ärger.
 
florian. schrieb:
nur weil einer nicht deiner Meinung ist, sind es noch lange keine geistigen Ergüsse.

Noch mal: Solange wir über juristische Themen reden, gibt es nur eine Meinung die etwas zählt - die des Richters. Ansonsten stehen nur begründete Argumente zur Disposition.

@BestPower: du erzählst juristischen Müll. Behalt den doch bitte für dich, das macht es für uns alle einfacher.

@Florian:
Wenn du seiner Meinung bist, nenn' uns doch bitte mal die relevanten Paragraphen und erläutere uns deine Auslegung derselben, die dich zu diesem Ergebnis führt...
 
mich würde auch brennend interessieren, worauf sich diese Aussage stützt, wenn keine persönlichen Daten des Käufers gepostet wurden:

BestPower²TDP schrieb:
Zumal du den Schriftverkehr überhaupt nicht online stellen darfst.

Wenn ich der Käufer wäre hätte ich dich schon längst Angezeigt. Nicht wegen dem Streitfall sondern wegen der ganzen Darstellung hier im Forum.

Nach dem Urheberrecht wohl nicht, denn dazu ist eine gewisse Schöpfungshöhe erforderlich, die dieses "Werk" sicherlich nicht hat.

Gruß

olly
 
Er hat es aber abgeändert, also ist es keine original Schrift und somit doch sicherlich erlaubt, oder nicht (ich will nen BGB zum nachschlagen:D:D)?
 
Ich wollte mal kurz einen aktuellen Zustandsbericht geben:

Habe gestern einen Brief erhalten von der "Kanzelei KSP" in Hamburg, die PayPal in rechtlicher Sache vertritt. In diesem Schreiben wird mir mitgeteilt das ich "trotz wiederholter Mahnungen" (per E-Mail) noch nicht bezahlt habe und dies nun sofort nachholen soll um weitere Kosten zu vermeiden. Kosten belaufen sich bisher auf 87,60€ (reine Anwaltskosten)

Es stimmt das ich E-Mails von PayPal erhalten habe in denen mit folgendes mitgeteilt wurde:

-----------------------------------------------------------------------------------
"Guten Tag, cr@zy!

Ihr PayPal-Konto ist kürzlich ins Minus gefallen. Um Ihr PayPal-Konto auch weiterhin in vollem Umfang nutzen zu können, gleichen Sie Ihr Konto aus, sodass Ihr Guthaben mindestens Null beträgt.

So zahlen Sie Geld auf Ihr PayPal-Konto ein:
1. Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
2. Klicken Sie auf "Konto ausgleichen".
3. Folgen Sie den Anweisungen und zahlen Sie mindestens den ausstehenden Betrag auf Ihr PayPal-Konto ein.
Sie können auch Geld per Scheck einzahlen oder per Zahlungsanweisung.

Stellen Sie Ihren Scheck oder Zahlungsanweisung auf PayPal aus und senden Sie diese/n an:
PayPal P.O. Box 45950 Omaha, NE 68145-0950

Bitte geben Sie Ihre bei PayPal registrierte E-Mail-Adresse im Hinweisfeld an und gewähren Sie zehn Werktage bis der Betrag Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben wird.

Wenn in Ihrer Kontoübersicht angezeigt wird, dass Sie Geld aufgrund einer offenen Beschwerde schulden, rufen Sie die Seite "Konfliktlösungen" auf, um die Angelegenheit zu lösen.

So rufen Sie die Seite "Konfliktlösungen" auf:
- Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
- Klicken Sie in Ihrer Kontoübersicht auf die Unterregisterkarte "Konfliktlösungen".
- Es werden alle offenen Beschwerden aufgeführt.

Wenn Sie bereits eine Einzahlung vorgenommen und dadurch Ihr Konto ausgeglichen haben, betrachten Sie diese Mitteilung bitte als gegenstandslos.



Herzliche Grüße
Ihr PayPal-Team"
-----------------------------------------------------------------------------------


Vielleicht sehe ich das ja Falsch, aber sollte eine "Mahnung" nicht als solche gekennzeichnet sein? Und sind Mahnungen per E-Mail überhaupt rechtskräftig?



Habe PayPal daraufhin geschrieben das ich die Sache meinem Anwalt übergeben habe und das dieser nun alles weitere bearbeitet. Diese wurde mir auch per Mail bestätigt:

-----------------------------------------------------------------------------------
"Guten Tag, cr@zy!

Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal bezüglich PP-123456789.

Sobald wir von Ihrem Anwalt benachrichtigt werden, geht dieser Fall an
unsere Rechtsabteilung.

Leider ist es uns nicht möglich diese automatisierten E-Mails abzuschalten,
die Sie wegen Ihres negativen Kontostandes erhalten könnten. Bitte
ignorieren Sie diese.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen noch einen
schönen Tag.

Bitte zögern Sie nicht, sich mit mir oder meinen Kollegen in Verbindung zu
setzen, falls Sie Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben.

Freundliche Grüße
******"
-----------------------------------------------------------------------------------


Warum ich dann jetzt ein Schreiben an mich adressiert, statt an meinen Anwalt, erhalte, ist mir nicht ganz klar. Aber das werde ich Dienstag klären - da hab ich den nächsten Termin bei meinem Anwalt.

Zum Schluss noch was positives: Durch einen dummen Zufall habe ich vor kurzem noch Bilder von meinem Notebook gefunden! Werde diese Bilder auch meinem Anwalt vorlegen und hoffen das das ganze bald und positiv endet...

So long, schönes Wochende euch allen ;)




cya
cr@zy
 
Hi,

könnntest du mal kurz darlegen, wie dein Anwalt den Sachverhalt einschätzt und wie er die Chanchen im weiteren Verfahren beurteilt, dies interessiert sicherlich viele hier im Thread.

Was habt ihr diesbezüglich bereits unternommem?

Grüße,
franeklevy
 
Kann bisher nur das sagen was ich irgendwo schonmal geschrieben habe:
Normalerweise ist man als Privatperson zu keiner Gewährleistung/Garantie verpflichtet, egal was eBay oder sonst jemand sagt. Und selbst wenn würde dies maximal in den ersten 4 Wochen nach Kauf bzw. erhalt der Ware möglich sein.

Rein theoretisch bin ich also im Recht... aber auch nur theoretisch. Da das ganze ja über PayPal lief und ich deren AGB´s akzeptiert hat, ist noch nicht ganz klar wie es aussieht. Eventuell sind diese trotz "Annahme" meinerseits nicht rechtskräftig.

Genaueres kann ich leider erst dienstag Abend mitteilen, wenn ich bei meinem Anwalt war ;)




cya
cr@zy
 
Wow, ich hab grad alles hier durchgelesen. Ist ja spannend wie ein guter Krimi. allerdings finde ich das beide Seiten ja irgendwie im Recht sind. Nur das der Verkäufer erst nach 44 Tagen den Schaden meldet... wozu braucht man bitte 6 Wochen Zeit um eine Ware zu überprüfen? Aber trotzdem hat sich der Käufer im Sinne der PP-Bedingungen richtig verhalten.

Ich hoffe das cr@zy Recht gegeben wird da ja das Gesetz immer noch über allen AGBs oder sonstigen Klauseln steht. Dumm nur das ja schon ne Menge Anwaltskosten und Mahngebühren enstanden sind.
 
habs auch mal gelesen und drücke Dir die Daumen.

PP leistet sich hier schon ein paar Dinge.

Ich denke nicht, dass der Käuferschutz von PP zieht wenn man im Angebot ausdrücklich jegliche Gewährleistung ausdrücklich ausschließt. Hier muss man einfach bewerten, schließlich ist es heute fast schon üblich, dass sich AGBs teilweise widersprechen.
Des Weiteren sieht das nicht nach einem Gewährleistungsfall aus.
 
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