Den Threat habe ich mit totaler Spannung gelesen, weil ich selbst schon sehr negative Erfahrungen mir der Selbstherrlichkeit von Paypal gemacht habe.
So habe ich einmal anlässlich einer USA-Reise 4000 Euro an eine Freundin in New York überwiesen, die mir das Geld dann in US-Dollar auszahlen sollte. Auf meinem Paypal-Konto verblieben weitere 3000 Euro; meine Freundin erhielt auf Ihr Paypal-Konto den avisierten Betrag und zahlte ihn mir einige Tage später nach meiner Ankunft in USA in USD aus.
Als ich daraufhin die weiteren 3000 USD nach USA überweisen wollte, wurde mein Konto von Paypal mit der lapidaren Begründung gesperrt "ungewöhnliche Zahlungsvorgänge" ! Es dauerte fast ein halbes Jahr bis Paypal nach mehreren Androhungen von Strafanzeigen und Zivilverfahren dann irgendwann endlich mein Geld wieder freigab ! Und wetten, wäre ichnicht so schnelkl in New York gewesen, wäre ich wahrscheinlich der gesamten Summe endlos nachgelaufen !
Des Weiteren wurde mir damals noch über das Kreditkartenkonto meiner Arbeitgeberin ein Betrag von circa 800 Euro aus einer Spesenabrechnung überwiesen; dummerweise wurden meiner Arbeitgeberin ein paar Tage später in Frankreich aus ihrem Auto alle Papiere und auch die Kreditkarten geklaut, die sie natürlich sofort sperren ließ. Dies hatte aber zur Folge, dass meine noch rechtmäßig von ihrem Kreditkartenkonto erhaltene Zahlung von Paypal sofort mit der Begründung "Kreditkartenmissbrauch" gesperrt wurde ! Ich wurde dann aufgefordert, Beweise zu liefern, dass mir das Geld rechtmäßig zustehe, was ich auch durch zahlreiche Belege und auch durch Bestätigung meiner Arbeitgeberin getan habe ! Es passierte aber letztlich nichts ! Dieses Geld schuldet mir Paypal noch heute und hat es nie wieder rausgerückt; irgendwann wurde mir stattdessen der Kontozugang abgedreht !
Das Problem mit Paypal bei solchen Sachen ist, dass dort nicht wirklich jemand greifbar ist; man kann zwar telefonieren, im Zweifel spricht man jedes Mal mit jemand anderem irgendwo auf der Welt und man weiß auch nicht, wo der oder die dann sitzt oder wo Faxe und Emails landen; bei jedem erneuten Anruf erzählt man dann die ganze Story erneut !
Am vorliegenden Fall, der die ganze Selbstherrlichkeit dieser Institution eindrucksvoll beleuchtet, fällt mir folgendes auf:
Ich habe im ganzen Threat nicht gelesen - hoffe aber für den Verkäufer, dass ich das vielleicht überlesen habe -, ob der Verkäufer wirksam seine gesetzliche Gewährleistungspflicht ausgeschlossen hat und ob er dies auch nachweisen kann. Ich erinnere mich daran, dass er irgendwo schrieb, die Daten bei Ebay seien alle schon gelöscht und er habe keine Kopien.
Wenn er diesen Ausschluss nicht nachweisen kann, gilt die gesetzliche Regelung der Gewährleistung für gebrauchte Waren und dann sieht die Sache für ihn leider schlecht aus, den er haftet dann tatsächlich für Mängel an der Sache, auch für verdeckte Mängel; dass es kein verdeckter Mangel gewesen sein könnte, beweisen leider seine möglichen Zeugenaussagen nicht, denn es ist verdeckten Mängeln leider inherrent, dass sie möglicherweise erst später auftreten, etwa erst bei oder durch oder nach dem Versand oder beim Käufer.
Für diese Haftung ist es bedeutungslos, ob der Verkäufer und/oder der Käufer privat oder gewerblich handeln ! Auch der Anwalt des Verkäufers liegt in diesem Zusammenhang nicht richtig, wenn er behauptet „Verkauft wie gesehen“, denn auch dafür, dass eine solche Klausel "Verkauft wie gesehen“ vereinbart wurde, würde die Nachweispflicht beim Verkäufer liegen und die Gewährleistungspflicht wäre im übrigen auch nicht dadurch ausgeschlossen; „verkauft wie gesehen“ würde ja nur bedeuten, der Verkäufer akzeptiert den äußerlichen Zustand des Gerätes, wie er sich bei Übergabe zeigte; gerade der aber ist ja strittig ! Der Verkäufer müsste also beweisen, dass der Fleck schon vorhanden war, als er das Gerät verschickte; aber gerade das will dieser ja nicht, sonst hätte er ja diesen Mangel gegenüber dem Käufer ja verschwiegen gehabt !
Nur eine schwache Hoffnung wäre in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass sich der Käufer ziemlich lange Zeit gelassen hat, den Mangel anzuzeigen; dafür könnte es viele Argumente und Gegenargumente geben (etwa, der Käufer habe vielleicht erst einmal beobachten wollen, ob der Flecken wirklich ein zunächst verdeckt gewesener Fehler ist oder ob diese Erscheinung vielleicht softwarebedingt sein könnte; und außerdem habe er, der Verkäufer sich ja mit den Garantiefristen von Paypal, innerhalb der er sich bewegte, letztlich abgesichert gefühlt). Schließlich hinge die Entscheidung dann vom Gusto eines Zivilrichters ab, wäre also reine Ermessensfrage.
Man soll sich auch nicht einbilden, dass sich Rechtanwälte oder unsere überlasteten Richter wegen einer für sie relativ lächerlichen Streitsumme letztlich wirklich in eine solche Sache reinhängen und am Ende gar noch Zeugen laden oder Gutachten anfordern. Da wird meist "kurzer Prozess" gemacht und eine schnelle Entscheidung getroffen und Berufung ist bei dieser geringen Streitsumme ausgeschlossen.
Recht haben und Recht bekommen sind da oft leider zweierlei Paar Stiefel !
Nach meinen diesbezüglich mehrfachen negativen Erfahrung mit solchen Sachen vor deutschen Gerichten würde ich keine Klage mehr betreiben, wenn es nicht mindestens um ein paar tausend Euro aufwärts ginge, so bitter das für den vorliegend Geschädigten auch klingen mag.
Wenn er letztlich unterläge - er hat ja noch Glück, dass seine Rechtsschutzversicherung seinen eigenen Anwalt und die Gerichtskosten bezahlt - kann die Sache dennoch für ihn recht teuer kommen, denn er muss alle Kosten der Gegenseite bezahlen und er muss ja auch am Wohnsitz des Beklagten klagen; man stelle sich nur vor, da kämen dann noch endlos Reise- und Übernachtungskosten für Zeugen, Gutachten, Gutachter etc. etc. hinzu !!!
Vor diesem Sachverhalt hat sich der Verkäufer eigentlich von Anbeginn grundlegend falsch verhalten, denn - und ich erinnere mich, dass nur ein einziger das im Threat oben deutlich gesagt hat - er hatte zunächst alle Trümpfe in seiner Hand und hat diese freiwillig abgegeben:
Stattdessen hätte er sich - mit dem Rechtsschutz seiner Versicherung im Rücken - ganz beruhigt zurücklehnen und der Dinge harren sollen, die da gekommen wären, falls überhaupt etwas passiert wäre !
Er hätte:
- sich auf den Standpunkt stellen müssen: "Ich habe unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft ! Basta !
- den zurückgeschickten Laptop einfach unausgepackt bei sich einlagern sollen; er hat ja die Rücksendung nicht veranlasst, selbst wenn er die Sendung annimmt, wären ihm aus der Annahme unangeforderter Zusendung keine rechtlichen Nachteile entstanden !
- Paypal soviel auf seinem Konto herumbuchen lassen sollen, wie die wollten, und einer mögliche Lastschriftabbuchung seitens Paypal vom Bankkonto hätte er gelassen entgegensehen und diese ggfls kostenlos bis zu 8 Wochen nach Abbuchung ohne Begründung zurückbuchen lassen können !
- er hätte lediglich Paypal mitteilen müssen, dass er den Darstellungen des Verkäufers widerspreche, weil er unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft habe und er sämtliche Ansprüche des Käufers deshalb ablehne. (Die Frage war doch gar nicht, ob der Schaden beim Verkauf schon vorhanden war oder nicht, sie lautet vielmehr, ob der Verkäufer dafür haftet ! Was also soll in diesem Zusammenhang das Gutachten eines Fachhändlers, wenn das, was der begutachtet, überhaupt nicht strittig ist ! Und wann der Schaden nun wirklich entstanden ist, kann ein Gutachter nachträglich auch nicht mehr feststellen, wäre vorliegend für die Gewährleistungshaftung außerdem bedeutungslos, falls der Verkäufer die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen hat oder diesen Ausschluss nicht nachweisen kann !)
Nachdem Paypal dem Käufer gegenüber den Kaufpreis erstattet hatte, war dieser aus dem Spiel und der Verkäufer hätte es nur noch mit Paypal zu tun gehabt; die hätten dann am Wohnsitz des Verkäufers Klage einreichen müssen, was meist über einen Korrespondenzanwalt am Wohnsitz des Beklagten, vorliegend des Verkäufers, geschähe; dieser Korrespondenzanwalt hätte mit Sicherheit in diese unbedeutende Angelegenheit nicht große Mühe und Aufwand investiert, wäre relativ unvorbereitet zur Verhandlung gekommen, falls nicht ohnedies nur schriftlich verhandelt worden wäre, und die ganze Beweislast wäre bei diesem ahnungslosen Anwalt gelegen und bei dem ebenfalls recht ahnungslosen Paypal, denn die waren ja auch nicht Vertragspartner, sondern Vertragspartner war der Käufer des Laptops, der hier aber wegen der bereits erhaltenen Entschädigung kein Streitpartner gewesen wäre; allenfalls wäre der als Zeuge zu laden gewesen, wäre aber mit Sicherheit vom Richter wegen des geringen Streitwertes gar nicht erst geladen worden !
Nun ja, was bleibt ist, dem Verkäufer mal feste die Daumen zu drücken, dass nun ein einsichtiger Richter das geschriebene Recht ein bisschen in Richtung des gefühlten Rechts biegt und dem geschädigten Verkäufer das Recht gibt, das ihm zusteht ! Und außerdem bleibt vielleicht auch die Hoffnung, dass der Beklagte seinerseits nicht rechtschutzversichert ist und auf einer ganzen Menge Rechtskosten letztendlich selber sitzen bleibt !
Und alle, die diesen Threat lesen, sollten als Multiplikator wirken, dass rechtlich unbedarfte Mitmenschen künftig nicht mehr auf solche Halodries hereinfallen, wie diesen Käufer und die Methoden von Paypal ! Und falls doch, dass solchermaßen Geschädigte dann wenigstens wissen, wie man sich danach am besten verhält, nämlich :
Ruhe bewahren und die anderen Handeln lassen !
Ich möchte fast wetten, dass Paypal diese lächerliche Klage gegen den Verkäufer niemals eingereicht, sondern sein Konto einfach gesperrt und die Summe ausgebucht hätte ! Schließlich haben die das Geld, das ihnen hier fehlt, ja bei mir bereits abgezockt, womit sich der Kreis zu meinen einleitenden Feststellungen schlösse !