Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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Fred Fredburger schrieb:
Toll Lord Wotan, du bist ein Held. Paypal ist ein Grund zu kaufen aber als Verkäufer bietest du das dann nicht an? Gut!
Bin ich ein Gewerblicher? Also was ist nun daran dein Problem? Es geht um Ebay und Paypal! Wenn ich was Privat Verkaufe, obliegt es wohl nur mir, wie ich das Tue. Und wenn ich etwas beim Ebay-Händler Kaufe, obliegt es auch nur wiederum mir, welche Kriterien ich dafür ansetze. Denn keiner der hier zum Thema was zu Sagen hatte ist ein Gewerblicher Verkäufer.
Und wenn PayPal durch die Hintertür es schafft obwohl der Privat-Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie und Rücknahme ist , über Paypal illegal doch wieder eingeführt wird. Dann ist wohl klar warum ich so vorgehe als Privater Verkäufer. Als Privater Käufer der von Gewerblichen Verkäufer etwas Kauft, der die Gewährleistung und Garantie und Rücknahme sowieso nicht verwehren darf, ist es doch vollkommen anders. Da wird ja auch dann kein Missbrauch seitens des Käufers betrieben. Sehr wohl greift dann aber der Schutz vor Schwarzen Schafen bei Gewerblichen Verkäufern.

Also wo ist dein Problem bei der Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fred Fredburger schrieb:
Ganz einfach das Bezahlen mit Paypal sein lassen, egal ob du von Privatpersonen oder Gewerblichen kaufst. Man sollte den Verein dadurch nicht auch noch unterstützen, wird haben ein sehr gutes Bankensystem in D.


Genau so sehe ich das mittlerweile auch...

Klar... wenn man z.B. in der USA einkauft, ist es vorteilhaft, weil da überweisungen oft sehr lange dauern und teuer sind...

Auf jeden Fall greift dieser Käuferschutz gewaltig in die Transaktion ein... und vorallem diese Frechheit von denen, OHNE wirklich beide Seiten gehört zu haben, eine Entscheidung zu fällen. :mad:
 
Ich hätte nie gedacht, dass soetwas so spannend sein kann, auch wenn das jetzt buchstäblich auf Kosten von crazy geht.

Wenigstens bin ich jetzt gewarnt als Privat nicht mehr PayPal anzubieten (wenn es sich vermeiden lässt).
 
^^ Ich kann deinen Ärger verstehen. Allerdings finde ich die Raktion von Ebay in diesem Fall wirklich gut und umfassend. Die Supportanfrage wurde doch super beantwortet. Ich finde es dabei nachvollziehbar, dass nicht alle Fragen per telefon gelöst werden können. Auch zeigte sich der Käufer nun doch einsichtig und überweis die das Geld mit deiner gewünschten Zahlungsmethode. Einzig die Diskussion lässt einen faden Beigeschmack zu, hier hätte aber ein klarer Hinweis zu Beginn auf die AGBs und der Hinweis auf einen rechtsgültigen kaufvertrag genügt. Zur Not lässt sich dies immmer per Streitfall verschärfen - ihr habt euch nun sogar so geeinigt.

Manchmal hilft auch schon eine Entschuldigungsmail für die Unannehmlichkeiten an den Käufer. Diesem wurde ggf. wirklich PP als Zahlungsmethode während der Kaufabwicklung angeboten (Systemfehler o.ä.),so dass er dies für sich einfach in Anspruch nahm. Freilich kenn ich eure Kommunikation nicht, daher kann ich hierbei nur mutmaßen. Versuche einfach die Sache etwas gelassener zu sehen. Es passiert immer mal etwas, auch wenn du dich im Recht fühlst. Sollte dir der Käufer trotz allem eine negative Bewertung reindrücken, so lässt sich dies bestimmt durch den Ebay-Support klären. Die Vorgesschichte ist ihnen durch deinen Anruf und dem Schriftverkehr bekannt.

Grüße,
franeklevy

PS: Bitte passe deine Ausdrucksweise ein. Metapher zu Verdauungsprozessen lese ich recht ungern :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht denn jetzt in der beendeten Auktion, dass Paypal möglich wäre?

Oder hat der Käufer einfach auf Verdacht deine E-Mailadresse, die er ja nach dem Kauf von eBay mitgeteilt bekommen hat, bei Paypal probiert?
 
Hi Gewinner :)

der Verkäufer gabb wohl nur im Artikel Vorkasse an. Evtl. wurde aber trotzdem in der Verkaufsabwicklung auf Käuferseite PP angeboten, oder der Käufer hat dies wirklich nur probiert. Ist aber auch egal, schließlich gelten die Bedingungen, welche im Artikel stehen und die bei Gebotsabgabe bindend sind.

Edit:

@Cr@zy:
Gibt es denn bei dir ein paar positive Enwicklungen, wie ist denn der aktuelle Stand? Wäre dir für ein kurzes Stetement dankbar.


Grüße,
franeklevy
 
Zuletzt bearbeitet:
Bisher leider nichts neues - sobald sich IRGENDWAS tut meld ich mich wieder ;)




cya
cr@zy
 
man ich habe den thread verschlungen wie einen Bestseller ^^ und ich freu mich wie ein Kind sich auf Harry Potter 7 freut auf die Fortsetzung ^^ viel glück
Ergänzung ()

ps.: ich hab auch rechtliche fragen falls ich dir ein bisschen Publikum stehlen darf? ;-)
 
Hab heut nen Brief mit folgendem (hier gekürztem) Inhalt von meinem Anwalt erhalten:

"An das Amtsgericht Düsseldorf
....

Klage

Im dem Rechtsstreit zwischen cr@zy und Käufer

... erhebe ich namens und in Vollmacht meines Mandanten Klage mit dem Antrag,
1. Den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 358,00€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.3.2009 zu zahlen.
2. Sowie den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem heweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

Für den Fall, dass das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet und der Beklagte nicht innerhalb der Frist seine Verteidigungsbereitschaft anzeigt, wird der Erlass eines

Versäumnisurteils​

beantragt.

Begründung:

Der Kläger hat Ende letzten Jahres ein Notebook der Marke Toshiba unter der Artikelnummer 1234567890 über das Auktionshaus eBay versteigert. Der Verkauf erfolgte von privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Den Zuschlag erhielt der Beklagte am 19.10.2008. Hierdurch ist ein Kaufvertrag zwischen dem Kläger und dem Beklagten zustande gekommen und der Kläger hat einen Anspruch auf die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 358,00€.

Die Kaufpreiszahlung sollte über PayPal erfolgen. PayPal bietet bei Kaufabwicklungen über eBay an, den Kaufpreis auf ein Konto bei ihnen einzuzahlen und leitet den Betrag von dort an den Verkäufer weiter. Dies soll der Erleichterung der Zahlungsabwicklung dienen. Das vom Käufer auf das PayPal Konto des Verkäufers eingezahlte Geld buchte PayPal jedoch am 5.2.2009 auf das Konto des Käufers zurück. Hierzu war PayPal nicht berechtigt.
In den PayPal-Nutzungsbedingungen wird unter Ziffer 14.6 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass PayPal seine Leistungen dem Käufer nur nach Maßgabe der ihm zustehenden, gesetzlichen Rechte zur Verfügung stellt. Erfolgt eine Auszahlung des PayPal-Käuferschutzes, so tritt der Käufer PayPal lediglich seine Ansprüche, die er gegen den Verkäufer aus dem zugrunde liegenden Vertrag hat, ab. Dies ergibt sich aus Ziffer 6.1 der Nutzungsbedingungen.

Des weiteren hat der Kläger Anspruch auf den gesetzlichen Zinssatz aus 358,00€ seit dem 14.3.2009, da sich der Beklagte spätestens seit diesem Zeitpunkt mit der Zahlung im Verzug befindet. Der Beklagte wurde mit dem Schreiben vom 26.2.2009 zur Zahlung bis zum 13.3.2009 aufgefordert. Eine Zahlung des Beklagten bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte nicht.

Die am 5.2.2009 von dem Beklagten veranlasste Rückbuchung des Kaufpreises stellt zudem eine Vertragsverletzung dar. Aufgrund der Vertragspflichtverletzung war es erforderlich, einen Anwalt mit der Vertretung seiner rechtlichen Interessen zu beauftragen. Daher steht dem Kläger ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB in Höhe der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu.

Die Rechtsanwaltskosten sind in Rechtshängigkeit ebenfalls in Höhe des gesetzlichen Satzes zu verzinsen.

Die außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten betragen 83,54€ und setzen sich wie folgt zusammen:

...

Rechtsanwalt"

Das Schreiben ging gestern an das Amtsgericht raus... jetzt heisst es erstmal wieder warten ;)




cya
cr@zy
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, der Käufer des Notebooks ;)




cya
cr@zy
 
Super, hat zwar ziemlich lange gedauert, aber dies deckt sich ja ziemlich gut von der hier im Forum vertretenen Rechtsauffassung. Ich wünsche dir viel Erfolg beim weiteren Verfahren.

Grüße,
franeklevy
 
Du würdest dich wundern, welch seltsame Rechtsauffassung mancher Anwalt vor Gericht vertritt. Ich bezweifele, daß die Klage Erfolg hat, weil ja paypal das Geld zurückgebucht hat und nicht der Beklagte. Auf jeden Fall kann das jetzt auf ein sehr langes Verfahren nach sich ziehen.
 
Hi,

das stimmt natürlich auch wieder. Ich frage mich, warum man PP nicht auch verklagt.

Grüße,
franeklevy
 
Den Threat habe ich mit totaler Spannung gelesen, weil ich selbst schon sehr negative Erfahrungen mir der Selbstherrlichkeit von Paypal gemacht habe.

So habe ich einmal anlässlich einer USA-Reise 4000 Euro an eine Freundin in New York überwiesen, die mir das Geld dann in US-Dollar auszahlen sollte. Auf meinem Paypal-Konto verblieben weitere 3000 Euro; meine Freundin erhielt auf Ihr Paypal-Konto den avisierten Betrag und zahlte ihn mir einige Tage später nach meiner Ankunft in USA in USD aus.

Als ich daraufhin die weiteren 3000 USD nach USA überweisen wollte, wurde mein Konto von Paypal mit der lapidaren Begründung gesperrt "ungewöhnliche Zahlungsvorgänge" ! Es dauerte fast ein halbes Jahr bis Paypal nach mehreren Androhungen von Strafanzeigen und Zivilverfahren dann irgendwann endlich mein Geld wieder freigab ! Und wetten, wäre ichnicht so schnelkl in New York gewesen, wäre ich wahrscheinlich der gesamten Summe endlos nachgelaufen !

Des Weiteren wurde mir damals noch über das Kreditkartenkonto meiner Arbeitgeberin ein Betrag von circa 800 Euro aus einer Spesenabrechnung überwiesen; dummerweise wurden meiner Arbeitgeberin ein paar Tage später in Frankreich aus ihrem Auto alle Papiere und auch die Kreditkarten geklaut, die sie natürlich sofort sperren ließ. Dies hatte aber zur Folge, dass meine noch rechtmäßig von ihrem Kreditkartenkonto erhaltene Zahlung von Paypal sofort mit der Begründung "Kreditkartenmissbrauch" gesperrt wurde ! Ich wurde dann aufgefordert, Beweise zu liefern, dass mir das Geld rechtmäßig zustehe, was ich auch durch zahlreiche Belege und auch durch Bestätigung meiner Arbeitgeberin getan habe ! Es passierte aber letztlich nichts ! Dieses Geld schuldet mir Paypal noch heute und hat es nie wieder rausgerückt; irgendwann wurde mir stattdessen der Kontozugang abgedreht !

Das Problem mit Paypal bei solchen Sachen ist, dass dort nicht wirklich jemand greifbar ist; man kann zwar telefonieren, im Zweifel spricht man jedes Mal mit jemand anderem irgendwo auf der Welt und man weiß auch nicht, wo der oder die dann sitzt oder wo Faxe und Emails landen; bei jedem erneuten Anruf erzählt man dann die ganze Story erneut !



Am vorliegenden Fall, der die ganze Selbstherrlichkeit dieser Institution eindrucksvoll beleuchtet, fällt mir folgendes auf:

Ich habe im ganzen Threat nicht gelesen - hoffe aber für den Verkäufer, dass ich das vielleicht überlesen habe -, ob der Verkäufer wirksam seine gesetzliche Gewährleistungspflicht ausgeschlossen hat und ob er dies auch nachweisen kann. Ich erinnere mich daran, dass er irgendwo schrieb, die Daten bei Ebay seien alle schon gelöscht und er habe keine Kopien.

Wenn er diesen Ausschluss nicht nachweisen kann, gilt die gesetzliche Regelung der Gewährleistung für gebrauchte Waren und dann sieht die Sache für ihn leider schlecht aus, den er haftet dann tatsächlich für Mängel an der Sache, auch für verdeckte Mängel; dass es kein verdeckter Mangel gewesen sein könnte, beweisen leider seine möglichen Zeugenaussagen nicht, denn es ist verdeckten Mängeln leider inherrent, dass sie möglicherweise erst später auftreten, etwa erst bei oder durch oder nach dem Versand oder beim Käufer.

Für diese Haftung ist es bedeutungslos, ob der Verkäufer und/oder der Käufer privat oder gewerblich handeln ! Auch der Anwalt des Verkäufers liegt in diesem Zusammenhang nicht richtig, wenn er behauptet „Verkauft wie gesehen“, denn auch dafür, dass eine solche Klausel "Verkauft wie gesehen“ vereinbart wurde, würde die Nachweispflicht beim Verkäufer liegen und die Gewährleistungspflicht wäre im übrigen auch nicht dadurch ausgeschlossen; „verkauft wie gesehen“ würde ja nur bedeuten, der Verkäufer akzeptiert den äußerlichen Zustand des Gerätes, wie er sich bei Übergabe zeigte; gerade der aber ist ja strittig ! Der Verkäufer müsste also beweisen, dass der Fleck schon vorhanden war, als er das Gerät verschickte; aber gerade das will dieser ja nicht, sonst hätte er ja diesen Mangel gegenüber dem Käufer ja verschwiegen gehabt !

Nur eine schwache Hoffnung wäre in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass sich der Käufer ziemlich lange Zeit gelassen hat, den Mangel anzuzeigen; dafür könnte es viele Argumente und Gegenargumente geben (etwa, der Käufer habe vielleicht erst einmal beobachten wollen, ob der Flecken wirklich ein zunächst verdeckt gewesener Fehler ist oder ob diese Erscheinung vielleicht softwarebedingt sein könnte; und außerdem habe er, der Verkäufer sich ja mit den Garantiefristen von Paypal, innerhalb der er sich bewegte, letztlich abgesichert gefühlt). Schließlich hinge die Entscheidung dann vom Gusto eines Zivilrichters ab, wäre also reine Ermessensfrage.

Man soll sich auch nicht einbilden, dass sich Rechtanwälte oder unsere überlasteten Richter wegen einer für sie relativ lächerlichen Streitsumme letztlich wirklich in eine solche Sache reinhängen und am Ende gar noch Zeugen laden oder Gutachten anfordern. Da wird meist "kurzer Prozess" gemacht und eine schnelle Entscheidung getroffen und Berufung ist bei dieser geringen Streitsumme ausgeschlossen.

Recht haben und Recht bekommen sind da oft leider zweierlei Paar Stiefel !


Nach meinen diesbezüglich mehrfachen negativen Erfahrung mit solchen Sachen vor deutschen Gerichten würde ich keine Klage mehr betreiben, wenn es nicht mindestens um ein paar tausend Euro aufwärts ginge, so bitter das für den vorliegend Geschädigten auch klingen mag.

Wenn er letztlich unterläge - er hat ja noch Glück, dass seine Rechtsschutzversicherung seinen eigenen Anwalt und die Gerichtskosten bezahlt - kann die Sache dennoch für ihn recht teuer kommen, denn er muss alle Kosten der Gegenseite bezahlen und er muss ja auch am Wohnsitz des Beklagten klagen; man stelle sich nur vor, da kämen dann noch endlos Reise- und Übernachtungskosten für Zeugen, Gutachten, Gutachter etc. etc. hinzu !!!



Vor diesem Sachverhalt hat sich der Verkäufer eigentlich von Anbeginn grundlegend falsch verhalten, denn - und ich erinnere mich, dass nur ein einziger das im Threat oben deutlich gesagt hat - er hatte zunächst alle Trümpfe in seiner Hand und hat diese freiwillig abgegeben:

Stattdessen hätte er sich - mit dem Rechtsschutz seiner Versicherung im Rücken - ganz beruhigt zurücklehnen und der Dinge harren sollen, die da gekommen wären, falls überhaupt etwas passiert wäre !


Er hätte:

- sich auf den Standpunkt stellen müssen: "Ich habe unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft ! Basta !

- den zurückgeschickten Laptop einfach unausgepackt bei sich einlagern sollen; er hat ja die Rücksendung nicht veranlasst, selbst wenn er die Sendung annimmt, wären ihm aus der Annahme unangeforderter Zusendung keine rechtlichen Nachteile entstanden !

- Paypal soviel auf seinem Konto herumbuchen lassen sollen, wie die wollten, und einer mögliche Lastschriftabbuchung seitens Paypal vom Bankkonto hätte er gelassen entgegensehen und diese ggfls kostenlos bis zu 8 Wochen nach Abbuchung ohne Begründung zurückbuchen lassen können !

- er hätte lediglich Paypal mitteilen müssen, dass er den Darstellungen des Verkäufers widerspreche, weil er unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft habe und er sämtliche Ansprüche des Käufers deshalb ablehne. (Die Frage war doch gar nicht, ob der Schaden beim Verkauf schon vorhanden war oder nicht, sie lautet vielmehr, ob der Verkäufer dafür haftet ! Was also soll in diesem Zusammenhang das Gutachten eines Fachhändlers, wenn das, was der begutachtet, überhaupt nicht strittig ist ! Und wann der Schaden nun wirklich entstanden ist, kann ein Gutachter nachträglich auch nicht mehr feststellen, wäre vorliegend für die Gewährleistungshaftung außerdem bedeutungslos, falls der Verkäufer die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen hat oder diesen Ausschluss nicht nachweisen kann !)


Nachdem Paypal dem Käufer gegenüber den Kaufpreis erstattet hatte, war dieser aus dem Spiel und der Verkäufer hätte es nur noch mit Paypal zu tun gehabt; die hätten dann am Wohnsitz des Verkäufers Klage einreichen müssen, was meist über einen Korrespondenzanwalt am Wohnsitz des Beklagten, vorliegend des Verkäufers, geschähe; dieser Korrespondenzanwalt hätte mit Sicherheit in diese unbedeutende Angelegenheit nicht große Mühe und Aufwand investiert, wäre relativ unvorbereitet zur Verhandlung gekommen, falls nicht ohnedies nur schriftlich verhandelt worden wäre, und die ganze Beweislast wäre bei diesem ahnungslosen Anwalt gelegen und bei dem ebenfalls recht ahnungslosen Paypal, denn die waren ja auch nicht Vertragspartner, sondern Vertragspartner war der Käufer des Laptops, der hier aber wegen der bereits erhaltenen Entschädigung kein Streitpartner gewesen wäre; allenfalls wäre der als Zeuge zu laden gewesen, wäre aber mit Sicherheit vom Richter wegen des geringen Streitwertes gar nicht erst geladen worden !


Nun ja, was bleibt ist, dem Verkäufer mal feste die Daumen zu drücken, dass nun ein einsichtiger Richter das geschriebene Recht ein bisschen in Richtung des gefühlten Rechts biegt und dem geschädigten Verkäufer das Recht gibt, das ihm zusteht ! Und außerdem bleibt vielleicht auch die Hoffnung, dass der Beklagte seinerseits nicht rechtschutzversichert ist und auf einer ganzen Menge Rechtskosten letztendlich selber sitzen bleibt !


Und alle, die diesen Threat lesen, sollten als Multiplikator wirken, dass rechtlich unbedarfte Mitmenschen künftig nicht mehr auf solche Halodries hereinfallen, wie diesen Käufer und die Methoden von Paypal ! Und falls doch, dass solchermaßen Geschädigte dann wenigstens wissen, wie man sich danach am besten verhält, nämlich :



Ruhe bewahren und die anderen Handeln lassen !



Ich möchte fast wetten, dass Paypal diese lächerliche Klage gegen den Verkäufer niemals eingereicht, sondern sein Konto einfach gesperrt und die Summe ausgebucht hätte ! Schließlich haben die das Geld, das ihnen hier fehlt, ja bei mir bereits abgezockt, womit sich der Kreis zu meinen einleitenden Feststellungen schlösse !
 
Zuletzt bearbeitet:
@eulekerwe
naja, gerade bei den von dir geschilderten fällen kann man das verhalten seitens paypal allerdings nachvollziehen. 7000€ über den teich schaffen und das innerhalb einiger tage ist nunmal ungewöhnlich. das wäre dir selbst bei einer "klassischen" bank nicht anders ergangen. gleiches gilt für die kreditkartensache. buchungen dauern nunmal ein paar tage (manchmal einen, manchmal 5 ...) und bei einer sperrung wärst du auch froh, wenn man lieber zuviel als zuwenig zurückbucht, oder? das einzige was man bemängeln kann ist, dass sie dir nach vorlage von beweisen (aussage deiner chefin?) das geld immer noch nicht zugänglich gemacht haben. allerdings sollte sie das geld ja wieder auf ihrem kreditkartenkonto haben und dir so auszahlen können.

beide fälle sind also nicht vergleichbar mit dem hier vorliegenden.
aber auch hier kann man paypal verstehen - zumidnest zum teil. ein käufer beschwert sich und sie buchen zurück. soweit ist das für jeden von uns als kunden gut. das problem ist hier, dass keine anhörung stattfand und der käufer kurz vor ende der käuferschutzfrist eben davon gebrauch machte, paypal nicht geprüft und eigenmächtig entschieden hat.

wäre aber wirklich was mit dem gerät nicht in ordnung und du der käufer gewesen, wäre die handlungsweise von paypal wiederum gut .. so ändert sich ein und dasselbe ergebnis nur durch ändern der perspektive.

der käufer ist hier das problem, nicht paypal. da sollte man differenzieren und zumidnest versuchen, ohne scheuklappen das ganze zu betrachten.

ich für meinen teil wünsche cr@zy viel erfolg, da der käufer nach der hier geschilderten sachlage der "schuldige" ist (wobei wir auch nur eine seite des falls kennen ;)), bezweifle aber, dass das ganze erfolg haben wird. ich tippe auf einen vergleich, was dazu führt, dass alle angefallenen kosten geteilt werden. aber das dauert noch ein paar wochen.

halt uns auf dem laufenden, cr@zy!
 
Heretic Novalis schrieb:
@eulekerwe
naja, gerade bei den von dir geschilderten fällen kann man das verhalten seitens paypal allerdings nachvollziehen. 7000€ über den teich schaffen und das innerhalb einiger tage ist nunmal ungewöhnlich. das wäre dir selbst bei einer "klassischen" bank nicht anders ergangen. gleiches gilt für die kreditkartensache. buchungen dauern nunmal ein paar tage (manchmal einen, manchmal 5 ...)


So ganz stimmt das doch nicht ! Ein paar Tausend Euro sind doch kein Thema fürs Geldwäschegesetz, das fängt erst bei 20.000 an ! Und für eine normale Geschäftsbank wären zwei Überweisungen von insgesamt 7000 Euro ja nicht einmal ein Augenklimpern wert ! Da hat keine Bank das Recht, als bloße Vorsichtsmaßnahme einfach Geld zu blockieren, das ihr nicht gehört, sondern einem ordnungsgemäß mit gültigem Ausweis, registrierter Kreditkarte und normalem Bankkonto registrierten Kunden; noch leben wir in einem Rechtsstaat, in dem so etwas nur mit richterlichem Beschluß geschehen darf und nicht durch Bankenwillkür ! Wenn die Bank einen berechtigten Verdacht hat, muß sie den der Staatsanwaltschaft unterbreiten und die entscheidet dann, was passiert und ob ein richterlicher Beschluss erwirkt werden kann !

Natürlich begrüße ich auch, dass Banken grundsätzlich Vorsicht walten lassen, dass Paypal aber monatelang Geld blockiert, das denen nicht gehört, und trotz vorliegender Nachweise die Sache endlos hinauszieht, ist der Skandal ! Wenn die so was schon machen, dann haben die selbst alles zu tun, damit das Geld schnellstmöglich dem Besitzer wieder verfügbar ist. In dieser Organisation namens Paypal laufen die Fäden weltweit aber anscheinend so verworren, dass hierzu anscheinend niemand in der Lage ist !

Die Rückbuchung auf das Kreditkartenkonto meiner Chefin ist übrigens nie erfolgt, da hätte ich mir das Geld ja dort holen können ! Vielmehr hat Paypal mich nach etwa einem Jahr angeschreiben, sie würden mir das Geld jetzt überweisen, wenn ich noch so Dinge wie Kopien von meinem Personalausweis oder Reisepaß, eine Telefonrechnung oder Stromrechnung mit meiner Adresse etc. etc vorlegen würde ! Alles erledigt ! Geld niemals bekommen !

Und im vorliegenden Falle ist das Verhalten von Paypal schon gar nicht korrekt ! Es geht nur um die Frage: hat der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen oder nicht ? Es geht nicht darum, ob dieser Schaden überhaupt beim Käufer auftrat oder nicht ! Wenn Paypal sich dennoch auf ein Gutachten stützt, das nur belegt, was gar nicht strittig ist, und die Frage der Gewährleistung nicht prüft, dann handelte Paypal nicht korrekt, und Paypal dürfte den Kaufpreis nicht zurückerstattet haben.

Natürlich gebe ich Dir Recht, dass wir die Sache hier bisher nur aus einer Sichtweise, nämlich der des Verkäufers betrachten, und nähmen wir einmal hypothetisch an, der habe die Gewährleistung tatsächlich nicht ausgeschlossen und würde hier haften und Paypal habe dies an Hand der Verkaufsunterlagen geprüft, dann müßte Paypal ja eine Kopie dieser Verkaufsunterlagen in den Akten haben.

Warum legen die diese denn dann dem Verkäufer nicht vor ? Dann wäre die Sache doch schon längst geklärt !!!

Dabei ginge es auch nicht um Datenschutz, denn das ursprünglich in Ebay eingestellte Angebot mit dem angeblichen Gewährleistungsausschluss (oder eben auch dem möglicherweise nicht vereinbarten Gewährleistungsausschluss) ist ja das Angebot des Verkäufers und nicht das des Käufers !!! Und wenn Paypal oder Ebay dieses Angebot an den Verkäufer auf dessen Wunsch herausgäbe , begeht niemand einen Rechtsbruch ! Da ist dann leider wieder der Vorwurf im Raum, dass die das, was sie veranlassen, wohl nicht wirklich überblicken, und deshalb an andere höhere Ansprüche stellen, als die, denen sie selbst schließlich gerecht werden oder gerecht werden können ..... den "der-Große-Bruder"-läßt-grüßen Eindruck eben !!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich begrüße die Klageerhebung durch den TO bzw. seinen Anwalt. Die von meinen Vorpostern gebrachten Argumente und die undurchsichtige Rolle von PayPal bei dieser Transaktion könnten zwar Gründe sein, diesen Schritt für unüberlegt zu halten, sind aber letztlich auch streitbar.

Von dem resultierenden Urteil erhoffe ich mir ein Stückchen mehr Rechtssicherheit, idealerweise mit einigen markigen Feststellungen dazu, was PayPal darf und was nicht. Selbst wenn der TO unterliegt (und nur dass die Klageschrift des Anwalts plausibel klingt sagt ja nichts aus - normalerweise hat jeder zweite Anwalt vor Gericht unrecht bzw. der Richter sieht das zumindest so ;) ) kommt die resultierende verbesserte Rechtsklarheit hoffentlich vielen Leuten zugute.


Noch eine Anekdote zum Thema eBay und Paypal, diesmal aus Käufersicht. Da das ganze noch sehr aktuell ist, habe ich bewusst stark verallgemeinert.

Also ein Freund von mir hat sich über ebay einen hochpreisigen Elektronikartikel gekauft - Kostenpunkt ziemlich genau 1.000€. Angegeben war, dass er wie neu sei (2 Wochen alte Rechnung, die auch als Garantienachweis gelten sollte). Als das Gerät ankam, stellte sich heraus, dass die Rechnung über 3 Monate alt sei und als Garantienachweis vollkommen ungeeignet, da nichtmal die genaue Modellbezeichnung, geschweige denn eine Seriennummer vermerkt waren. Da dies natürlich der Artikelbeschreibung krass widersprach und nebenbei den Wert desselben deutlich nach unten gehen ließ, wollte mein Freund den Kaufpreis entsprechend mindern. Da der Verkäufer aber keine Mails beantwortete, führte der einzige Weg zur PayPal-Konfliktlösung.

Es folgte das altbekannte Lied, mit der Besonderheit, dass der Verkäufer wohl auch innerhalb der ihm von PP eingeräumten Frist keine Stellungnahme dazu abgegeben hat. Fast schon könnte man ihm die Penetranten PayPaller in all ihrer Realitätsferne an den Hals wünschen. Das Resultat finde ich aber dennoch krasser als alles was wir hier erlebt und gelesen haben. Nach dem Verstreichen der Frist hat mein Freund innerhal eines Tages eine sehr freundliche E-Mail erhalten, dass der Fall zu seinen Gunsten "entschieden" wurde und er eine Rückerstattung in Höhe von ~950€ erhalte (beinahe der Kaufpreis). Zur Verdeutlichung: es kam noch zu keiner Rückabwicklung/ Rücksendung der Ware und auch Paypal hat ihn zu nichts dergleichem aufgefordert.

Jetzt sitzt er da mit einer ca. 95%igem Rückerstattung, die bis zum Himmel stinkt, einem Elektronikartikel bei dem er sich nicht sicher ist, ob er ihn noch will und einem Verkäufer, mit dem man nicht kommunizieren kann.

Naja, ich hab ihm geraten, das Geld auf sein Tagesgeldkonto zu packen und erst mal abzuwarten. Ich frage mich echt, ob die Büros bei Paypal mit Insektenspray statt Raumbedufter eingenebelt werden - das ist ja so absurd, dass sich hier selbst der angeblich geschützte Kunde verarscht fühlt...
 
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